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Was ist in der Verischerung günstiger? Halter = Versicherungsnehmer oder Eigentümer?

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 15:33

hi, was ist bei Versicherungen günstiger? Wenn der Farhzeugeigenütmer auch der Halter ist? Oder ist das egal?

Kann es eigentlich 2 Halter geben?

Person A kauft das Fahrzeug.

Person B wird als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen bei der Zulassungsbehörde.

Person A & B werden als Fahrer eingetragen bei der Versicherung.

Könnten also auch Person B + A als Halter eingetragen werden? Wäre das von Vor- oder Nachteil für die Versicherung?

Wie weist man eigentlich nach, dass man der Fahrzeugeigentümer ist? Fahrzeughalter steht ja im Fahrzeugbrief. Kann der Fahrzeugeigentümer jederzeit das Fahrzeug zurückfordern?

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26 Antworten

Warum muss B der Halter sein?

Eigentümer ist der, der das Auto gekauft hat.

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 18:45

Weil das Fahrzeug beim Halter auf dem Parkplatz stehen wird. Das wird dann mit Sicherheit günstiger in der Versicherung als wenn das Fahrzeug auf einem "fremden" Parkplatz steht. Also es wäre der identische Parkplatz, aber der Halter wäre dann Person A, welche woanders wohnt & dort keinen eigenen Parkplatz hat. Person B hat aber einen Parkplatz bei seiner Miet-Wohnung.

falsch... entscheidend ist die Art des Parkplatzes.

Ein Parkplatz ohne Dach, bringt meistens keinen Preisvorteil. Eher wenn der VN auch der Halter ist

richtig Celica... das meinete ich. Carport, Doppel/Einzelgarage und Tiefgarage sind die Tarifmerkmale... und wem dann die Garage gehört ist völlig Hupe.... (bei Miete)

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 20:45

Es ist ein Parkplatz ohne Garage oder Carport oder Dach. Der ist direkt vor der Wohnung von Person B. Also somit lohnt es sich versicherungspreistechnisch schon, einen Preisvorteil. So wie ich die Aussage von Cecilia verstehe.

Auch wenn eine Garage besser wäre, im Zweifel.

Dann ist der Parkplatz eben egal.

Was celica schrieb, das eine unterschiedliche Halter und VN-Eigenschaft teuerer ist. Wenn Du aber A bist, die Karre also kaufst, dann kann Du als Eigentümerin auch Halterin sein und es macht bzgl. Parkplatz keinen Unterschied und ist auch rechtssicherer, sollte das mit dem Zusammenleben auf dem Parkplatz nicht mehr so richtig klappen...

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 21:22

Dankeschön NDLimit!

Also wenn Person A Eigentümer ist

Person B Halter ist

Person B Versicherungsnehmer ist

Person A und B Fahrer sind

dann ist die Versicherung günstiger, als wenn

Person A Eigentümer ist

Person B Halter ist

Person B Versicherungsnehmer ist

Person A und B Fahrer sind

Und es ist egal, ob Person A oder Person B Eigentümer ist.

Der Parkplatz gehört(ist in der Miete der Mietwohnung mit drinnen 1 bestimmter Parkplatz) Person B. Person A hat keinen Parkplatz.

Du hast es leider nciht verstanden....

Wenn B der VN werden soll, ist es sinnvoll das er auch der Halter ist.

Wer Eigentümer ist, ist für die Versicherung egal, Hauptsache der Beitrag wird bezahlt.

Es wird dann noch A als zusätzlicher Fahrer aufgenommen.

Nur besteht ja keine Notwendigkeit, dass B Halter wird, da der angemietete Parkplatz keine Vorteile bietet.....

Wenn B der VN wird schon, der Parkplatz ist eh wurscht

Wenn der P wurscht ist, kann A auch Halter und VN werden, wenn nicht andere Tarifierungsmerkmale für B sprechen :rolleyes:

Macht bei der Eigentümereigenschaft von A dann auch mehr Sinn.....

Zitat:

@celica1992 schrieb am 13. Juni 2019 um 18:22:42 Uhr:

Eigentümer ist der, der das Auto gekauft hat.

Nein.

Halter ist der, der im Brief als Eigentümer eingetragen, somit auch an die Zulassungsstelle gemeldet wird.

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