Was darf der TÜV bei Prüfung von Durchrostungen?

Hallo,

Kann mir hier jemand rechtlich abgesicherte Aussage treffen, ob der TÜV bei der HU Prüfung mit einem Schraubenzieher im Schweller und anderswo bohren darf und durchsehen darf, oder wo ist da die Grenze zur Sachbeschädigung - gerade wie geschehen bei meinem Oldtimer?

Grüsse

Max

Beste Antwort im Thema

Der Übergang ist fliessend. Wenn der TüV dir eine unbeschädigte Stelle beschädigt, dann ist das Sachbeschädigung. Wenn er den Rost durchdringt, dann nicht.
Das Vorgehen ist absolut normal, völlig egal ob es sich dabei um einen Oldtimer handelt oder nicht. Und wenn es durchrostet ist, dann ist es halt durchrostet.

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Ich hab noch nie bei der HU ein Fahrzeug gesehen, wo der Prüfer mit dem Schraubenzieher ein intaktes Blech beschädigt hat.
Ganz ehrlich, die sehen den ganzen Tag nichts anderes als Schweller. Die können durchgerostete Schweller ohne Beschädigung erkennen. Allein durch das Klopfen mit dem Griff eines Schraubenziehers lässt sich das erkennen.

Und einen "Rentermotor" erkennt man eigentlich sofort, meist werden die dann nochmal weggeschickt für eine bequeme Vollgasrunde auf der Autobahn.

Wenn Löcher oder Durchrostungen da sind, dann werden sie auch nicht durch eine Schraubendreher verursacht sein sondern durch Rost. Wenn sie dann bei einer Prüfung auffallen und hinterher zu sehen sind ist das keien Sachbeschädigung durch den Prüfer.
Früher mussten wir das sportlich fair hinnehmen, heute wird geklagt. Seitdem die Advokaten jedem Hoffnung auf Recht machen ist das eben anders geworden .....
Gibt's eigentlich Urteile gegen TÜV Prüfer?

Zitat:

@querys schrieb am 6. September 2016 um 08:26:41 Uhr:


Und einen "Rentermotor" erkennt man eigentlich sofort, meist werden die dann nochmal weggeschickt für eine bequeme Vollgasrunde auf der Autobahn.

Echt? Woran denn?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 6. September 2016 um 08:32:08 Uhr:


Gibt's eigentlich Urteile gegen TÜV Prüfer?

Irgendwo wird man schon eines finden, denn das sind auch nur Menschen, die erstens auch mal Fehler machen und wo man früher oder später einen Idioten drunter hat.

Aber zu mehr als 99% wird es wohl genau das am Ende sein:

Zitat:

@Knergy schrieb am 5. September 2016 um 17:16:46 Uhr:


Naturgemäß sehen das aber einige Zeitgenossen anders, wenn das dünne Restblech noch Farbe drauf hat, muss es demzufolge noch gut sein. Sticht der TÜV-Prüfer also durch so ein Rostnest, ist der automatisch der böse ...
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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. September 2016 um 09:13:18 Uhr:



Zitat:

@querys schrieb am 6. September 2016 um 08:26:41 Uhr:


Und einen "Rentermotor" erkennt man eigentlich sofort, meist werden die dann nochmal weggeschickt für eine bequeme Vollgasrunde auf der Autobahn.

Echt? Woran denn?

Gruß Metalhead

Da gibt es tatsächlich mehrere Indizien für.
Renter kommen meist selbst, Fahrzeug ist auf jemanden zugelassen, der bereits etwas älter ist.
Häufig kommen die bereits seit Jahren mit dem gleichen Fahrzeug und sie erzählen dir dass sie seit dem letzten Mal vielleicht 3000km gefahren sind.

Das alles sind Indizien, die dich fragen lassen, wann denn die letzte Vollgasrunde war.

Sollte alles nichts helfen und das Auto am Tester hängen ergibt sich beim ersten Lauf in den Begrenzer eine gewaltige Rußwolke, die oftmals von der Hallenabsaugung nicht mehr bewältigt werden kann.
Spätestens jetzt muss das Auto zur Zwangsrunde.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. September 2016 um 09:13:18 Uhr:



Zitat:

@querys schrieb am 6. September 2016 um 08:26:41 Uhr:


Und einen "Rentermotor" erkennt man eigentlich sofort, meist werden die dann nochmal weggeschickt für eine bequeme Vollgasrunde auf der Autobahn.

