Was kostet ein neues Kennzeichen?
Mit der Frage meine ich nicht die zwei Blechlatten, sondern alles drumherum, wenn man sein bestehendes Kennzeichen an einem bereits zugelassenen Fahrzeug auf Wunsch ändern möchte.
- Wunschkennzeichen 10,20 weiß ich schon 🙂
- neue Umweltplakette wird vermutlich nötig?
- was ist mit TÜV-Plakette? Die kann man ja schlecht vom alten Nummernschild übernehmen. Machen die in der Zulassungsstelle eine neue auf die neuen Schilder? Kostet das extra?
- Zulassungsbescheinigung Teil I muss sicher auch geändert werden? Teil II auch oder is das egal?
- hab ich sonst noch was vergessen?
Danke!
20 Antworten
Ohne Halterwechsel hättest Du nicht mal die eVB gebraucht, die ist nicht erforderlich. Die bestehende Versicherung bekommt eh die Mitteilung, dass sich der Zulassungsbezirk geändert hat.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Juni 2024 um 09:40:02 Uhr:
Ohne Halterwechsel hättest Du nicht mal die eVB gebraucht, die ist nicht erforderlich. Die bestehende Versicherung bekommt eh die Mitteilung, dass sich der Zulassungsbezirk geändert hat.
Also ich hatte keinen Halterwechsel und musste trotzdem die eVB vorlegen, stand auch in den Vorgaben die mir zugesendet wurden. Das könnte aber auch mit dem Wechsel des Zulassungsbezirks zusammenhängen.
Da der Antrag auf ne eVB aber auch kein Geld kostet, würde ich sie einfach mal sicherheitshalber beantragen und mitnehmen. Dann muss man notfalls nicht noch einen neuen Termin vereinbaren und die eVB ist sowieso ziemlich lang gültig.
Super, vielen Dank für diese tolle Antwort @lion_c209! Die evb Nummer hatte ich gar nicht auf dem Schirm, da wär ich umsonst hin.
Zitat:
@lion_C209 schrieb am 7. Juni 2024 um 09:52:24 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Juni 2024 um 09:40:02 Uhr:
Ohne Halterwechsel hättest Du nicht mal die eVB gebraucht, die ist nicht erforderlich. Die bestehende Versicherung bekommt eh die Mitteilung, dass sich der Zulassungsbezirk geändert hat.Also ich hatte keinen Halterwechsel und musste trotzdem die eVB vorlegen, stand auch in den Vorgaben die mir zugesendet wurden. Das könnte aber auch mit dem Wechsel des Zulassungsbezirks zusammenhängen.
Da der Antrag auf ne eVB aber auch kein Geld kostet, würde ich sie einfach mal sicherheitshalber beantragen und mitnehmen. Dann muss man notfalls nicht noch einen neuen Termin vereinbaren und die eVB ist sowieso ziemlich lang gültig.
Für eine UOH (Umschreibung ohne Halterwechsel) wird keine eVB benötigt. Die bestehende wird vom KBA übernommen.
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Okay, dann bin ich auf der sicheren Seite falls die doch jemand will. Hab mir sicherheitshalber doch eine eVB besorgt, kostet genau einen gebührenfreien Anruf. Bei den Ämtern weiß man nie 🙂
Nur der Vollständigkeit halber, falls mal jemand diesen Thread in Zukunft als Informationsquelle nutzt:
Im Online-Portal meiner Zulassungsstelle stand auch, dass ich auch den letzten HU-Bericht brauche für einen Kennzeichenwechsel. Vermutlich für die HU-Plakette.
Für den Fall, dass der letzte Prüfer den Bericht nicht übermittelt hat, sollte man den letzten Bericht mitnehmen.
Viele Prüfer sind da nicht ganz so gewissenhaft