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Was tun?

Hallo, da ich auch mal so ein Problemchen habe möchte ich um eueren rat bitten.

Vor ca 3 Wochen hatte ich einen kleinen Autounfall. An einer normalen Kreuzung (rechts vor links) habe ich einen Fahrradfahrer leicht angefahren. Dieser kam von mir aus gesehen rechten Seite. Leider habe ich zu spät gesehen dass er ohne zu Überlegen weiter fährt. Und da ist es passiert. Ich habe nochmals in letzter Sekunde bremsen können, habe ihm aber trotzdem leicht angefahren. Er ist nicht gestürzt, nur von Fahrrad abgestiegen und schob das Rad auf den Bordstein.

Natürlich stieg ich aus um mich zu vergewissern ob alles in Ordnung sei. Da der Fahhradfahrer nichts bemängelte und am Auto auch nichts zu sehen war, bin ich, im gegenseitigen Einverständnis, weiter gefahren ohne irgendwas aufzuschreiben oder die Polizei an zu rufen.

Die Überraschung kam einige Stunden später an meine Haustür. Die Polizei. Nun ja, dem Fahrradfahrer ist es einige Stunden später eingefallen dass er einen Schaden von mehr als 1000 (tausend) Euro am Rad hat und will Schadenersatz und er zeigte mich wegen Fahrerflucht an.

Ich fülle natürlich den Polizi-anhörungsbogen wahrheitsgemäß aus und warte ab was passiert.

Heute (ca 3 Wochen später) kommt ein einschreiben von Landesgericht, in welchen ich zu einer Gesamtstrafe von ca 450euro + 60 euro Gerichtskosten verdonnert wurde. Dazu soll ich mein Führerschein für 4 Wochen abgeben.

Wie kommt es dazu? Wie kann man jemanden verurteilen ohne ihm angehört zu haben? Was schlägt ihr vor, wie soll ich mich verhalten? Zahlen und 4 Wochen Bus fahren oder eine Beschwerde (sagt man das so?) einlegen?

MfG

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

das sehe ich allerdings anders. Die strafe ist ja nicht wegen neiner Vorfahrtsmissachtung! die schuldfrage hat mit der verhängten Strafe nix zu tun. Das muss die Versicherung klären (die bezahlen bei radfahrern grundsätzlich nicht, da sich ja immer der Radfahrer falsch verhält,...)

Es geht um unerlaubtesd entfernen vom Unfallort.

Bei einer Strafe wg. Unfallflucht hätte er sicher mehr als nur 450,- und 1 Monat FV.

Nichtsdestotrotz wäre es sinnvoll, wenn er uns die Straftatbestände nennen würde.

Zu deiner Aussage über Versicherungen und Fahrradunfälle muss ich ja wohl nichts mehr sagen, oder? Die Haftpflicht zahlt immer, dafür hat man sie ja...

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Dies ist aber - unter der Voraussetzung dass die Schilderungen stimmen)- nicht der Fall. Schließlich wured in beiderseitigen einvernehmen kein Schaden festgestellt. Fällt dem Radfahrer im Nachhineien ein Schaden auf steht es ihnm natürlich frei schadensersatz zu fordern. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht ist aber dämlich. Da hat entweder die polizei geschlafen oder der Radfahrer dachte er hätte einen nachteil wenn er das nich sofort meldet,...

Dieser Vorwurf wurde ja offensichtlich fallengelassen.

Hier ein paar Regelstrafen

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

man sollte also nicht nur für Tiere, sondern auch für Fahrradfahrer bremsen, vor allem dann, wenn sie von rechts kommen und Vorfahrt haben

...da sind sie wieder, die aggressiven fahrradfahrer, die solche situationen provozieren, weil sie ihr vorfahrtsrechtrecht aggressiv durchsetzen wollen!!! aber vorfahrt HAT niemand! vorfahrt ist zu gewähren!

 

p.s.: es sind nicht alle so! es gibt auch verkehrsteilnehmer auf dem fahrrad, die die verkehrssituation (trotz vorfahrt) im blick und schonmal etwas von §1 gehört haben :D

gruß, heiko

Hallo, ich hatte mich verschrieben. Der Radfahrer kam von mir aus gesehenen LINKEN Seite. Von ihm aus gesehen war ich auf der RECHTEN Seite.. Sorry wegen den Missverständniss

Auch wenn der Verschreiber peinlich ist, entbindet das den Radfahrer nicht von der Beachtung der geltenden Verkehrsregeln und vor allem nicht der üblichen Vorsicht.

Wenn mir von links ein Auto reinkachelt und ich hätte das durch Bremsen verhindern können, dann würde ich mir Vorwürfe machen.

