Was sind meine Rechte? E46 gekauft

Hallo an Alle,

ich brauche dringend eure Unterstützung:

Am 10.05 kaufte ich einen 3er BMW - 323i - 1 HD, 110tsd gelaufen - EZ: 06/1999 - Garagenfahrzeug & Scheckheftgepflegt - TÜV&AU Neu
Am 11.05 die "erste" Fahrt: 290km überführung ins Ruhrgebiet.

Dabei traten nun folgende Probleme auf (die bei der Probefahrt nicht aufgetreten sind!)

1) Bei einer bestimmten Gaspedalposition pfeift es aus dem Motorraum
2) während der Fahrt ging die MKL an .. war danach 1 Woche aus, leuchtet seit gestern wieder
3) beim aussteigen quitscht und knarrt es überall am Auto
4) Spritzschutzblech für Bremsen vorne links kaputt , rappelt abnormal laut und ist mir sehr unangenehm, alle Leute drehen sich schon um :-(
5) lt. Werkstatt: Querlenker nicht mehr i.O.
6) Unterboden voller Rost (lt Händler ist der Unterboden komplett Rostfrei, sonst hätten wir das Auto gar nicht gekauft)
7) lt. Werkstatt: Bremsen Vorne sind jetzt fällig
8) Alle 4 Stoßdämpfer müssen erneuert werden, 1 Stoßdämpfer oilt schon, die 2 hinten sind vollkommen verrostet
9) beim rütteln am Hinterrad quitscht wieder das kompeltte Auto
10) lt. Werkstatt Hinterachse nicht mehr ok, wurde schwarz angemalt (?) evtl. auch wegen Rost

Was soll ich machen? Der Händler ist 290km entfernt! Hat im Vertrag geschrieben: 1 Jahr gewährleistung auf Motor und Getriebe
Sollte ich morgen nochmal zu einer BMW Werkstatt fahren? Kann ich mit dem Auto überhaupt noch 290km fahren? MKL leuchtet ja

Was sind nun meine Rechte bei dem Händler? Ist das jetzt einfach mein Pech? Kann man das Auto zurückgeben? Hat mich 4350€ gekostet + Überführungs und Anmeldekosten (130€)

PS: Auto ging am 10.05 über den Tüv, ohne Mängel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von andy1080


Das gilt allerdings nicht für verschleissteile. Die sind von der Gewährleistung komplett ausgenommen. Also auf den kosten für die Stoßdämpfer und Bremsen bleibt der TE hängen. Es sei denn das Auto war beim Kauf nicht verkehrssicher und der Verkäufer hat dieses arglistig verschwiegen. Was von Käufer zu beweisen wäre. Dürfte allerdings zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch zu beweisen sein.

Abgesehen davon nutzen dem TE hier keine Beiträge, die ihm den Bauch pinseln. Den guten Tipp, den km-Stand zu prüfen, hat er geflissentlich übersehen, den Hinweis auf Mängeldokumentation ignoriert. Ich hab das Gefühl, das mit den 6 Monaten wird jetzt als "ok, ist ja alles gut" aufgefasst. Nach dem Auftreten hier helfen ihm leider bloß Anregungen, wo ihm in den Arsch getreten wird. Von selbst scheint das ja nichts zu werden und die Zeit arbeitet gegen den TE (u.a. sind von den 6 Monaten schon gute 3,5 weg).

An den TE: Nutzt du den Wagen noch? Wenn ja, hoffe ich, das die Bremsen und Stoßdämpfer schon gemacht sind.

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Zitat:

Original geschrieben von Mamoro



Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Deshalb wäre ja der Erstbesitzer als Zeuge wichtig!

Den kann ich aber nicht ausfindig machen :-(

Im Brief steht nur Vor und Zuname und halt der Ort. Aber im Telefonbuch waren 0 Treffer

Ich denke du hast einen Anwalt? Vielleicht kann der was rausfinden? Wie groß ist den der Ort? Wenn dort jemand 10 Jahre den BMW besessen hat, kann sich ev jemand daran erinnern, bzw kennt den Namen? Hast du nicht noch den alten TUeF-Bericht, oder irgendeine Rechnung?

Mach nen Termin beim Einwohnermeldeamt des Ortes des Vorbesitzers aus dem Fahrzeugbrief (nicht Anrufen und per Telefon nachfragen, sondern einen Termin machen und erst dann sagen worum es geht!). Dort schilderst du deinen Fall ganz ehrlich (keine anderen Gründe erfinden) und bittest um eine Adressauskunft. Mit etwas Glück klappt das und du bist nen großen Schritt weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Mamoro



Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Deshalb wäre ja der Erstbesitzer als Zeuge wichtig!

Den kann ich aber nicht ausfindig machen :-(

Im Brief steht nur Vor und Zuname und halt der Ort. Aber im Telefonbuch waren 0 Treffer

Naja,den macht im Zweifel das Gericht schon ausfindig-aber auch Dein RAW sollte dazu in der Lage sein

Tante Edit sacht noch-wenn das Fahrzeug scheckheft gepflegt war,dann sollte Dein Anwalt mal ein Nettes Schreiben zu der Vertragswerkstatt schicken(oder ganz pauschal eine Anzeige wegen Betruges-der Staatsanwalt hat denfrüheren Halter dann innerhalb von 10 Minuten ausfindig gemacht)

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