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was tun nach angemeldetes Autoverkauf?

Themenstarteram 14. April 2022 um 15:18

Guten Tag.

 

Ich brauche dringend hilfe!!!

 

Mein auto wird heute Abend verkauft. Kaufvertrag wird noch ausgefüllt. Das auto wir angemeldet abgegeben. Das Geld bekomme ich Bar. Wegen den Feiertagen ist es nicht möglich das Auto umzumelden.

So jetzt habe ich angst dass das der käufer mit dem auto einen unfall baut und ich haften muss.

Er hat mir gesagt, dass man das schriftlich machen kann, dass er alles übernimmt wenn was passiert. Wäre so ein Vertrag möglich? Der wird dann bis Dienstag mit meiner Versicherung und meinem Kennzeichen das Auto benutzten und mir per post mein Kennzeichen übersenden wird.

Wie soll ich vorgehen?

Was muss ich alles mitgeben?

Worauf muss ich achten?

 

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19 Antworten

Auf der website der für dich zuständigen Zulassungsstelle gibt es ein Formular "Veräußerungsmitteilung". Das downloaden, "ausdrücken" und vom Käufer und Verkäufer mit allen Daten unterschreiben. Du als Verkäufer faxt das dann direkt an die Zulassungsstelle und die Versicherung (hier den Kaufvertrag beifügen). Im Kaufvertrag auch die Uhrzeit der Übergabe eintragen. Damit sollte der Versicherungsteil geklärt sein, denn die Versicherung geht mit dem Auto auf den Käufer über.

Zitat:

@Eno_07 schrieb am 14. April 2022 um 17:18:20 Uhr:

Guten Tag.

Ich brauche dringend hilfe!!!

Mein auto wird heute Abend verkauft. Kaufvertrag wird noch ausgefüllt. Das auto wir angemeldet abgegeben. Das Geld bekomme ich Bar. Wegen den Feiertagen ist es nicht möglich das Auto umzumelden.

So jetzt habe ich angst dass das der käufer mit dem auto einen unfall baut und ich haften muss.

Er hat mir gesagt, dass man das schriftlich machen kann, dass er alles übernimmt wenn was passiert. Wäre so ein Vertrag möglich? Der wird dann bis Dienstag mit meiner Versicherung und meinem Kennzeichen das Auto benutzten und mir per post mein Kennzeichen übersenden wird.

Wie soll ich vorgehen?

Was muss ich alles mitgeben?

Worauf muss ich achten?

Schon mal dran gedacht, dass das pure Absicht war, heute auf Gründonnerstag zu kommen?

Hast Du die Möglichkeit den Wagen online außer Betrieb zu setzen.?

1. Sicherheitscode's auf Kennzeichen und ZB1?

2.Plus online Funktion Personalausweis und Lesegerät oder Ausweis a'pp

Wenn Du zweitens nicht hast, gibt's auch einen Anbieter, der das über seine Daten im Auftrag erledigt.

Bezahlst per Paypal und der Hobel wird online außer Betrieb gesetzt.

Wie der Käufer den dann weg bekommt,sein Problem.

Wagen verkauft?

Themenstarteram 14. April 2022 um 20:38

Wagen verkauft?

 

 

Nein. Es kam ein Anruf von einem anderen Interessenten der, der bereit wäre mehr zu zahlen. Deshalb habe ich den Kauf abgebrochen.

Na, zuverlässig bist du aber auch nicht. Aber sich Sorgen,dass ein anderer dich reinlegen könnte.....

Mal schauen, ob der Wagen verkauft wird

 

Es ist nicht die feine englische Art, aber der Verkäufer bestimmt die Regeln

 

Ich wurde auch von einem Käufer "reingelegt", war alles unter Dach und Fach und dann meldete er sich nicht mehr

Lasst mich raten, wie die Geschichte weitergeht: Der andere Käufer, der vermeintlich mehr bieten wollte, wird es sich anders überlegen oder gar nicht mehr melden.

Meine Erfahrung: So lange kein Vertrag unterschrieben ist, ist alles in den Wind gesprochen und mehr als unverbindlich.

Bzgl. Abmeldung: Mache dir keine Sorgen. Du kannst das abgemeldete Auto inkl. Kennzeichen herausgeben, wenn du einen unterschriebenen Verkaufsvertrag hast und die Übergabe mit Datum und Uhrzeit (auch vom Käufer unterschrieben) notiert wurde. Ab diesem Zeitpunkt geht jedes Risiko auf den Käufer über.

Zur Sicherheit, so mache ich es immer, sende ich unmittelbar nach dem Kauf je eine Email an die Zulassungsstelle und die Versicherung und informiere sie, dass das Auto seit ... einen neuen Eigentümer hat und bittest um Bestätigung. Wenn die Bestätigung ausbleibt, was meistens (aus Faulheit) passiert, rufe dort am ersten Werktag an und vergewissere dich, dass deine Email angekommen ist. Datum, Uhrzeit und Name des Gesprächspartners des Telefongespräches notieren.

Jo.

Bestätigung bleibt aus? Meist aus Faulheit? Kennst die alle dort,was?

Vom FA bekomm ich auch keine Eingangsbestätigung,dass meine Steuererklärung eingegangen ist. Machen die bestimmt auch aus Faulheit nicht.

