ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wechsel des Versicherungsnehmers bei gleichbleibendem Halter

Wechsel des Versicherungsnehmers bei gleichbleibendem Halter

Themenstarteram 30. Oktober 2017 um 18:40

Hallo,

Das Auto von meiner Frau und mir ist auf sie zugelassen und bisher ist sie auch der Versicherungsnehmer.

Wir hatten dieses Jahr einen Vollkasko-Schaden und ich möchte deshalb das Auto zum Jahreswechsel auf mich versichern.

Bei den Vergleichsportalen oder direkt bei den Versicherungen hat man online nur die Auswahl zwischen "neu zugelassenes Auto Versichern" und "Versicherungswechsel bei einem bereits auf mich zugelassenem Auto".

Wir möchten meine Frau allerdings als Halter belassen und nur mich als neuen Versicherungsnehmer.

Geht das überhaupt?

Danke

Ähnliche Themen
16 Antworten

ja, nur decken vergleicher, also reine preisgeber ohne beratung, nur die standardfälle ab.

Ist es denn überhaupt günstiger das du es versicherst? Hast du schon dir ein sfr erfahren ?

Wenn nur die vk belastet wurde , könnt ihr die schlechter stufung umgehen wenn ihr 2018 die vk ausschliesst und 2019 wieder bucht..

Themenstarteram 30. Oktober 2017 um 20:05

meine Frau hat 2016 das erste mal ein Fahrzeug auf sich versichert. 2017 wäre ihr erstes volles Versicherungsjahr gewesen. Ich würde dann ab 2018 das erste mal ein Fahrzeug versichern.

Das Fahrzeug ist von 08/2016, weshalb wir schon gerne den Vollkaskoschutz hätten.

Hast du schon die neue Beitragsrechnung für 2018 erhalten. Würde das Wechseln des VN überhaupt einen Vorteil bringen. Wie ist denn jetzt ihr SF.

Weiß nicht ob das bei allen so ist, aber Versicherungen nehmen gerne einen Zuschlag wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind.

nee nicht bei allen bzw. nicht bei allen für den Partner. und es einen Halterzuschalg gibt dann ist der beim Partner nicht dramatisch. aber am ende zählt sowieso was unter'm strich herumkommt. insofern mal vergleichen schadet ja net.

Grundsätzlich ist das machbar, auch wenn es nicht alle Versicherungen zulassen.

Ob es sich rechnet kann man so nicht sagen.

Was sind die jeweilige SF von euch im nächsten Jahr. Kann man bei der Versicherung erfragen. Auch für dich wo du anscheinend noch keine Versich. auf deinen Namen hattest. Du wirst aber ganz oben anfangen müssen wenn du nicht einen Vertrag von jemanden bekommst. Bedenke, du kannst nur die SF übernehmen die du hättest selber erfahren können.

Themenstarteram 31. Oktober 2017 um 12:35

Hallo,

meine Frau würde nächstes Jahr bei der Haftpflicht in sf1 und bei der Vollkasko in m sein.

Ich würde meines Wissens nach bei beidem in 0 starten.

Dann wird deine freundin bestimmt günstiger sein , wenn du in sf 0 oder sf 1/2 anfängst.

Rechne doch mal online deine freundin mit sf 1 hp und vk sf m

Aus (versicherungswechsel)

Und dich mit

Hp sf 0 und vk sf 0

Es kann auch hilfreich sein zu einer anderen versicherung zu wechseln und nicht bei der gleichen zu bleiben.

Wer mit SF 0 beginnt, macht was falsch und sollte sich beraten lassen

Themenstarteram 31. Oktober 2017 um 15:15

Es war meine Vermutung, dass ich mit 0 starte. Ich habe meinen Führerschein am 16.08.2017 gemacht. Kann ich in 2018 mit einer besseren Klasse starten?

Wenn du Eltern hast, die einen K-Vertrag haben kannst du mit SF 1/2 starten

Dafür lohnt sich aber nicht einen guten Vertrag kaputt zu machen.

Da fahr erst mal ne günstige Schleuder oder zahl den Beitrag den du zahlen musst.

Handeln kann durchaus helfen, nur Mut und ein wenig Eier und oft geht dann was;)

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 31. Oktober 2017 um 18:05:53 Uhr:

Dafür lohnt sich aber nicht einen guten Vertrag kaputt zu machen.

Wo findest Du bei TE einen „guten“ Vertrag?

 

Mit den SF 1/2 in Haftpflicht und Vollkasko fährst Du fast zwingend günstiger, als Deine Freundin... Gleiche Meldeadresse mal vorausgesetzt. Ich würde noch den Versicherer Deiner Eltern anfragen. Da ist unter Umständen eine bessere Einstufung, als SF1/2 und vielleicht auch ein günstigerer Beitrag drin.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wechsel des Versicherungsnehmers bei gleichbleibendem Halter