Was tun: Fuchs im Querverkehr

Mich würde interessieren, was ihr in ähnlichen Situationen gemacht habt/machen würdet bzw. glaubt, machen zu werden.

Ich fahr heute früh (4.45 Uhr) von München nach Augsburg, Tempomat 180 - super, weil freie Bahn - da schleicht so ein lebensmüder Fuchs kurz vor Augsburg über die rechte Spur.
Instinktiv bin ich etwas ausgewichen (er war schon ziemlich am Rand) und hab ihn nicht erwischt und auch sonst hat sich nichts spektakuläres ereignet, von meinem Schreck abgesehen.

ABER: bei Nässe hätte die Sache anders ausgesehen (ich denke zwar, dass ich dann auch nicht 180 gefahren wäre, aber es hätte ja auch nur die Stelle sein können).
ODER: ich nehm den Fuchs breitseits, da fliegen womöglich nicht bloß die Fetzen von Meister Reinicke.

Was hättet ihr gemacht?

Klar, bei dem Tempo erscheint ein Hindernis viel zu spät im Blickfeld bzw. Scheinwerferkegel (bin ja selbst schuld) um zu entscheiden: Kleintier (plattmachen), Mensch (ausweichen), Betonklotz (ausweichen) etc.

Wie gesagt, wäre interessant, eure Erfahrungen kennen zu lernen.

Und bitte: keine Predigten, dass ich die Geschwindigkeit nicht dem überschaubaren Bereich angepasst habe. Weiß ich selbst (siehe oben). Habt ihr aber vielleicht auch schon mal gemacht. Außerdem: ohne Fuchs wär ja auch nix gewesen 😉

Gruß, daniel fibrile

64 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


So ist es.
Grundgedanke dieser Rechtsprechung ist die Schadensminderungspflicht.

Und welche Regelung besteht bei Menschen?

Da hat man das gleiche Risko bei einem Ausweichmanöver selbst zu verunglücken bzw. noch andere Unbeteiligte zu verletzen. Auf der anderen Seite kann man ja wohl kaum "draufhalten".

Mensch

Der Mensch wird als höherwertig eingestuft. ERGO der Mensch ist in jedem Fall teurer als Blech...

Das ist meine Meinung dazu...

Der Mensch gilt ja auch vor dem Gesetzt im Gegensatz zu einer Katze nicht als "Sache". Obwohl.... der Hund ja auch nicht mehr, meines Wissens....

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Und welche Regelung besteht bei Menschen?

Da hat man das gleiche Risko bei einem Ausweichmanöver selbst zu verunglücken bzw. noch andere Unbeteiligte zu verletzen. Auf der anderen Seite kann man ja wohl kaum "draufhalten".

Und das ist ja genau der Punkt, bei meiner Eröffnungs-Frage!

Weil nämlich die sehr kurzfristige Erkennung (< 1 Sek.?!) der Beschaffenheit des Hindernisses (Mensch, Tier, Beton, Sonstige) ja noch vor der Entscheidung zum fahrtechnischen Verhalten steht.

Bin mir nicht sicher, ob ich den Fuchs schon VOR dem kleinen Ausweicher als Fuchs erkannt habe oder erst währenddessen...

lg, fib

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kann mir jemand sagen ob ich für eine katze ein halterhaftpflicht brauche?
ich glaube das man die nur für hunde braucht, da gabs irgendwas das katzen halt "freilaufend" bzw "selbständig unterwegs" sind und deshalb kann der halter nicht verantwortlich gemacht werden.
was kann ich schliesslich dafür wo mein kater sich nachts rumtreibt???
ich glaube diese versicherung braucht man nur bei hunden.

im allg bin ich natürlich, wenn es sich irgendwie einrichtet das tier leben zu lassen, allerdings sagt mir meine erfahrung nach jahrelangen nachts-auf-einsamen-landstrassen-fahren das es meisst viel zu spät ist wenn man ein tier sieht.
ich saß mal bei einem kumpel im auto als und von rechts komment ein reh einfach gegen die b-säule gerannt ist...kurz hingefallen, aufgestanden, weitergerannt und niewiedergesehen...am auto war bissl fell und blut.

