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Was verdient ein Automobilkranfahrer ?

Themenstarteram 30. August 2009 um 7:20

Hallo,

da ich hier neu bin und vor kurzem den LKW Führerschein gemacht habe, wollte ich gerne mal wissen, was ein Automobilkranfahrer verdient. Vielleicht könnte man mir da mal weiterhelfen?!

 

Gruß,Thomas.

Beste Antwort im Thema
am 30. August 2009 um 8:55

Moin

Gehe im Schnitt von 10 - 11 Euro pro Stunde aus, hier in Deutschland.

Wenn du viel Glück hast bekommst du deine Überstunden mit 25% Zuschlag bezahlt.

Arbeitszeiten von 12 - 16 Stunden am Tag sind fast selbstverständlich, und zusammen mit häufigen Wochenendeinsätzen kommst du öfters auf 320 - 360 Stunden im Monat.

Der Stundenschnitt lag bei mir letztes Jahr bei 294 Stunden pro Monat.

Und zusätzlich mußt du noch daran denken eine sehr gute "Diensthaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung" abzuschließen, denn als Mobilkranfahrer bist du für alles verantwortlich und auch an allem schuld.

Überleg's dir lieber noch einmal!

Gruß

Lutz

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Tatsache ist, dass es hier in der Gegend eine Menge Speditionen (im Nahverkehr) gibt, die 8€ Stundenlohn zahlen. Keine Spesen. Keine % auf Überstunden. Ebenfalls gibt es hier eine Menge Spedition, die zwar 50 Cent mehr Stundenlohn zahlen aber dafür nicht die Pausen, die ein Kraftfahrer zwangsweise Machen muss.

Es ging grade um Verantwortungsvolle Tätigkeiten, in dem Tonnen schwere Lasten von a nach b befordert werden. Wo da der rasenmähende Schüler oder die Putze rein passt sehe ich nicht, vom Verhältnis der Stundenlöhne mal ganz abgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Tatsache ist, dass es hier in der Gegend eine Menge Speditionen (im Nahverkehr) gibt, die 8€ Stundenlohn zahlen. Keine Spesen. Keine % auf Überstunden. Ebenfalls gibt es hier eine Menge Spedition, die zwar 50 Cent mehr Stundenlohn zahlen aber dafür nicht die Pausen, die ein Kraftfahrer zwangsweise Machen muss.

Es ging grade um Verantwortungsvolle Tätigkeiten, in dem Tonnen schwere Lasten von a nach b befordert werden. Wo da der rasenmähende Schüler oder die Putze rein passt sehe ich nicht, vom Verhältnis der Stundenlöhne mal ganz abgesehen.

Das das Verhältnis nicht passt ist leider Realität,ob das okay ist steht auf einem anderem Blatt.

Tatsache ist aber das viele Qualifizierte Ausbildungen im Gegensatz zu den sogenannten einfachen nicht entsprechend hornoriert werden.Nehme nur mal als Beispiel die med.Berufe,nicht die Ärzte sondern die Arzthelferin,Zahnarzthelferin,Altenpfleger usw.Das ist ein Witz für welche Tarife die arbeiten.

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Tatsache ist, dass es hier in der Gegend eine Menge Speditionen (im Nahverkehr) gibt, die 8€ Stundenlohn zahlen. Keine Spesen. Keine % auf Überstunden. Ebenfalls gibt es hier eine Menge Spedi

tion, die zwar 50 Cent mehr Stundenlohn zahlen aber dafür nicht die Pausen, die ein Kraftfahrer zwangsweise Machen muss.

Es ging grade um Verantwortungsvolle Tätigkeiten, in dem Tonnen schwere Lasten von a nach b befordert werden. Wo da der rasenmähende Schüler oder die Putze rein passt sehe ich nicht, vom Verhältnis der Stundenlöhne mal ganz abgesehen.

Das das Verhältnis nicht passt ist leider Realität,ob das okay ist steht auf einem anderem Blatt.