Als Verkäufer bist Du sogar verpflichtet eine Veräußerungsmitteilung an die Zulassungsstelle zu schicken. Guck mal in 13 Abs 4 FZV

Mir fällt kein anderer Grund als Faulheit ein.

du musst es ja wissen.

Bestätigst auch jeden Pups schriftlich?

sorry -doppelt

Zum besseren Verständnis zwei Anmerkungen:

1. Alles, was man bei einem Verkauf schriftlich vereinbart, ist im Nachhinein standfest belegbar.

Mündliche Vereinbarungen haben zwar "Rechtskraft" - da müssen aber mindestens (unabhängige - also nicht Familienangehörige!) Zeugen vorhanden sein, die die Aussagen der jeweiligen Partei bestätigen.

Deshalb: schriftlich ist immer die einfachste und beste Lösung!

2. Eine Übergabe mit angemeldetem Fahrzeug würde ich in jedem Fall nicht (mehr!!) machen.

Da ist man keinesfalls (auch nicht durch Bekanntgabe mit entsprechenden Unterlagen an die Versicherung und/oder die Zulassungsstelle sowie das Finanzamt) aus der Haftung. Im Falle eines Unfalls mit dem (noch auf den Verkäufer zugelassenen) Fahrzeug ist immer der aktuell mit dem Zulassungskennzeichen verbundene Halter haftbar.

Woher weiss ich das?

Ich weiss das deshalb, sogenau, weil ich selbst mal ein Motorrad leichtsinnigerweise angemeldet übergeben habe. Der Käufer hatte mir die "sofortige" Ummeldung zugesichert.

Pustekuchen -es hat 3 Wochen gedauert - und ich musste mit Anwalt und Klage drohen, damit er das endlich erledigt.

Im Laufe dieser Zeit habe ich die rechtlichen Grundlagen leider erfahren müssen!

Ich würde NIE MEHR ANGEMELDET ein Motorrad oder einen PKW abgeben.

Zum Schluss vielleicht auch noch eine ptivate und völlig belanglose Meinung zum "Vorgehen" des Verkäufers: sowas macht man nicht - ein Kaufvertrag ist auch mündlich rechtlich bindend!

Also von wegen "ich mach das jetzt sowieso nicht mehr, mit dem Käufer, weil ich Jemanden gefunden habe, der mehr bezahlt".

ICH würde auf Abwicklung des Vertrages bestehen, wenn ich Zeugen für diese Vereinbarungen hätte. Und würde das notfalls gerichtlich durchziehen.

Das kann dann teuer werden ;-)

Vertrauenswürdig ist so ein Vorgehen jedenfalls nicht - auch nicht in Bezug auf Zusicherungen, das Fahrzeug betreffend.

Zukünftigen Käufern wünsche ich jedenfalls viel Spass....

Dann musst Du damals aber bei Deinem Verkauf deines angemeldeten Motorrad vergessen haben, im KV das Datum und vor allem auch die Uhrzeit (Zeitpunkt) der Übergabe schriftlich festzuhalten mit beiderseits Unterschrift. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, weshalb Du als Verkäufer mit einem Unfall was zu schaffen haben solltest, der z.B. um 17 Uhr passierte, jedoch das Fzg.um 16:30 Uhr desselben Tages übergeben wurde.

Den zum Zeitpunkt der Übergabe geht die Versicherung auf den neuen Eigentümer über und Du hast nichts mehr damit zu tun.

Kann man eigentlich überall und in allen Versicherungsverträgen-Bedingungen so nachlesen.

Sicherlich regelt das dann zwar „Deine“ Vers.Gesellschaft und natürlich wollen die dann von Dir Belege, also den KV sehen wegen dem Zeitpunkt der Übergabe.

Das ist aber wirklich alles was Du dann an Scherereien damit hast.

Dein SF Rabatt bleibt unberührt und Strafmandate gehen auch an den neuen Käufer. Musst halt den Bussgeldstellen auch entsprechend KV als Beleg zeigen.

Ansonsten gebe ich Dir recht, wenn man das Pech hat und wirklich einmal so einen Vogel erwischt als Käufer, macht man das sicher grundsätzlich nie mehr. (Angemeldet verkaufen.)

Leider, für alle ehrlchen anderen Käufer muss ich sagen.

Zitat:

@E-Glider352 schrieb am 18. April 2022 um 11:59:51 Uhr:

 

(...)

ICH würde auf Abwicklung des Vertrages bestehen, wenn ich Zeugen für diese Vereinbarungen hätte. Und würde das notfalls gerichtlich durchziehen.

Das kann dann teuer werden ;-)

(...)

 

[/quote

Ich würde niemandem empfehlen auf den Verkauf eines Fahrzeuges zu bestehen, das der Verkäufer nicht an denjenigen verkaufen will. Gerichte arbeiten langsam und es gibt zig Möglichkeiten, ein Fahrzeug nicht nachweisbar so zu manipulieren, dass der nachfolgende Besitzer keinen Spass damit haben wird.

Meine Versicherung und Zulassungsstelle haben mir zwar mündlich, aber immerhin, bestätigt, dass man ab Verkauf aus der Haftung ist. Da ist es auch egal, ob der Käufer das Fahrzeug abmeldet. Wenn der Verkäufer die Meldung mit Übergabequittung an die Zulassungsstelle und Versicherung faxt, wird von dort abgemeldet.

Jo.

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