Was ist das ????
Hat wer eine Ahnung was das sein sollte...????
und zwar
05-R-88 Magnetventil RH08 ?????????
wurde bei meinen Neuwagen getauscht 150km
Vectra C GTS 1.9 110 KW Diesel 6-Gang BJ:01/06
Danke lg Didi
20 Antworten
Hallo @BlackTM,
eine "Hausordnung" muß den Adressaten (hier die User) zur Kenntnisnahme bereitgestellt werden, eine "Hausordnung" -wie hier in MT-sind AGB. Diese müsssen jederzeit einsehbar sein, nicht nur im ausgeloggten Zustand. Hintergrund: durch das MT-Cookie wird es ermöglicht, sich automatisch einzuloggen bzw. permanent eingeloggt zu bleiben. Folge: Kein Verweis auf AGB für eingeloggte User (ich habe jedenfalls wirklich gesucht und nichts gefunden...Impressum,Hilfe,Anmelden,...) und damit formal juristisch keine Geltung der AGB, da AGB zustimmungspflichtig sind.
Das Problem hierbei u.a.: User, welche sich nicht ausloggen, können objektiv Änderungen der AGB nicht erkennen, es sei denn, sie würden daraufhin gesondert hingewiesen (Aufwand zu groß...). Also wäre es schon sinnvoll, die AGB jederzeit einsehbar zu machen, das wäre rechtlich einwandfrei.
Zum Eigentum bzw. der Frage, ob etwa ein Hersteller (hier über den Erfüllungsgehilfen Werkstatt) "ungefragt" ("heimlich"😉, zum Beipiel im Rahmen eines Rückrufes (nicht KBA begleitet, also nicht gefährdend für den Fahrzeugeigentümer/nutzer) Veränderungen am Fahrzeug (Teiletausch, andere Software,andere Einstellungen...) vornehmen darf, ist zu sagen, daß sich die Rechte des Käufers einer Sache u.a. ergeben aus §433 BGB in Verbindung mit § 903 BGB ergeben. Letzlich bedeutet das,daß der Eigentümer naturgemäß die alleinige "Herrschaft" (materiell und rechtlich) über die Sache hat, Dritte dürfen nicht "ungefragt" auf diese Sache einwirken (außer in Notstandsituation...). Das bedeutet, daß alle Einwirkungen auf die Sache, welche nicht mit dem Eigentümer vereinbart sind, untersagt sind.
Beispiel:
Also, wenn der Fahrzeughalter der Werkstatt sagt, sie sollen bitte eine fällige 30.000 er Durchsicht machen und die Werkstatt spielt , ohne daß es die Durchsicht nach üblichen Plan nötig macht bzw. ohne daß der Eigentümer des Fahrzueges davon informiert wir, eine neue Software in das Motorsteuergerät ein, dann ist das schon ein ungerechtfertigter Eingriff in die Rechte des Eigentümers. Da zieht auch die Klausel "technischer Fortschritt" nicht, denn nach dem Kauf hat eben der Eigentümer alle Rechte an der Sache.
Die Softwareänderung wird nämlich zu einer Veränderung (auch "Verbesserung", aber das spielt keine Rolle) der Sache führen (sonst wäre sie ja sinnlos) und jegliche Veränderung an der Sache durch Dritte ist nur dann erlaubt, wenn sie vereinbart war oder der Eigentümer (auch stillschweigend, weil er Kenntnis von den üblichen Vorgehensweisen hatte) zustimmt.
Deshalb haben alle, welche auf "Fremde" Sachen einwirken, eine Aufklärungs-und Informationspflicht, sobald Einwirkungen auf die Sache die vertraglichen Vereinbarungen ( Durchsicht machen) überschreiten würden ( Durchsicht heißt: Durchsehen nach Plan des Herstellers, ist nichts weiter vereinbart heißt das auch, bei erkannten Mängeln nicht einfach so reparieren, sondern Kunden informieren und über zu erwartende Kosten aufklären usw.)
Das alles läuft natürlich im wirklichen Leben ziemlich "wischi-waschi" ab, darüber machen sich nur wenige einen Kopf. Aber wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist", sprich, wenn Veränderungen (meistens kostenpflichtig) am Fahrzeug vorgenommen wurden, welche der Kunde gar nicht in Auftrag gegeben hat, dann geht's fast immer zur Schiedsstelle oder vor Gericht.
Wenn man weiß, wie's wenigstens theoretisch ablaufen soll, dann kann man solchen unnötigen Ärgernissen etwas vorbeugen.
