Was darf ich ziehen!

Hallo Anhängergemeinde! mal ne Frage:
Mein Zugfahrzeug (egal) darf laut Papiere 1300kg gebremst ziehen.
Nun habe ich nen Anhänger hier stehen der 2000kg Gesamtgewicht
hat. Wenn ich diesen nun leer ziehe, oder mit nicht mehr wie 1300kg
gesamt, darf ich das, oder gilt auch "man könnte ja 2oookg gesamt" also auch leer verboten???
zu meinem Führerschein, ich dürfte auch 40 to. halt den alten Klasse2.
Danke für eure Antworten...in diesem Sinne,mfg chevydirk

Beste Antwort im Thema

Hallo,

für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht entscheidend.
Lediglich beim Führerschein kommt es auf die zulässigen Gesamtmassen und die Leermasse an.

Liebe Grüße
Herbert

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Ich versuche mal, in dem verlinkten Fred den einen oder anderen Rechtsauskenner noch mal zu einer Antwort zu bewegen. Richter kenne ich da keinen, aber Fachanwälte für Verkehrsrecht. Mal sehen...

seht ihr, ein heissen thema. aber genau das problem ist auf der strasse auch. nicht jeder polizist der dich rauszieht weiss genau in diesem fall, is richtig oder falsch... werde mich also tunlichst mal unter dem zulässigen zuggewicht meines fahrzeuges halten um in jedem fall ziehen zu dürfen, wie ich euren antworten entnehmen darf. wobei ich natürlich nicht immer erstmal auf die waage fahre😉

Okay. Aber nicht jeder kann sich für zehn Tage pro Jahr einen groß ausgelegten Zugwagen leisten.

Eine erste Antwort ist schon angekommen:
OLG Hamm (Beschluss vom 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90)

Zitat:

<1.) Bei einachsigen Anhängern hinter Pkw oder Kombi-Kraftwagen berechnet sich die Anhängelast aus dem Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich Stützlast, weil die Stützlast dem ziehenden Fahrzeug zugerechnet wird (vgl. OLG Hamm VRS 40, 222 f unter Hinweis auf eine entsprechende Äußerung des Bundesverkehrsministeriums vom 18. September 1970), so dass die Anhängelast praktisch bei der Wägung des angekuppelten Einachsanhängers ermittelt wird (Kullik, Die polizeiliche Überwachung der Kraftfahrzeuge und ihrer Anhänger, 3. Aufl. (1978) S. 104/105, 111)

.

Alles sicher nicht mehr brandneu - aber was gegenteiliges habe ich noch nicht gelesen.

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hi,
habe mal bei einem Gutachter nachgefragt.
Anhängelast= tatsächliches Gesamtgewicht = Achslast + Stützlast
Achslast wird im angehängten zustand ermittelt und anschliesend die tatsächliche Stützlast
zulässiges Gesamtgewicht wird im abgehängtem Zustand ermittelt
warum der Gestzgeber beim zul. Gesamtgewicht und tatsächlichen Gesamtgewicht bei der ermittlung
so unterschiedlich vorgeht, ist damit begründet, dass es Hänger mit kuriosen zul. Achslasten- und zul.
Gesamtgewicht- Verhätnissen gibt.

Gruß
Dortmunder 65

Kannst Du den Gutachter noch mal fragen, auf welche Normen er seine Antwort bezieht?

Ich kann das noch nicht wirklich glauben... (ist aber kein Angriff gegen Dich!)

Hab ich gleich gemacht, hätte dann meine € gekostet für genaue Quellenangaben.
Er sagte nur StVO, EU Normung und allgemeine Rechtssprechung.
Bin aber schon einige Zeit im net am suchen und lesen, die Amtssprache ist leider nicht Verbraucher freundlich. Was ich bisher gelesen habe trifft die Aussage ziemlich genau. Anhängelast ist in der Definition stark habhängig von den Zusätzen tatsächliche und zulässige, besonders in Gerichtsurteilen.
Mir ist bei den frühen EU Normen aufgefallen, dass die Ermittlung der Gewichte am Anfang wohl nicht eindeutig war. Vielleicht haben hier länderspezifische Normgebung zu einem Kompromiss geführt und dieses Durcheinander zustande gebracht.

Gruß
Dortmunder 65

Ähmm ja - auf so einen Gutachter könnte ich recht gut verzichten.
Ich hatte iirc auf Seite 1 mal auf ein anderes Forum verlinkt - die Fakten mit den neuen Beiträgen halte ich nach wie vor für sicher.

