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Was tun wenn man betrogen wurde???

Themenstarteram 24. September 2007 um 17:39

Hallo,

ich hab im Mai mein altes auto plus 200 € für einen 95er ford escort kombi ausgeben. der verkäufer versicherte mir er habe das auto komplett durchgecheckt und flüssigkeitenwechsel durchgeführt.

es sei der wagen seiner frau und er müsse in den kaufvertrag jetzt ihren namen eintragen denn der wagen sei auf sie zugelassen gewesen.

ich bin schließlich vor 2 wochen nach österreich umgezogen. dort muss man das auto nocheinmal bevor man es anmelden kann komplett durchchecken lassen.

nach dem durchchecken habe ich erfahren und mir dass nocheinmal von einem fordhändler bestätigen lassen dass das auto komplett kaputt sei. zahnriemen alles die karosserie und so weiter.

die reparatur würde 5000€ betragen und das tüv siegel dürfte dieses fahrzeug auch nicht tragen.

 

Meine Frage jetzt an euch.... WAS KANN ICH TUN? der händler schiebt alles auf einen mitarbeiter von sich und will das auto nicht zurücknehmen!

Haben wir eine CHANCE wieder das Geld zurück zu bekommen?

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fiischii

es sei der wagen seiner frau und er müsse in den kaufvertrag jetzt ihren namen eintragen denn der wagen sei auf sie zugelassen gewesen.

der händler schiebt alles auf einen mitarbeiter von sich und will das auto nicht zurücknehmen!

Haben wir eine CHANCE wieder das Geld zurück zu bekommen?

Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

Die oben beschriebene Methode ist eine klassische Händlermasche, um der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung zu entgehen.

Dies habe die Gerichte inzwischen auch erkannt und interpretieren daher solche Verträge grundsätzlich so, als ob die volle Gewährleistung von 24 Monaten Vertragsgrundlage sind.

Wenn du gegen den Händler klagst, stehen deine Chancen auf Reparatur oder Wandlung des Kaufes also ziemlich gut.

...trotzdem liegt die Beweispflicht beim TE und es ist nicht ausgeschlossen, dass er dies nicht schafft.

Ohne Rechtschutzvers. würde ich es mir überlegen zu klagen.

~

Eigene Zeugen und eine RS-Versicherung erleichtern die Prozedur natürlich enorm.

Zitat:

Original geschrieben von fiischii

....ich hab im Mai mein altes auto plus 200 € für einen 95er ford escort kombi ausgeben.....

Pardon,

kurze Zwischenfrage, was war denn das fuer ein komischer Handel bzw. Haendler

Es wäre jetzt noch interessant, etwas über das alte Auto zu erfahren, welches in Zahlung gegeben wurde.

da du in Österreich bist, geh mal zur Arbeiterkammer. Die freuen sich über solche sachen. die frage ist nur die, ob die auch in Deutschland tätig sind.

Was ich an deiner stelle auch machen würde: lass es mal noch bei einer anderen freien werkstätte kontrollieren, ob die dieselben mängel feststellt (könnte ja sein, das der Händler ein neueres auto verkaufen will, ähnliche praktiken von einer großen KFZ Werkstättenkette (ja, die mit den drei Buchstaben) sind ja bekannt).

War der Verkäufer Händler oder von Privat (Stempel am Kaufvertrag)?

Des weiteren ist bis 6 Monate nach Kaufvertragsdatum der Verkäufer in der Beweispflicht, das bei Fahrzeugübergabe das fahrzeug ok war. Und klauseln in Vertragen wie z.b. Mängel MÜSSEN bei der übergabe bekanntgegeben werden sind nicht erlaubt (gab da vor ein paar wochen etwas entweder von der Arbeiterkammer oder von einem Gericht). Wie gesagt, meine Infos beruhen auf Österreichischen Infos.

