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Was zahlt Versicherung, falls Schaden höher als WBW und ich trotzdem reparieren möchte?

Themenstarteram 27. Januar 2021 um 13:00

Hallo zusammen,

hatte vor kurzem einen recht schweren Unfall. Eisplatte auf der Autobahn, also Vollkaskofall.

Die Werkstatt meint, die Reparaturkosten könnten hoch sein...je nachdem ob Rahmen und Achse etc. auch was abbekommen haben. Der Gutachter kommt die nächsten Tage. Ich sitze aber natürlich wie auf Kohlen und kann an nichts anderes denken :(

Was ist jetzt wenn die Reparaturkosten höher wären als der WBW und ich trotzdem reparieren möchte?

Im Vertrag steht:

Wenn der Pkw vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (nach A.2.5.1.6), wenn sie uns dies durch Rechnung nachweisen.

Bedeutet das, ich könnte die Kosten die den WBW übersteigen dann selbst dazuzahlen und es darf repariert werden?

Die Versicherung wird bestimmt versuchen mir nur den WBW minus Restwert unterzujubeln...

Würde ja auch gern noch einen eigenen Gutachter bestellen, aber dessen Kosten hängen von der Schadenshöhe ab, oder? Der Schaden könnte 20.000 bis 25.000 betragen...und dann lohnen sich die Kosten für den Gutachter vllt auch nicht mehr?

 

Außerdem steht im Vertrag, bei Totalschaden würde der nachgewiesene Kaufpreis (also nicht ein vom Gutachter ermittelter Wiederbeschaffungswert!) minus Restwert gezahlt. Das gilt dann bei Reparatur aber nicht?

 

Viele Dank für jede Antwort!

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25 Antworten
Themenstarteram 4. Februar 2021 um 13:05

Update: Gutachten ist da und der Schaden kann repariert werden. Danke an alle!

Danke für die Rückmeldung

Ja, danke für die Rückmeldung.

Magst du verraten, wie hoch der Schaden und der WBW ist ?

Und sich gelöscht...! :-(

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. :rolleyes:

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 12:50

Nächstes Update: Werkstatt hat reklamiert, dass noch ein Achsträger im Gutachten fehlt. Im aktualisierten Gutachten wurden jetzt auf einmal alle Ersatzteile deutlich teurer eingestuft, sodass insgesamt 4000€ Mehrkosten im Vergleich zum ersten Gutachten rauskamen und damit Totalschaden. Also offensichtlich schön frisiert.

Die Versicherung wollte mich deshalb überreden, für den Restwert zu verkaufen. Lasse jetzt aus Prinzip bis zum WBW (36.000€) reparieren, liegt nur ein paar Euro drüber.

Edit wegen Fail-Beitrag, ist ja ein Kasko Fall.

Das du dir mit der Reparatur des Unfallschrotts selbst einen Gefallen tust möchte ich bezweifeln.

Themenstarteram 18. Februar 2021 um 10:03

Wieso Fail-Beitrag? Hab doch erwähnt, dass es ein Vollkaskofall ist.

Gibt natürlich einen ordentlichen Wertverlust. Ein ähnliches Auto wieder zu finden ist aber auch sehr schwierig.

Mit Fail - Beitrag meinte ich meinen eigenen, weswegen ich ihn gelöscht bzw. editiert habe.

Dein Beitrag war völlig in Ordnung.

Zitat:

@Kirsche002 schrieb am 17. Februar 2021 um 13:50:50 Uhr:

Nächstes Update: Werkstatt hat reklamiert, dass noch ein Achsträger im Gutachten fehlt. Im aktualisierten Gutachten wurden jetzt auf einmal alle Ersatzteile deutlich teurer eingestuft, sodass insgesamt 4000€ Mehrkosten im Vergleich zum ersten Gutachten rauskamen und damit Totalschaden. Also offensichtlich schön frisiert.

Die Versicherung wollte mich deshalb überreden, für den Restwert zu verkaufen. Lasse jetzt aus Prinzip bis zum WBW (36.000€) reparieren, liegt nur ein paar Euro drüber.

Ich vermute das zunächst auf Totalschadenbasis das Gutachten erstellt wurde.

 

Jetzt gibt es ne die Reparatur und Ersatzteileaufschläge und der Achsträger kommen vermutlich hinzu. Wurden vllt. auch die Stundenlöhne neu bewertet?

Zitat:

@Kirsche002 schrieb am 17. Februar 2021 um 13:50:50 Uhr:

...

Lasse jetzt aus Prinzip bis zum WBW (36.000€) reparieren, liegt nur ein paar Euro drüber.

Du musst vermutlich vollständig und fachgerecht reparieren lassen, sowie das auch per Rechnung belegen.

Lies was in deinen AKB dazu steht.

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