Was tun: Fuchs im Querverkehr
Mich würde interessieren, was ihr in ähnlichen Situationen gemacht habt/machen würdet bzw. glaubt, machen zu werden.
Ich fahr heute früh (4.45 Uhr) von München nach Augsburg, Tempomat 180 - super, weil freie Bahn - da schleicht so ein lebensmüder Fuchs kurz vor Augsburg über die rechte Spur.
Instinktiv bin ich etwas ausgewichen (er war schon ziemlich am Rand) und hab ihn nicht erwischt und auch sonst hat sich nichts spektakuläres ereignet, von meinem Schreck abgesehen.
ABER: bei Nässe hätte die Sache anders ausgesehen (ich denke zwar, dass ich dann auch nicht 180 gefahren wäre, aber es hätte ja auch nur die Stelle sein können).
ODER: ich nehm den Fuchs breitseits, da fliegen womöglich nicht bloß die Fetzen von Meister Reinicke.
Was hättet ihr gemacht?
Klar, bei dem Tempo erscheint ein Hindernis viel zu spät im Blickfeld bzw. Scheinwerferkegel (bin ja selbst schuld) um zu entscheiden: Kleintier (plattmachen), Mensch (ausweichen), Betonklotz (ausweichen) etc.
Wie gesagt, wäre interessant, eure Erfahrungen kennen zu lernen.
Und bitte: keine Predigten, dass ich die Geschwindigkeit nicht dem überschaubaren Bereich angepasst habe. Weiß ich selbst (siehe oben). Habt ihr aber vielleicht auch schon mal gemacht. Außerdem: ohne Fuchs wär ja auch nix gewesen 😉
Gruß, daniel fibrile
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von americanpatriot
Bist wohl ein kleiner Sadist, was man mit Menschen nicht tun darf tut man dann mit den Tieren oder?
Wenn es möglich ist dann MUSS man immer ausweichen bei Tieren und verletzte Tiere lässt man NIEMALS alleine zurück.
1. vorweg, ich bin auch ein 'Tierfreund' und Vegetarier, bin mit recht vielen Tieren (meist Hühner, Enten und Gänsen) aufgewachsen, mag daher eher Tiere und tue denen nur ungern was.
2. er hat recht, du hast Unrecht!
In dem Fall _MUSS_ man draufhalten.
Tut einem selbst zwar unter Umständen mehr weh als dem toten Tier aber es gibt leider keine andere Möglichkeit, besonders bei einem Schaden am Fahrzeug ist die kacke am Dampfen, wenn du ausgewichen bist...
Zitat:
Original geschrieben von Vati
Mein Gott was habt ihr hier für Ansichten, was können die Viecher dafür, dass ihr verspoilert seid bis zum Asphalt, zu schnell unterwegs seid und Straßen mitten durch's Revier gebaut werden
Was kann ich dafür, das das Tier auf der Fahrbahn spazieren geht und die 'nette' Gemeinde es versäumt hat entsprechende Zäune aufzustellen...
PS: ich bleib bei meiner Meinung:
Der allseits bekannte und beliebte 'Knick' ist die beste aller 'Straßenbepflanzungen'...
Auf der Landstraße weiche ich aus wenn es nur um wenige Zentimeter geht (niemals auf die Gegenfahrbahn), wenn es nicht reicht wird voll gebremst, sonnst ist die Schürze Geschichte...
Bei Rehen stellt sich die Frage ja nicht, oder 😉.
Auf der BAB, bei höheren Geschwindigkeiten ist Ausweichen im Hinblich auf die Sicherheit nicht angeraten, dann entsteht halt Sachschaden, sicher ist sicher...
...aber eine Vollbremsung hat bis jetzt immer geholfen bzw war noch nie bis zum Stand nötig.
Nur dumm wenn keine Berührung statt findet und jemand auffährt., war der sicherheitsabstand zu klein...
Allzeit gute Fahrt
Florian
Arme Tiere sag ich da nur. Aber passt auf ein Wildschwein lässt sich nicht plattwalzen. Ich hatte höllischen Respekt als mal eins auf der Gegenfahrbahn stand und mich mit einem gestochenen Blick anschaute. Ich wisst ja hoffentlich, dass man den Unfall mit dem Tier meldem muss und das Tier nicht zurücklassen darf!
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Zitat:
Original geschrieben von americanpatriot
Ich wisst ja hoffentlich, dass man den Unfall mit dem Tier meldem muss und das Tier nicht zurücklassen darf!
Mitnehmen darf man es übrigens auch nicht.
Tier...
das ist für mich ein Reh, Wildschwein, Fuchs...
... nach einem Zusammenprall einem von diesen "kleinen" Tierchen, ist mehr ab, als der Lack, da ruft doch jeder die Polizei und den Förster.
Allein schon wegen der Teilkasko...
Schlimmer sind Katzen und oh Gott Hunde, da zahlt niemand und man bleibt auf dem Schaden sitzen, da bremse ich doch lieber, wenn es die Situation zu läßt...
