Was sagt Ihr zu dem Unfall in München, bei dem eine Frau starb?

Hallo,

in München gab es diese Woche einen Unfall, bei dem eine Frau getötet wurde, die an einem Überweg mit abgesenktem Bordstein usw. die gerade und bestens einzusehende vierspurige Straße mit Mittelstreifen überquerte und dabei ein Fahrrad schob.

Sie wurde von einem GSXR-Fahrer erfasst, der sich mit einem Porsche-Fahrer ein Rennen lieferte.

Nachdem ich teilweise sehr eigenwillige Äußerungen zu der Schuldfrage hörte und las, wollte ich mal von Euch hören, wie Ihr die Sache seht.

Tragen der Porsche-Fahrer und der GSXR-Fahrer beide die gleiche Schuld?

Ist der GSXR-Fahrer alleine schuld?

Ist die Frau selber schuld? Oder trägt sie nur eine Mitschuld?

Hier ein Link zu der Geschichte mit den Bildern der Unfallstelle: Klick mich!

Ich bin gespannt!

Gruß Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Also wenn ich in 150m Entfernung ne Gixxer und nen Porsche voll aufdrehen höre, würde ich nen Teufel tun, vorher noch über die Straße huschen zu wollen. Wenn die beiden normal gefahren wären, dann wären das auch bloß ~10...11 Sekunden Zeit. In dem Alter mit Einkaufstüten und Fahrrad, ich weiß nicht so recht.
So wie's gelaufen ist, schätze ich mal auf ~5 Sekunden vom Start bis der Porsche sie gesehen hat, also nach der Hälfte der Strecke -> Reaktionszeit, voll auf die Bremse und er steht noch eben rechtzeitig. Die Gixxer kann da schon bis 140 drauf gehabt, 20m in Führung gelegen und keine Chance mehr zum Stehen zu kommen haben. Nach Reaktionszeit ~20m verbleibender Bremsweg, kaum der Rede wert. Das wären so meine spontanen Schätzungen.
Wahrscheinlich hat er auch noch mehr auf den Drehzahlmesser geschaut als auf die Straße vor sich...

Den Porschefahrer trifft m. E. überhaupt keine Schuld, außer mal 100m weit schneller als der übrige Verkehr unterwegs gewesen zu sein. Der wird sich schon selbst genug Vorwürfe machen. Auch wenn's der Richter anders sehen wird.
Die alte Dame war m. E. nicht mehr so ganz fitt. Man dürfte in so ner Situation nicht mehr auf die Straße. Verletzter Vertrauensgrundsatz. Dürfte auch ausgesehen haben als hätte das Motorrad aufgeblendet. Aber Mitschuld? 10%? Ist allerdings auch iwie egal.

Der Motorradfahrer... was will man sagen. Normal kein Ding, an ner Ampel mal mit nem Porsche Spaß zu machen. Aber um Himmels Willen doch nicht an parkenden Autos vorbei und bei ~80 abbrechen, egal was der andere macht. Nicht das Hirn komplett aus schalten. Man sieht ja, was sonst dabei raus kommt.
Das war kein Spaß mehr, sondern, wenn's so ablief wie in meiner laienhaften Fernrekonstruktion oben, Umgebung ausblenden und hirnlos drauf halten.

Aus humanitären Gründen sollte man Deinen Beitrag löschen.

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@Ramses
Bei einigem was du sagst, kann ich uneingeschränkt zustimmen - die Unfallvermeidung als höchste Priorität z. B., StVO hin oder her. Bei anderem kann ich nur mit dem Kopf schütteln. An der Ampel den Motor aufheulen lassen mit Volksverhetzung vergleichen... ich bitte dich.
"Spring vom Dach!" Wenn's jetzt jemand macht, bin ich schuldig? Mag sein, dass ein Richter das so sieht, moralisch aber auf keinen Fall. Wir reden ja immerhin von Führerscheininhabern, nicht von Kleinkindern.

Man kann freilich behaupten, der Porschefahrer hatte nur Glück, weil sein Auto einfach zu langsam war, aber das ist schon ne ziemlich krasse Unterstellung. Er konnte rechtzeitig bremsen und so lange nix anderes bewiesen wird heißt das, er hat seiner Geschwindigkeit angemessen voraus geschaut und reagiert. Diese Möglichkeit hatte auch der Motorradfahrer, nutzte sie aber nicht (bzw. fuhr so schnell bis er sie nicht mehr hatte).
Und eben drum ist ne Geschwindigkeitsübertretung an sich für mich noch nichts schlimmes. Ich weiß ja, wie konservativ die meisten Limits ausgelegt sind. Um zu entscheiden, welche Geschwindigkeit ich an der betroffenen Stelle noch für vertretbar gehalten hätte, müsste ich sie selbst befahren.
Mit 100 an den parkenden Autos vorbei wäre mir wohl zu viel, aber es steht ja gar nicht fest, dass der Porsche wirklich diese für ihn maximal erreichbaren ~100km/h gefahren ist.
Letztlich, sollte er von vornherein den Vorsatz gehabt haben, bei 80 oder meinetwegen 100 vom Gas zu gehen, konnte er m. E. den Fehler des anderen - noch deutlich länger am Gas zu bleiben - nicht vorausahnen.
Also ich zumindest gehe davon aus, dass andere, unabhängig davon was ich tue, iwann wieder vom Pin steigen, wenn's ihnen zu schnell wird. Sonst könnte ich ja gar nicht mehr guten Gewissens überholen.

