Was ist eigentlich "unverzüglich"?
An meinem Auto wurde eine Technische Änderung vorgenommen und heute (12.5.) begutachtet (§21 sowie Oldtimer §23).
Der freundliche KÜS-Ingenieur schreibt im Gutachten: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."
Nun hat die Zulassungsstelle aber keine Termine im Mai mehr frei. Juni wird gar nicht angeboten. Auf der Zulassungsstellen-Seite steht "Wenn sich innerhalb dieser Zeit keine Termine auswählen lassen, stehen leider keine mehr zur Verfügung". Tja!
Wie ist das zu beurteilen?
(Vielleicht noch folgende Zusatzinfo: die "alte" HU-Plakette ist noch drauf und bis Oktober 2022 datiert.)
76 Antworten
Zitat:
@Matsches schrieb am 16. Mai 2022 um 13:44:57 Uhr:
Aus meiner sicht ist die BE weg ab dem Zeitpunkt der Änderung und kommt zurück, wenn die Zulassungsbehörde eine neue erteilt hat.Der Gang zum TÜV/KÜS/Dekra - Gutachten zwischendurch ändert daran nichts, denn damit darf man dann zwar eine neue BE beantragen, hat aber nach wie vor noch keine.
Und Deine Sicht trifft den Nagel auf den Kopf.
Das Gutachten dient zur Beantragung einer BE und stellt selbst keine BE dar. In manchen Gutachteo sind auch noch erforderliche Ausnahmegenehmigung niedergeschrieben und ohne die erteilte Ausnahmegenehmigung, darf ebenfalls nicht zugelassen werden.
Ich finde "unverzüglich" angesichts der derzeitigen Realität irgendwie grotesk. Wem gegenüber gilt denn das "unverzüglich"? Nur gegenüber dem Autobesitzer? Nicht aber gegenüber der Behörde, die hierzu tätig werden MUSS? Meint das StVAmt etwa, man kann sein Auto ja auch bis zur Eintragung einfach stehen lassen? Auch wenn man damit täglich zur Arbeit fahren muss? Und kriegen die dann die Knolle, wenn die Polizei einen anhält? Ich finde die Dreistigkeit der Behörden, zwingend vorgeschriebene Amtsvorgänge einfach zu Lasten der Bürger auf die lange Bank zu schieben, vollkommen inakzeptabel. Da wird ganz einfach Behördenversagen (Personalabbau, keine Rationalisierung oder Entschlackung der Vorgänge . . .) auf dem Rücken der Menschen ausgetragen, ein Unding. Aber leider sind ja Beamte (ich meine jetzt die höheren inkl. der Politik, nicht die am Schalter) davor geschützt, für ihr Versagen zur Verantwortung gezogen zu werden. Oder sind wir keine Bürger, sondern Bittsteller?
Zitat:
@Minzestrauch schrieb am 16. Mai 2022 um 16:13:19 Uhr:
Ich finde "unverzüglich" angesichts der derzeitigen Realität irgendwie grotesk.
wie bereits richtig mehrfach dargestellt bedeutet "unverzüglich" ohne schuldhafte Verzögerung. Wenn man keinen Termin bekommt, dafür kann man nichts.
Ich würde mit den Papieren vom Gutachter so lange bedenkenlos fahren, bis der frühestmögliche Termin zu Stande kommt.
Du hast nicht verstanden, was oben gesagt wurde, stimmt's?
Unverzüglich heißt "ohne schuldhafte Verzögerung" . Wenn du erst in einer Woche einen Termin auf dem Amt bekommst, hast du (!) nichts schuldhaft verzögert.
Edit: Kai war schneller
Zitat:
@Minzestrauch schrieb am 16. Mai 2022 um 16:13:19 Uhr:
Ich finde "unverzüglich" angesichts der derzeitigen Realität irgendwie grotesk. Wem gegenüber gilt denn das "unverzüglich"? Nur gegenüber dem Autobesitzer? Nicht aber gegenüber der Behörde, die hierzu tätig werden MUSS? Meint das StVAmt etwa, man kann sein Auto ja auch bis zur Eintragung einfach stehen lassen? Auch wenn man damit täglich zur Arbeit fahren muss? Und kriegen die dann die Knolle, wenn die Polizei einen anhält? Ich finde die Dreistigkeit der Behörden, zwingend vorgeschriebene Amtsvorgänge einfach zu Lasten der Bürger auf die lange Bank zu schieben, vollkommen inakzeptabel. Da wird ganz einfach Behördenversagen (Personalabbau, keine Rationalisierung oder Entschlackung der Vorgänge . . .) auf dem Rücken der Menschen ausgetragen, ein Unding. Aber leider sind ja Beamte (ich meine jetzt die höheren inkl. der Politik, nicht die am Schalter) davor geschützt, für ihr Versagen zur Verantwortung gezogen zu werden. Oder sind wir keine Bürger, sondern Bittsteller?
