Was sagt Ihr zu dem Unfall in München, bei dem eine Frau starb?

Hallo,

in München gab es diese Woche einen Unfall, bei dem eine Frau getötet wurde, die an einem Überweg mit abgesenktem Bordstein usw. die gerade und bestens einzusehende vierspurige Straße mit Mittelstreifen überquerte und dabei ein Fahrrad schob.

Sie wurde von einem GSXR-Fahrer erfasst, der sich mit einem Porsche-Fahrer ein Rennen lieferte.

Nachdem ich teilweise sehr eigenwillige Äußerungen zu der Schuldfrage hörte und las, wollte ich mal von Euch hören, wie Ihr die Sache seht.

Tragen der Porsche-Fahrer und der GSXR-Fahrer beide die gleiche Schuld?

Ist der GSXR-Fahrer alleine schuld?

Ist die Frau selber schuld? Oder trägt sie nur eine Mitschuld?

Hier ein Link zu der Geschichte mit den Bildern der Unfallstelle: Klick mich!

Ich bin gespannt!

Gruß Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Also wenn ich in 150m Entfernung ne Gixxer und nen Porsche voll aufdrehen höre, würde ich nen Teufel tun, vorher noch über die Straße huschen zu wollen. Wenn die beiden normal gefahren wären, dann wären das auch bloß ~10...11 Sekunden Zeit. In dem Alter mit Einkaufstüten und Fahrrad, ich weiß nicht so recht.
So wie's gelaufen ist, schätze ich mal auf ~5 Sekunden vom Start bis der Porsche sie gesehen hat, also nach der Hälfte der Strecke -> Reaktionszeit, voll auf die Bremse und er steht noch eben rechtzeitig. Die Gixxer kann da schon bis 140 drauf gehabt, 20m in Führung gelegen und keine Chance mehr zum Stehen zu kommen haben. Nach Reaktionszeit ~20m verbleibender Bremsweg, kaum der Rede wert. Das wären so meine spontanen Schätzungen.
Wahrscheinlich hat er auch noch mehr auf den Drehzahlmesser geschaut als auf die Straße vor sich...

Den Porschefahrer trifft m. E. überhaupt keine Schuld, außer mal 100m weit schneller als der übrige Verkehr unterwegs gewesen zu sein. Der wird sich schon selbst genug Vorwürfe machen. Auch wenn's der Richter anders sehen wird.
Die alte Dame war m. E. nicht mehr so ganz fitt. Man dürfte in so ner Situation nicht mehr auf die Straße. Verletzter Vertrauensgrundsatz. Dürfte auch ausgesehen haben als hätte das Motorrad aufgeblendet. Aber Mitschuld? 10%? Ist allerdings auch iwie egal.

Der Motorradfahrer... was will man sagen. Normal kein Ding, an ner Ampel mal mit nem Porsche Spaß zu machen. Aber um Himmels Willen doch nicht an parkenden Autos vorbei und bei ~80 abbrechen, egal was der andere macht. Nicht das Hirn komplett aus schalten. Man sieht ja, was sonst dabei raus kommt.
Das war kein Spaß mehr, sondern, wenn's so ablief wie in meiner laienhaften Fernrekonstruktion oben, Umgebung ausblenden und hirnlos drauf halten.

Aus humanitären Gründen sollte man Deinen Beitrag löschen.

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Wer so leichtsinnig inmitten einer Stadt volle Kante losbrettert, lässt sich auf ein bekanntes Risiko ein.

Fertig. Nicht schöner oder anders. Die alte Dame ist ja nicht der erste Mensch der je irgendwo auf die Straße gerannt ist ohne das Tempo herannahender Fahrzeuge oder gar diese selbst zu übersehen.

Insofern:

Bitte alles, was das Strafrecht dafür hergibt.

Ich habe jetzt nur die Eingangsfrage gelesen und die 12 Seiten bis hier her ausgelassen, deshalb weiß ich nicht, ob es vielleicht irgendo einen Hinweis auf eine andere Sachlage als augenscheinlich gegeben hat.

Sollte es in der Tat so gewesen sein, daß sich hier ein Auto- und ein Motorradfahrer ein Ampelrennen geliefert haben, trifft nach meiner Ansicht beide eine Schuld, wobei den Motorradfahrer, als Unfallfahrer hier eine noch größere trifft.

Warum beide, ist ganz klar: Wenn nur den Unfallfahrer eine Schuld träfe, würde im Fall daß der Porsche - bei sonst gleicher Konstellation !! - die Frau erfasst hätte, der Motorradfahrer plötzlich schuldfrei sein.
Da die Schuld aber nicht (nur) im Kontakt (mit der Frau) besteht, sondern im Verhalten, daß zum Unfall geführt hat, muss beide eine Schuld treffen.

Inwieweit die Frau eine Mitschuld trifft, ist schwer zu sagen. Natürlich hat auch jemand der eine Straße überquert - schon allein aus Eigeninteresse - die Pflicht sich davon zu überzeugen, daß die Straße überquerbar ist.

