Was muss im Kaufvertrag definitiv drinne stehen um später abgesichert zu sein?
Hallo
Mein Onkel will sein 14 Jahre altes Auto mit 150 000km verkaufen.
Nun will er den ADAC Kaufvertrag nehmen.
Die Frage ist halt,was genau in dem Vertrag drinne stehen muss damit der Käufer nicht nacher anruft und Geld von ihm will weil der Wagen ihrgendwelche Mängel hat.
Mein Onkel hat überlegt,beim Tüv ein Check machen zu lassen,wo der Innenraum,Karosserie sowie Motor kontroliert wird.
Angenommen der Tüv Mensch findet keine Mängel.Jedoch ruft der Käufer später an und sagt ihm das xx Teil defekt ist.
Kann er sich dann auf den Check vom Tüv Mensch stützen?
Das Auto ist halt ziemlich alt und wenn er xx€ dafür kriegt ist es billiger als ihn zu entsorgen.Jedoch will er auch kein ärger mit dem Käufer haben.
MfG
Schapy
Beste Antwort im Thema
Hallo
Mein Onkel will sein 14 Jahre altes Auto mit 150 000km verkaufen.
Nun will er den ADAC Kaufvertrag nehmen.
Die Frage ist halt,was genau in dem Vertrag drinne stehen muss damit der Käufer nicht nacher anruft und Geld von ihm will weil der Wagen ihrgendwelche Mängel hat.
Mein Onkel hat überlegt,beim Tüv ein Check machen zu lassen,wo der Innenraum,Karosserie sowie Motor kontroliert wird.
Angenommen der Tüv Mensch findet keine Mängel.Jedoch ruft der Käufer später an und sagt ihm das xx Teil defekt ist.
Kann er sich dann auf den Check vom Tüv Mensch stützen?
Das Auto ist halt ziemlich alt und wenn er xx€ dafür kriegt ist es billiger als ihn zu entsorgen.Jedoch will er auch kein ärger mit dem Käufer haben.
MfG
Schapy
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sl!d3
Falsch. Er gibt Garantie. Bitte nicht vertauschen. Deswegen die zweite Person die bei einer mündlichen Absprache bezeugen kann das Garantie ausgeschlossen wurde.Zitat:
Original geschrieben von steini111
Das bedeutet: Kein schriftl. Vertrag und der Verkäufer gibt Gewährleistung!grüße
SteiniZweifelsfrei ist ein schriftlicher Vertrag immer besser, es geht aber halt auch mündlich.
Garantie muss ausgeschlossen werden! Sollte das in meiner ersten Aussage nicht klar gewesen sein bitte ich das zu entschuldigen.
PS: Die Zulassungstelle braucht keinen Kaufvertrag - weder zum anmelden noch zum ummelden oder abmelden eines Fahrzeuges.
Das was du bei meinen Text als Fehler hinstellst ist leider der deinige 😉 (Mal abgesehen von meinem Irrtum mit schriftl.)
Garantie=frei verhandelbare vertraglich geregelte Leistungen (zb Selbstbehalte, Teilelisten, Laufleistungen begrenz usw)
Gewährleistung=gesetzlich vorgeschriebene Leistung die unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen/verkürzt werden kann.
Wie der user K080907 schon geschrieben hat. Es ist möglich das ganze mündlich auszuschließen(ich dachte bisher das es der Schriftform bedarf, ist jetzt aber nicht so wichtig), aaber man wird, wie übrigens überall vor Gericht, mit einem unterschriebenen Vertrag immer besser da stehen als mit einem Zeugen, wenn der andere plötzlich auch Zeugen hat, der bezeugt das dein Zeuge gar nicht dabei war😉
Also: Kaufverträge immer schriftlich unter Ausschluss der Gewährleistung!
grüße
Steini
Ah, richtig. Da hab ich doch tatsächlich Garantie und Gewährleistung vertauscht. Sorry.
Hallöchen ihr Lieben,
ich will mein Auto gerne verkaufen 🙂
Nur habe ich das noch nie gemacht.
Im Internet habe ich den Kaufvertrag für private Verkäufe von ADAC gefunden.
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf
Meine Frage, was muss im Kaufvertrag drin stehen das der Käufer mir das Auto nicht wieder zurück geben kann? (Das Auto ist in einem super Zustand, ich habe nur keine Lust das der Käufer mich über´s Ohr hauen will)
Gilt der Satz "gekauft wie gesehen"? oder kein Rückgaberecht?
Ich kenne mich da echt nicht aus.
Danke im Vorraus 🙂
Falls ihr noch tips für den Autoverkauf habt, gerne her damit 😁
Grüße
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen! Kaufvertrag? Oo' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von enzeberlin
Meine Frage, was muss im Kaufvertrag drin stehen das der Käufer mir das Auto nicht wieder zurück geben kann?
