Was ist nun noch möglich?
Hallo Leute,
Ich habe ein Problem.
Ich hatte vor gut 3 Monaten einen Unfall, wo mir einer vorne rechts bei seinem Spurwechsel reingefahren ist. Polizei war da und hat ihn als Schuldigen festgelegt.
Nach diesen 3 Monaten sagt mir die gegnerische Versicherung dass der Schaden an meinem Auto durch diesen Unfall nicht möglich ist. Ich wollte nun einen Anwalt über die Rechtsschutzversicherung meines Vaters einschalten, da es sein Zweitwagen ist. Nun wurde uns gesagt, dass die Versicherung nur für seinen Erstwagen gültig ist.
Nun habe ich Schaden der nicht repariert wurde, kein Geld bekommen und kann keinen Anwalt einschalten.
Was soll ich nun tun? Der Kostenvoranschlag wurde direkt bei Ford gemacht und beläuft sich auf 1300€!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Mit freundlichen Grüßen
AbsolutStorm
15 Antworten
Wenn du dir jetzt einen Anwalt nimmst und ihr damit den Schaden beweißen könnte, dann muss eh der andere den RA mit bezahlen.
Falls es euch nicht gelingt, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Das was dir gerade passiert ist, ist Schlamperei mit den eigenen Versicherungsverträgen oder mangelndes Wissen darüber.
Das Kind ist jetzt schon ins Wasser gefallen.
Ich würde heute noch den Rechtschutz von "Rechtschutz für ein bestimmtes Fahrzeug" auf den "gesammten Fuhrpark" umstellen lassen.
Wenn die Polizei da war, liegt dann auch der Versicherung der Polizei bericht vor?
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Wenn du dir jetzt einen Anwalt nimmst und ihr damit den Schaden beweißen könnte, dann muss eh der andere den RA mit bezahlen.Falls es euch nicht gelingt, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Das was dir gerade passiert ist, ist Schlamperei mit den eigenen Versicherungsverträgen oder mangelndes Wissen darüber.
Das Kind ist jetzt schon ins Wasser gefallen.
Ich würde heute noch den Rechtschutz von "Rechtschutz für ein bestimmtes Fahrzeug" auf den "gesammten Fuhrpark" umstellen lassen.
Wenn die Polizei da war, liegt dann auch der Versicherung der Polizei bericht vor?
Ja der Polizeibericht liegt der Versicherung vor, dennoch haben sie sich dagegen entschieden.
Ich will nur nicht auf den Kosten sitzen bleiben wenn ich das nicht durch bekomme.
Ja es war mangelndes Wissen über den Vertrag. Leider!
Problem scheint ja nicht zu sein, dass kein Schuldiger festgestellt ist, sondern dass der KVA nicht zum (geschilderten) Unfallhergang passt.
Vielleicht könnte der TE ja ein Foto des Schadens und einen anonymisierten KVA einstellen.
Es tummeln sich doch genügend Experten hier.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Problem scheint ja nicht zu sein, dass kein Schuldiger festgestellt ist, sondern dass der KVA nicht zum (geschilderten) Unfallhergang passt.
Vielleicht könnte der TE ja ein Foto des Schadens und einen anonymisierten KVA einstellen.
Es tummeln sich doch genügend Experten hier.
Das kann ich heute nachmittag gerne mal machen!
Zitat:
Original geschrieben von absolutstorm
Polizei war da und hat ihn als Schuldigen festgelegt.Was soll ich nun tun? Der Kostenvoranschlag wurde direkt bei Ford gemacht und beläuft sich auf 1300€!
Die Polizei nimmt nur den schaden auf, und macht keine aussage dazu wer schuld ist 😉 ..
Dann kann der schaden ja nicht gross sein, wenns nur 1300euro bei Ford sind 😉
Tja wenn der schaden zu deinem nicht passt.. musste wohl erstmal teuer in die tasche greifen und nen eigenen gutachter aufsuchen.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Die Polizei nimmt nur den schaden auf, und macht keine aussage dazu wer schuld ist 😉 ..
Das sieht die Polizei aber anders, Spurwechsel mit Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit und daher macht Sie auch einen Schuldigen aus wenn es eindeutig ist. Wenn der hergang nicht mehr Nachvollziehbar ist oder wiedersprüchliche Aussagen ohne neutralen Zeugen dann hält sich die Polizei raus.
