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Wechsel Verschleißteile, Öl etc. im Bezu auf JS/MB100 etcg

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 7:46

Hallo zusammen,

 

wenn ich Original MB Öl kaufe respektive Beläge, Schreiben etc. und diese bei einer freien Werkstatt wechseln lasse, erlischt dann meine Garantie oder muss ich ähnliche Konsequenzen fürchten?

 

Vielen Dank und beste Grüße

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10 Antworten

Öl gehört zum Serviceumfang. Der Wechsel muß daher bei MB oder in einer von MB zertifizierten Werkstatt, die auch Zugriff auf das digitale Serviceheft hat, vorgenommen werden.

Gilt auch bei MB100 Verlängerung !

 

Beläge kannst du in einer einfachen, freien Werkstattwechseln lassen.

Bremsen kannst du wechseln lassen wo du willst. Die sind bei den Garantieversicherungen grundsätzlich nicht enthalten.

Bei den Services und den verwendeten Teilen ist strikt auf die MB-Vorgaben zu achten und es muss korrekt in den MB-Systemen hinterlegt sein.

Wenn du alles bei einer Freien machen lassen möchtest, stelle dich schon mal auf Diskussionen mit Mercedes ein.

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 9:19

Zitat:

@delvos schrieb am 30. Januar 2024 um 09:17:11 Uhr:

Bremsen kannst du wechseln lassen wo du willst. Die sind bei den Garantieversicherungen grundsätzlich nicht enthalten.

Bei den Services und den verwendeten Teilen ist strikt auf die MB-Vorgaben zu achten und es muss korrekt in den MB-Systemen hinterlegt sein.

Wenn du alles bei einer Freien machen lassen möchtest, stelle dich schon mal auf Diskussionen mit Mercedes ein.

Vielen Dank!

 

Also ich könnte das MB Öl online bestellen und dann zumindest bei MB ein Öl Wechsel so durchführen lassen? Bis zum Service möchte ich nochmal so Öl wechseln.

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 9:21

PS: gilt das gleiche für Getriebespühlung?

Das gilt für alles, was explizit im Serviceplan benannt wird...also auch für Getriebeölwechsel.

Ich bringe auch immer eigenes Öl nach MB Spezifikation mit.

Allerdings hat man hier auch eine neue Einnahmequelle entdeckt, für Entsorgung heftige 6,00 € /Liter + Mwst.

Aber immer noch 28,00 € /Liter günstiger wie Öl von MB geliefert, der kostet satte 45,00 € ( 5W-30 )

6,5l = 182,00 € gespart.

Zum Vergleich : Ein Bekannter mit Werkstatt zahlt nur wenige Cent / Liter für die Altölentsorgung.

Einfach in die Garantiebedingungen schaun:

 

„§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions-

und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.“

 

Und dann ganz wichtig:

„Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.“

 

Heißt: wenn man den Service nicht bei Mercedes machen lässt ist man im Garantiefall in der Beweispflicht, dass der Schaden nicht durch eine unternehmensfremde Wartung erzeugt/vergrößert wurde.

 

Die Reparatur von Verschleißteilen (z.B. Bremse) ist keine Wartung.

 

Hier mal der Link zu den Bedingungen von 01/2019, wobei es da mehrere Versionen gibt und immer diejenige gültig ist zur Zeit des Vertragsabschlusses.

 

https://hirschvogel.eu/.../...-garantiebedingungen-mb100_2021.pdf..pdf

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 12:44

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 30. Januar 2024 um 13:25:10 Uhr:

Einfach in die Garantiebedingungen schaun:

 

„§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions-

und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.“

 

Und dann ganz wichtig:

„Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.“

 

Heißt: wenn man den Service nicht bei Mercedes machen lässt ist man im Garantiefall in der Beweispflicht, dass der Schaden nicht durch eine unternehmensfremde Wartung erzeugt/vergrößert wurde.

 

Die Reparatur von Verschleißteilen (z.B. Bremse) ist keine Wartung.

 

Hier mal der Link zu den Bedingungen von 01/2019, wobei es da mehrere Versionen gibt und immer diejenige gültig ist zur Zeit des Vertragsabschlusses.

 

https://hirschvogel.eu/.../...-garantiebedingungen-mb100_2021.pdf..pdf

Vielen Dann dafür.

 

Mir geht es beim Öl Wechsel um keine Service sondern halt nur um Öl wechseln. Mit Bremsen wechseln meine ich, wenn diese runter sind, sodass die einfach nur gewechselt werden müssen.

 

Also ich warte nicht mit allem auf den nächsten Service. Geld unnötig rauswerfen ebenso nicht. Daher der zwischen Intervall Wechsel des Öls und bremsen bei Bedarf. Sowas halt.

Öl zwischen den Intervallen und Bremsen kannst Du wechseln wann und wo Du willst - nur die Inspektion gemäß Assyst-Anzeige im Fzg. solltest Du bei MB machen.

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 13:03

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 30. Januar 2024 um 13:56:43 Uhr:

Öl zwischen den Intervallen und Bremsen kannst Du wechseln wann und wo Du willst - nur die Inspektion gemäß Assyst-Anzeige im Fzg. solltest Du bei MB machen.

Das war eine Antwort auf meine Frage. :) natürlich bestelle ich Originalteile und dann halt lokal günstig erledigen lassen.

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