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Was tun?

Hallo, da ich auch mal so ein Problemchen habe möchte ich um eueren rat bitten.

Vor ca 3 Wochen hatte ich einen kleinen Autounfall. An einer normalen Kreuzung (rechts vor links) habe ich einen Fahrradfahrer leicht angefahren. Dieser kam von mir aus gesehen rechten Seite. Leider habe ich zu spät gesehen dass er ohne zu Überlegen weiter fährt. Und da ist es passiert. Ich habe nochmals in letzter Sekunde bremsen können, habe ihm aber trotzdem leicht angefahren. Er ist nicht gestürzt, nur von Fahrrad abgestiegen und schob das Rad auf den Bordstein.

Natürlich stieg ich aus um mich zu vergewissern ob alles in Ordnung sei. Da der Fahhradfahrer nichts bemängelte und am Auto auch nichts zu sehen war, bin ich, im gegenseitigen Einverständnis, weiter gefahren ohne irgendwas aufzuschreiben oder die Polizei an zu rufen.

Die Überraschung kam einige Stunden später an meine Haustür. Die Polizei. Nun ja, dem Fahrradfahrer ist es einige Stunden später eingefallen dass er einen Schaden von mehr als 1000 (tausend) Euro am Rad hat und will Schadenersatz und er zeigte mich wegen Fahrerflucht an.

Ich fülle natürlich den Polizi-anhörungsbogen wahrheitsgemäß aus und warte ab was passiert.

Heute (ca 3 Wochen später) kommt ein einschreiben von Landesgericht, in welchen ich zu einer Gesamtstrafe von ca 450euro + 60 euro Gerichtskosten verdonnert wurde. Dazu soll ich mein Führerschein für 4 Wochen abgeben.

Wie kommt es dazu? Wie kann man jemanden verurteilen ohne ihm angehört zu haben? Was schlägt ihr vor, wie soll ich mich verhalten? Zahlen und 4 Wochen Bus fahren oder eine Beschwerde (sagt man das so?) einlegen?

MfG

24 Antworten

Du hast die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid gerichtlich anzufechten.

Hattest du (bzw. der Radfahrer) Zeugen oder steht Aussage gegen Aussage?

Ich hatte einen Beifahrer. Am Straßenrand war noch ein Fußgänger. Dieser Fußgänger sagt aber gegen mich aus => Die behaupten, ich sei ausgestiegen, und als ich gesehen habe dass ein Schaden entstanden ist, wäre ich weg gefahren. Dabei standen wir alle ca 15min an der Kreuzung...

Der Fahrradfahrer wollte zuerst schadenersatz, 1000€ fürs Fahrrad und noch ein paar Euros für Schmerzkosten. Das ist aber von der Versicherung abgewiesen worden da ich keine Verkehrsregel gebrochen habe, sonder der Radfahrer. Er hat nicht die "rechts vor links" Regel beachtet...

Die Geschichte ist sehr ernst.

Im schlimmsten Fall hast Du es mit Gaunern zu tun, d.h. die Geschichte ist ein absichtlich herbeigeführter Unfall.

Ein normaler Radfahrer lässt Dich nicht fahren um dann unverzüglich zur Polizei zu gehen.

Positiv ist, dass auch Du einen Zeugen hast.

Wenn einer von Euch oder gar beide ein Handy hat, könnte man feststellen, dass Ihr zur Unfallzeit rund 15 Minuten am selben Funktmast eingeloggt ward.

Du solltest unverzüglich einen RA aufsuchen.

Bevor du etwas unternimmst, solltest du dich eingehend von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Das mach ich gleich morgen.. Wie kann ich meine Chansen einschätzen? Wäre ja noch blöder wenn ich nur noch mehr bezahlen sollen müsste...

Keine Rechtsschutzversicherung?

Hinweis:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, der Strafbefehl unterschreitet den dafür vorgesehenen Strafrahmen offensichtlich (u.a. FS-Entzug, Neuerteilung nicht vor Ablauf von 6 Monaten).

Was genau enthält der Strafbefehl für einen Vorwurf?

Es bleibt dennoch eindeutig ein Fall für einen RA.

am 7. Dezember 2005 um 22:05

Würde die Polizei auch mal auf die Mgl. aufmerksam machen, dass es doch durchaus sein könnte, dass das alles nur fingiert ist (siehe madcruiser), sollen doch mal den Namen des "Opfers" checken! Vielleicht hat der ja schon mehrere tragische Unfälle gehabt ;)

Der vermeintliche Zeuge könnte doch tatsächlich mit dem Radler unter einer Decke stecken und ihm ein Zeichen gegeben habe, dass ein Auto kommt?!

Ist der Radfahrer den "normal" gefahren oder vlt. schon vorher leicht "abgestiegen".

Stand der Fußgänger einfach nur da rum?

etc...

Aber wie schon gesagt:Sofort RA nehmen und anfechten!!!

 

(Würde mir das bei so ner Sache und einvernehmlichen "Nichtstun",sowieso immer schriftlich bestätigen lassen)

Hmm, naja.

Kann natürlich sein, das mit dem fingierten Unfall, aber wenn bak nicht gebremst hätte, wäre u.U. etwas viel schlimmeres passiert. Will sagen: wer geht das Risiko ein, mit einem Fahrrad einen Unfall zu fingieren?

Noch was: du schreibst oben, der Radfahrer kam von rechts. Weiter unten, die Versicherung lehnt Schadenübernahme ab, weil du keine Vekehrsregel gebrochen hast.

