Was kostet eine Unfallrekonstruktion

Hallo ,

Brauche mal Hilfe oder Tipps.

Und zwar mein Sohn wurde vor ca 1 1/2 Jahren von einem PKW Angefahren in einer 30er Zone.

Unfallhergang :

Mein Sohn Überquerte die Strasse mit seinem Fahrrad , und plötzlich knallte es . ( War beim unfall nicht dabei ).
Er Flog über die Haube in die Windschtzscheibe hinein.

Schaden :
BMW Z3
Schadensumme : 4500,- ( Laut Gutachten )

Beschädigte Teile :
Motorhaube , Scheinwerfer Links , Kotflügel , Stosstange , Windschutzscheibe , und das Dach ist Leicht Geknickt und kleinteile.

So jetzt meine frage :

Bin selber Autofahrer seit ca 17 Jahren , hatte schon 2-3 kleinere Unfälle ( zum Glück nur Blechschaden ) und kann mir nicht vorstellen das man so einen Grossen Schaden hat wenn man ( wie der Fahrer sagt ) unter 30 gefahren ist.
Jetzt Überlege Ich mir eine Unfallrekonstruktion zu Beantragen , da Ich der Meinung bin das er mehr als 30 Fuhr.

Es kam zur Verhandlung zwcks des Schadens , Ich habe bzw. mein Sohn 25% Schuld an dem Unfall und der Fahrer trägt selbst 75% Schuld.

Er sagt er sei unter 30 Gefahren und hatte ca 1 Meter Abstand von den Parkenden Fahrzeugen neben sich , er sah den Jungen nicht über die Strasse gehen sondern sah nur Plötzlich das irgendjemand über seine Haube flog und erst dann sah er das es ein Kind sei.

Jetzt Überlege Ich mir ob Ich in Berufung gehe und so eine Unfallrekonstruktion Beantrage bzw. Beauftrage.

Wer kann mir sagen was sowas evtl. kostet ?
Wer kann mir evtl. sagen ob es sich Überhaupt Lohnt und ob es dadurch Chancen sich ergeben ?

Meine Meinung :
Wnn Ich Nachweisen kann das er weit mehr als 30 Fuhr sodas er Überhaupt so einen Grossen Schaden hat , weil denke bei unter 30 hätte er niemals so einen grossen Schaden oder Irre Ich mich ?

Vielen dank für eure Hinweise Tipps und Hilfe

Beste Antwort im Thema

Warum kannst du nicht einfach einsehen, dass dein Sohn falsch gehandelt hat?

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Seh ich auch so. Eigentlich schon fast ein Skandal, dass der BMW Fahrer 75% aufgedrückt bekommen hat, obwohl er sogar unter 30 fuhr.

Woher weißt du, wie schnell der BMW unterwegs war? Ach ja, ich vergass, du hast ja bessere Informationen als das zuständige Gericht.

Zum Glück hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, das Fußgänger und Radfahrer nicht zum Abschuß freigegeben sind, und deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit gesichert. Sodass der automobile Nutzer durch Gefährdungshaftung, § 7 StVG in Regress genommern werden kann.
Zitat:
Die Haftung nach § 7 StVG beruht auf dem System der Gefährdungshaftung. Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Seh ich auch so. Eigentlich schon fast ein Skandal, dass der BMW Fahrer 75% aufgedrückt bekommen hat, obwohl er sogar unter 30 fuhr.
Woher weißt du, wie schnell der BMW unterwegs war? Ach ja, ich vergass, du hast ja bessere Informationen als das zuständige Gericht.

Das Kind lebt noch, das lässt darauf schließen, dass der BMW unter 30 gefahren ist. Die 75% Mitschuld musste er ausschließlich aufgrund unserer verkorksten Rechtsprechung ertragen, wegen den "schwachen" Verkehrsteilnehmer. Im andern Thread sieht man ja wozu das führt (ich sag nur Fahrradrambos).

