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Was passiert mit Eintragungen nach längerem Abmelden?

Hab folgende Frage:
Mein Passat 35i ist jetz seit längerem abgemeldet...um genau zu sein 11 Jahre!Vollabnahme ist dann fällig das ist mir klar ,da ich über die 7 Jahre hinaus bin.
mir gehts um die ganzen Eintragungen,was ja schon zwei Seiten sind---sind die noch gültig?
Bin auf das Thema gekommen als ich gehört habe das das ganze Rad und nicht nur die lauffläche des Reifen im Radhaus sein muss!Meine Felgen schauen ja min 3 cm aus dem Radhaus ,aber die Lauffläche der Reifen sind noch im Radhaus----ist alles auch so eingetragen im Brief!

Beste Antwort im Thema

Hallo TE,

tja, wer hat nun recht ?

Fest steht, dass die Daten nach 7 Jahren beim KBA gelöscht werden. Ein Gutachten (Vollabnahme) wäre nur dann erforderlich, wenn Du nicht mehr im Besitz des alten Fahrzeugbriefes nebst aller Eintragungen wärst. Solltest Du noch im Besitz dieses Briefes mit allen Eintragungen sein, ist es ausreichend eine normale Hauptuntersuchung machen zu lassen.

Hierbei werden sowieso alle Veränderungen überprüft. Sollte Deine Felge/Rad aus dem Radkasten herausschauen, wird es ggf. zu Problemen kommen. Das wirst Du dann ja bei der Abnahme der HU zu hören bekommen.

Ich denke, dass dazu hier keiner etwas sagen kann, außer der Prüfer vor Ort.

Weiterhin müsstest Du ggf. die Verfügungsberechtigung nachweisen, wenn Du vor der Außerbetriebsetzung nicht der eingetragene Halter warst.

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26 Antworten

Wenn die Räder in Verbindung mit den Distanzscheiben so eingetragen wurde, sollten sie normalerweise wieder so eingetragen werden.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Februar 2015 um 17:38:12 Uhr:


Wenn die Räder in Verbindung mit den Distanzscheiben so eingetragen wurde, sollten sie normalerweise wieder so eingetragen werden.

normaler weise.:-))))

sind so eingetragen wie man lesen kann im Brief!

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 8. Februar 2015 um 16:10:52 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Februar 2015 um 14:24:15 Uhr:


Ich denke, dass die Räder wieder so eingetragen werden, wenn sie schon mal so eingetragen wurden.

Räder dürfen nicht aus dem Radkasten herausstehen !

Wenn einmal nicht darauf geachtet wurde, muss es nicht auch ein zweites Mal geschehen. Der Prüfer müsste schon ziemlich blöd sein !

Vielleicht wurden ja auch nachträglich Distanzscheiben eingebaut, die nicht abgenommen wurden.

Soviele wenn und aber, der TE soll doch einfach mal berichten, wenn er zur HU Abnahme war 😉

genau.ich werde wohl mal zu tüv fahren meinen alten Brief mitnehmen und sehen was sie mir sagen!

Zitat:

@burbaner schrieb am 8. Februar 2015 um 16:48:38 Uhr:


Räder dürfen nicht aus dem Radkasten herausstehen !

Nicht richtig!

Wo steht es, dass Räder herrausragen dürfen ?

Ich muss allerdings ergänzen, was sicherlich nicht aus meinem Text zu erkennen war, dass ich damit die Lauffläche des Reifen (Profil) meine. Dahingehend: sorry.

Auf dem Bild ist m.E. klar zu erkennen, dass dies zumindest an der Hinterache der Fall ist.

Zitat:

@burbaner schrieb am 8. Februar 2015 um 16:48:38 Uhr:



Zitat:

Vielleicht wurden ja auch nachträglich Distanzscheiben eingebaut, die nicht abgenommen wurden.

Dann entspricht das Fahrzeug nicht der Zulassungsvorschrift.

Es handelt es sich nur um eine

mögliche

Annahme, dass

möglicherweise

der Einbau von Distanzscheiben nach der Abnahme war ! Wer weis denn schon, wann das Bild vom TE gemacht wurde ?