Zitat:

Original geschrieben von Dortmunder 65


Hab ich gleich gemacht, hätte dann meine € gekostet für genaue Quellenangaben.
Er sagte nur StVO, EU Normung und allgemeine Rechtssprechung.
Bin aber schon einige Zeit im net am suchen und lesen, die Amtssprache ist leider nicht Verbraucher freundlich. Was ich bisher gelesen habe trifft die Aussage ziemlich genau. Anhängelast ist in der Definition stark habhängig von den Zusätzen tatsächliche und zulässige, besonders in Gerichtsurteilen.
Mir ist bei den frühen EU Normen aufgefallen, dass die Ermittlung der Gewichte am Anfang wohl nicht eindeutig war. Vielleicht haben hier länderspezifische Normgebung zu einem Kompromiss geführt und dieses Durcheinander zustande gebracht.

Gruß
Dortmunder 65

Genau das scheint der Punkt zu sein: Zulässige und tatsächliche Anhängelast und auch zulässiges und tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers. Wenn das Auto wenger ziehen darf, als der Anhänger wiegen kann (zul. Anhänglest < tats. Gesamtgew. Anhänger < zul. Gesamtgew. Anhänger) wird die Stützlast dem Auto zugerechnet. Also wird angekoppelt gewogen. Ist das zul. Gesamtgewicht Anhänger < Anhängelast des Autos, gilt das zul. Gesamtgewicht des gesamten Anhängers. Der Anhänger wird dann abgekoppelt gewogen, weil er insgesamt nicht schwerer sein darf, als das zul. Gesamtgewicht.

Bisher erscheint mir jede erwähnte Quelle dieser Logik zu folgen.

Viele Grüße
Baumi

Wenn ich Deine < nicht irgendwo falsch gelesen habe, sehe ich das genauso.

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht überschritten werden - unabhängig von den anderen Baustellen.

Was dann erst mal bedeuten würde, dass Franjo mit seiner Aussage richtig lag.

Ich finde diesen Tread richtig spannend. Vielleicht hat noch jemand bessere Quellen? Ich glaube, wenn jemand Stress hat mit einem uninformierten Rennleiter, kann das hier schon weiterhelfen.

Viele Grüße
Baumi

Zitat:

Original geschrieben von baumi70


Was dann erst mal bedeuten würde, dass Franjo mit seiner Aussage richtig lag.
Viele Grüße
Baumi

Davon bin ich überzeugt, sonst hätte ich es nicht gepostet. 😁 😁

Wenn es um den überladenen Hänger geht, wird der natürlich abgekuppelt gewogen. Wenn es darum geht (wie beim TE) ob ich den ziehen darf, wird nur das anhängende Gewicht ermittelt. Wenn dabei der Zugwagen mit der Hängerkupplung auf der Straße schleift, wird die Rennleitung auch die Einhaltung der Stützlast kontrollieren. 🙁

Da hilft dann natürlich eine Niveauregulierung enorm! 🙂

Diesen Thread (und den anderen zu einem ähnlichen Thema) habe ich mit Interesse gelesen und mit Schrecken ist mir eingefallen, dass ich es verpennt habe, meinen Lappen verlängern zu lassen. Der CE ist nun verfallen. 🙁

C1E ist unbefristet gültig und der reicht mir auch. Das habe ich noch nie ausgereizt und werde das wohl auch nicht brauchen. Insofern ist alles in Butter. 🙂

Es raucht einem aber echt der Schädel, wenn man sich durch die vielen Führerscheinklassen durchwurschteln muss.

Zitat:

Original geschrieben von MasterL2H3


... mit Schrecken ist mir eingefallen, dass ich es verpennt habe, meinen Lappen verlängern zu lassen. Der CE ist nun verfallen. 🙁

Hallo,

das ist so nicht richtig.
Erkundige dich bei deinem Straßenverkehrsamt.
Abhängig von dem verstrichenen Zeitraum, ist meistens keine besondere Prüfung erforderlich.
Wenn die Verlängerung erst wenige Jahre versäumt wurde, dann ist das normale ärztliche und augenärztliche Gutachten über die gesundheitliche Eignung, erforderlich.
Erst wenn viele Jahre verstrichen sind, könnten weitergehende Prüfungen gefordert werden.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


das ist so nicht richtig.
Erkundige dich bei deinem Straßenverkehrsamt.
Abhängig von dem verstrichenen Zeitraum ...

Danke für den Tipp! Das ist tatsächlich noch nicht soooo lange her. Ich werde mal nachfragen.

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