Was sind das für verfärbungen und wie kommt das?
Habe auf meinem Audi die DOTZ Mugello black pollished. Sind 2 Jahre alt und seit letztem Jahr fing das Problem schon leicht an. Mittlerweile haben alle Felgen an unterschiedlichen Stellen diese Verfärbungen die sich unter der obersten Schicht zu bilden scheinen. Darüber ist kein erkennbarer Schaden und auch fühlt es sich teilweise nicht so an das dort ein Schaden vorliegt. Was ist das und wie kommt das Zustande? An den Schraubenlöchern könnte ich mir es durch angestossenes werkzeug beim Radwechsel erklären aber es betrifft selbst Speichen und andere Stellen
18 Antworten
Zitat:
@hjluecke schrieb am 30. Mai 2017 um 18:53:50 Uhr:
(...) selbstverständlich gibt es Garantiebestimmungen, auch wenn es nur 6 Monate sind. Alles darüber ist freiwillig.
Ich kann mich nur wieder holen, wenn irgend ein Ausschluss zu Garantie oder Gewährleistung besteht, muss es schriftlich angegeben sein. (...) aber es erübrigt sich ja wohl, da die Felgen gebraucht und/ oder bereits älter sind. Damit liegt er Erwerb wohl mehr als 6 Monate zurück.
Diese Fakten hatte der TE ja in seiner Anfrage nicht genannt.
???
meinst du damit einen gesetzlichen Garantieanspruch?
Den gibt es mW nicht.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 30. Mai 2017 um 20:13:04 Uhr:
Zitat:
@hjluecke schrieb am 30. Mai 2017 um 18:53:50 Uhr:
(...) selbstverständlich gibt es Garantiebestimmungen, auch wenn es nur 6 Monate sind. Alles darüber ist freiwillig.
Ich kann mich nur wieder holen, wenn irgend ein Ausschluss zu Garantie oder Gewährleistung besteht, muss es schriftlich angegeben sein. (...) aber es erübrigt sich ja wohl, da die Felgen gebraucht und/ oder bereits älter sind. Damit liegt er Erwerb wohl mehr als 6 Monate zurück.
Diese Fakten hatte der TE ja in seiner Anfrage nicht genannt.???
meinst du damit einen gesetzlichen Garantieanspruch?
Den gibt es mW nicht.
Eine Garantie muss NIE ausgeschlossen werden, weil sie eine freiwillige Leistung ist! Wenn ein gewerblicher Händler eine Garantie auf was auch immer gibt, kann diese eine Woche, 33 Tage oder eben auch sechs Monate betragen und weiterhin kann er auch die Regeln dafür selbst aufstellen wie er möchte, solange diese nicht gesetzeswidrig sind wie z. B. Vorlegen einer ausgefüllten Garantieurkunde, Registrierung auf seiner Homepage, Teilnehmen an einer Qualitätsumfrage usw.
Die gesetzlich festgelegte Sachmängelhaftung für reguläre Handelsware, wie etwa Felgen, beträgt zwei Jahre! Der Händler hat die Möglichkeit, diese bei Gebrauchtware auf ein Jahr zu verkürzen! Unterlässt er diese ihm zustehende Verkürzung der Sachmängelhaftung aus seinen Verkaufsunterlagen bzw. AGB, gelten auch hier zwei Jahre!
Bis sechs Monate nach Kauf muss der gewerbliche Händler beweisen, dass der Mangel an der Ware nicht durch ihn zu vertreten ist, nach sechs Monaten muss es der Käufer!
Zitat:
@RedUrb schrieb am 30. Mai 2017 um 21:35:02 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 30. Mai 2017 um 20:13:04 Uhr:
???
meinst du damit einen gesetzlichen Garantieanspruch?
Den gibt es mW nicht.Eine Garantie muss NIE ausgeschlossen werden, weil sie eine freiwillige Leistung ist! Wenn ein gewerblicher Händler eine Garantie auf was auch immer gibt, kann diese eine Woche, 33 Tage oder eben auch sechs Monate betragen und weiterhin kann er auch die Regeln dafür selbst aufstellen wie er möchte, solange diese nicht gesetzeswidrig sind wie z. B. Vorlegen einer ausgefüllten Garantieurkunde, Registrierung auf seiner Homepage, Teilnehmen an einer Qualitätsumfrage usw.
Die gesetzlich festgelegte Sachmängelhaftung für reguläre Handelsware, wie etwa Felgen, beträgt zwei Jahre! Der Händler hat die Möglichkeit, diese bei Gebrauchtware auf ein Jahr zu verkürzen! Unterlässt er diese ihm zustehende Verkürzung der Sachmängelhaftung aus seinen Verkaufsunterlagen bzw. AGB, gelten auch hier zwei Jahre!
Bis sechs Monate nach Kauf muss der gewerbliche Händler beweisen, dass der Mangel an der Ware nicht durch ihn zu vertreten ist, nach sechs Monaten muss es der Käufer!
Ein Punkt habe ich vergessen zu erwähnen: Gewerbliche Händler können selbstverständlich die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschließen! Jegliche anderslautende Vereinbarungen dazu sind nichtig!
(...) ja, ist alles richtig. Habe ich so ähnlich - außer die Garantie, die ja freiwillig ist - angedacht. Ist aber wohl in dieser Sache nicht anwendbar, weil (...)