In der Zwischenzeit hat ja der TE darauf geantwortet !

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Zitat:

@derbeste44 schrieb am 9. Februar 2015 um 12:16:32 Uhr:


Wo steht es, dass Räder herrausragen dürfen ?

Wie so oft in der deutschen Bürokratie, kommt es nicht darauf an was im Gutachten steht, sondern was nicht. In älteren Gutachten wird meist von "Reifenlauffläche" geschrieben. Dabei ist es dann egal, wie weit die Felge übersteht.

Aktuell wird immer vom Rad geschrieben, also Reifen & Felge und zwar bis 150mm. über der Radnabe...

Zitat:

Ich muss allerdings ergänzen, was sicherlich nicht aus meinem Text zu erkennen war, dass ich damit die Lauffläche des Reifen (Profil) meine. Dahingehend: sorry.
Auf dem Bild ist m.E. klar zu erkennen, dass dies zumindest an der Hinterache der Fall ist.

Du hast einfach die Threads des TEs nicht genau gelesen. Es war nie die Rede von nicht eingetragene und illegal montierte Distanzen, die dann "ganz aus Versehen" eingetragen würde.

Zitat:

Es handelt es sich nur um eine mögliche Annahme, dass möglicherweise der Einbau von Distanzscheiben nach der Abnahme war ! Wer weis denn schon, wann das Bild vom TE gemacht wurde ?
In der Zwischenzeit hat ja der TE darauf geantwortet !

Wie schon gesagt: Es war nie die Rede davon etwas Neues einzutragen. Ich sagte nur, dass bestehende Eintragungen in die neuen Fahrzeugpapiere übernommen werden. Egal ob sie heute noch so eingetragen würden, oder nicht.

Glaub mir! Ich hab den Dummfug 5 Jahre (bis letztes Jahr) für den TÜV-Süd gemacht...

Zitat:

@burbaner schrieb am 9. Februar 2015 um 12:52:17 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 9. Februar 2015 um 12:16:32 Uhr:


Wo steht es, dass Räder herrausragen dürfen ?
Wie so oft in der deutschen Bürokratie, kommt es nicht darauf an was im Gutachten steht, sondern was nicht. In älteren Gutachten wird meist von "Reifenlauffläche" geschrieben. Dabei ist es dann egal, wie weit die Felge übersteht.
Aktuell wird immer vom Rad geschrieben, also Reifen & Felge und zwar bis 150mm. über der Radnabe...

Zitat:

@burbaner schrieb am 9. Februar 2015 um 12:52:17 Uhr:



Zitat:

Ich muss allerdings ergänzen, was sicherlich nicht aus meinem Text zu erkennen war, dass ich damit die Lauffläche des Reifen (Profil) meine. Dahingehend: sorry.
Auf dem Bild ist m.E. klar zu erkennen, dass dies zumindest an der Hinterache der Fall ist.

Du hast einfach die Threads des TEs nicht genau gelesen. Es war nie die Rede von nicht eingetragene und illegal montierte Distanzen, die dann "ganz aus Versehen" eingetragen würde.

Zitat:

@burbaner schrieb am 9. Februar 2015 um 12:52:17 Uhr:



Zitat:

Es handelt es sich nur um eine mögliche Annahme, dass möglicherweise der Einbau von Distanzscheiben nach der Abnahme war ! Wer weis denn schon, wann das Bild vom TE gemacht wurde ?
In der Zwischenzeit hat ja der TE darauf geantwortet !

Wie schon gesagt: Es war nie die Rede davon etwas Neues einzutragen. Ich sagte nur, dass bestehende Eintragungen in die neuen Fahrzeugpapiere übernommen werden. Egal ob sie heute noch so eingetragen würden, oder nicht.

Glaub mir! Ich hab den Dummfug 5 Jahre (bis letztes Jahr) für den TÜV-Süd gemacht...

Du interpretierst meine Antworten nicht richtig ! Bitte lese doch mal meine Antworten. Es sollte Dir auffallen, dass da ein

Vielleicht

steht. Du reißt meine Antworten aus den zusammenhang. 😉

Auch kommen Deine Antworten irgendwie an falscher Stelle, ohne den erforderlichen Bezug. Siehe Deinen zweiten Kommentar auf Seite 1. Kein Bezug, wer ist gemeint ?