MfG
Mike
Aber woher sollen die Polizisten wissen wer die Spur gewechselt hat, das kann unteranderen schwer zu beweisen sein. Daher ist das glied was Schuld auspricht immer noch das Gericht. Die Polizei ist ledeglioch nur zur aUfnahme von Schaden und beweisen da, und wie gesagt nicht zur schuld ausprechung.
http://www.autogenau.de/.../...ch-einem-autounfall-handeln-sollte.htmlZitat:
Die Polizei urteilt nicht, wer an dem Autounfall Schuld hat.
steht auch überall so drinne.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Die Polizei nimmt nur den schaden auf, und macht keine aussage dazu wer schuld ist 😉 ..Zitat:
Original geschrieben von absolutstorm
Auch nicht ganz richtig. Die Polizei nimmt den Unfall auf, tauscht die Personalien aus und bewertet die ganze Sache verkehrsrechtlich, in diesem Fall wohl - Fahrstreifenwechsel mit Unfall- und trifft dementsprechende Maßnahmen. Das heißt, der Verursacher - aus verkehrsrechtlicher Sicht - wird in diesem Falll mit einem Verwarngeld verwarnt. Wird dies abgelehnt wird eine Anzeige vorgelegt, in der der Unfallhergang schriftlich niedergelegt wird und zwar aus Sicht beider Beteiligten. Auch hier legen sich die Beamten auf den Verursacher fest, was natürlich vor Gericht nicht unbedingt bestätigt werden muss. In den meisten Fällen, zumindest im Bereich der Bagatellunfälle, wird die Einschätzung der Beamten aber bestätigt.
Das heißt, die Polizei tätigt sehr wohl eine Aussage dazu, wer aus verkehrsrechtlicher Sicht nach ihrer Meinung die Schuld an diesem Unfall träg und trifft Maßnahmen gegen diese Person.
Ob hinterher im Rahmen der Schadenregulierung sich die Versicherungen um eine Teilschuld streiten und die ganze Sache zivilrechtlich 50 zu 50 ausgeht, ist natürlich was anderes.
Edith:
In einigen Bundesländern ist es so, dass die Polizei zu Bagatellunfällen wie diesem hier, gar nicht mehr ausrückt. In anderen Ländern wird jeder Unfall aufgenommen. Hauptaufgabe der Polizei ist es natürlich durch den Austausch der Personalien, die zivilrechtlichen Ansprüche der Beteiligten zu sichern, bei Unfällen bestimmte Kategorien sind Lichtbilder zu fertigen - nicht bei diesem hier - und zum Schluß steht dann noch die Ahndung der begangenen Ordnungswidrigkeit an, die laut aktuellem Tatbestandskatalog abgewickelt wird.
Zitat:
Original geschrieben von e30lion
Das sieht die Polizei aber anders, Spurwechsel mit Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit und daher macht Sie auch einen Schuldigen aus wenn es eindeutig ist. Wenn der hergang nicht mehr Nachvollziehbar ist oder wiedersprüchliche Aussagen ohne neutralen Zeugen dann hält sich die Polizei raus.Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Die Polizei nimmt nur den schaden auf, und macht keine aussage dazu wer schuld ist 😉 ..MfG
Mike
Raushalten trifft´s nicht ganz. Bei unklarer Unfallursache, also wenn nicht zu ermitteln ist, wer jetzt aus verkehrsrechtlicher Sicht Schuld hat, wird der ganze Sachverhalt in Form einer Anzeige zu Papier gebracht. Auch die Äußerungen beider Beteiligten werden festgehalten, natürlich nach vorheriger Belehrung. Anschließend wird dann auf anderer Ebene entschieden, wer der "Dumme" ist.
Hier mal schnell ein Bild was ich mit meinem iPhone eben gemacht habe.
Bei der Unfallstelle haben die Polizisten dem Unfallgegner gesagt, dass er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und eine Strafe zahlen muss.
Danke schonmal für eure Antworten!
Das schadenbild sieht echt komisch fuern spurwechsel aus. Zumal die kratzer von oben nach unten laufen..
hattest schon n schaden ? Weil die farbe vom kotflugel abweicht von der stosstange ?
Zitat:
Original geschrieben von Creep89
Das Bild ist doch gedreht, oder nicht?
Hoppla, ja sorry das ist gedreht! Der Scheinwerfer ist oben ^^
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Raushalten trifft´s nicht ganz. Bei unklarer Unfallursache, also wenn nicht zu ermitteln ist, wer jetzt aus verkehrsrechtlicher Sicht Schuld hat, wird der ganze Sachverhalt in Form einer Anzeige zu Papier gebracht. Auch die Äußerungen beider Beteiligten werden festgehalten, natürlich nach vorheriger Belehrung. Anschließend wird dann auf anderer Ebene entschieden, wer der "Dumme" ist.
So auch nicht ganz richtig.
Es wird eine Unfallanzeige gefertigt und keine Anzeige. Und wenn vor Ort kein "Schuldiger" gefunden bzw. auch spätere Ermittlungen ins leere führen wird entscheidet auch später keine andere Ebene wer der "Dumme" ist. Es gibt durchaus Unfälle die ohne eindeutigen Unfallverursacher zur Ablage gelangen.