Wenn der Radfahrer von rechts kommt, hat er Vorfahrt...

Grüßle

~

Da ist nicht viel mit "gaudeamus", das ist eine äußerst gemeine Angelegenheit. Für solche Fiesitäten bezahl ich meine Rechtsschutzversicherung.

Wenn du in einem Automobilclub bist, hast du Anspruch auf eine (1!) kostenlose Rechtsberatung. Ruf den Club an, die sollen dir einen Verkehrsanwalt in deiner Gegend nennen.

Geh auf jeden Fall zum Anwalt !!!

Zitat:

Ein normaler Radfahrer lässt Dich nicht fahren um dann unverzüglich zur Polizei zu gehen.

Unverzüglich bestimmt nicht. Es kann höchstens sein, dass er unter Schock stand und dann später hingeht. Das ist jetzt keine Beurteilung, die Zahl vorgetäuschter Unfälle ist enorm.

Der Radfahrer kam von rechts, hatte also Vorfahrt. Die Versicherung aber lehnt die Regulierung ab, weil der Fahrradfahrer angeblich schuld sei. Wie kommen die darauf? Was wurde dir denn von der Polizei genau vorgeworfen?

Der Vorwurf der Fahrerflucht wurde ja anscheinend verworfen, sonst wäre die Strafe etwas höher ausgefallen. Nachdem du ja selbst schon zugegeben hast, Schuld am Unfall zu sein, wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Strafe anzunehmen. Trotzdem würde ich auch zu einem Anwalt raten, wenigstens damit nichts schlimmeres dabei rauskommt. Ohne Anwalt hast du evtl. eine dicke Schadenersatzklage am Hals. Einen Freispruch wird er aber jetzt kaum noch erwirken können, zumindest aber evtl. die Glaubwürdigkeit des Unfallgegners vorm Zivilgericht (wg. Schadenersatz/Schmerzensgeld) erschüttern können.

Das der Radfahrer erst hinterher Schmerzen und einen Schaden bemerkt hat, kann durchaus sein. Prellungen zeigen sich oft erst eine halb oder ganze Stunde nach dem Unfall. Und wenn du ihm gegen die Gangschaltung gefahren bist und evtl. auch der Rahmen noch etwas verzogen wurde, kann das mit den 1000,- schon hinkommen, je nachdem wie hochwertig sein Rad war. Sowas kann auch passieren, ohne dass das Rad meterweit durch die Luft fliegt.

Um die bereits festgelegte Strafe wirst du allerdings kaum herumkommen. Bei einer evtl. Zivilklage wird dir ein Anwalt helfen.

Autofahrer stehen mit einem Bein im Grab, mit dem anderen im Knast. Deshalb sollte man einen guten Bestatter kennen und eine Rechtsschutzversicherung haben.

(Da ich kein Anwalt bin, stellt dieses Posting auch keine Rechtsberatung im allgemeinen Sinne dar. Deshalb auch der Hinweis, einen Anwalt aufzusuchen!)

am 8. Dezember 2005 um 9:02

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Der Radfahrer kam von rechts, hatte also Vorfahrt.

Das ist nicht zwangsläufig so - wenn er von rechts kommt kann er trotzdem zB ein Vorfahrt geben Schild mißachten.

Re: Was tun?

 

Aber nicht an einer rechts vor links Kreuzung:

Zitat:

Original geschrieben von bak80

An einer normalen Kreuzung (rechts vor links)

am 8. Dezember 2005 um 9:13

Zitat:

Nachdem du ja selbst schon zugegeben hast, Schuld am Unfall zu sein, wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Strafe anzunehmen

das sehe ich allerdings anders. Die strafe ist ja nicht wegen neiner Vorfahrtsmissachtung! die schuldfrage hat mit der verhängten Strafe nix zu tun. Das muss die Versicherung klären (die bezahlen bei radfahrern grundsätzlich nicht, da sich ja immer der Radfahrer falsch verhält,...)

Es geht um unerlaubtesd entfernen vom Unfallort. Dies ist aber - unter der Voraussetzung dass die Schilderungen stimmen)- nicht der Fall. Schließlich wured in beiderseitigen einvernehmen kein Schaden festgestellt. Fällt dem Radfahrer im Nachhineien ein Schaden auf steht es ihnm natürlich frei schadensersatz zu fordern. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht ist aber dämlich. Da hat entweder die polizei geschlafen oder der Radfahrer dachte er hätte einen nachteil wenn er das nich sofort meldet,...

Da kann aber ein anwalt klären.

Ich hatte einen ähnlichen Fall bei dem die Postbotin behauptete von meinem Dackel gebissen worden zu sein. Weder an Ihrer Hose noch am Bein war was zu erkennen. Und Abends stand dann die Polizei - freundlich begrüßt von meinem Dackel- mit zwei Mann vor der Tür und erzählte mir ich hätte eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung, die Dame wäre 3 Tage berufsunfähig es gäbe ja einen "blauen Fleck"

manche Leute sind einfach dämlich.

Als mein Bruder überfallen wurde (Täter inzwischen verurteilt wegen schwerer Körperverletzung, mit Einweisung in die Psychartrie) Ist allerdings nicht einer der Herrschaften vorbeigekommen,...

Aber bei gefährlichen Hunden und bösen fahrerflöüchtern sind sie sofort zur Stelle

man sollte also nicht nur für Tiere, sondern auch für Fahrradfahrer bremsen, vor allem dann, wenn sie von rechts kommen und Vorfahrt haben