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Woher weißt du, wie schnell der BMW unterwegs war? Ach ja, ich vergass, du hast ja bessere Informationen als das zuständige Gericht.
Das Kind lebt noch, das lässt darauf schließen, dass der BMW unter 30 gefahren ist. Die 25% Mitschuld musste er ausschließlich aufgrund unserer verkorksten Rechtsprechung ertragen, wegen den "schwachen" Verkehrsteilnehmer. Im andern Thread sieht man ja wozu das führt (ich sag nur Fahrradrambos).

naja, zum zeitpunkt des aufpralls is er vlt unter 30 gefahren 😉

was vorher war, weiss niemand

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Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Das Kind lebt noch, das lässt darauf schließen, dass der BMW unter 30 gefahren ist. Die 25% Mitschuld musste er ausschließlich aufgrund unserer verkorksten Rechtsprechung ertragen, wegen den "schwachen" Verkehrsteilnehmer. Im andern Thread sieht man ja wozu das führt (ich sag nur Fahrradrambos).

naja, zum zeitpunkt des aufpralls is er vlt unter 30 gefahren 😉
was vorher war, weiss niemand

Doch, denn auch mit einem BMW kann man die Physik nicht außer Kraft setzen. Es liegt also auf der Hand, dass er unter 30 gefahren ist, sonst wäre das Kind jetzt nämlich mausetot.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Das Kind lebt noch, das lässt darauf schließen, dass der BMW unter 30 gefahren ist.

Wow...du solltest Gutachter werden! Wobei...lieber doch nicht. Meinst du das eigentlich ernst, was du da schreibst?

Ob das Kind lebt oder nicht, hängt nicht von der Geschwindigkeit ab, sondern davon, wie es getroffen, und anschliessend zu Boden oder in die Luft geschleudert wurde.
Das Überleben ist nach dem Zusammenprall mit einem der neumodischen Windeier, reine Glücksache.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



...Inhalt beliebig...

Selten soviel gequirllten Müll gelesen! Dabei völlig distanz- und respektlos.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Zum Glück hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, das Fußgänger und Radfahrer nicht zum Abschuß freigegeben sind, und deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit gesichert. Sodass der automobile Nutzer durch Gefährdungshaftung, § 7 StVG in Regress genommern werden kann.
Zitat:
Die Haftung nach § 7 StVG beruht auf dem System der Gefährdungshaftung. Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.

Kinder, Fußgänger und Radfahrer (wenn Radweg vorhanden) haben nichts auf der Straße verloren und diese nur mit erhöhter Aufmerksamkeit zu überqueren.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Ob das Kind lebt oder nicht, hängt nicht von der Geschwindigkeit ab.[..]

Na da spricht ja der reine Sachverstand.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Kinder, Fußgänger und Radfahrer (wenn Radweg vorhanden) haben nichts auf der Straße verloren und diese nur mit erhöhter Aufmerksamkeit zu überqueren.

Wenn die da nix verloren haben, wieso dürfen die die denn dann überqueren?

Mein Kommentar zu fruchtzwergs Inhalten (s.o.) kann 1:1 für dich übernommen werden.

Mit nichts verloren meinte ich spielen, auf der Fahrbahn laufen/fahren. Dafür sind Straßen nunmal nicht gemacht.

Eine völlig sinnlose Streiterei über die vermutliche Geschwindigkeit des Autos vor dem Zusammenprall. Kein Mensch weiß, in welchem Abstand zu dem Fahrzeug der Schüler offenbar unvermutet auf die Straße getreten ist. Kann sein, dass es so knapp war, dass der Fahrer ihn gar nicht mehr wahrgenommen hat und zu keinerlei Reaktion fähig war (so scheint's der Darstellung des TEs nach gewesen zu sein), kann sein, dass er mit 90 km/h unterwegs war und bis zum Zusammenprall auf 30km/h heruntergebremst hat.
Aber diese Diskussion ist leider typisch für V&S.
Gruß vom bösen Dieter

Vor allem hatte ich ja schon weiter oben angemerkt, dass die Aufprallgeschwindigkeit "im grünen Bereich" sein kann und der Fahrer vorher trotzdem wie ne besengte Sau gerast ist.

Glaube ich nicht, denn von Gartenarbeiten war nie die Rede.

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