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Was muss ich beachten vor Tüv besuch

Hallo liebe Gemeinde bin neu im Nutzfahrzeug bereich,

habe nun einige Fragen,und zwar bin ich ein wenig verwirrt, was die Bedingungen von der Fahraufzeichnung angeht.

Und zwar habe ich mir einen MAN KAT 6x6 in Holland gekauft, nun ist meine Frage muss ich z.b Aufzeichungen führen wenn ich diesen für reine Privatnutzung betreiben möchte.

Also Tachograph, oder Fahrtenschreiber notwendig, der KAT hat jetzt da BW Fahrzeug einen analogen Scheiben Tacho diesen muss ich aber doch Privat garnicht nutzen oder?

Und vorallem was sagt der Tüv dazu.

Fahrzeug ist unverändert und soll auch H- Kennzeichen bekommen.

Gruß Tewely

Beste Antwort im Thema

...einfach mal das entsprechend Gesetz und die Verordung zum Nachlesen:

VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

 

...und hier der für Dich interessante Teil in der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

...

i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.

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...einfach mal das entsprechend Gesetz und die Verordung zum Nachlesen:

VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

 

...und hier der für Dich interessante Teil in der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

...

i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.

Zitat:

@Tewely schrieb am 8. September 2018 um 18:46:03 Uhr:

 

Und vorallem was sagt der Tüv dazu.

Fahrzeug ist unverändert und soll auch H- Kennzeichen bekommen.

Unverändert im Sinne eines militärischen Fahrzeugs?

Das wäre schlecht, weil dann dürfte dir keine Betriebserlaubnis erteilt werden; siehe §19(2a) StVZO.

Wenn du es aber veränderst, bekommst du kein H-Kennzeichen mehr und fällst (deswegen) unter die Fahrtenschreiber-Pflicht. Außerdem wäre das steuerlich vermutlich nicht so schön.

Weiterhin wichtig: Wie breit ist da Fahrzeug?

Den MAN-KAT gibt es auch in Überbreite, der ist dann so ohne weiteres auch nicht zulassungsfähig.

Zitat:

@hk_do schrieb am 9. September 2018 um 01:18:57 Uhr:

 

Das wäre schlecht, weil dann dürfte dir keine Betriebserlaubnis erteilt werden; siehe §19(2a) StVZO.

Wenn du es aber veränderst, bekommst du kein H-Kennzeichen mehr und fällst (deswegen) unter die Fahrtenschreiber-Pflicht. Außerdem wäre das steuerlich vermutlich nicht so schön.

Mal nicht verrückt machen lassen, die Zulassungstellen wenden das Recht im dem Sinne an in dem es erstellt wurde. Es soll verhindern das gepanzerte Fahrzeuge, vo rallem Kettenfahrzeuge, eine Zulassung bekommen! Ja die alte Zulassung erlischt, es wird eine neue erteilt.

 

...eben, an so nem MAN Kat is ja bis auf ein rundes Loch im Kabinendach nix dran, was irgendwie militärisch relevant wäre.

Themenstarteram 9. September 2018 um 9:53

Vielen Dank für die reghaften Anregungen.

Also das Fahrzeug hat mit 2,5m keine überbreite.

Und Militärische Sonderausstattung hat er auch nicht ausser der MG Klappe im Dach und Leuchtkreuz der Tarnbeleuchtung am Heck. Sollte doch kein Problem sein sind ja genug Kat mit H Kennzeichen unterwegs.

Falls das a er warum auch immer nicht klappt wie stellt sich die Sache mit dem Fahrtenschreiber für mich dar? Also was wird da dokumentiert und muss der extra verbaut werden? DIGITAL Analog?

Gruß

Zitat:

@gast356 schrieb am 8. September 2018 um 19:03:15 Uhr:

...einfach mal das entsprechend Gesetz und die Verordung zum Nachlesen:

VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

 

...und hier der für Dich interessante Teil in der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

...

i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.

...nicht gelesen?

Einen verbauten funktionierenden analogen Tachographen kann man problemlos weiterhin nutzen... muß also nicht auf digital umgerüstet werden.

Auch wenn du meiner Einschätzung nach mit einem H-Kennzeichen (man möge micht korrigieren, wenn ich falsch liege) keinen Tachographen benötigst, würde ich den verbauten analogen trotzdem entsprechend prüfen lassen und auch nutzen... meiner Meinung gehört ein Tachograph und die Papierscheiben einfach zur Authentizität beim Fahren eines LKWs dazu.