Meine ich jetzt nicht böse, aber der Sinn geht verloren !

hier geht mal wieder alles durcheinander.

Erst fährst Du zum TÜV. Der interessiert sich für die Verkehrssicherheit des Autos, wird aber bestehende Eintragungen nicht anzweifeln (wenn es nicht zu krass ist). Den TÜV kannst Du auch in der Werkstatt Deines Vertrauens machen. Ist eh besser, wenn noch Arbeit ist.

Dann fährst Du zur Zulassungsstelle. Die sehen gar nicht das Auto, zweifeln also erst recht nichts an. Die schreiben den Brief ab mit allen Eintragungen und gut ist.

Nirgendwo in diesem Prozess findet eine erneute technische Begutachtung der Eintragungen statt. Also sei unbesorgt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Februar 2015 um 13:36:19 Uhr:


hier geht mal wieder alles durcheinander.

dann sind wir jetzt mal froh, dass Du zum aufräumen gekommen bist...... 😉

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Februar 2015 um 13:36:19 Uhr:


Erst fährst Du zum TÜV. Der interessiert sich für die Verkehrssicherheit des Autos, wird aber bestehende Eintragungen nicht anzweifeln (wenn es nicht zu krass ist).

genau das ist der springende Punkt: wenn es nicht zu krass ist.

Sprich: Wenn der Zustand so nicht sein darf (und darauf deutet die Aussage "bekomme ich so nicht wieder eingetragen" hin) und das auch offensichtlich ist, dann darf das Fahrzeug die HU nicht bestehen. Da nützen die vorhandenen Eintragungen wenig.

So wie auch die bestandene HU nichts nützt, wenn ein fachkundiger Polizeibeamter bei einer Verkehrskontrolle (besonders häufig, aber nicht nur, in der Nähe von Tuning-Veranstaltungen anzutreffen...) den nicht vorschriftsmäßigen Zustand feststellt.

Die geposteten Eintragungen geben jedenfalls genug Anlass für Zweifel an der Vorschriftsmäßigkeit, aber rein von der Papierlage her ist das so nicht zu beanstanden.

Wenn allerdings das "nicht wieder eintragbar" lediglich aufgrund von mittlerweile zurückgezogenen Teilegenehmigungen erfolgt, die aber zum Zeitpunkt der Eintragung noch gültig waren, dann greift vermutlich ein Bestandschutz.

Zitat:

Dann fährst Du zur Zulassungsstelle. Die sehen gar nicht das Auto, zweifeln also erst recht nichts an. Die schreiben den Brief ab mit allen Eintragungen und gut ist.

jepp, die Zulassungsstelle macht da keine Probleme.

So wie bei einer HU immer nur der technische Stand des Baujahrs zugrunde gelegt wird, so werden einmal rechtmäßige Eintragungen nicht mehr nach aktuellen Vorschriften überprüft. Damit hatte ich ständig zu kämpfen, nenne da nur rote Blinkleuchten, überstehende Räder, rechtsseitige Sidepipes und auch gänzlich fehlende Kotflügel.

Die ordnungsgemäße Eintragungen des TEs werden übernommen. Das was illegal am Fahrzeug "hängt" bleibt weiterhin illegal...

@derbeste44,
sorry, wenn wir manchmal etwas aneinander vorbeireden...

Zitat:

@burbaner [url=http://www.motor-talk.de/.../...siert-mit-eintragungen-nach-laengerem-

@derbeste44,
sorry, wenn wir manchmal etwas aneinander vorbeireden...

Alles ist gut, wir sind Erwachsene und sprechen/schreiben darüber 🙂

Nette Grüße

so ich wieder: ich hatte jetz die Tage TÜV bei meinem A6 und habe das Thema gleich mal angesprochen: Es bleibt alles beim alten meint er und wird alles so in den neuen Fahrzeugschein übernommen.Selbst bei den rausstehenden Rädern/Felgen meint er: es muss nur die Lauffläche abgedeckt sein.

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