Hallo Wraithrider!

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


An der Ampel den Motor aufheulen lassen mit Volksverhetzung vergleichen... ich bitte dich.

Da verdrehst Du aber die Worte, wie ich sie gebraucht habe.

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, daß bereits Worte genügen, um eine Mitschuld an ganz schlimmen Dingen zu tragen.

Eine Absicht ist gar nicht nicht nötig...

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

"Spring vom Dach!" Wenn's jetzt jemand macht, bin ich schuldig? Mag sein, dass ein Richter das so sieht, moralisch aber auf keinen Fall. Wir reden ja immerhin von Führerscheininhabern, nicht von Kleinkindern.

Du hast es schon richtig erkannt! Es kommt natürlich darauf an, wem man das sagt!

Vielleicht ist es hilfreich zu analysieren, warum man einem Kind nicht sagen darf: "Spring vom Dach!"

Weil das Kind das womöglich macht, weil es einem Erwachsenen vertraut, weil es die Konsequenzen nicht überblickt.

Der wichtigste Grund aber, weil es sich in akute Lebensgefahr bringt, ohne sich dessen bewußt zu sein!

Jetzt sagst Du, auf den Motorradfahrer bzw. den Porschefahrer trifft das nicht zu. Die wußten, was sie tun!
Wirklich?
Wenn sie wußten, was sie taten, dann gehören sie erst recht bestraft! Dann nämlich haben sie es mutwillig in Kauf genommen, daß Unbeteiligte zu Schaden kommen, nur um ihr Ego zu befriedigen!
Ich kann das aber nicht so richtig glauben, jedenfalls nicht in diesem Ausmaße.
PS Boliden sind für manche wie Alkohol - sie verlieren ganz einfach die Kontrolle über sich selber, wenn sie damit in Kontakt kommen - in bestimmten Situationen ganz besonders.
Aus diesem Grund darf derjenige, der noch klar bei Verstand ist, eben dieses bei anderen gar nicht erst zulassen.
Und derjenige, der die Kontrolle verliert, sollte vielleicht überprüft werden (MPU)?
Unsere StVO würde sich als Filter doch sehr gut eignen, um die Prüfkandidaten aus allen Verkehrsteilnehmern herauszufiltern. 🙂

Alles Gute!

Ramses297.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von WishboneX


Es gibt hier zig Anlässe, juristische Behauptungen im Thread zu korrigieren zu versuchen, das will ich mir in der Gesamtheit nicht anmaßen (und habe es auch nicht abgesehen auf Dich, nur damit wir uns nicht falsch verstehen), aber hier kann ich kurz einhaken:

(...)

Weil immer wieder die "Mitschuld" des Unfallopfers thematisiert wird: Die Frage des Mitverschulden des Opfers durch Unachtsamkeit wirkt sich (außer beim Pflichtwidrigkeitszusammenhang, s.o.) lediglich bei der konkreten Schuldfrage aus, kann also ggf. bei der Strafzumessung mehr oder weniger stark berücksichtigt werden, führt aber regelmäßig nicht zum Wegfall des Tatvorwurfs.

Endlich mal sachdienliche Fachhinweise. 🙂

Würdest Du eine Mitschuld des Porschefahrers sehen?

Hi,

über die strafrechtliche Behandlung des Porsche-Fahrers hab ich gestern gegrübelt, bin aber noch nicht zu einem dogmatisch sauberen Ergebnis gelangt.

Problemlage:
Der Porschefahrer hat niemanden umgefahren, in seiner Sorgfaltspflichtverletzung, dem zu schnellen Fahren, hat sich also nicht die immanente Gefahr verwirklicht, insoweit wäre ihm ein strafrechtlicher Vorwurf nicht zu machen.

Aber bei der Suche nach anderen Sorgfaltspflichtverletzungen, die möglicherweise kausal für den Tod der Frau waren und ihm zurechenbar wären, stößt man natürlich auf die Tatsache, daß er sich an einem hochgefährlichen Geschehen beteiligt hat und den Gixxer gewissermaßen (wie dieser ihn auch) animiert hat, schnell zu fahren. Das ist der Gedanke, den Swallow, Wraithrider und Ramses auch schon hatten, wobei ich allerdings den Verweis auf Volksverhetzung abwegig finde. (EDIT: Ich sehe gerade Deine Erläuterung über diesem Post, ich verstehe, was Du meinst)

(Bevor jetzt wieder jemand mit "Anstiftung" ankommt, die gibt es bei Fahrlässigkeitsdelikten nicht und ich schreibe gerade nur über die fahrlässige Tötung.)

