Was ist nun noch möglich?

Hallo Leute,
Ich habe ein Problem.

Ich hatte vor gut 3 Monaten einen Unfall, wo mir einer vorne rechts bei seinem Spurwechsel reingefahren ist. Polizei war da und hat ihn als Schuldigen festgelegt.
Nach diesen 3 Monaten sagt mir die gegnerische Versicherung dass der Schaden an meinem Auto durch diesen Unfall nicht möglich ist. Ich wollte nun einen Anwalt über die Rechtsschutzversicherung meines Vaters einschalten, da es sein Zweitwagen ist. Nun wurde uns gesagt, dass die Versicherung nur für seinen Erstwagen gültig ist.
Nun habe ich Schaden der nicht repariert wurde, kein Geld bekommen und kann keinen Anwalt einschalten.

Was soll ich nun tun? Der Kostenvoranschlag wurde direkt bei Ford gemacht und beläuft sich auf 1300€!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Mit freundlichen Grüßen
AbsolutStorm

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von AS60



Raushalten trifft´s nicht ganz. Bei unklarer Unfallursache, also wenn nicht zu ermitteln ist, wer jetzt aus verkehrsrechtlicher Sicht Schuld hat, wird der ganze Sachverhalt in Form einer Anzeige zu Papier gebracht. Auch die Äußerungen beider Beteiligten werden festgehalten, natürlich nach vorheriger Belehrung. Anschließend wird dann auf anderer Ebene entschieden, wer der "Dumme" ist.
So auch nicht ganz richtig.
Es wird eine Unfallanzeige gefertigt und keine Anzeige. Und wenn vor Ort kein "Schuldiger" gefunden bzw. auch spätere Ermittlungen ins leere führen wird entscheidet auch später keine andere Ebene wer der "Dumme" ist. Es gibt durchaus Unfälle die ohne eindeutigen Unfallverursacher zur Ablage gelangen.

Ok. Fangen wir an Erbsen zu zählen. Dann eben Unfallanzeige. Ist auch eine Anzeige. Und irgendwann sagt irgendein Richter wer jetzt mehr Schuld an der Geschichte hat. Zur Not wird´s dann geteilt.

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