ansonsten hab ich als fahrer schon jedes erdenkliche getier nachts gesichtet...wenn man glück hat sieht man noch die leuchtenden augen....aber nur vielleicht.also erschreckt man sich tierisch *gg* wenn dann aufeinmal ein tier auf der strasse ist, und wenn man sich erschreckt hat man meisst schlechte chancen mit überlegen noch die richtige entscheidung zu treffen.
da hilft meiner meinung nach nur trainieren ( das adac-training wurde ja schon angesprochen ), und ansonsten glück und nicht "zu schnell gewesen".

allzeit gute fahrt wünscht der Q

Zitat:

Original geschrieben von qniss


kann mir jemand sagen ob ich für eine katze ein halterhaftpflicht brauche?
ich glaube das man die nur für hunde braucht, da gabs irgendwas das katzen halt "freilaufend" bzw "selbständig unterwegs" sind und deshalb kann der halter nicht verantwortlich gemacht werden.
was kann ich schliesslich dafür wo mein kater sich nachts rumtreibt???
ich glaube diese versicherung braucht man nur bei hunden.

So ist es.

Stimmt, sie wird gebraucht für Hunde und für Reittiere (Pferd, Pony, Esel...).

Zitat:

Original geschrieben von fibrile


Und das ist ja genau der Punkt, bei meiner Eröffnungs-Frage!
Weil nämlich die sehr kurzfristige Erkennung (< 1 Sek.?!) der Beschaffenheit des Hindernisses (Mensch, Tier, Beton, Sonstige) ja noch vor der Entscheidung zum fahrtechnischen Verhalten steht.

lg, fib

Also man sollte schon allein anhand der Größenverhältnisse entscheiden können ob ausweichen oder nicht. Alles was höher als Motorhaube ist (also Mensch, Reh,...) wird beim Aufprall durch deine Windschutzscheibe fliegen können und damit zu einer Gefahr für dich und damit logischerweise auch ein ausweichen rechtfertigen.

Hunde gelten wie alle anderen Tiere auch rechtlich als Sache.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Hunde gelten wie alle anderen Tiere auch rechtlich als Sache.

das sind diese geilen ausnahmen im recht....tiere gelten explizit NICHT als sache, werden aber als sache angesehen.

so oder so ähnlich war doch der spruch im bgb.

Zitat:

Original geschrieben von qniss


das sind diese geilen ausnahmen im recht....tiere gelten explizit NICHT als sache, werden aber als sache angesehen.

so oder so ähnlich war doch der spruch im bgb.

"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

§ 90a BGB

Die Tieren sollen hierdurch zumindest gedanklich von den Sachen getrennt werden, jedoch sollen sie weiterhin wie Sachen zB gekauft/übereignet werden können...Wurde glaube ich damals aufgrund von Protesten des Tierschützer-/-rechtlerlagers eingeführt.

Gruß
C

Hunde dürfen ja auch nicht mehr gepfändet werden. Früher war das mal möglich...

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Hunde dürfen ja auch nicht mehr gepfändet werden. Früher war das mal möglich...

Nicht ganz richtig... 😛 😉

Zitat:

Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfandung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

§ 811c ZPO (Zivikprozeßordnung)

Hoher Wert ist nach meinem Kenntnisstand 500DM ~ 250 Euro...

Zitat:

Original geschrieben von Christian R.


Hoher Wert ist nach meinem Kenntnisstand 500DM ~ 250 Euro...

...und das Tier muß "verwertbar", d.h. veräußerbar sein, denn welcher Gläubiger übernimmt schon die Unterhaltskosten anstelle des Tierhalters, wenn nichts dabei herausspringt....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


...und das Tier muß "verwertbar", d.h. veräußerbar sein, denn welcher Gläubiger übernimmt schon die Unterhaltskosten anstelle des Tierhalters, wenn nichts dabei herausspringt....

Deshalb ja "auf Antrag des Gläubigers"... 😁 Ich denke niemand bzw. kaum einer (😉) beantragt im Rahmen einer Pfändung etwas, was für ihn nicht verwertbar ist.

Gruß
c

Man lernt nie aus 😉

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