Du bist kein Bittsteller sondern Antragsteller.
Es ist die persönliche Entscheidung des Halters, sein Fahrzeug verändern zu wollen, wodurch die BE erlischt.
Da kann die Behörde auch nichts für.
Wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug verändere und dadurch selbst die BE zum Erlöschen bringe, kann das doch nicht der Behörde angelastet werden.
Ich warte auf einen Reha Platz. Genehmigt wurde eine AHB, befristet und mit der Bedingung, Antritt 14 Tage nach Entlassung aus dem KH. Der Genehmigungsbescheid kam bei mir erst an,da war ich schon 3 Wochen zu Hause. Und bis Ende des Kostenübernahme haben zwei Reha Kliniken keine Plätze frei, selbst wenn die Übernahme nochmals um einen Monat verlängert wird, gibt es immer noch keine freien Plätze. Im Regelbetrieb sind die nächsten freien Plätze im September frei. Das ist grotesk, denn ich kann bei dem Verfahren nichts selber zu tun.
Zitat:
@Minzestrauch schrieb am 16. Mai 2022 um 16:13:19 Uhr:
Ich finde "unverzüglich" angesichts der derzeitigen Realität irgendwie grotesk. ...
Die Verfasser konnten ja nicht ahnen, was sie mit "unverzüglich" bei Motor Talk auslösen.
😁
Im normalen Leben holt man sich UN VER ZÜG LICH einen Termin und nutzt das KFZ bis dahin einfach weiter.
"Hallo Behörde ich habe da ein dringendes Problem" (egal welches) ... und nun soll jemand der einen Termin mit Weitsicht gebucht hat diesen vewerfen damit jemand, der ohne Not sein Fahrzeug modifiziert?
Und so ganz nebenbei hat die Pandemie noch Aus-/Nachwirkung auf die Personalverteilung. Einige ALG-2-Beziher dürfte es bisher gefreut haben ... aber das ist OT.
Es gibt halt vorhaben über die macht man sich vorher schlau und plant dann danach.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Mai 2022 um 16:22:05 Uhr:
Du bist kein Bittsteller sondern Antragsteller.
Es ist die persönliche Entscheidung des Halters, sein Fahrzeug verändern zu wollen, wodurch die BE erlischt.
Da kann die Behörde auch nichts für.
Wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug verändere und dadurch selbst die BE zum Erlöschen bringe, kann das doch nicht der Behörde angelastet werden.
Es geht nicht darum was z.B. der Autobesitzer macht (Veränderung am Fahrzeug mit allen Konsequenzen), und das lastet auch keiner der Behörde an! Hier bitte lesen, was da geschrieben steht. Sondern dass die Servicequalität und Bearbeitungsgeschwindigkeit so grauenhaft grottig langsam ist. Ich habe z.B. lange in einer Angebots- und Vertragsabteilung in der Privatwirtschaft gearbeitet. Wenn ich mich so gegenüber unseren Verkäufern und deren Kunden verhalten hätte, hatte ich die Probezeit nicht überlebt: "Lieber Verkäufer, das Angebot für Deinen Kunden kannst Du mit mir am 15. des übernächsten Monats besprechen, dann habe ich einen Termin frei."
Zitat:
@Matsches schrieb am 16. Mai 2022 um 13:44:57 Uhr:
...
Aus meiner sicht ist die BE weg ab dem Zeitpunkt der Änderung und kommt zurück, wenn die Zulassungsbehörde eine neue erteilt hat...
Verstehe ich jetzt genau so. Ist für meinen konkreten Fall jetzt gegessen, aber streng genommen hätte ich mein Auto ab der Änderung (hier: Einbau der Sitze) nicht in Betrieb nehmen dürfen, da es ab DA keine Betriebserlaubnis mehr hatte. Ich hätte also den Wagen per Anhänger zum KÜS und zurück bringen müssen, bis ich die neue BE auf dem Amt erhalten gehabt hätte.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 16. Mai 2022 um 16:59:40 Uhr:
"Hallo Behörde ich habe da ein dringendes Problem" (egal welches) ... und nun soll jemand der einen Termin mit Weitsicht gebucht hat diesen vewerfen damit jemand, der ohne Not sein Fahrzeug modifiziert?(...)