Tatsache ist aber das viele Qualifizierte Ausbildungen im Gegensatz zu den sogenannten einfachen nicht entsprechend hornoriert werden.Nehme nur mal als Beispiel die med.Berufe,nicht die Ärzte sondern die Arzthelferin,Zahnarzthelferin,Altenpfleger usw.Das ist ein Witz für welche Tarife die arbeiten.

Eben. :)

Da der Ausdruck: "nicht mal ne Putzfrau für das Geld kriegen", ursprünglich von mir kam erkläre ich es: es ist einfach ein amerikanischer Ausdruck (You couldn't get a Janitor for that money) der besagt das der angebotene Lohn für eine Fachkraft ein Witz ist, es war nicht gemeint eine Putzfrau für den Kran einzustellen oder gar den Rasen auf dem Pritschenauflieger mähen zu lassen.... ;)

Gruss, Pete

PS: ich habe immer noch die Hoffnung das gelernte Kräfte im Schwerverkehr mehr verdienen als ungelernte im Edeka Laden...

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

 

Das das Verhältnis nicht passt ist leider Realität,ob das okay ist steht auf einem anderem Blatt.

Tatsache ist aber das viele Qualifizierte Ausbildungen im Gegensatz zu den sogenannten einfachen nicht entsprechend hornoriert werden.Nehme nur mal als Beispiel die med.Berufe,nicht die Ärzte sondern die Arzthelferin,Zahnarzthelferin,Altenpfleger usw.Das ist ein Witz für welche Tarife die arbeiten.

Eben. :)

Da der Ausdruck: "nicht mal ne Putzfrau für das Geld kriegen", ursprünglich von mir kam erkläre ich es: es ist einfach ein amerikanischer Ausdruck (You couldn't get a Janitor for that money) der besagt das der angebotene Lohn für eine Fachkraft ein Witz ist, es war nicht gemeint eine Putzfrau für den Kran einzustellen oder gar den Rasen auf dem Pritschenauflieger mähen zu lassen.... ;)

Gruss, Pete

PS: ich habe immer noch die Hoffnung das gelernte Kräfte im Schwerverkehr mehr verdienen als ungelernte im Edeka Laden...

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

die zwar 50 Cent mehr Stundenlohn zahlen aber dafür nicht die Pausen, die ein Kraftfahrer zwangsweise Machen muss.

Pause muss jeder laut arbeitszeitgesetz machen, das hat nicht mit Kraftfahrern zu tun und wer um himmels willen bekommt bitte Pausenzeiten bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Pause muss jeder laut arbeitszeitgesetz machen, das hat nicht mit Kraftfahrern zu tun und wer um himmels willen bekommt bitte Pausenzeiten bezahlt?

Auch wenn ich jetzt Gefahr laufe mich hier unbeliebt zu machen, ich bekomme meine Pausen bezahlt und das war auch in den drei letzten Malochen so.

Vorraussetzungen für einen Kranschein sind:

viel Gefühl und Herzblut für diese Arbeit(ist das wichtigste)

mind.1/2Jahr prakt.Erfahrung in Kranbedienung

den großen LKW Führerschein(ist Vorhanden)

eine Vorsorgeuntersuchung nach G25 vom Amtsärztlichendienst der zustädigen BG

ca 2 Wochen Zeit für den Lehrgang

ca 1705 Euro um den Lehrgang und um die Prüfung zu Bezahlen

 

Wenn du alles erledigt und die Prüfung bestanden hast,darfst du rein Rechtlich gesehen nur kleine Mobilkrane fahren.(Denn das war der Kurs für Anfänger,der Vorraussetzung für den großen Schein ist)

Wenn du dann den Kurs für Fortgeschrittene belegt und bestanden hast(Herzl.Glückwunsch)darfst du wiederum rein Rechtl.gesehen,die richtigen großen Spielzeuge fahren.

Die Bezahlung geht in der Regel nach deinen Qualifikationen(ist aber sicherl.auch Firmen abhängig).

10 bis 12 Euro Anfängergehalt(alte Bundesländer)ist die Regel.Danach liegt es an dir wieviel du deinem Chefaus der Tasche handelst.Mein Lohn liegt nicht unter 15 Euro und nicht über 16 Euro die Std.

