was tun gegen dichte Hinterherfahrer?

Ich fahre jeden Tag 150 km Autobahn und fast jeden Tag hab ich einen hinten dran hängen mit massiv zu kleinem Abstand. Gestern war sogar einer da hab ich seine Lichter nicht mehr gesehen so dicht war er dran.
Das ist immer in Situationen im Berufsverkehr wo ich vielleicht 100-130 km/h fahre und wo vor mir 50 andere Autos sind die auch schneller fahren möchten. Aber es geht halt nicht.
Der dichte Auffahrer ist oft gar kein Drängler der wirklich schnell fahren will, sondern einfach jemand, der es nicht rafft, dass er bei 0.4s Abstand keine Chance mehr hat, rechtzeitig zu bremsen.
Das ärgerliche ist: ich muss dann meinen Abstand zum Vordermann vergrössern, damit ich nicht scharf bremsen muss und der Hintermann reinknallt. Ihn vorbei lassen ist keine Option, weil er ja sowieso nicht schneller vorankommt und ich das dichte Auffahren auch nicht belohnen möchte.
Manchmal mache ich die Nebelschlussleuchte an, das hilft kurzzeitig. Ich habe mir schon überlegt, Reflexstreifen hinten anzubringen. Meint ihr das bringt was? Das vielleicht der Abstand deutlicher sichtbar wird?
Das Optimale wäre natürlich ein Lidar und eine LED-Schrift in der Heckscheibe: "Achtung Abstand!"
Schön wäre auch eine kleine Sprühvorrichtung hinten, die Jauche versprüht (Scherz).

Was meint ihr?

(PS: ich weiss dass man die Nebelschlussleuchte nicht grundlos einschalten darf, ich weiss, dass man nicht nach einfach Beleuchtungseinrichtungen anbringen darf usw. Bitte keine juristische Diskussion)

Beste Antwort im Thema

" Ihn vorbei lassen ist keine Option, weil er ja sowieso nicht schneller vorankommt und ich das dichte Auffahren auch nicht belohnen möchte."

Klar ist es das......Oder verbietet dir dein Auto nach rechts zu fahren? Wenn es um mein Leben geht, dann lasse ich Idioten halt idioten sein. Werd doch nicht selber zu einem....

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Zitat:

@Beethoven schrieb am 17. November 2019 um 12:12:47 Uhr:


Übrigens ist Vorbeilassen keine "Belohnung". Es ist ja nicht so, dass man am Ende der Autobahn einen Preis gewinnt. Durch das Vorbeilassen ermöglichst Du ihm allerdings, auch zum nächsten Fahrzeug einen besonders engen Abstand herzustellen.

Das habe ich auch mal bei einem gemacht, vorbei gelassen, weitere Vordermänner haben das auch gemacht. 20 km später war dann, aufgrund eines Staus, die Schnauze verbogen. Dachte mir: Zum Glück hab ich den vorbei gelassen, sonst wäre mein Auto jetzt hin.
Oder: Ich schalte kurz das Standlicht ein und wieder aus.

einziges Mittel gegen solche Zeitgenossen: Vom Gas runter, zurückfallen lassen, evtl. ganz leicht Bremse antippen, dann versuchen die schon rechts vorbei rechtswidrig zu überholen. Dann aber nicht verleiten lassen Gas zu geben um die Lücke für von rechts nach links wieder zu überholen zu verhindern.

Zitat:

@Meini1976 schrieb am 17. November 2019 um 14:00:50 Uhr:



Zitat:

@Beethoven schrieb am 17. November 2019 um 12:12:47 Uhr:


Übrigens ist Vorbeilassen keine "Belohnung". Es ist ja nicht so, dass man am Ende der Autobahn einen Preis gewinnt. Durch das Vorbeilassen ermöglichst Du ihm allerdings, auch zum nächsten Fahrzeug einen besonders engen Abstand herzustellen.

Das habe ich auch mal bei einem gemacht, vorbei gelassen, weitere Vordermänner haben das auch gemacht. 20 km später war dann, aufgrund eines Staus, die Schnauze verbogen. Dachte mir: Zum Glück hab ich den vorbei gelassen, sonst wäre mein Auto jetzt hin.
Oder: Ich schalte kurz das Standlicht ein und wieder aus.

Dein Standlicht wird den Hinterherfahrenden wohl kaum beeindrucken.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. November 2019 um 13:53:43 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 17. November 2019 um 12:58:35 Uhr:


Wenn die genau so verfahren wie du, hast du danach den gleichen Vordermann wie vor deiner Aktion.
Oder lässt du nur einen(Drängler) durch und erwartest von deinem Vordermann, dass er zwei(Drängler u. dich) durch lässt?
😕

Wieso unterstellst du mir, dass ich drängle? 🙁
...