Die Wahrheit 😉 Nur, wenn du Mängel verschweigst, kann der Käufer dich später in Regress nehmen, ansonsten steht der wichtigste Satz in dem KV bereits drin "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen! Kaufvertrag? Oo' überführt.]
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Der aktuelle ADAC Vertrag reicht vollkommen aus, hier wird die Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
Tip:
Verkaufe den Wagen nicht alleine sondern mit jemanden der Ahnung hat weil da Typen kommen können die dich voll abziehen wollen, die machen das Auto schlecht, kippen vielleicht noch Öl in den Kühlkeislauf, oder bemängeln sachen die garnicht defekt sind. Kommen dann mehrere zum anschauen solltest du sehr sekptisch sein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen! Kaufvertrag? Oo' überführt.]
Ich habe den Wagen frisch reparieren lassen. Es ist alles "perfekt".
Aber wenn dem Käufer nach 1000km irgendwas kaputt geht - dann kommt der doch bei mir an und will sein Geld zurück, weil er dann Bestimmt sagt der Mangel war schon. Genau das will ich vermeiden :/
Wie will der mir Öl in Kühlkreislauf kippen? Ich lass den doch nicht alleine probefahren :P
Ich habe einen Festpreis den ich haben will, von dem aus gehe ich ca 200-300 € Höher - sodas wenn einer etwas bemängelt ich noch Luft nach unten habe.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen! Kaufvertrag? Oo' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von enzeberlin
Wie will der mir Öl in Kühlkreislauf kippen? Ich lass den doch nicht alleine probefahren :P
Hi,
die Profi´s kommen gerne zu zweit. Und während der eine dich beschäftigt kann der andere jede Menge im Motorraum anstellen. Eben schnell mal einen Schluck Öl ins Wasser, einen verdeckten Stecker halb anziehen usw. Dem Erfindungsreichtum sind da keine Grenzen gesetzt.
Ein Festpreis im Hinterkopf kann hilfreich sein,aber nur wenn der realistisch ist und auch entsprechend Interessenten da sind 😉 Wenn sich wochenlang oder monatelang kein Interessent meldet dann wird auch der solideste Festpreis weichgekocht.
Wenn jedoch das Telefon bereits nach Sekunden klingelt kannst du davon ausgehen das dein Preis zu niedrig ist 😁 Die Händler haben Wächterprogramme die ständig die Autobörsen durchsuchen.
Gruß tobias
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen! Kaufvertrag? Oo' überführt.]
Zitat:
die Profi´s kommen gerne zu zweit. Und während der eine dich beschäftigt kann der andere jede Menge im Motorraum anstellen. Eben schnell mal einen Schluck Öl ins Wasser, einen verdeckten Stecker halb anziehen usw. Dem Erfindungsreichtum sind da keine Grenzen gesetzt.
Guter Hinweis. Also lieber auch zu 2. vor Ort stehen 🙂
Der Wagen muss nicht sofort weg, ich würde nur gerne einen anderen haben weil mir das schalten in der Stadt echt auf den Senkel geht :/
Und ich denke der Preis ist für einen Wagen der frisch repariert wurde, Tüv 2 Jahre hat und Optisch ganz cool aussieht angemessen :P
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen! Kaufvertrag? Oo' überführt.]
Mit dem ADAC-Kaufvertrag macht man keinen Fehler; der ist seriös, der ist hieb- und stichfest. Im Grunde ist das Formular ein "Standardwerk", die Bibel des privaten Gebrauchtwagenhandels sozusagen, das war auch schon immer so!
Ich würde in die Rubrik "Sondervereinbarungen" jedoch folgenden Satz vermerken:
"PRIVATVERKAUF OHNE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG".
Dann kann nichts mehr passieren. Selbst wenn du, was ich hier nicht annehmen mag, Mängel verschweigen solltest: Das muss man am Ende erst mal nachweisen können seitens des Verkäufers. In der Regel steht Aussage gegen Aussage; ein Nachweisen ist sehr schwer bis unmöglich. Ein Freifahrtschein soll das nicht sein, aber ich wollte es nur anmerken.
Viel Glück beim Autoverkauf
wünscht Hans
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen! Kaufvertrag? Oo' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von italeri1947
Dann kann nichts mehr passieren. Selbst wenn du, was ich hier nicht annehmen mag, Mängel verschweigen solltest: Das muss man am Ende erst mal nachweisen können seitens des Verkäufers. In der Regel steht Aussage gegen Aussage; ein Nachweisen ist sehr schwer bis unmöglich.
??? Ich denke, du meinst seitens des Käufers, oder? 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen! Kaufvertrag? Oo' überführt.]
Nein, ich meinte es schon beiderseits: Der Verkäufer muss erst einmal zugeben, dass die Mängel schon in seiner Haltedauer auftraten (was er sicher nicht tun wird) - und der Käufer muss das ebenso nachweisen können!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen! Kaufvertrag? Oo' überführt.]