Spesen gibt es laut Tabelle.

Nach den Std. die Monat zusammen kommen?(Es sind sehrrrrrrrrrrr viele)

MfG MSH 366 :LH Fahrer

am 31. August 2009 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Tatsache ist, dass es hier in der Gegend eine Menge Speditionen (im Nahverkehr) gibt, die 8€ Stundenlohn zahlen. Keine Spesen. Keine % auf Überstunden. Ebenfalls gibt es hier eine Menge Spedition, die zwar 50 Cent mehr Stundenlohn zahlen aber dafür nicht die Pausen, die ein Kraftfahrer zwangsweise Machen muss.

 

Es ging grade um Verantwortungsvolle Tätigkeiten, in dem Tonnen schwere Lasten von a nach b befordert werden. Wo da der rasenmähende Schüler oder die Putze rein passt sehe ich nicht, vom Verhältnis der Stundenlöhne mal ganz abgesehen.

Pausen sind nicht bezahlte Arbeitszeiten so regelt es sogar das Arbeitszeitgesetz.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Pausen sind nicht bezahlte Arbeitszeiten so regelt es sogar das Arbeitszeitgesetz.

Ich kenne den genauen Zusammenhang mit den Pausen im Kraftverkehr nicht, aber es gibt einen gesetzlichen Pausenanspruch laut AZG und andere Pausenansprüche (z.B. aus Tarifverträgen), die nicht unter das AZG fallen und somit bezahlt werden können, oder auch nicht (siehe Tarifvertrag). Ob das bei Pausen gemäß StVO auch gilt, weiß ich nicht. Ich z.B. arbeite im Schichtdienst (nicht als Berufskraftfahrer) und habe insgesamt 1h 45 min Pausenanspruch täglich. Davon ist eine halbe Stunde unbezahlte Pause nach AZG und 1h 15 min bezahlte Pause aus dem Tarifvertrag.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Pausen sind nicht bezahlte Arbeitszeiten so regelt es sogar das Arbeitszeitgesetz.

Ich kenne den genauen Zusammenhang mit den Pausen im Kraftverkehr nicht, aber es gibt einen gesetzlichen Pausenanspruch laut AZG und andere Pausenansprüche (z.B. aus Tarifverträgen), die nicht unter das AZG fallen und somit bezahlt werden können, oder auch nicht (siehe Tarifvertrag). Ob das bei Pausen gemäß StVO auch gilt, weiß ich nicht. Ich z.B. arbeite im Schichtdienst (nicht als Berufskraftfahrer) und habe insgesamt 1h 45 min Pausenanspruch täglich. Davon ist eine halbe Stunde unbezahlte Pause nach AZG und 1h 15 min bezahlte Pause aus dem Tarifvertrag.

 

Gruß

Achim

Da hast du in deinem Betrieb eine Regelung  ( Betriebsvereinbarung) die von der des Gesetzgebers abweicht Pausen muss der Arbeitgeber nicht zahlen.

 

§ 2Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Begriffsbestimmungen

(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.

 

 

 

Wann nun die Arbeitszeit genau beginnt oder endet -bereits am Werktor oder erst am Arbeitsplatz? - kann in dem Arbeitsvertrag, einem einschlägigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Findet sich hierzu keine Regelung oder besteht kein zeiterfassungssystem im Betrieb ("Stempeluhr"), beginnt und endet die Arbeitszeit generell erst am eigentlichen Arbeitsplatz.

 

In arbeitszeittechnischer Hinsicht ist von der vollen Arbeitsleistung die sog. Arbeitsbereitschaft, der Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft zu unterscheiden. Nach dem Arbeitszeitgesetz gilt nur die Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit, nicht hingegen die Zeiten des Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft. Soweit der Europäische Gerichtshof in jüngerer Zeit entschieden hat, dass zumindest die Zeiten des Bereitschaftsdienstes von Klinikärzten zur Arbeitszeit zählt, steht das deutsche Arbeitszeitgesetz in Widerspruch zu dieser Rechtsprechung.

 

</span>

Quelle : http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/.../content_06.html

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