Was sind meine Rechte? E46 gekauft
Hallo an Alle,
ich brauche dringend eure Unterstützung:
Am 10.05 kaufte ich einen 3er BMW - 323i - 1 HD, 110tsd gelaufen - EZ: 06/1999 - Garagenfahrzeug & Scheckheftgepflegt - TÜV&AU Neu
Am 11.05 die "erste" Fahrt: 290km überführung ins Ruhrgebiet.
Dabei traten nun folgende Probleme auf (die bei der Probefahrt nicht aufgetreten sind!)
1) Bei einer bestimmten Gaspedalposition pfeift es aus dem Motorraum
2) während der Fahrt ging die MKL an .. war danach 1 Woche aus, leuchtet seit gestern wieder
3) beim aussteigen quitscht und knarrt es überall am Auto
4) Spritzschutzblech für Bremsen vorne links kaputt , rappelt abnormal laut und ist mir sehr unangenehm, alle Leute drehen sich schon um :-(
5) lt. Werkstatt: Querlenker nicht mehr i.O.
6) Unterboden voller Rost (lt Händler ist der Unterboden komplett Rostfrei, sonst hätten wir das Auto gar nicht gekauft)
7) lt. Werkstatt: Bremsen Vorne sind jetzt fällig
8) Alle 4 Stoßdämpfer müssen erneuert werden, 1 Stoßdämpfer oilt schon, die 2 hinten sind vollkommen verrostet
9) beim rütteln am Hinterrad quitscht wieder das kompeltte Auto
10) lt. Werkstatt Hinterachse nicht mehr ok, wurde schwarz angemalt (?) evtl. auch wegen Rost
Was soll ich machen? Der Händler ist 290km entfernt! Hat im Vertrag geschrieben: 1 Jahr gewährleistung auf Motor und Getriebe
Sollte ich morgen nochmal zu einer BMW Werkstatt fahren? Kann ich mit dem Auto überhaupt noch 290km fahren? MKL leuchtet ja
Was sind nun meine Rechte bei dem Händler? Ist das jetzt einfach mein Pech? Kann man das Auto zurückgeben? Hat mich 4350€ gekostet + Überführungs und Anmeldekosten (130€)
PS: Auto ging am 10.05 über den Tüv, ohne Mängel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von andy1080
Das gilt allerdings nicht für verschleissteile. Die sind von der Gewährleistung komplett ausgenommen. Also auf den kosten für die Stoßdämpfer und Bremsen bleibt der TE hängen. Es sei denn das Auto war beim Kauf nicht verkehrssicher und der Verkäufer hat dieses arglistig verschwiegen. Was von Käufer zu beweisen wäre. Dürfte allerdings zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch zu beweisen sein.
Abgesehen davon nutzen dem TE hier keine Beiträge, die ihm den Bauch pinseln. Den guten Tipp, den km-Stand zu prüfen, hat er geflissentlich übersehen, den Hinweis auf Mängeldokumentation ignoriert. Ich hab das Gefühl, das mit den 6 Monaten wird jetzt als "ok, ist ja alles gut" aufgefasst. Nach dem Auftreten hier helfen ihm leider bloß Anregungen, wo ihm in den Arsch getreten wird. Von selbst scheint das ja nichts zu werden und die Zeit arbeitet gegen den TE (u.a. sind von den 6 Monaten schon gute 3,5 weg).
An den TE: Nutzt du den Wagen noch? Wenn ja, hoffe ich, das die Bremsen und Stoßdämpfer schon gemacht sind.
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mamoro
...Also ~65% vom Kaufpreis. Und das sehe ich nach 2-3 Monaten fahren nicht ein.. 1550 € zu zahlen für so einen haufen Ärger...
DAS hätte ich auch nicht gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von pieb
DAS hätte ich auch nicht gemacht.
Ne wirklich nicht. Aber wieso gibt es einen Termin 1/2013? Kann der Anwalt oder das Gericht nicht früher?
Gerade noch einmal mit dem Händler gesprochen und ihm das "Gutachten" der Dekra mitgeteilt.
Er meinte, dass die Mängel auch in 3 Monaten hätten auftreten können und das die Mängel bei der Übergabe nicht vorhanden waren.
Habe ihm angeboten das Auto zurückzunehmen(aber nicht für 2800€), da es für beide Seiten besser wäre als so ein Klageverfahren .. und er sich ggf. Schadensersatzpflichtig macht, da ich jetzt kein fahrtaugliches Fahrzeug mehr habe und für weitere Fahrten ein Mietauto nehmen muss.
Wie war denn die Antwort 😕
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Also ich würde die 1.550 € Verlust in Kauf nehmen und das Auto zurück bringen! Natürlich kann er auch für einen besseren Preis verkaufen, aber wenn das mit der Hinterachse stimmt, kauft das Teil niemand, bzw. ist der Wagen schneller zurück, wie er weg Gefahren ist! Hake die 1.500 € unter Lehrgeld ab! Du wirst dieses Auto niemals vollkommen repariert bekommen! Ich würde noch mit dem Vorbesitzer sprechen! Der wird ev überrascht sein, dass das Auto als Mängel frei verkauft wurde.
Der Händler will alles über die Anwälte laufen lassen.