Allziet gute Fahrt
Florian
Urteil
Es gab mal vor Jahren ein Gerichtsurteil in dem die Versicherung nicht zahlen musste weil der Fahrer einem Hasen ausgewichen ist.
Die Begründung des Gerichts war in etwa: Das Ausweichen vor einem!!! Hasen war in dieser Sache fehl am platze, weil die kinetische Energie eines!! Hasen nicht ausreichend gewesen sei um größere Schäden am Auto, im Verhältnis zum Ausweichmanöver vor den Baum, zu verursachen. Hätten zwei!! oder mehr Hasen in der Fahrspur gestanden so wäre die kinetische Energie wesentlich größer gewesen, damit verbunden auch die zu erwartenden Schäden, und somit wäre ein Grund zum Ausweichen mit dem Risiko eines größeren Schadens gegeben. In diesem Fall hätte die Versicherung zahlen müssen...
Fragt jetzt bitte nicht wie es bei Katzen aussieht, falls ihr einer begegnet, fragt sie vorher ob der Besitzer eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat...
Zitat:
Fragt jetzt bitte nicht wie es bei Katzen aussieht, falls ihr einer begegnet, fragt sie vorher ob der Besitzer eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat...
Der muß natürlich auch ohne Tiefhaftpflichtversicherung zahlen. Für Haustiere gibt es eine Gefährdungshaftung des Eigentümers. Allerdings muß man erst mal heraus bekommen, wem das Vieh gehört (hat).
Gruß
Mein Schlüsselerlebnis fand damals in der Fahrschule statt:
Eine Katze rannte über die Straße und ich bremste hart. Mein Fahrleher schaut mich verständnislos an und raunte: "Wegen einer Katze bitte niemals bremsen!"
Diese Einstellung hat in den ganzen Jahren zwar zwei Katzen das Leben gekostet (oaky, ich hörte sie erst als das typische "bupp-bupp" unterm Auto, bevor ich sie sah), aber passiert war mir in beiden Fällen nichts.
Als ich mal damals mit meinem Leichtkraftrad nachts unterwegs war (von Pirmasens nach Kaiserslautern) auf einer dunklen Landstraße, lief mit eine Rotte Schwarzkittel vor dem Moped über die Straße. Das war dann doch beängstigend, als der Keiler kurz stehenblieb und mich ansah. So ganz ohne Blech drumherum 😁 Das Tier lief dann aber weiter 🙂
Ansonsten ist mir nur morgens auf der Landstraße mal bei 100 km/h ein Bussard an meinen damaligen Polo geknallt. Er hat die rechte A-Säule erwischt und mir den Außenspiegel abgerissen. Das Auto war voller Blut. Echt übel. Das Federvieh kam wohl aus dem Morgentau nicht schnell genug hoch mit dem nassen Gefieder...
Zitat:
Original geschrieben von Bleifußindianer
Für Haustiere gibt es eine Gefährdungshaftung des Eigentümers.
Ich war immer der Ansicht, dass man in der Gefährdungshaftung ist, wenn man im Fahrzeug sitzt.
Kann das jemand bestätigen ?
Kann doch unmöglich sein, dass die "Katze" zahlen muss, wenn ich wegen ihr ausweiche und im Graben lande.
Haftung
Soweit ich weiß nennt sich dies Tierhalterhaftpflicht und tritt für Fälle ein wenn der Hund auf der Autobahn Chaos verursacht, den Postboten oder den Nachbarn beisst...
Rechtstechnisch ist die Haftung für Haustiere strenger. Allerdings hast du beim Unfall aufgrund Ausweichens ein massives Problem: Die Gefährdungshaftung des Tierhalters nach § 834 BGB setzt nämlich voraus, daß das Tier selbst die Sache oder die Gesundheit beschädigt hat. Wenn du die Katze überfahren hast, haftet der Halter für eine neue Frontschürze, aber wenn du ausgewichen und gegen einen Baum gefahren bist... würde ich mal so spontan auf "Pech gehabt" tippen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Vati
Kann doch unmöglich sein, dass die "Katze" zahlen muss, wenn ich wegen ihr ausweiche und im Graben lande.
Für derartige Fälle ist der Tierhalter (wenn er sich denn ermitteln läßt) auch nicht verantwortlich, da die Rechtssprechung in solchen Fällen ein Ausweichmanöver als grob fahrlässig einstuft.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Für derartige Fälle ist der Tierhalter (wenn er sich denn ermitteln läßt) auch nicht verantwortlich, da die Rechtssprechung in solchen Fällen ein Ausweichmanöver als grob fahrlässig einstuft.
Bingo! Damit ist doch alles gesagt. Nicht ausweichen, ggf bremsen (keine Vollbremsung) und draufhalten.
So leid es mir für das Tier tut, ist aber die sicherste Möglichkeit.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Bingo! Damit ist doch alles gesagt. Nicht ausweichen, ggf bremsen (keine Vollbremsung) und draufhalten.
So ist es.
Grundgedanke dieser Rechtsprechung ist die Schadensminderungspflicht.