Wenn allerdings ein (alter) Mensch die Straße links (und rechts) für ein paar hundert Meter frei sieht, muß er (juristisch IMHO) er nicht damit rechnen, daß wenige Sekunden später 2 Heizer ankommen. Kann gut sein, daß bei normaler Fahrweise die Frau es locker geschafft hätte, die Straße zu überqueren.
(die Straße also durchaus überquerbar ist, wenn gerade keine "Rennfahrer" kommen)

Im Zweifel ist sie also Schuldfrei.

@ tec-doc

Machst Du Dir Hoffnung auf den Grimme-Preis im Labern? Schreib doch einfach, dass Du meine Sichtweise(n) scheisse findest. Ein Satz und gut ist. Oder liest Du Dich gerne selbt? 😉

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Oder liest Du Dich gerne selbt? 😉

Gruß
Frank

Und Du?

Ah, verstehe😉 Da haben wir mal was gemeinsam: Ich lese Deine Posts hier auch sehr ungern 😕🙄😁

Ohne den Doc anzugiften, hättes auch sagen können ,"ich finde Deinen Post Schyce" und gut ist. Aber das hatten wir ja schon, mit der eigenen Nase und so?

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Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Warum beide, ist ganz klar: Wenn nur den Unfallfahrer eine Schuld träfe, würde im Fall daß der Porsche - bei sonst gleicher Konstellation !! - die Frau erfasst hätte, der Motorradfahrer plötzlich schuldfrei sein.
Da die Schuld aber nicht (nur) im Kontakt (mit der Frau) besteht, sondern im Verhalten, daß zum Unfall geführt hat, muss beide eine Schuld treffen.

Das Verhalten des Porschefahrers hat ja aber nicht zum Unfall geführt. Wären beide zum Stehen gekommen, dann wären ja auch beide schuldfrei - abgesehen von ner StVO-Übertretung, versteht sich.

Ich habe es mir jetzt tatsächlich angetan die kompletten 13 Seiten reinzupfeifen. Eigentlich ziemliche Zeitverschwendung. Mal davon ab das sich mein Eindruck von einigen Stammpostern sowohl zum positiven als auch zum negativen hin gewandelt hat, blieb ich dann jedoch an dieser ziemlich klugen Äußerung hängen:

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl


Dass Beispiel verdeutlichte allein, wie Banalitäten duch mediale Meinungssteuerung von wirklichen globalen Problemen ablenkt.

Vielleicht wäre es wirklich besser wenn man seine Zeit und Energie lieber zur Diskussion über

z. B. solche

Artikel einsetzt als einem Unfallartikel. Und kommt mir jetzt nicht damit: "Das hat in einem Motorrad-Biker-Treffen-Forum nichts verloren..."

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Warum beide, ist ganz klar: Wenn nur den Unfallfahrer eine Schuld träfe, würde im Fall daß der Porsche - bei sonst gleicher Konstellation !! - die Frau erfasst hätte, der Motorradfahrer plötzlich schuldfrei sein.
Da die Schuld aber nicht (nur) im Kontakt (mit der Frau) besteht, sondern im Verhalten, daß zum Unfall geführt hat, muss beide eine Schuld treffen.
Das Verhalten des Porschefahrers hat ja aber nicht zum Unfall geführt. ...

Nein?

Dem Verteidiger des Porschefahrers obliegt es zu beweisen, daß der Moppedfahrer auch ohne Porsche an seiner Seite Vollgas gegeben hätte - daß es sich also nicht um einen Rennen (zu dem gehören mindestens 2) gehandelt hat.

Zitat:

Wären beide zum Stehen gekommen, dann wären ja auch beide schuldfrei - abgesehen von ner StVO-Übertretung, versteht sich.

Und hätte die Frau die Straße nicht überquert, hätten sie nicht zum stehen kommen müssen.

Also am Ende etwa doch die Frau Schuld?

Wohl kaum.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Das Verhalten des Porschefahrers hat ja aber nicht zum Unfall geführt.

Du bist also der Ansicht, daß der Motorradfahrer auch dann den Hahn voll aufgerissen hätte, wenn der Porsche-Fahrer sich beim Ampelstart an die StVO gehalten hätte?

Nachdem wieder Sachlichkeit dominiert

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Das Verhalten des Porschefahrers hat ja aber nicht zum Unfall geführt. ...
Nein?

Dem Verteidiger des Porschefahrers obliegt es zu beweisen, daß der Moppedfahrer auch ohne Porsche an seiner Seite Vollgas gegeben hätte - daß es sich also nicht um einen Rennen (zu dem gehören mindestens 2) gehandelt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Wären beide zum Stehen gekommen, dann wären ja auch beide schuldfrei - abgesehen von ner StVO-Übertretung, versteht sich.

Und hätte die Frau die Straße nicht überquert, hätten sie nicht zum stehen kommen müssen.

Also am Ende etwa doch die Frau Schuld?

Wohl kaum.

EINSPRUCH

1) Der Anwalt des Porsche-Fahrers muss garnix beweisen, denn "in dubio pro reo". Nicht der Anwalt muss die Unschuld beweisen, sondern die Anklage die Schuld!

