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Was ist in der Verischerung günstiger? Halter = Versicherungsnehmer oder Eigentümer?

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 15:33

hi, was ist bei Versicherungen günstiger? Wenn der Farhzeugeigenütmer auch der Halter ist? Oder ist das egal?

Kann es eigentlich 2 Halter geben?

Person A kauft das Fahrzeug.

Person B wird als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen bei der Zulassungsbehörde.

Person A & B werden als Fahrer eingetragen bei der Versicherung.

Könnten also auch Person B + A als Halter eingetragen werden? Wäre das von Vor- oder Nachteil für die Versicherung?

Wie weist man eigentlich nach, dass man der Fahrzeugeigentümer ist? Fahrzeughalter steht ja im Fahrzeugbrief. Kann der Fahrzeugeigentümer jederzeit das Fahrzeug zurückfordern?

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26 Antworten

Zitat:

@Chironer schrieb am 14. Juni 2019 um 08:43:54 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 13. Juni 2019 um 18:22:42 Uhr:

Eigentümer ist der, der das Auto gekauft hat.

Nein.

Halter ist der, der im Brief als Eigentümer eingetragen, somit auch an die Zulassungsstelle gemeldet wird.

Leider falsch! Dieser hartnäckige Irrtum wird auch durch ständige Wiederholung nicht wahr. Im "Brief" wird kein Eigentümer eingetragen, sondern nur der Halter. Das muss eben nicht der Eigentümer sein.

 

Grüße vom Ostelch

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 steht nirgends was vom Eigentümer. Ist also auch kein Eigentumsnachweis

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Juni 2019 um 10:33:03 Uhr:

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 steht nirgends was vom Eigentümer. Ist also auch kein Eigentumsnachweis

In der ZB II steht sogar ausdrücklich "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen." Weder der Eintrag in der ZB, noch der Besitz der ZB sagt etwas darüber aus, wer Eigentümer eines Fahrzeugs ist. Jeden Tag werden Fahrzeuge von Eigentümern verkauft, die nicht als Halter in der ZB eingetragen sind.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Chironer schrieb am 14. Juni 2019 um 11:31:14 Uhr:

Es ist sogar noch besser.

https://www.mueggelsee-anwaelte.de/.../...igentumsverhaeltnisse-am-kfz

Ob das "besser" ist, wage ich mal zu bezweifeln. Das ist teilweise sogar falsch, was da steht. Aber das führt hier zu weit.

Grüße vom Ostelch

Am Beispiel Leasing wird das doch klar!

Da ist der Eigentümer der Leasinggeber.

Der Leasingnehmer ist der Halter.

Nur der Halter wird im KFZ-Brief eingetragen und nur seine Rahmenbedingungen

wie Garage etc. sind maßgebend.

Der Versicherungsnehmer, wenn er nicht gleichzeitig der Halter ist, ist letztlich

nur der Zahlungspflichtige. Ob der VN z.B. Garagen hat etc. interessiert keinen.

Wo steht das die Rahmenbedingungen vom Halter gelten? Wer die Garage hat ist egal, Hauptsache das Auto wird dort abgestellt

Es wird ja gefragt wo das Auto abgestellt wird und nicht wem die Abstellmöglichkeit gehört

Eine Verständnisfrage am Rande der Diskussion:

Es handelt sich um eine Mietwohnung, der ein konkreter Parkplatz zugeordnet ist.

Muss/soll dem Vermieter (ist das eine Privatperson?) das Kennzeichen vom Auto mitgeteilt werden, das auf dem Parkplatz parken darf, oder ist es egal? So kenne ich z.B. aus meiner Stadt - Parkplätze sind mit Kennzeichen markiert. Müsste dann das Auto nicht auf den Mieter zugelassen sein?

Da fragst du besten den Vermieter

Wenn du einen Parkplatz gemietet hast, darfst du als Mieter entscheiden, welcher PKW dort parkt und der PKW muss nicht auf dich zugelassen sein.

Themenstarteram 15. Juni 2019 um 9:56

Wie weis man denn nach, dass man der Eigentümer eines Fahrzeuges ist. Der Halter hat ja den Fahrzeugschein und ist dort als Halter eingetragen. Er hat den Schlüssel.

Jetzt fordert man sein Fahrzeug zurück, und der Halter sagt: "Nee, das ist doch mein Fahrzeug".

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 14. Juni 2019 um 21:19:51 Uhr:

Eine Verständnisfrage am Rande der Diskussion:

Es handelt sich um eine Mietwohnung, der ein konkreter Parkplatz zugeordnet ist.

Muss/soll dem Vermieter (ist das eine Privatperson?) das Kennzeichen vom Auto mitgeteilt werden, das auf dem Parkplatz parken darf, oder ist es egal? So kenne ich z.B. aus meiner Stadt - Parkplätze sind mit Kennzeichen markiert. Müsste dann das Auto nicht auf den Mieter zugelassen sein?

Person B hat eine Mietwohnung mit Parkplatz. Dieser ist per Wohnungs-Nr. der Wohnung zugeordnet. Ein Fahrzeugnummernschild ist nicht vorhanden. Aber das könnte dort auch noch drangemacht werden - da hätte der Vermieter nichts dagegen.

Dann macht doch einen Vertrag, wo das Eigentum für das Auto geregelt ist

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