1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Was darf ich Ziehen mit meinem Führerschein

Was darf ich Ziehen mit meinem Führerschein

hallo,
wollte mal kurz nachfragen ob einer weiß wie das ist und zwar geht es darum das ich mein Auto einen Golf 2 abholen muss und zwar auf einem Anhänger und nun wollt ich mal wissen wie das ist ob ich den Anhänger mit dem 2erGolf drauf überhaupt ziehen darf mit meinem normalen Autoführerschein oder nicht.
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..

Ähnliche Themen
34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Vor allem wirds gleich nochmal teurer, wenn man mit dem 'falschen' Führerschein unterwegs ist und erwischt wird.

Nicht nur daß es teuer wird. Wenn man da nämlich eine Kombination fährt, die man nicht fahren darf, so sind Fahrer "Fahren ohne Fahrerlaubnis"

und

Halter "Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" mit 6 Punkten und einem Strafverfahren dabei. Schlimmstenfalls haben dann beide gar keinen Führerschein mehr und müssen zur MPU, bevor sie ihn wiedererlangen dürfen. Ebenso ist dann das polizeiliche Führungszeugnis auch nicht mehr "sauber".

Wie gesagt: Schlimmstenfalls. Man kann auch etwas Glück haben und kommt mit einer geringen Geldstrafe und den 6 Punkten davon.

Ich kenne es von der fahlererschule so, das ich einen 750kg anhänger immer anhängen kann.
Das heist also der klasse B schein geht bis 3,5 to + noch der 750kg anhänger der dran kann.
Gruss
Maik

Naja, das mit der MPU käme hier wohl nicht in Frage, aber ne Strafanzeige für beide mit ggf. Geldstrafe von Gericht oder zumindest ne Geldzahlung als Auflage durch die StA wärs evtl. mal. Hinterher käm dann noch die Fahrerlaubnisbehörde mit den Punkten hinterher. Soviel ich von der Behörde weiß aber 4 für den Fahrer und 1 Punkt für den, der das ermächtigt (Halter). Die MPU würde die Behörde bei VErdacht auf Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz behördlich anordnen. Das käme meiner Meinung nach hier auf gar keinen Fall in Frage. Da müssen schon einige psychische Gegebenheiten (meist ja Alkohol und Drogen) vorhanden sein.

Zitat:

Original geschrieben von neo49


Naja, das mit der MPU käme hier wohl nicht in Frage

Es ist sehr unwahrscheinlich - aber wenn man vom Worst case ausgeht, dann sollte man auch daran denken.

Zitat:

Original geschrieben von neo49


aber ne Strafanzeige für beide mit den Punkten wärs mal. Soviel ich von der Behörde weiß aber 4 für den Fahrer und 1 Punkt für den, der das ermächtigt (Halter).

Nee, sind jeweils 6 davon.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Hast Du meinen Beitrag gelesen ?
Ich zitiere nochmal:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 Kilogramm).
Der Anhänger samt Ladung darf die Leermasse (nicht gesamte Masse !) des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Demzufolge: Passt mit einem C230 nicht.

Habe ich, aber Du meinen offenbar nicht:

Die Leermasse des C 230 beträgt 1540 kg.

Die Masse des Anhängers samt Ladung in meinem Beispiel beträgt 1410kg.

Überschreitet der Anhänger samt Ladung (1410kg) nun die Leermasse des Zugfahrzeugs (1540kg)?

Der C 230 fällt nur wegen seiner um 25 kg zu hohen zulässigen Gesamtmasse aus.

Was auch geht: Mach den Golf um 16kg leichter und nimm diesen Anhänger (Nutzlast 1014kg, zGG 1300kg):

http://www.ap-anhaengerprofi.de/...railers-MB-P4_1300_kg_gebremst.html

Dann passt es mit dem C 230.

Alex

Deine Antwort
Ähnliche Themen