2) Du hättest vielleicht doch die anderen 13 Seiten lesen sollen, die Möglichkeit besteht noch 😉.

Das Problem in der ganzen Diskussion ist doch "Was sagen die Fakten"

-Wahrscheinlich betrat die Frau (lt. Polizeibericht "Wollte in nordwestlicher Richtung die Straße überqueren"😉 zwischen den parkenden Autos die Straße! Wie nah waren zu diesem Zeitpunkt die Fahrzeuge?
-Wie schnell waren die Fahrzeuge wirklich? Hier gibt es bisher nur Mutmaßungen. Heulende Motoren an der Ampel wurden von Zeugen beschrieben - na und? Dies besagt überhaupt nichts. Quietschende Reifen beim Anfahren des Porsche wurden bezeugt - na und? Das schafft nicht nur mein Q5 mit 211PS, sondern auch twindance´Allerwelts-100PS-Diesel ganz locker, um dann mit 30 km/h weiterzublubbern.
-Der Fahrer des Porsche hat in seinen Aussagen bestritten, in ein Beschleunigungsrennen verwickelt gewesen zu sein.

Das allein sind bisher die Fakten, alles andere Theorien.

Wraithrider hat in diesem Thread meine volle Unterstützung.

Ich übergebe das Wort.

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl


Quietschende Reifen beim Anfahren des Porsche wurden bezeugt - na und? Das schafft nicht nur mein Q5 mit 211PS, sondern auch twindance´Allerwelts-100PS-Diesel ganz locker, um dann mit 30 km/h weiterzublubbern.

Sicherlich. Aber alltäglich ist das nicht. War der Porschefahrer etwa mit der Bedienung von Kupplung und Gas überfordert?

HAHAHA die Zeugenaussagen über ein Beschleunigungsrennen sind weniger Wert wie die Aussage des Beschuldigten LOL

was hier für ne Scheisse steht ist immer wieder lustig

der Porschefahrer ist bereits überführt auch wenn er keine Teilnahmegebühr an der Kasse und seinen Fahrzeugbrief hinterlegen musste

Wenn man den Aussagen der Beteiligten Glauben schenken soll, daß sie nicht an einem Beschleunigungsrennen beteiligt waren, dann kommt man zwangsweise zu dem Schluß, daß sie mit dem Führen ihrer Fahrzeuge deutlich überfordert waren.

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl


Nachdem wieder Sachlichkeit dominiert

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Nein?

Dem Verteidiger des Porschefahrers obliegt es zu beweisen, daß der Moppedfahrer auch ohne Porsche an seiner Seite Vollgas gegeben hätte - daß es sich also nicht um einen Rennen (zu dem gehören mindestens 2) gehandelt hat.

EINSPRUCH
1) Der Anwalt des Porsche-Fahrers muss garnix beweisen, denn "in dubio pro reo". Nicht der Anwalt muss die Unschuld beweisen, sondern die Anklage die Schuld!

Einspruch abgelehnt! 😁

Natürlich wird der Staatsanwalt in dieser Richtung Anklage erheben. Also muß der Verteidiger darlegen, daß die Anklage haltlos ist.

Der Versuch einfach so zu tun, als müsse hier erst mal die Unschuldsvermutung gelten, der Ankläger also die Schuld beweisen, könnte hier schwer nach hinten losgehen.

Denn alles hängt für den Porschefahrer davon ab, ob es ein Rennen war oder nicht - da dürften dann Zeugenaussagen und Unfallprotokolle eine nicht unwesentliche Rolle spielen.

Passivität der Verteidigung könnte dann mit der Erkenntnis (des Gerichts) enden, daß hier ein Rennen gefahren wurde.

Zitat:

2) Du hättest vielleicht doch die anderen 13 Seiten lesen sollen, die Möglichkeit besteht noch 😉.

Wenn Du mir einen Tipp geben könntes, wo sich relevante Informationen verstecken.

🙂

Zitat:

Das Problem in der ganzen Diskussion ist doch "Was sagen die Fakten"

Meine Plädoyer orientiert sich natürlich nur an den mir momentan bekannten Fakten.

Vor Gericht wird sicherlich auch die Frage erörtert, ob es sich bei dem Fehlverhalten der beiden Fahrer um ein "Augenblicksversagen" gehandelt hat oder ob die beiden schon einschlägig aktenkundig geworden sind. Die Antwort wird sich wesentlich auf die Entscheidung des Gerichtes auswirken.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Vor Gericht wird sicherlich auch die Frage erörtert, ob es sich bei dem Fehlverhalten der beiden Fahrer um ein "Augenblicksversagen" gehandelt hat ...

Würde ich in diesem Fall nicht sagen.

Denn

Zitat:

Von einem Augenblicksversagen spricht man, wenn ein ansonsten höchst konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Augenblicksversagen

Bei einem

absichtlichen

Rennen ist ein "Augenblicksversagen" also wohl eher ausgeschlossen.

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