Was darf ich ziehen!

Hallo Anhängergemeinde! mal ne Frage:
Mein Zugfahrzeug (egal) darf laut Papiere 1300kg gebremst ziehen.
Nun habe ich nen Anhänger hier stehen der 2000kg Gesamtgewicht
hat. Wenn ich diesen nun leer ziehe, oder mit nicht mehr wie 1300kg
gesamt, darf ich das, oder gilt auch "man könnte ja 2oookg gesamt" also auch leer verboten???
zu meinem Führerschein, ich dürfte auch 40 to. halt den alten Klasse2.
Danke für eure Antworten...in diesem Sinne,mfg chevydirk

Beste Antwort im Thema

Hallo,

für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht entscheidend.
Lediglich beim Führerschein kommt es auf die zulässigen Gesamtmassen und die Leermasse an.

Liebe Grüße
Herbert

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Schaut mal hier

http://...boeckmann-anhaengerprofi.com/...siges_gesamtgewicht_118.html

Zitat:

Original geschrieben von frankylie


Schaut mal hier

http://...boeckmann-anhaengerprofi.com/...siges_gesamtgewicht_118.html

Hallo,

und genau das und nichts anderes habe ich die ganze Zeit gepostet.

Zitat:

Ein kleines Rechenbeispiel : Wiegt ein zwei-Tonnen-Anhänger leer 400 Kilo und hat Ihr Pkw eine maximale Anhängelast von 1200 Kilo, dürfen Sie den Anhänger immerhin noch mit 800 Kilo beladen.

Es darf keine Stützlast zugerechnet werden. Basta.

Und warum nicht? Was hintendran hängt, ist die Summe der Radlasten und nicht mehr.

Hallo,

die Anhängelast ist das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers minus Stützlast. Die Stützlast geht auf das Zugfahrzeug.
Beispiel:
Der Anhänger hat abgehängt auf der Waage 1300 Kg. Die Stützlast beträgt 50 Kg. Angehängt ergibt das eine Anhängelast von 1250 Kg, wobei sich die tatsächliche Achslast des Zugfahrzeuges hinten um die 50 Kg der Stützlast erhöht.

Gruß shorti

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Hallo,
ich falle bald vom glauben ab......

Wenn das Fahrzeug und damit die AHK zugelassen ist ein Gewicht von 1.200 kg
zu ziehen, somit die Zugbelastung der AHK 1.200 kg ist, dann darf der Hänger auf der Waage auch nur 1.200 kg wiegen und NICHT 1.250 kg bei einer Stützlast von 50 kg.. 😰😰

Wie schwer ist das eigentlich zu verstehen? 😕😕😕😕

Das gesamte Zuggewicht darf laut Papieren nur 1.200 kg betragen. 😉
Das hat absolut nichts mit irgendwelchen Achslasten zu tun.
Vielleicht könnte die Achse bauartbedingt ja sogar 1.600 kg vertragen und die Reifen haben auch entsprechende Traglast.
Was darf ich dann noch alles dazu rechnen??

Ich wünsche allen, die dann mit 1.250 kg fahren, viel Spaß bei einer
Verkehrskontrolle. 😛😛
Die Grünen (jetzt teils Schwarzen) werden euch schon aufklären.

Und später sieht das Gespann so aus wie hier . 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78


Hallo,
ich falle bald vom glauben ab......

Wenn das Fahrzeug und damit die AHK zugelassen ist ein Gewicht von 1.200 kg
zu ziehen, somit die Zugbelastung der AHK 1.200 kg ist, dann darf der Hänger auf der Waage auch nur 1.200 kg wiegen und NICHT 1.250 kg bei einer Stützlast von 50 kg.. 😰😰

Wie schwer ist das eigentlich zu verstehen? 😕😕😕😕

Das gesamte Zuggewicht darf laut Papieren nur 1.200 kg betragen. 😉
Das hat absolut nichts mit irgendwelchen Achslasten zu tun.
Vielleicht könnte die Achse bauartbedingt ja sogar 1.600 kg vertragen und die Reifen haben auch entsprechende Traglast.
Was darf ich dann noch alles dazu rechnen??

