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Was ist hier wann ERLAUBT?

Themenstarteram 8. März 2016 um 19:11

Hallo, dieses absolute Halteverbot scheint für mich an jedem ersten Mittwoch von 10-12h ausgenommen zu sein. Ist das richtig? Oder nur wenn man zu dieser Zeit auf dem Randstreifen parkt?!

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 8. März 2016 um 20:31:10 Uhr:

Ist das Verarsche, oder nen Bild vom Schrottplatz?

Halteverbot Anfang und Ende gleichzeitig, an ein und der selben Stelle???

Nein, das untere Schild beschränkt sich auf den ersten Mittwoch im Monat und umfasst auch den Seitenstreifen. Das zweite Halteverbotsschild hingegen gilt immer, nur nicht auf dem Seitenstreifen. Tippe mal darauf, dass am ersten Mittwoch in der angegebenen Zeit die Fläche aus irgendwelchen Gründen frei bleiben soll (Markt, Reinigungsarbeiten o.ä.).

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am 9. März 2016 um 18:20

Und wo soll der Randstreifen sein, auf dem man nicht halten darf?

Zitat:

@birscherl schrieb am 9. März 2016 um 17:52:22 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. März 2016 um 17:46:03 Uhr:

Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen …

Das ist eine der bisher genannten Meinungen. Deswegen hab ich weiter vorne schon mal gefragt: Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung, welches Zeichen sich wie auf welches Zeichen oder Zusatzzeichen bezieht? Welcher § in welcher Ordnung / Verordnung?

Das kann ich dir nicht sagen, aber sowas wie das hier sollte man schon anerkennen.

am 9. März 2016 um 20:55

Es geht nicht darum, etwas anzuerkennen oder nicht, sondern wo diese Regelungen, die wir zu befolgen haben, denn stehen. Kann ja nicht sein, dass ich bei jedem zweifelhaften Verkehrsschild erst das Bundesverwaltungsgericht anrufen muss, bevor ich irgendwo parke. Also: Wo kann man nachlesen, welches Schild sich wie auf welches andere Schild bezieht?

Ich weiß es nicht.

Du wirst immer Regelungen finden, die nicht explizit in Gesetzen und Verordnungen stehen. Warum sie dennoch gelten, ist eine interessante und spannende Frage für Fachleute und natürlich auch für interessierte Laien. Der eher uninteressierte bzw. nur am Ergebnis interessierte Laie kann sich als Faustregel merken, dass Entscheidungen von Obergerichten genügend Gewicht haben, um in der Realität verwendbar zu sein.

Mischkolino hat es richtig erklärt . Was danach kam , war alles nur aus der Schublade -Auch mal was sagen -

Giovanni.

Offtopic: Da kommt Erinnerung auf, ich hab mal im Sprengelkiez gewohnt.

§ 39 StVO (3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Dazu die oben bereits zitierte Entscheidung des OLG Hamm - das sollte doch als Erklärung genügen, oder?

Die Frage ist doch, warum man sich mehr als 1 Sekunde oder überhaupt Gedanken über sowas macht? Wenn man keinen Ärger haben will, parkt man da nicht, und wenn man mit evtl. Ärger kein Problem hat, parkt man eben da. Und Ende.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2016 um 16:52:29 Uhr:

§ 39 StVO (3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Dazu die oben bereits zitierte Entscheidung des OLG Hamm - das sollte doch als Erklärung genügen, oder?

Wenn also Zusatzzeichen auch Verkehrszeichen sind und sich Zusatzzeichen immer auf das direkt darüber befindliche Verkehrszeichen beziehen, dann bezieht sich das "Mittwoch" nur auf den "Randstreifen" (das ist in Fall das Verkehrszeichen, siehe dein Zitat oben) und nicht auf das "Haltverbot". Auf der Straße darf man dann grundsätzlich nicht parken. Richtig?

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. März 2016 um 17:05:28 Uhr:

[...]

Wenn also Zusatzzeichen auch Verkehrszeichen sind und sich Zusatzzeichen immer auf das direkt darüber befindliche Verkehrszeichen beziehen, dann bezieht sich das "Mittwoch" nur auf den "Randstreifen" (das ist in Fall das Verkehrszeichen, siehe dein Zitat oben) und nicht auf das "Haltverbot". Auf der Straße darf man dann grundsätzlich nicht parken. Richtig?

Schon das Zusatzschild allein bedeutet "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen". Also auch wenn sich das untere ZZ nur auf das obere bezüge, käme die gleiche Aussage zustande.

Mischkolino

Zitat:

@birscherl schrieb am 9. März 2016 um 19:20:37 Uhr:

Und wo soll der Randstreifen sein, auf dem man nicht halten darf?

Das frage ich mich auch. Und was passiert an jenem Mittwochvormittag in der Straße? (Weiter südlich ist es jeder erste Dienstag)

am 10. März 2016 um 20:29

Unlogisches Schild, typisch deutsch geregelt.

Wenn es denn geregelt wäre … Leider wurde nur das Schild angebracht und kein Mensch weiß sicher, wie es denn zu interpretieren sei.

Der Grund des Haltverbots ist die turnusmäßige Straßenreinigung.

Das meine ich auch.

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