Wo?

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Zitat:

@weltleser schrieb am 17. November 2019 um 07:50:34 Uhr:


Die zwanzig Sekunden beziehen sich lediglich auf die potenzielle Ordnungswidrigkeit und nicht auf die Behinderung des nachfolgenden Verkehrs.

Irrtum. Die 20 Sekunden beziehen sich sehr wohl auf die Behinderung des nachfolgenden Verkehrs. Nämlich dann, wenn man stattdessen auf die rechte Spur wechseln und dort 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren könnte.

Diese 20-Sekunden-Regel beschränkt sich allerdings auf Autobahnen mit 2 Fahrspuren je Richtung. Bei dreispurigen Autobahnen "sei die Dauer eines möglichen Weiterfahrens bei gleichbleibender Geschwindigkeit (…) weit größer zu bewerten", so das OLG Düsseldorf.

Als Hinterherfahrender hat man in dem Fall also deutlich mehr als 20 Sekunden hinzunehmen. Der Vordermann verstößt dabei nicht gegen das Rechtsfahrgebot. Wenn man sich trotzdem von ihm subjektiv behindert fühlt, ist das ohne Belang.

Zitat:

@weltleser schrieb am 17. November 2019 um 10:31:46 Uhr:


Die 700 Meter stammen nicht von mir.

Stimmt, die 700 Meter stammten von mir.

Zitat:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah kein Problem, als ein Auto drei Kilometer auf der Mittelspur blieb. Mit Tempo 100 war es genauso schnell wie der Verkehr rechts, überholte also nicht. Die Richter widersprachen der Ansicht, Pkw müssten schon dann nach rechts, wenn die Lücke so groß ist, dass sie dort 20 Sekunden weiterfahren können. Der Zeitraum sei wesentlich größer (Az. 2 Ss (OWi) 318/89).

(Quelle)

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. November 2019 um 15:01:59 Uhr:


Stimmt, die 700 Meter stammten von mir.

Zitat:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah kein Problem, als ein Auto drei Kilometer auf der Mittelspur blieb. Mit Tempo 100 war es genauso schnell wie der Verkehr rechts, überholte also nicht. Die Richter widersprachen der Ansicht, Pkw müssten schon dann nach rechts, wenn die Lücke so groß ist, dass sie dort 20 Sekunden weiterfahren können. Der Zeitraum sei wesentlich größer (Az. 2 Ss (OWi) 318/89).

(Quelle)

Die 3 km ist nicht die Lücke zwischen zwei Fahrzeugen rechts, sondern die Strecke, die ein Fahrzeug auf der mittleren Spur blieb.

Ich sehe aber auf einer dreispurigen Autobahn auch kein Problem, wenn rechts eine 700 m Lücke ist, dass dann ein Fahrzeug durchgehend die mittlere Spur benutzt. Einzelne Fahrzeuge hinter ihm können ihn ja unter Nutzung der linken Spur einfach überholen.

Kommen hingegen aber mehrere Fahrzeuge an, die sich gegenseitig überholen möchten, so empfiehlt sich die mittlere Spur freizugeben und kurz auf die rechte Spur zu wechseln. Man vergibt sich nichts, außer einmal das Lenkrad kurz nach rechts und etwas später wieder nach links zu drehen. Diese Freundlichkeit erlaubt aber, dass sich die Fahrzeuge hinter einem gegenseitig überholen können, ohne mit der Geschwindigkeit runterzugehen. Das nennt sich partnerschaftliches Fahren und ist für mich eine Selbstverständlichkeit und so sollten es „eigentlich“ andere Autofahrer auch halten. Für solche Selbstverständlichkeiten brauche ich auch kein Gesetzestexte wälzen, denn ich mache das einfach so.

Gruß

Uwe

Vielleicht findet sich noch ein Urteil aus dem Jahr 1956?

Wie oft fühlt sich ein „Mittelspurfahrer“ bedrängt? Dass dort manchmal welche mit zu geringem Abstand schleichen, habe ich im Vorbeifahren auch schon gesehen, empfand dies aber immer als harmonisch. Sorry, dass ich für diese „Kämpfe“ kein Auge hatte. Werde mir mehr Empathie antrainieren.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. November 2019 um 15:19:59 Uhr:


Die 3 km ist nicht die Lücke zwischen zwei Fahrzeugen rechts, sondern die Strecke, die ein Fahrzeug auf der mittleren Spur blieb.

Klar. Zu erkennen, ob eine Lücke 3 km groß ist, das würde schon ungewöhnlichen Weitblick erfordern. 😁

Und es wäre sicher ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, eine 3-Kilometer-Lücke ungenutzt zu lassen.