Ich habe ihm nahegelegt sich das nochmal zu überlegen, weil 2800€ sind definitiv zu wenig.. da ich davon ja wieder ein Auto kaufen muss. :-(
Den Vorbesitzer konnte ich nicht ausfindig machen, das Autohaus wo der BMW gewartet wurde, wollte/durfte mir keine Auskunft geben.
das kommt dabei raus, wenn man sich 3 monate zeit lässt die fehler zu dokumentieren, anstatt es gleich zu machen, so wie auf seite 1 beschrieben.
http://www.motor-talk.de/.../...e-rechte-e46-gekauft-t3935041.html?...
unverständlich so etwas für mich , aber naja
Zitat:
Original geschrieben von Mamoro
Der Händler will alles über die Anwälte laufen lassen.
Ich habe ihm nahegelegt sich das nochmal zu überlegen, weil 2800€ sind definitiv zu wenig.. da ich davon ja wieder ein Auto kaufen muss. :-(Den Vorbesitzer konnte ich nicht ausfindig machen, das Autohaus wo der BMW gewartet wurde, wollte/durfte mir keine Auskunft geben.
Der letzte Halter steht doch im Brief! Hast du den nicht behalten?
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Der letzte Halter steht doch im Brief! Hast du den nicht behalten?Zitat:
Original geschrieben von Mamoro
Der Händler will alles über die Anwälte laufen lassen.
Ich habe ihm nahegelegt sich das nochmal zu überlegen, weil 2800€ sind definitiv zu wenig.. da ich davon ja wieder ein Auto kaufen muss. :-(Den Vorbesitzer konnte ich nicht ausfindig machen, das Autohaus wo der BMW gewartet wurde, wollte/durfte mir keine Auskunft geben.
Ja natürlich habe ich den Brief!! Aber da steht leider keine Telefonnummer, bzw. Straße drin.
Zitat:
das kommt dabei raus, wenn man sich 3 monate zeit lässt die fehler zu dokumentieren, anstatt es gleich zu machen, so wie auf seite 1 beschrieben.
Ich bin damit direkt zum Händler gefahren. Ich hatte ja nie im Kopf, dass es wirklich mal beim Anwalt/vor Gericht landen würde.
Der Händler hat mir mehrfach versichert, dass die Stoßdämpfer in Ordnung sind. Die wurden sogar geprüft, sagte er.
Soll ich sagen: "Halt die Klappe du Lügner!"?
du scheinst entweder nicht zu lesen was hier geschrieben wurde / wird, oder falls doch scheinst du es nicht zu verstehen und alles besser zu wissen.
in meinem letzten post habe ich einen post von seite 1 verlinkt, in dem dir schon damals geraten wurde es NICHT bei der werkstatt prüfen zu lassen, sondern bei der dekra / tüv, und das ergebnis verwertbar protokolieren zu lassen.
dies hast du bis letzte wochen geflissentlich ignoriert, wenn dir nun der händler kommt und sagt die schäden sind erst in den letzten 3 monaten entstanden, musst DU jetzt beweisen das dies nicht so ist, was schwer wird, da du ja nichts belastbares in der hand hast, was den zustand des fzgs dokumentiert.
also viel spaß noch weiterhin,ich bin raus
http://www.motor-talk.de/.../...e-rechte-e46-gekauft-t3935041.html?...
Innerhalb der ersten 6 Monate liegt eine Beweislastumkehr vor. Also muss der Händler beweisen, dass die Mängel nicht vorlagen.
Natürlich hätte ich früher zur DEKRA gehen sollen, das weiß ich doch. Nur ist es nun mal so nachteilig für mich verlaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Mamoro
Innerhalb der ersten 6 Monate liegt eine Beweislastumkehr vor. Also muss der Händler beweisen, dass die Mängel nicht vorlagen.
Natürlich hätte ich früher zur DEKRA gehen sollen, das weiß ich doch. Nur ist es nun mal so nachteilig für mich verlaufen.
Kann der Händler das nicht beweisen, dann muss er sich die Nichtbeweisbarkeit anrechnen lassen. Es wird also angenommen, dass die Mängel schon vor dem Kauf vorlagen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Kann der Händler das nicht beweisen, dann muss er sich die Nichtbeweisbarkeit anrechnen lassen. Es wird also angenommen, dass die Mängel schon vor dem Kauf vorlagen.Zitat:
Original geschrieben von Mamoro
Innerhalb der ersten 6 Monate liegt eine Beweislastumkehr vor. Also muss der Händler beweisen, dass die Mängel nicht vorlagen.
Natürlich hätte ich früher zur DEKRA gehen sollen, das weiß ich doch. Nur ist es nun mal so nachteilig für mich verlaufen.O.
Deshalb wäre ja der Erstbesitzer als Zeuge wichtig!
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Deshalb wäre ja der Erstbesitzer als Zeuge wichtig!Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Kann der Händler das nicht beweisen, dann muss er sich die Nichtbeweisbarkeit anrechnen lassen. Es wird also angenommen, dass die Mängel schon vor dem Kauf vorlagen.
O.
Den kann ich aber nicht ausfindig machen :-(
Im Brief steht nur Vor und Zuname und halt der Ort. Aber im Telefonbuch waren 0 Treffer