Andere pappen sich extra GPS-Tracker in ihre Fahrzeuge um irgendwelche Daten aufzuzeichnen, ein LKW hat so etwas schon drin... und mit den Pausen-/Lenkzeitregelungen dürfte man als privater Fahrer sowieso keine Probleme haben - bei nem MAN KAT sind bestimmt die immensen Kraftstoffkosten / der Strudel im Kraftstofftank ein massiv einschränkender Faktor der verhindert, dass du über die möglichen Lenkzeiten kommst.

Moin Moin !

Bei H-Kennzeichen brauchts keinen Fahrtenschreiber (EG561/2006), bei anderer Zulassung ja. Siehe §57aStVZO.

MfG Volker

Zitat:

@Tewely schrieb am 9. September 2018 um 11:53:48 Uhr:

Vielen Dank für die reghaften Anregungen.

Also das Fahrzeug hat mit 2,5m keine überbreite.

Und Militärische Sonderausstattung hat er auch nicht ausser der MG Klappe im Dach und Leuchtkreuz der Tarnbeleuchtung am Heck.

Dann wird es einfach sein.

Tarnkreis stilllegen (außer dem Folgekreuz sollten auch ein Tarnbremslicht und Tarnscheinwerfer vorhanden sein?); am besten durch Blockieren der entsprechenden Schalterstellungen am Lichtschalter (versehentlich die Bremslichter abzuschalten wäre ja auch nicht so empfehlenswert...). Die Dachluke sehe ich nicht als Problem an.

Mit den Kraftstoffkosten könntest du recht haben.

Der Verkäufer hat mir zwar erzählt er würde den mit 25 Litern fahren, dass wage ich aber noch ernsthaft zu bezweifeln, im Gelände ja sowieso nicht.

Er soll auch hauptsächlich im Gelände bewegt werden, da entsprechende Anlagen hier vorhanden, das was Fraglich war sind nur die Verbindungsetappen. Also so gut wie keine Langstrecke.

25 Ltr. ... die gurgelt der wahrscheinlich beim Anlassen mal eben so durch um warm zu werden der kleine Schluckspecht :D:D:D ... hier zum Vergleich mal der Reiserechner von einem Fernverkehrszug, der auf wenig Verbrauch optimiert ist, grad mal 1 angetriebene Achse und damit möglichst wenig spritfressende Antriebselemente (Kardanwellen, Getriebe, Untersetzungsgetribe) hat... und obendrein bei Idealbedingungen bewegt wurde.

Das mit dem Strudel im Tank ist noch ein Insiderwitz aus der BW-Zeit, grad wenns egal mit welchem Fahrzeug, ob Wolf, 2 Tonner (Unimog), 5 to. / 7,5 to. / 10 to.-KAT ins Gelände geht, dann explodiert der Spritverbrauch regelrecht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 9. September 2018 um 16:40:53 Uhr:

Zitat:

@Tewely schrieb am 9. September 2018 um 11:53:48 Uhr:

Vielen Dank für die reghaften Anregungen.

Also das Fahrzeug hat mit 2,5m keine überbreite.

Und Militärische Sonderausstattung hat er auch nicht ausser der MG Klappe im Dach und Leuchtkreuz der Tarnbeleuchtung am Heck.

Dann wird es einfach sein.

Tarnkreis stilllegen (außer dem Folgekreuz sollten auch ein Tarnbremslicht und Tarnscheinwerfer vorhanden sein?); am besten durch Blockieren der entsprechenden Schalterstellungen am Lichtschalter (versehentlich die Bremslichter abzuschalten wäre ja auch nicht so empfehlenswert...). Die Dachluke sehe ich nicht als Problem an.

Der Schalter ist doch so gemacht das man den nicht versehentlich in den Tarnbereich schalten kann.

Ich habe auch schon Fahrzeuge mit Komplett Funktionierender Tarnbeleuchtung und Zulassung gesehen. Das war nicht nur ein Einzelfall. Mit H-Kennzeichen und ohne H-Kennzeichen.

Zitat:

@Zoker schrieb am 9. September 2018 um 17:09:05 Uhr:

Ich habe auch schon Fahrzeuge mit Komplett Funktionierender Tarnbeleuchtung und Zulassung gesehen. Das war nicht nur ein Einzelfall. Mit H-Kennzeichen und ohne H-Kennzeichen.

Ich bin heute mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße gefahren und wurde überholt ;)

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