Viele Grüße, vectoura
Stand 16.02.2006 11:33 :
MT-Hausordnung:
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Hoffe mit der Veröffentlichung dieser Kopie der Hausordnung von MT hier im Thread nicht auch gegen irgendetwas zu verstoßen.
a) Ich muß dem letzten Statement von vectoura zustimmen. Die Hausordnung muß jedem jederzeit zugänglich sein - auch eingeloggt. Durch das Cookie wird man von der Information ausgegrenzt. So ist es nun einmal.
b) Ich wollte hier hicht gegen die Hausordnung verstoßen, keinesfalls. Meine Frage zur Beschaffung des TIS war ohne das Wissen erfolgt, daß der Nutzerkreis für das TIS fest vorbestimmt ist. Sorry, Hellsehen kann ich nicht, bin ja nur Kunde und in den Unterlagen, die mir Opel mit dem Fahrzeug ausgehändigt hat, war nichts zur Nutzung eines TIS enthalten.. Ich nehme deshalb meine Frage "Woher bekommt man ... ?" hiermit zurück. Sorry, sorry, sorry ...
Zitat:
Original geschrieben von BlackTM
Das die EULA im deutschen Rechtsraum nicht immer gilt, stimmt. Aber wenns auf der Verpackung bzw. CD steht...
Viele meinen ja, nur weil man es auf ebay kaufen kann, ist der Kauf legal. Ist aber Quatsch.
Fakt ist : das TIS wird nur an authorisierte Händler gegeben. Auf Motor-Talk sind Anleitungen für die Beschaffung, das Cracken von Kopierschutzmechanismen oder anderweitigen Veränderungen der Software unerwünscht. In Summe machen diese Fakten jegliche Diskussion darüber sinnlos.
Unerwünschtheit kann beliebig zu Ausschluss erweitert werden.
MfG BlackTM
sorry aber:
entweder hast du nichts zu tun
oder
es macht dir spass aus einer mücke einen elefanten zu machen !!??
ist einfach meine persönliche meinung, nachdem ich deinen äußerungen zu manchen themen nun seit wochen beobachte.
gruss,
*kopfschüttelnd*
red
Das sehe ich nicht so schlimm, BlackTM ist Moderator und muß sich zwangsläufig solcher Themen annehmen. Ich finde es daher schon produktiv, solche Angelegenheiten mal näher zu beleuchten, das kommt allen zu gute. Und vielleicht hat ja mal ein Experte, welcher berechtigten Zugriff auf ein TIS hat die Muße nachzusehen, um was für ein Teil (Magnetventil für 1,9 CDTI) es sich handelt. Und darum ging es ja eigentlich, obwohl es am FOH wäre, dem Kunden vielleicht mal aus eigenem Antrieb nähere Erklärungen zur Sachlage zu machen , anstelle sich alles aus den Nasen ziehen zu lassen. Das wäre dann "Kommunikation mit dem Kunden" und "Schaffung einer Atmosphäre des geschäftlichen Vertrauens" , da haben ziemlich viele Werkstätten echten Nachholebedarf.
Viele Grüße, vectoura
P.S. Nicht alles so persönlich hochkochen,das hier ist ein "Forum" (Diskussionstreffen...Gedanken u. Meinungsaustausch) der eine fasst es so auf, dem anderen liegt's dann wieder so im Magen...das Ganze nicht so verbissen sehen...denke ich jedenfalls.
@ vectoura
Die Nutzungsbedingungen haben sich schon sehr lange nicht geändert. Iirc sind die noch immer so, wie sie zu meiner Registrierung waren. Eine Änderung würde mit dem derzeitigen Layout betätigt werden müssen. Aber ansonsten ist es ja auch kein Problem, wenn jemand fragt kriegt er ne Antwort. Das es nicht optimal ist, wissen wir. Ich denke aber nicht, das wir Geschäftsbedingungen haben, da wir kein Geschäft sind und keine Verträge mit den Nutzern machen. Wir haben eine (virtuelle) Hausordnung und (virtuelles) Hausrecht, nicht mehr.
"Versteckte" Reparaturen sind problematisch, das stimmt. Ob nun im Sinne des Kunden oder nicht, wer klagt sowas ein?
Andererseits geht man davon aus, das der Kunde aufgrund eines Defekts die Werkstatt aufsucht und so den Auftrag zur Reparatur gibt. Du bist aber noch nicht auf den (imho interessanten) notwendigen Detailgrad eingegangen.
Zitat:
Original geschrieben von mr.of
Sorry, sorry, sorry ...
Das die Leute danach fragen ist normal. Der darauf folgende Hinweis aber notwendig. Der Knackpunkt lautet "ohne Einverständnis des Urhebers".
@ red pirat
Nur Jubelschreie zu lesen ist bestimmt cool und einfach, tiefer graben nur was für Spinner, stimmts? Frohe Piraterie noch. Als weitergehende Lektüre empfielt sich http://www.heise.de oder die General Public License.
MfG BlackTM
Müsst ihr Zeit haben 😁 ..... duckundwech