Was kostet dieser Kratzer am Motorblock zum ausbessern?
Honda CB500 2014
Moin,
gestern ist ein anderes Motorrad auf meins gefallen, dadurch entstand der auf dem Bild zusehende Schaden.
Wie lässt sich der Schaden reparieren?
Wie viel für ein Gutachten ergeben?
Was kann die Werkstatt machen?
Wäre sehr nett, wenn man mir hier weiterhelfen könnte!
Mit freundlichen Grüßen
Dankeschön
22 Antworten
Nochmal....die Versicherungen zahlen nicht die Reparaturen, sondern den Schaden. Was der Geschädigte dann damit macht, bleibt ihm überlassen. Natürlich ist es nicht so gedacht, dass Geld eingesteckt wird und dann später ein Schaden noch einmal abgerechnet wird. Aber dafür gibt es ja inzwischen Datenbanken wo so etwas festgehalten wird.
Auch nicht richtig! Der Schaden ist ja da. Im Fall des sowieso zu verschrotteten Fahrzeugs, hätte der Halter einen Anspruch auf den Restwert des Fahrzeugs, abzüglich des Betrages, den er für das Fahrzeug später beim Schrotti erhält. Und wenn es "nur" ein paar Euros sind. In anderen Fällen bleibt es dem Geschädigten selbst überlassen, ob er den Schaden repariert oder nicht. Im Falle eines erneuten Schadens wird dann aber der "Altschaden" vom Schadensbetrag abgezogen. Doppelt kassieren wäre Betrug!
Um auf den Schaden des TE einzugehen: Er hat einen Anspruch auf die Schadenshöhe und wenn es (geschätzt) nur 50,- € sind. Lässt er nicht reparieren, vermindert der Schaden natürlich den Verkauftswert, falls er das Fahrzeug mal verkaufen will. Also ist auch hier eine Geldauszahlung möglich.
Nochmals, es geht hier um die Regel und die ist einfach. Es wird der Schaden reguliert und das mit reparatur.
Das ist das, was ein geschädigter erwarten kann.
Das bei vielen Fällen das Auszahlen auch für die Versicherung leichter ist, steht außer Frage.
Fakt ist, Geld steht einem erstmal nicht zu, Sondern ein Vergleichbares Objekt, wie es vorher war.
Man kann es ja gerne Probieren und hoffen, es reicht und oft wird es gut gehen. Aber zustehen tut es so erstmal nicht.
Wurde in Vergangenheit leider zu Oft Schindluder mit betrieben.
Am Ende kann man mit der Versicherung auch reden. Und da kann man sich mit Sicherheit einigen.
Die Versicherung Muss auszahlen wenn man es möchte.
Das ist im §249 BGB geregelt.
Beim Auszahlen wird die MwSt einbehalten.
Der Schaden muss vom Geschädigten nicht zwingend repariert werden.
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Ganz einfach: Der Schaden ist ja vorhanden und muß reguliert werden. Ob der Geschädigte dann mit optischen Mängeln an seinem Fahrzeug leben kann und für das ausgezahlte Geld lieber einmal schön Essen geht, bleibt ihm überlassen ;-).
Und so ganz nebenbei: Beim Auszahlen der Schadenssumme spart die Versicherung sogar: Wegfall der MWSt, evtl. Mehrkosten bei der Schadensregulierung durch eine Werkstatt (mit Nachgutachten), etc. Ist der Betrag ausbezahlt, ist der Fall für die Versicherung erledigt.
Ja, und deshalb wird es oft auch so gehandhabt und wird nichts kommen. Ich schreibe nur, es kann was kommen.
Das sollte man halt immer im Hinterkopf haben.
Gerade bei jemanden, der die Versicherung andauernd nimmt. Wobei die dann einen auch rausschmeißen können.