Was für ne Strafe wenn ohne Licht unterwegs?

Tach zusammen,
seit neuestem ist mein Licht vorne kaputt und wollte mal fragen was es für eine "Strafe" gibt also sprich Geld usw...(Wenn die Polente einen erwischt)
und nein der Roller ist nicht getunt oder son schrott (ich bin kein "Ultra hyper leet gangster" -_-)

Google rückt nix raus..

Mfg

Beste Antwort im Thema

Ich als Polente kann Dir nur eins sagen. Wenn es knallt und Du ohne Licht unterwegs warst, holt sich die Versicherung den entstandenen Schaden bei Dir zurück !!! Und das kann mehrere 100.000 € sein, wenn z.B. ein Tanklastzug Dich übersieht, der Fahrer verreißt und dann in den Straßengraben knallt. Sollte es noch Tote oder Verletzte geben, stelle Dich auf eine lebenslange hohe Rente ein, die Du zahlen musst. Ganz zu schweigen von Deinem Gewissen, vorher hier im Forum gefragt zu haben und dann NICHTS getan zu haben. Wegen einer scheiß kleinen Birne für 3 €, die in 2 Minuten getauscht ist. Denk drüber nach...

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Hallo Zebra777,

wie allgemein bekannt ist, ist dazu längst ein BGH-Urteil gefallen.
Ausserdem gibt es diverse Gesetze rund um Versicherung, Haftpflicht und ganz speziell Kfz-Haftpflicht, die auch nicht so ganz beliebig sind.
Findest Du alle online. Oder im gut sortierten Buchregal auf Deiner Wache, falls Ihr noch keine EDV habt. 😉

Ein Amtsrichter, der da nach Bauchgefühl statt Gesetz und höchstrichterlicher Rechtsprechung urteilt, kriegt die Akte nach Revision mit einem süffisanten Kommentar wieder auf seinen Schreibtisch zurück.

Zitat:

Wenn Du bewußt (!) ohne Licht mit Deinem Roller fährst ...

Verteidigung: "Licht ist just zuvor ausgefallen. Bei der Abfahrtskontrolle hat es noch funktioniert".

Ferner ist vorsätzliches Fahren ohne Licht noch lange kein Vorsatz zum (tödlichen) Unfall. Erst letzteres wäre sehr kritisch für den Versicherungsschutz.

Du kennst doch die Abgrenzung der verschiedenen Fahrlässigkeitsstufen, dem Vorsatz, dem Eventualvorsatz usw.

Aber wem erzähle ich das eigentlich ... oder sag mal, hattet Ihr bei Eurer Ausbildung überhaupt keine Rechtskunde?
Sollte das allgemein bekannte Süd-Nord Bildungsgefälle sich auch auf Diplom-Verwaltungsfachwirte in Staatsdiensten erstrecken?

Hallo Thomas :-)

schön das Du ein abgeschlossenes Jurastudium hast ;-) Ich leider nicht. Habe aber lange Jahre Erfahrung, wie bei Unfallverursachern in solchen oder ähnlichen Fällen gerichtlich entschieden wurde. Und da wurde sehr oft anders entschieden als Du hier so schlau schreibst. Wenn der Rollerfahrer X mit seinem Roller Y in vollem Bewußtsein ohne Beleuchtung die Straße Z entlang fährt und dabei den Ö totfährt, dann ist das keine Fahrlässigkeit mehr ;-) Natürlich auch kein Vorsatz, es sei denn er wollte den Ö totfahren ;-) Was vielleicht auch Totschlag wäre. Naja Spass beiseite. Zumindest wird es deutlich teurer und langwieriger für den Unfallverursacher als "Deine" schön beschriebene 5.000 €-Klamotte ;-)

Und dem Richter sein Urteil so leicht wieder auf den Schreibtisch knallen das kannste mal getrost vergessen. Aber ich denke Du wirst in der Praxis wenig Erfahrung mit solchen Dingen haben, obwohl Du ein gutes theoretisches Wissen hast. Beides ist jedoch nicht immer vereinbar ;-)

Und Thema Bildungsgefälle. Da ich in Mitteldeutschland lebe und Du hier auf so oberklug machst, wohnst Du wahrscheinlich an der deutsch-österreichischen Grenze?? Grins***

Hallo aurian, ich hoffe das war o.k.? Wenn nicht, lies bitte auch die (den) Beitrag zuvor. Dankeschön.

2:0 für Zebra, er hat voll Recht.

Danke für die Blumen :-))

Aber manchmal wundere ich mich über die Naivität mancher Leute !! Maximal 5.000 € bezahlen wenns knallt... dem Richter erzählen, dass das Licht zufällig voher ausgefallen sei... dem Richter wird sein Urteil einfach nach der Revision auf den Tisch geknallt... hahahahaaa.

Übrigens Thomas, erzähl doch den Rollerfahrern hier auch, dass alleine der Antrag auf eine Revision viele tausend Euro kostet. Die Rechtsanwaltkosten und Gutachterkosten über mehrere tausend Euro mal außen vor gelassen. Müsste Dir als Volljurist ja bekannt sein :-) Da kommen schnell mehrere 10.000 Euro zusammen. Und die Wartefrist bis zur Revisionsverhandlung dauert viele Monate oder gar Jahre. Nur mal so aus der Praxis ;-)

Einheitstags-Grüße aus Preußen von einem ungebildeten Polizisten in Richtung Freistaat ;-)

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