Jedenfalls habe ich für diesen "Tatbeitrag" des Porschefahrers noch keine dogmatisch saubere Lösung gefunden, ich grüble mal weiter. Mein Bauchgefühl sagt mir aber irgendwie, daß er nicht wegen fahrlässiger Tötung verfolgt werden könnte, ein Füllhorn an OWi-Tatbeständen und möglicherweise irgendeine Dunkelnorm aus dem Verkehrsstrafrecht ist wahrscheinlich/sicher drin.

C.

Wie soll denn aber der Porschefahrer ahnen, dass der Motorradfahrer nicht weiß, was er tut? Auf die Idee kommt man doch frühestens, wenn der Tacho mehr als 77km/h anzeigt und man den Bagatellen/Kavaliers-Bereich verlässt. Aber an der Stelle ist's ja schon zu spät um einzugreifen.

Zur Anstiftung sagst du was interessantes: Der Porsche wurde vom Motorrad gleicher Maßen angestiftet wie umgekehrt. Hebt sich das nicht iwo auf? Neben mir dreht jemand im Leerlauf hoch, aus purer kindlicher Freude erwidere ich das, dann fahre ich normal an, während er denkt wir fahren ein Rennen - hat jetzt er mich dazu angestiftet, ihn anzustiften? Klar, im vorliegenden Fall sind beide los gefahren, aber es dürfte unmöglich sein, festzustellen, wer angefangen hat.

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Hi,

ich sag ja, nach "vorläufiger Prüfung" hat sich der Porschemann nicht strafbar gemacht in Bezug auf fahrlässige Tötung.

"Aufheben" tut sich da auch nichts, die Schuld eines jeden Täters ist separat zu beurteilen. _Zivilrechtlich_ wäre es aber zum Beispiel von Belang, wenn der Moppetfahrer in den Porsche fährt und der ihn verklagt. Da könnte man - wegen der Teilnahme am Rennen und gegenseitigen Animierung - durchaus die Meinung vertreten, das Mitverschulden habe einen Grad erreicht, der Schadensersatzforderung auf Null reduziere. Strafrechtlich in unserem Fall hätte es m.E. keine Auswirkungen.

Aber, wie gesagt, die Anstiftung nach §26 StGB gibt es bei Fahrlässigkeitsdelikten nicht, nur zu vorsätzlich begangenen Straftaten kann angestiftet werden:
http://dejure.org/gesetze/StGB/26.html

C.

Ich möchte dem mir gegenüber per PN ausgesprochenen Verdacht entgegentreten, ich hätte mich wegen Besserwisserei aus diesem Thread frühzeitig verpisst. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe eingesehen, dass meine rudimentären juristischen Kenntnisse (Danke für die Belehrung wishboneX) hier zu keiner Klärung des Sachverhalts beitragen können. Deshalb erachte ich solche Diskussionen für mich als Zeitverschwendung und bleibe bei meinem sprichwörtlichen Leisten. Außerdem habe ich Urlaub und keine Lust, mich auch hier mit hirnlosen Rasern, sei es auf GSX-R oder im Porsche und mit toten Fußgängern zu befassen.

Damit derart geballte juristische Kompetenz, wie hier zu finden, aber nicht nutzlos in den Weiten des www verpufft, habe ich mir erlaubt, den link zu diesem thread an die zuständige Stelle weiter zu leiten. Vielleicht können die Münchner Staatsanwälte ja etwas mit "Volkes Stimme" anfangen.

Wer hierbei Ironie der Sarkasmus vermutet liegt schon wieder falsch. Ich meine das absolut ernst.

Gruß vom sammler

... der mit sofortiger Wirkung wieder im Urlaub ist...

Wie und ob und überhaupt wer "Schuld" trägt oder nicht, ist bei den zu erwartenden Strafen für die Betroffenen ziemlich irrelevant (natürlich nicht für die Angehörigen). Oder welches Straßmaß erwartet ihr, wenn man über prozentuale Anteile diskutiert?
Es wird Geldstrafen geben (für wen auch immer) und das war es - leider.

Das wiederum ist juristisch schlicht falsch.
Ohne Schuld i.e.S. kommt man nämlich gar nicht zu einer Strafe ("nulla poena sine culpa" :-) ). Und der Grad der Schuld bestimmt die Höhe der Strafe. Da wir über das Strafrecht reden, gibt es auch keine "prozentuale Anteile", eine sog. Quotelung gibt es im Zivilrecht an verschiedenen Stellen.

Aber Du dürftest mit Deiner Prognose, was die Art der Sanktion angeht (unterstellt, der/die Angeklagte(n) sind nicht vorbelastet), wohl richtig liegen, wobei bei derart gefährlichen Geschehnissen oder extrem rücksichtslosen Aktionen durchaus schon (bedingte) Freiheitsstrafen in Betracht kommen wie damals bei dem Mercedes Testfahrer, der den Tod einer Frau und eines Kindes auf der Autobahn durch Drängeln verschuldet hatte.

C.

manchmal helfen motorradunfälle auch drogendealer festzunehmen:😁😁
http://www.neuepresse.de/.../Hannover-Motorradfahrer-war-bewaffnet
😁😁😁

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