Es gibt halt vorhaben über die macht man sich vorher schlau und plant dann danach.
Du meinst erst einen Termin bei der Zulassungsstelle machen und dann einen Termin beim TÜV, exakt einen Tag vorher.
Raffiniert.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 16. Mai 2022 um 17:23:43 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 16. Mai 2022 um 13:44:57 Uhr:
...
Aus meiner sicht ist die BE weg ab dem Zeitpunkt der Änderung und kommt zurück, wenn die Zulassungsbehörde eine neue erteilt hat...Verstehe ich jetzt genau so. Ist für meinen konkreten Fall jetzt gegessen, aber streng genommen hätte ich mein Auto ab der Änderung (hier: Einbau der Sitze) nicht in Betrieb nehmen dürfen, da es ab DA keine Betriebserlaubnis mehr hatte. Ich hätte also den Wagen per Anhänger zum KÜS und zurück bringen müssen, bis ich die neue BE auf dem Amt erhalten gehabt hätte.
Nö.
Dafür ist doch der Satz auf dem Protokoll. Die Berichtigung der Papiere ist unverzüglich bei der Zulassungsstelle zu beantragen.
Ohne diesen unbestimmten Rechtsbegriff, müssten alle Fahrzeuge nach einer Änderung auf dem Anhänger zur Prüfstelle und zurück. Dies wollte der Gesetzgeber so nicht. Besser wäre natürlich, er hätte im Gesetz eine definierte Frist festgehalten. Dann würden viele Diskussionen erspart bleiben. Ich versuche so oft wie möglich einen Stichtag festzuschreiben, ist viel entspannter.
Vergesse nicht die ZB2 mitzunehmen. Die Fahrzeugklasse muss auch dort geändert werden.
Zitat:
@Minzestrauch schrieb am 16. Mai 2022 um 17:23:27:
Sondern dass die Servicequalität und Bearbeitungsgeschwindigkeit so grauenhaft grottig langsam ist. Ich habe z.B. lange in einer Angebots- und Vertragsabteilung in der Privatwirtschaft gearbeitet. Wenn ich mich so gegenüber unseren Verkäufern und deren Kunden verhalten hätte, hatte ich die Probezeit nicht überlebt:
Autohandel ist doch Privatwirtschaft oder. Da geht's doch auch drunter und drüber.
Keine festen Liefertermine dann kommt die Karre und es wurden Ausstattungen gestrichen, weil nicht lieferbar etc. Wo ist da die Servicequaltät?
Meine Physiotherapeutin hat mir gerade gesagt, neue Termine erst ab Ende Juni. Super wenn man aus dem KH kommt und noch therapiert werden muss. Und das sehe ich noch weitaus wichtiger an, als eine vom Halter selbst veranlasste technische Änderung eintragen zu lassen.
Hier im LK bekommst innerhalb von max 3 Tagen einen Termin, meistens sogar von einem Tag zum anderen. Wenn man es dem Zulassungsdienst mitgibt ist der Vorgang nach 24h erledigt.
Bei uns im LK fahre ich hin und bin ne Stunde später wieder zu Hause. Vor zwei Wochen noch erlebt
War vor Corona in unserem Landkreis auch so. Teilweise waren dann Wartezeiten von über 1h in Kauf zu nehmen. Die Umstellung auf ausschließlich mit Termin führte zu größtenteils keinen Wartezeiten.
Zum Termin pünktlich erscheinen, auf den Aufruf warten, rein, Bearbeitung abwarten, ggf. Kennzeichen holen bzw. entwerten,bezahlen und nach 15 bis 30min nach Hause. Die überwiegende Mehrheit ist mit der Terminvergabe zufrieden.
Gibt natürlich auch die, die nie zufrieden sind.
Es geht eigentlich um die gesamte Staatsorganisation, die bei uns nicht auf dem Stand der Technik ist.
Beispiel "Guter Prozess Kfz-Zulassung" könnte z.B. sein:
Technische Prüfung, Zulassung, Schildermacher alles in einem Haus. Nur ein Ansprechpartner. Öffnungszeit 7-21 Uhr. Voll vernetzte Daten. Du gibst dein Auto ab, kriegst eine SMS wenn es fertig ist und holst es fertig beschildert ab. Wenn es Probleme gibt, hast du gleich eine Fehlerbeschreibung für die Werkstatt, auf Wunsch wird dort für dich gleich ein Termin gemacht, natürlich auch mit integriertem Datenfluß.