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Xenon-Licht am Motorrad und Motorroller?

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 16:03

Licht - ein Thema, dass sicher für Alle interessant ist!

Xenonlicht ist derzeit das beste Licht und nicht nur für Autofahrer, auch am Zweirad wäre diese Lichtquelle eine deutliche Verbesserung.

Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn

vom 22.10.2007 besteht bei Motorrädern die Möglichkeit einer offiziellen Xenonnachrüstung ohne eine TÜV Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Es besteht die Möglichkeit bauartgeprüfte Xenon Scheinwerfer an Krafträdern zu montieren, da eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung derzeit nur bei PKW`s gefordert wird lt. Stvzo.

Eine Abnahme des Scheinwerfers ist nicht gefordert, da der Scheinwerfer ein EG- bzw. ein ECE-Prüfzeichen besitzen muss.

Eine eventuelle TÜV-Änderungsabnahmenpflicht besteht nur für die Halterung des Scheinwerfers, wenn von diesem eine Gefährdung ausgehen könnte, wie z.b. durch scharfe Kanten oder unzureichende Montage.

Somit können Motorräder sowohl mit einem Scheinwerfer für das Abblendlicht als auch einem Scheinwerfer für das Fernlicht in echter hochwertiger Xenontechnik ausstatten - ganz offiziell mit Zulassung !

..................und was für Motorräder gilt müßte eigentlich auch für

Motorroller anwendbar sein.

 

 

 

 

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22 Antworten

Ich halte diesen Bericht für einen Hoax.

Kannst du dazu eine offizielle (Internet-)Quelle nennen?

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 16:10

Schaut mal hier rein:

http://www.day-lights.de/shop/catalog/index.php?cPath=884

Hier gibt es Xenon-Kits ab € 99.-

Dachte ich's mir doch. Im Kleingedruckten steht, daß der Betrieb im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig ist. Hätte mich auch gewundert, da mir eine Änderung der geltenden Rechtslage nicht bekannt ist.

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

Schaut mal hier rein:

:rolleyes:

woher ahnte ich bloß, dass dieser shop zur sprache kommt?....

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

Es besteht die Möglichkeit bauartgeprüfte Xenon Scheinwerfer an Krafträdern zu montieren, da eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung derzeit nur bei PKW`s gefordert wird lt. Stvzo.

quellanagabe?

und weils so einfach ist xenon nachzurüsten, ist bmw auch derzeit der einzigste motorradhersteller der xenon anbietet und das ist auch nur aufgrund des speziell konstruierten fahrwerks möglich, das als leuchtweitenregulierung (...) dient.....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Im Kleingedruckten steht, daß der Betrieb im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig ist.

womit wir wieder beim üblichen thema "ebay-hid-xenon ist NICHT legal fahrbar" angekommen sind....

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 16:18

................... wo hast Du das so schnell gelesen - erst richtig informiern und dann Schlüsse ziehen!

Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn

 

vom 22.10.2007 besteht bei Motorrädern die Möglichkeit einer offiziellen Xenonnachrüstung ohne eine TÜV Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

 

Es besteht die Möglichkeit bauartgeprüfte Xenon Scheinwerfer an Krafträdern zu montieren, da eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung derzeit nur bei PKW`s gefordert wird lt. Stvzo.

Das kann im Prinzip jeder in seine Anzeigen reinschreiben...

Wo gibt es einen offiziellen Link des Bundesverkehrsministeriums zu diesem Thema?

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

................... wo hast Du das so schnell gelesen - erst richtig informiern und dann Schlüsse ziehen!

ich denke, ich habe mich mit diesem thema besonders dem hid-xenons mehr als ausreichend beschäftigt.....und das kleingedruckte bestätigt immer wieder meine aussagen...!

und was das bundesverkehrsministerium damit zu tun haben sollte, ist mir schleierhaft! dafür zuständig ist eigentlich das kraftfahrtbundesamt.....!

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

...da eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung derzeit nur bei PKW`s gefordert wird lt. Stvzo.

In welchem Paragraphen soll das genau stehen?

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 16:44

Leider konnte ich beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keinen Zugang über das Net zu den KFZ-Zulassungs-Richtlinien finden. Das geht vielleicht nur auf schriftliche Anfrage.

Aber diese Fragen sollen ja durch das Thema hier erst richtig aufgedeckt werden.

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

Leider konnte ich beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keinen Zugang über das Net zu den KFZ-Zulassungs-Richtlinien finden.

weil die auch relativ wenig bzw. garnichts damit zu tun haben! dafür ist das kba (kraftfahrtbundesamt) zuständig mit sitz in flensburg.....

der umstand dass die auf der seite von "day-lights" (die im übrigen auch immer wieder zur sprache kommt, wenns um illegale xenon-basteleien geht) noch nichtmalmehr in der lage sind die abkürzung "StVZO" richtig zu schreiben, in kombination damit, dass NUR die fa. day-light anscheinend im besitz dieser bekanntmachung ist und niemand sonst und dazu das vekehrsministerium auch garnicht für solche mitteilungen zuständig ist.... :confused:

naja....alleine diese 3 punkte die gegen die fa. daylight sprechen, solltem einem schon zu denken geben!

und damit kann amn das thema wohl getrost abhaken,

und sich fragen, warum dann noch kein anderer hersteller xenon anbietet für 2-räder, außer bmw aber auch das nur wegen der speziellen fahrwerksausrüstung, wenns doch angeblich so einfach ist......

am 5. Januar 2008 um 18:36

Ich glaub Xenon-Abblendlicht legal nachrüsten ist wohl unmöglich,

wie sieht es mit Fernlicht aus, es gibt von Hella Fernlichtscheinwerfer zum Nachrüsten(fürs Auto) sind die automatisch auch für Roller legal?

Grüsse

Es geht ums nachrüsten von bauartgeprüften Xenon Scheinwerfern, nicht darum um einen Halogen Scheinwerfer illegal mit Xenon zu aufzurüsten, das ist ein Unterschied.

Sofern beim Zweirad wirklich keine dynamische LWR und Streuscheibenreinigungsanlage vorgeschrieben ist (was sich meiner Kenntnis entzieht, aber durchaus nicht ausgeschlossen ist), könnte man solche Scheinwerfer am Moped legal verbauen. Diese gibt es z.B. als Universalscheinwerfer von Hella seit einigen Jahren und wären von der größe auch am Moped verbaubar. http://www.hella-press.com/search_detail.php?...

Xenon Fernscheinwerer brauchen keine LWR und Reinigungsanlage, können also in jedem Fall verbaut werden. Voraussetzung aber auch hier ein für Xenon bauartgeprüfter Scheinwerfer und nicht nur einen Xenon Brenner in den alten Scheinwerfer stopfen, das bleibt immer illegal.

Habe auf einer anderen Website folgendes dazu gefunden:

Guckst du hier

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 12:35

:rolleyes: ...........vom 09.10.2002 - das ist auch nicht gerade der neueste Stand.

Da es ja ständige Veränderungen in den Vorschriften gibt, kann diese schon

längst wieder veraltet sein.

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