Echt? Woran denn?

Gruß Metalhead

Mach mal an so einer Karre den Öldeckel auf! Das ist aber kein Rohöl oder Teer .....

Den Öldeckel hat noch keiner bei mir auf gemacht (wenn das Öl alle 2 Jahre gewechselt wird, siehst du da auch IMHO nix) und woher soll der Prüfer weissen wie alt der Halter ist (mal angenommen er kommt nicht selber)?
Klar, man kann es sehen, muß es aber nicht (und vielen wird's auch sch** egal sein).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. September 2016 um 13:44:59 Uhr:


Den Öldeckel hat noch keiner bei mir auf gemacht (wenn das Öl alle 2 Jahre gewechselt wird, siehst du da auch IMHO nix) und woher soll der Prüfer weissen wie alt der Halter ist (mal angenommen er kommt nicht selber)?
Klar, man kann es sehen, muß es aber nicht (und vielen wird's auch sch** egal sein).

Gruß Metalhead

Ich meinte auch nicht den TÜV Prüfer, sondern dich! Mach mal an einer solchen Karre den Öldeckel auf!

Früher stand das Alter vom Halter tatsächlich noch im Schein (nun seit über 10 Jahren nicht mehr).
Oftmals kann man aber auch vom Vornamen auf das Alter des Halters schließen und dann fragt man eben, wann das letzte Mal Autobahn angesagt war 😉

Hi Adolf 😁

Da hat also wer einen Oldtimer, welcher augenscheinlich rostzerfressen ist, das Rostzerfressene aber nicht gleich auffällt, weil da noch ein klein wenig Lackfarbe oder Wachs drauf ist. Jetzt kommt der böse Tüvler und wagt es, mit einem Schraubendreher in die rostzerfressene Stelle zu pieken. Natürlich ist der Tüvler nun dran schuld, dass der Oldtimer ein Loch mehr hat.
Man hätte sich ja auch ganz einfach mal um den Oldtimer kümmern können.Oder hat man die Möglichkeit für sich gleich mal ausgeschlossen, dass besonders alte Fahrzeuge auch mal rosten können ?

Besser ist aber, du rennst zu einem Advokaten, der verspricht dir 2000,- rauszuklagen und die Sache verläuft dann im Nichts!

Ist ja wieder geballte Fachkompetenz hier in der Runde.
Zum Thema Rost:
Die Prüfer habe zum einen ein gutes Auge dafür und zum anderen gibt es an jedem Fahrzeug neuralgische Schwachstellen. Di kloppen auch nicht mehr Blind unters Auto. Und ich selbst kann mich nicht erinnern, in den letzten 25 Jahren, die ich in dem Beruf verbracht habe ( Mechaniker!), mal einen Prüfer gesehen zu haben, der eine Blechstelle beschädigt hat, die nicht angerostet war.
Zum Thema AU:
Es gibt Punkte, die muss jeder AU-Berechtigte vorher abarbeiten: Motor betriebswarm (Öl min. 60-80°C), Ölstand kontrollieren, Siichtprüfung Riementrieb + Abgasanlage, Nachweise zeigen lassen, ob und wann der Steuerriemen getauscht wurde. Ist der Intervall lange überfällig, sollte er die AU evtl. Verweigern. Hält der AU-Berechtigte alle Prüfschritte und gesetzl. Vorgaben ein, ist er (die Fa. / die Prüforganisation) nicht für Schäden, die im Rahmen der AU entstehen, Haftbar.
Benziner-PKW werden so bis 3000 U/min hochgedreht. Das sollte auch ein Rentnermotor gut Verkraften. Und die Diesel werden bis an die Abregeldrehzahl geführt. Ist der Wagen Warm und technisch in Ordnung, verkraftet er das auch.

Viele Grüße
Thomas

Bei mir hat noch nie jemand vor der AU den Ölstand kontrolliert, ZR-Wechsel hat auch niemanden interessiert.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. September 2016 um 17:00:37 Uhr:


Bei mir hat noch nie jemand vor der AU den Ölstand kontrolliert, ZR-Wechsel hat auch niemanden interessiert.

Gruß Metalhead

Ist aber in den Prüfvorschriften so verankert.

Viele Grüße
Thomas

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