Aber der Fahrer hat 3 km weder überholt noch ist er auf die rechte Spur gewechselt. Er ist stur auf der Mittelspur geblieben. Gab es während der 3 km denn Lücken rechts? Offenbar schon, sonst wäre der Typ nicht verklagt worden. Irgendjemand (nämlich der Kläger) meinte wohl, dass der Typ die Lücken rechts hätte nutzen müssen. War aber nicht so. Kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, laut OLG Düsseldorf.

Zitat:

@weltleser schrieb am 17. November 2019 um 15:20:35 Uhr:


Vielleicht findet sich noch ein Urteil aus dem Jahr 1956?

Verstehe die Frage nicht. Entscheidend ist, ob ein Urteil weiterhin Rechtskraft entfaltet. Beim Urteil des OLG Düsseldorf ist das offenbar der Fall. Wenn Du anderslautende, aktuellere Infos hast, dann immer raus damit.

Wen juckt denn hier überhaupt was irgendein Depp auf der mittleren Fahrspur (und nur für diese Fahrspur gilt das Urteil) fabriziert?
Thema sind hier immer noch die Drängler, und dieser drängelt i. d. R. ganz links.

Die Klagerichtung dürfte eher die seltenere sein. Wer ungern Auto fährt und daher versucht ist, die Fahrzeit zu verkürzen, der opfert die eher nicht für derartiges. Bei unseren Angestellten/Beamten steht sicherlich auch anderes auf der Prioritätenliste weiter oben. Insofern werden sich noch Generationen, auf ein heute, aus meiner Sicht grenzwertiges Urteil berufen können. Nur, einem angenehmen Miteinander stehen diese ebenfalls im Weg.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 17. November 2019 um 15:53:44 Uhr:


Wen juckt denn hier überhaupt was irgendein Depp auf der mittleren Fahrspur (und nur für diese Fahrspur gilt das Urteil) fabriziert?
Thema sind hier immer noch die Drängler, und dieser drängelt i. d. R. ganz links.

Thema ist damit auch, ab wann man verpflichtet ist, nach rechts zu wechseln, wenn jemand von hinten drängelt.

Auf 2-spurigen Autobahnen gilt nach einem Urteil des OLG Celle die Regel, dass man wechseln muss, wenn man 20 Sekunden rechts ungehindert weiterfahren kann. Das OLG Düsseldorf hat dann entschieden, dass man die 20 Sekunden auf 3-spurigen Autobahnen weit überschreiten darf. - Insofern relevant, weil sich daraus ergibt, ob man die linke bzw. mittlere Spur räumen muss oder den Drängler einfach ignorieren darf.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. November 2019 um 15:19:59 Uhr:


Diese Freundlichkeit erlaubt aber, dass sich die Fahrzeuge hinter einem gegenseitig überholen können, ohne mit der Geschwindigkeit runterzugehen. Das nennt sich partnerschaftliches Fahren und ist für mich eine Selbstverständlichkeit und so sollten es „eigentlich“ andere Autofahrer auch halten.

Vor vielen Jahren hat ein Uniprofessor ein Experiment für Informatik-Studenten gemacht: sie sollten ein Programm schreiben, dass mit anderen Programmen einen Deal macht. Verhalten die Programme sich partnerschaftlich, bekommen beide 1 Punkt. Bescheisst ein Programm, bekommt es 2 Punkte. Bescheissen beide, bekommen beide 0 Punkte.
Es haben viele 1000 Teilnehmer mitgemacht und das Experiment ging über Jahre. Gewonnen hat ein Programm "tit-for-tat": das war immer partnerschaftlich, aber wenn es betrogen wurde, hat es auch einmal betrogen. Dieses Prinzip ist also nicht freundlich oder gut, sondern egoistisch, denn es maximiert den Gewinn. Wie in dem Experiment bewiesen wurde. Um das zu verstehen, muss man aber ziemlich intelligent sein. Leute mit einem geringen iQ sind leider der Meinung, dass Frechheit siegt.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. November 2019 um 16:03:49 Uhr:


Auf 2-spurigen Autobahnen gilt nach einem Urteil des OLG Celle die Regel, dass man wechseln muss, wenn man 20 Sekunden rechts ungehindert weiterfahren kann.

Falsch. Solange links noch 100 andere Fahrzeuge vor einem fahren, muss man überhaupt nicht nach rechts.

Zitat:

@j.m.s schrieb am 17. November 2019 um 17:05:49 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. November 2019 um 16:03:49 Uhr:


Auf 2-spurigen Autobahnen gilt nach einem Urteil des OLG Celle die Regel, dass man wechseln muss, wenn man 20 Sekunden rechts ungehindert weiterfahren kann.

Falsch. Solange links noch 100 andere Fahrzeuge vor einem fahren, muss man überhaupt nicht nach rechts.

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