Für die Radfahrer hätte ich gerne eine Führerscheinpflicht, sie bewegen sich im öffentlichen Verkehrsraum.

Ich kann Dir auch nur raten, Dich zumindest rechtlich beraten zu lassen. Die Entscheidungen deutscher Gerichte sind nie vorhersehbar.

bak80,

es fehlt bislang jede Angabe von Dir warum Du Bussgeld und Fahrverbot bekommen hast.

Da müssen ein paar Paragrafen stehen...

Wir sind schließlich kein Rätselclub ...

... und die Staatsanwaltschaft des AG spielt auch nicht unbedingt Lotto.

Zitat:

Original geschrieben von bak80

Hallo, ich hatte mich verschrieben. Der Radfahrer kam von mir aus gesehenen LINKEN Seite. Von ihm aus gesehen war ich auf der RECHTEN Seite.. Sorry wegen den Missverständniss

Naja, dann frage ich mich, warum du überhaupt eine Strafe bekommen hast...

Was steht denn im Schreiben des Landgerichts drinnen?

Das es keine Fahrerflucht war, kann ja dein Beifahrer bezeugen. Den hast du doch hoffentlich als Zeuge angegeben?

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

man sollte also nicht nur für Tiere, sondern auch für Fahrradfahrer bremsen, vor allem dann, wenn sie von rechts kommen und Vorfahrt haben

Suuper! Ich lach mich schekig.

am 8. Dezember 2005 um 11:27

Zitat:

Die Haftpflicht zahlt immer, dafür hat man sie ja...

Sollte sie tut sie aber nicht, weil sie wie die Polizei per se davon ausgeht dass der Radfahrer schuld ist. Hatte neulich den Fall dass der Autofahrer über rot gefahren ist und ein Freund von mir dann bei Grün über dessen Motorhaube abgestiegen ist. Wem hat die Polizei wohl geglaubt.

"nee, die Radfahrer halten sich ja nie an die Verkehrsreglen"

Zitat:

...da sind sie wieder, die aggressiven fahrradfahrer, die solche situationen provozieren, weil sie ihr vorfahrtsrechtrecht aggressiv durchsetzen wollen!!! aber vorfahrt HAT niemand! vorfahrt ist zu gewähren!

DIESES Verhalten kenne ich eher von den Autofahrern und das auch nur hier in DE. Ist wieder typisch, wenn der Radfahrer seine Vorfahrtt nicht beachtet ist das klar, die halten sich ja nie an die Regeln. Wenn der Autofahrer einen Fehler macht hat der Radfahrer agressiv seine Rechte durchsetzen wollen (was alleien daran scheitert dass er das schwächste Glied der Kette ist)

Zitat:

Bei einer Strafe wg. Unfallflucht hätte er sicher mehr als nur 450,- und 1 Monat FV.

Für einen Vorfahrtsverstoß ist dies indes recht viel

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Sollte sie tut si aber nicht, weil sie wie die Polizei per se davon ausgeht dass der Radfahrer schuld ist.

Naja, wenn der Fahrradfahrer rechts vor links missachtet hat, warum sollte die Versicherung des Autofahrers dann zahlen?

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Für einen vorfahrtsverstoß ist dies indes recht viel

Den es angeblich nicht gegeben hat. Evtl. ist eine Teilschuld wg. allgemeiner Betriebsgefahr möglich, aber das sind nur Spekulationen, solange wir nicht die Straftatbestände aus dem Urteil kennen...

Eine Rechtsberatung darf in Deutschland nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen, das Rechtsberatungsgesetz verbietet die gesamte Beratung in allen rechtlichen Fragen – selbst einfachster Art – sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich, sowie jede Rechtsbesorgung und behält diese im wesentlichen den Rechtsanwälten vor.

Deshalb sollten Beiträge stets als eine Frage von allgemeinem Interesse oder als ein allgemeines Problem formuliert werden. Beiträge mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen und Webseitenlinks sind unerwünscht.

FALSCH wären z.B. einzelfallbezogene Beiträge und Fragen wie z.B. "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" oder "Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber in der Firma Muster GmbH, Hamburg, weil ich krank war. Kann er mich kündigen?"

RICHTIG: Im Forum können nur allgemeine, abstrakte Beiträge und fiktive Sachverhalte wie z.B.: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V?" oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A schlägt B auf die Nase. Strafbarkeit des A?" beantwortet werden.

Bitte macht euch daher diese Mühe, damit der Beitrag diskutiert werden kann.

@Threadersteller: In diesem Fall hilft nur das Aufsuchen eines fähigen Rechtsanwalts (Fachanwalt für Verkehrsrecht!).

Alle anderen "Beratungen" hier können nicht geduldet werden.

Bei Rückfragen PN an mich.

 

*closed*