Zitat:

Original geschrieben von fiischii

der händler schiebt alles auf einen mitarbeiter von sich...

Nach der Formulierung des TE war es wohl ein Händler.

Auch meiner Meinung steht ein Händler nach außen für seine Mitarbeiter gerade - die innerbetrieblichen Bestimmungen zwischen Händler und Angestellten brauchen dich nicht zu intersieren und spielen auch keine Rolle

Moin,

Die Frage ist nicht ... was ist beim HÄNDLER intern schiefgelaufen ... das ist dem Kunden völlig egal ... Die Frage ist ... WER war derjenige der das Fahrzeug verkauft hat.

War es die Frau ... ist dies ein Privatgeschäft und der Käufer hat Pech gehabt. Wurde die Frau lediglich VORGESCHOBEN ... und der Verkäufer war der Händler ... würde für alles, was kein Verschleiß ist ... der Händler gradestehen müssen (Also das Fahrzeug entweder zurücknehmen, oder in einen zeitgemäßen technisch einwandfreien Zustand versetzen). Das Problem ist hier ... KANN dies durch den Käufer nachgewiesen werden. Steht die Verkäuferin laut Kaufvertrag z.B. auch als Halterin im Fahrzeugbrief ... wird der Nachweis des gewerblichen Verkaufes extrem schwer, denn dann ist die Aussage des Händlers ... eben plausibel.

MFG Kester

Was mich an dieser Stelle interessieren würde: Ist es bei einem Kaufvertrag nicht egal, wer als Halter eingetragen ist?

Themenstarteram 25. September 2007 um 6:48

also hab was vergessen.... das auto hat 2000 euro gekostet und nich 200 sorry tippfehler....

also auf dem kaufvertrag steht der name der frau und es ist kein stempel drauf.

ich habs aber von dem händler gekauft.

rechtschutz hab ich ja wenn ich beim adac bin oder also ich hab da diese adac plus karte oder sowas

ich hab das auto nachdem es bei dieser untersuchung war noch zu dem fordhändler gebracht der sich das auch nochmal unter die lupe genommen hat... der hat sogar noch mehr mängel festgestellt.

mein freund meint wir sollten das mit dem auto einfach belassen und es also in unserer stadt gibt es einen händler der alle autos kauft auch welche mit motorschaden usw. und es dem verkaufen.

mein freund meint das deshalb weil er denkt dass wenn ich den händler verklage sich die kosten bestimmt verdoppeln oder verdreifachen

was soll ich denn tun?

Moin,

Prinzipiell JA ... da der Brief nicht das Eigentum nachweist. ABER ... die Aussage des Händlers ist : Dies Auto wurde von meiner Frau verkauft und wurde auch von Ihr besessen. Diese Aussage müßte man widerlegen, eine Sache die sehr einfach wäre, wenn der letzte Halter z.B. der Peter gewesen ist, und nicht die Frau des Händlers. Denn DANN wäre die Aussage des Verkäufers, es handele sich um das Privatauto der Frau, nicht plausibel. Da könnte man dann ANSETZEN. Steht die Frau des Händlers aber 3 Jahre als Halterin im Fahrzeugbrief ... ist die Version des Händlers plausibel. Einen effizienten Eigentumsnachweis ... wirst du an der Stelle ansonsten nicht führen können.

Denn wenn der Händler das Fahrzeug z.B. von Peter in Zahlung genommen hat, und verkauft ... ist es egal, ob er seine Frau als private Verkäuferin einsetzt oder nicht. In einem solchen Fall wird vor Gericht pro Verbraucher (also Käufer) entschieden, weil das Gericht davon ausgehen wird, das der Händler sich lediglich um seine Gewährleistungspflicht drücken will, indem er ein "Scheinprivatgeschäft" abschließt.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Abeicks

Was mich an dieser Stelle interessieren würde: Ist es bei einem Kaufvertrag nicht egal, wer als Halter eingetragen ist?

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