Was ist Nötigung?

VinFast

Klar weiß ich was das ist.
Aber vorhin auf der Ab linke Spur einer fährt mit 60 und obwohl rechts frei ist geht der nicht rüber.
Ich habe mich tierisch geärgert und habe ihn dann rechts überholt.
Später habe ich mich noch mehr geärgert das ich das gemacht habe, weil ich noch probezeit(!) habe.
Verdammt ich habe keine lust auf die Konsequenzen glück das keine Polizei mich rausgewunken hat. puuh.

Was kann(darf) ich da machen?
Drängeln tue ich nicht, Lichthupe mag ich auch nicht benutzen...
Ich werde ab jetzt einfach links blinken und hoffen das die Leute mal in den Rückspiegel schauen und die Bahn frei machen.
Und noch viel mehr hoffen das die grünen das nicht so ernst sehen!

57 Antworten

@superbasto1

Ich glaube, so ne Leuchte wäre auch verboten, allein schon auf Grund dessen, dass sie den Eindruck erwecken könnte, dass du ein Sonderfahrzeug fährst was nicht stimmt. Bei sowas sind die Gesetze, denke ich, besonders hart. Allerdings, wenns ne Taschenlampe mit blauer Diode ist, dürfte es gehen, aber die sihet ja kein Schwanz ;D.

recht überholen kostet 50 Euro + 3 Punkte

habe beim nachlesen noch was interessantes entdeckt dass

- noch mehr nervt
- und viel öfter vorkommt

"Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt" }} 30 Euro

das würde ja auf unsere lieben Brummi-Freunde zutreffen,
die sich über Ewigkeiten im synchronkriechen üben.

oder gibts für die ne Sonderregelung?

Zitat:

Original geschrieben von Patronn-Citron


"Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt" }} 30 Euro

das würde ja auf unsere lieben Brummi-Freunde zutreffen,
die sich über Ewigkeiten im synchronkriechen üben.

oder gibts für die ne Sonderregelung?

Muss ja, sonst wär ja in Deutschland für LKW absolutes Überholverbot.

PS: Wurde heute gleich von zwei Flachwichsern hintereinander Überholt, die dann gleichzeitig vor mir wieder einscherten. Wahrscheinlich hielten sie meinen Sicherheitsabstand für überzogen. 😠

lordfuchs :

Zitat:

Drängeln tue ich nicht, Lichthupe mag ich auch nicht benutzen...

Einmalige Benutzung der Lichthupe ist völlig legitim und keine Nötigung.

Zitat:

Ich werde ab jetzt einfach links blinken und hoffen das die Leute mal in den Rückspiegel schauen und die Bahn frei machen.

Linksblinken ist im Gegensatz zur einfachen Betätigung der Lichthupe Nötigung, also lieber andersherum.

Zitat:

Ich habe mich tierisch geärgert und habe ihn dann rechts überholt.
Später habe ich mich noch mehr geärgert das ich das gemacht habe, weil ich noch probezeit(!) habe.

Ich habe neulich mit einem Bekannten, der bei der Polizei ist, darüber gesprochen. Er sagt, daß dies eigentlich eine rechtliche Grauzone sei, aber in so einer Situation nicht viel gegen rechts vorbeizufahren einzuwenden sei. Also nicht rechts rüber, Kickdown und Finger aus dem Fenster, sondern in aller Seelenruhe.

Beim Überholvorgang muss das zu Überholende Fahrzeug mit einer MEHR geschwindigkeit von 20 kmh überholt werden kann diese MEHR Geschwindigkeit nicht aufgebracht werden so ist der Überholvorgang nicht erlaubt. Dieses Gilt bei jeder Fahrzeug kombination fragt mal nen Fahrlehrer der hat mir das so erklärt. Also theoretisch kein Überholvorgang für LKW ist erlaubt ausser der der Überholen will überholt einen Vollen LKW der sich noch im Beschleunigen befindet.

MFG Sebastian

Na das ist ja toll, daß man dann mit 83,5 km/h hinter einem Lkw auf ner Bundesstraße hercruisen darf, nur weil die 20 km/h Differenz nicht zustande kommen.

cheerio

Das mit den 20 kmh habe ich auch in der Fahrschule gelernt, gleichzeitig sin wir im Untericht auch mit geringer Geschwindigkeit überholt.

Außerdem überholen die allerwenigsten mit 20 kmh.(auch nicht die grünen).
Was ist denn auch dabei wenn ich auf der linken Spur einen anderen mit 2 mehr kmh überhole? (Solange der verkehr es zuläßt)

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Na das ist ja toll, daß man dann mit 83,5 km/h hinter einem Lkw auf ner Bundesstraße hercruisen darf, nur weil die 20 km/h Differenz nicht zustande kommen.
cheerio

???

Wieso, dein Vectra B wird doch auf mehr als 103,5 km/h beschleunigen können?!?!

Ach übrigens, ihr dürft ein nettes BLAULICHT auf dem Amaturenbrett stehen haben....sogar ein funktionsfähiges.

Habe mich neulich mit einem Bekannten(Polizist) darüber unterhalten. Es ist völlig legitim, ein Blaulich mit sich im Fahrzeug mitzuführen, jedoch nicht erlaubt, es auch zu nutzen(ist wohl klar, ne!).

Das heißt, jemand sieht es, weil ihr hinter ihm fahrt und macht platz, dann ist das völlig in ordnung....jedoch müsst ihr damit rechnen, das ihr bei Polizeikontrollen einige missbilligende Blicke ernten werdet und Härter überprüft, bzw. befragt werdet....insbesondere WOZU ihr das Blaulicht habt.

Aber ihr befindet euch im legalen Abschnitt, solange ihr das Ding nicht anschaltet!!

Cya Phil

Zitat:

Original geschrieben von K!netycs


...jedoch müsst ihr damit rechnen, das ihr bei Polizeikontrollen einige missbilligende Blicke ernten werdet und Härter überprüft, bzw. befragt werdet....insbesondere WOZU ihr das Blaulicht habt.
Aber ihr befindet euch im legalen Abschnitt, solange ihr das Ding nicht anschaltet!!

Reicht ja, wenn man das Ding einfach nur hinstellt und garnicht erst anschließt bzw. die Anschlußschnur gleich abschneidet, damit man aus der Nähe sieht, daß es nicht funktionieren KANN.

Kannst du mir mal bitte erklären wie jemand ein Blaulicht erkennen soll (konsequenz platzmachen) wenn du das teil nicht anmachst?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


???
Wieso, dein Vectra B wird doch auf mehr als 103,5 km/h beschleunigen können?!?!

Auf Bundesstraßen sind bekanntlich nur 100km/h erlaubt, folglich würde man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten und das ist nicht erlaubt. Also kommt der Überholvorgang nicht zustande (auf dem Papier). Fahrschule schon so lange her, oder sehr billig gewesen?

In der Praxis macht aber aber aus der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einfach eine lässige, und voila!

Ciao!

Gnubbel : Es ist erlaubt, die zulässige Geschwindigkeit zwecks Überholens kurzzeitig zur überschreiten, sofern die Situation es erfordert.

@nerdbitch
Ja, und welcher Tacho hat schon 'ne Teilung von unter 5 km/h, mal ganz abgesehen davon, daß die Dinger im normalen PKW nicht geeicht sind und eh immer 'nen gewissen Vorlauf haben (müssen).

Ne Fahrschule war weder sehr billig noch lange her.

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