Ich wünsche allen, die dann mit 1.250 kg fahren, viel Spaß bei einer
Verkehrskontrolle. 😛😛
Die Grünen (jetzt teils Schwarzen) werden euch schon aufklären.

Und später sieht das Gespann so aus wie hier . 🙁

Stimmt, man wird Dich schon belehren.

Also:

Zunächst mal sind hier einige BEISPIELE (!!!!) aufgeführt, die die Berechnung verdeutlichen, und richtig, die Achslasten der einzelnen Fahrzeuge spielen sehr wohl eine Rolle. Weiterhin ist das von Dir angeführte Zuggewicht nicht zu verachten.

Da die Stützlast auf das Zugfahrzeug geht, spielt somit der Beladungszustand und damit die Achslast hinten des Zugfahrzeuges eine Rolle.

Wenn Du dann noch einmal die zulässige Anhängelast gebremst mit der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers addierst, wirst Du feststellen, dass bei nicht wenigen Fahrzeugen das Ergebnis über der angegebenen zulässigen Gesamtmasse des Zuggewichtes liegt. Somit stehst Du vor der Wahl - entweder den Anhänger gewichtstechnisch voll ausnutzen oder den Pkw, bei einem wirst Du jedenfalls zurückstecken müssen.

Da durch die Stützlast das Zugfahrzeug bereits auf der Hinterachse belastet ist, wirst Du dir auch Gedanken machen müssen, wie Du das Gewicht im Zugfahrzeug verteilst, um weder die zulässige Achslast der Hinterachse, noch die der Vorderachse zu überschreiten.

Zu allem Überfluss musst Du natürlich noch die zulässige Stützlast beachten, die ebenfalls nicht überschritten werden darf und auf gleichmäßige Beladung des Anhängers achten, so dass nicht die linke Seite deutlich schwerer ist als die Rechte - *puuuuh, schwitz.... -🙂

Ja, stimmt, Anhängen, reinsetzen, losfahren ist nicht, man muss schon überlegen was man da macht und vor allem wie man es macht.
Wie hoch die zulässigen Gewichte letztlich individuell sind, ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Letztlich kann sich jeder auf Grund der genannten Beispiele und unter Beachtung der jeweiligen, zulässigen, Gewichte nun ausrechnen, was bei ihm geht.

Gruß shorti

@shorti:

Zitat:

Wenn Du dann noch einmal die zulässige Anhängelast gebremst mit der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers addierst, wirst Du feststellen, dass bei nicht wenigen Fahrzeugen das Ergebnis über der angegebenen zulässigen Gesamtmasse des Zuggewichtes liegt.

da lass dich lieber noch mal belehren...

@shorti,

das Zuggewicht ist das Gewicht welches am Kugelkopf der AHK gezogen werden darf.
Und nicht anderes.
Aber:
Ich bin hier raus, sorry!

Ihr würfelt da munter was durcheinander. Bei manchen - aber nicht allen - Fahrzeugen gibt es ein zulässiges Zuggesamtgewicht. 😉

Ansonsten zitiere ich mal von hier :

Zitat:

Bei einachsigen Anhängern hinter Pkw oder Kombi-Kraftwagen berechnet sich die Anhängelast aus dem Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich Stützlast, weil die Stützlast dem ziehenden Fahrzeug zugerechnet wird (vgl. OLG Hamm VRS 40, 222 f unter Hinweis auf eine entsprechende Äußerung des Bundesverkehrsministeriums vom 18. September 1970), so dass die Anhängelast praktisch bei der Wägung des angekuppelten Einachsanhängers ermittelt wird (Kullik, Die polizeiliche Überwachung der Kraftfahrzeuge und ihrer Anhänger, 3. Aufl. (1978) S. 104/105, 111).

Sagt eigentlich alles.

Jungens,

Beck'sche Kurzkommentare, Hentschel / König / Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage

Dort steht alles 🙂

Und: wie bereits gesagt, das Zuggewicht ist nicht die Anhängelast.
Zweifelsfrei setzt sich ein Zug aus zwei Fahrzeugen zusammen, nämlich einem Kraftfahrzeug (ziehendes Fahrzeug) und einem Anhänger. Das Zuggewicht kann sich somit nur aus den beiden tatsächlichen Gesamtmassen beider Fahrzeuge ergeben.
Etwas anderes ist die Anhängelast. Zweifelsohne ergibt sich diese, definitionsgemäß, aus der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers minus Stützlast.

shorti

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ihr würfelt da munter was durcheinander. Bei manchen - aber nicht allen - Fahrzeugen gibt es ein zulässiges Zuggesamtgewicht. 😉

Du hast ja recht ichtyos,

stand hier aber nicht zur Debatte.

Es ging allein darum (Beispiel):
Ein Fahrzeug hat eine AHK und darf 1200 kg (wie im Fahrzeugschein eingetragen,
Zulassungsbescheinigung Teil I, Punkt O.1) ziehen.
Das max. Zuggewicht/ Zugkraft/ Anhängelast an der AHK-Kugel ist also max. 1200 kg und nicht mehr.

Einige User meinen sie dürften dann 1250 kg ziehen, weil sie die Stützlast von 50 kg drauf rechnen.
Und das ist schlicht falsch.
Mit Zuggewicht ist NICHT das gesamte Gespann gemeint!

Und das hat grundsätzlich nichts mit der Art des Fahrzeuges, dessen Achslast oder der Achslast des Anhängers zu tun. Das sind andere Themen.

Nee, Lodo, das ist ja das hüpfende Komma: Gezogen werden nur 1200 kg. Die 50 kg sind am Auto verladen.

@ichtyos:
Wie schon erwähnt, hatte die Fragestellung erstmal nichts mit dem Zuggewicht zu tun, aber da wir sonst ja wieder alles durcheinander würfeln, könntest du doch mal deine nachfolgende Berechnung erklären.

Zitat:

Wenn Du dann noch einmal die zulässige Anhängelast gebremst mit der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers addierst, wirst Du feststellen, dass bei nicht wenigen Fahrzeugen das Ergebnis über der angegebenen zulässigen Gesamtmasse des Zuggewichtes liegt

.

@Lodo44:

Zitat:

Ein Fahrzeug hat eine AHK und darf 1200 kg (wie im Fahrzeugschein eingetragen,
Zulassungsbescheinigung Teil I, Punkt O.1) ziehen.
Das max. Zuggewicht/ Zugkraft/ Anhängelast an der AHK-Kugel ist also max. 1200 kg und nicht mehr.
Einige User meinen sie dürften dann 1250 kg ziehen, weil sie die Stützlast von 50 kg drauf rechnen.
Und das ist schlicht falsch.

dazu gibt es durchaus einige andere Meinungen im Netz.

Zitat:

Original geschrieben von navec


@Lodo44:
dazu gibt es durchaus einige andere Meinungen im Netz.

Die

Meinungen

gibt es, kursieren auch im Netz herum.

Ist aber eine total

falsche Annahme

und stimmt nun mal nicht. 🙁😰

Es kursieren auch andere Meinungen herum (die irgend jemand im Netz behauptet), so soll man den Wohnwagen bis 10% überladen dürfen. 🙁
Auch das ist falsch. 😰
Lediglich bei einer Kontrolle wird eine sog. Wiegetoleranz abgezogen.
Man kann diese Abzugstoleranz aber nicht vorsätzlich überladen.

Leider werden diese Falschmeldungen von Unwissenden immer wieder zitiert.
Das ist halt das Internet und Foren in denen jeder eine Meinung kundtun kann. 🙁🙁

Zitat:

Original geschrieben von navec


@ichtyos:
Wie schon erwähnt, hatte die Fragestellung erstmal nichts mit dem Zuggewicht zu tun, aber da wir sonst ja wieder alles durcheinander würfeln, könntest du doch mal deine nachfolgende Berechnung erklären.

Zitat:

Original geschrieben von navec



Zitat:

Wenn Du dann noch einmal die zulässige Anhängelast gebremst mit der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers addierst, wirst Du feststellen, dass bei nicht wenigen Fahrzeugen das Ergebnis über der angegebenen zulässigen Gesamtmasse des Zuggewichtes liegt

.

Das war eine - zugegebenermaßen etwas sehr umständliche - Umschreibung des Zuggesamtgewichtes.

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