Was brauche ich zum LKW Fahren alles?

Hallo zusammen,

Ich könnte unter Umständen eine Stelle als Kraftfahrer bekommen, für Tagestouren. Da gibt es feste Arbeitszeiten am Tage, und ich möchte Von meinem jetzigen Job weg, da ich die Schichtarbeit nicht mehr packe.

Ich habe seit 2009 meinen Klasse C Führerschein der für diese Stelle reicht, da solo Fahrzeug mit Kran. Ich müsste diese bkf Module machen, das weiss ich auch und eine Fahrerkarte beantragen. Reicht das schon aus um da anfangen zu können oder gibt es irgendwas was ich übersehen habe? Ich lese immer das Kraftfahrer ein 3 jähriger Lehrberuf ist, ich habe den C Schein damals wegen Feuerwehr gemacht und ausser die Module, die die potentielle neue Firma bezahlt, keine weitere Ausbildung im Bereich LKW. Gibt es für den Ladekran auch extra eine Schulung?

Danke euch schonmal für die Antworten

Sonnige Grüsse

19 Antworten

Zitat:

Gewerblich fahren ist hier sicher der falsche Ausdruck. Denn das Fahren einer Betonpumpe, Mobilkran, Feuerwehrfahrzeuge, (selbstfahrende Arbeitsmaschinen) ist meistens auch gewerblich. Dennoch werden hier keine Module benötigt.

Module braucht man für den gewerblichen Güterverkehr.

Der Ersteller dieser Frage möchte einen LKW mit Selbstlader fahren und da ist es Gewerblich...
Er ist selber bei der Feuerwehr wozu der Schein auch gemacht wurde und weiß daher das er dafür befreit war...

Zitat:

Die Frage ist dann aber, wer in der Folge zur Verantwortung gezogen wird. Das kann meiner Ansicht nach, nur derjenige sein, der beauftragt hat. Also der Fuhrparkleiter o. ähnliche Funktion.

Die ganzen Ausbildungscheine wie Stapler, Kran, .... führen erst dazu, dass der Bediener auch die Verantwortung tragen kann.

da Sind beide dran weil der Bediener ohne Schein nicht bedienen darf und der Verantwortliche es zugelassen hat ohne Prüfung...

...für das Bedienen eines Kranes wird kein Kranschein benötigt - auch wenn dieser Quark 50x gewendet & immer wieder meist von Leuten die diese Dinger verkaufen behauptet wird, wird er deshalb nicht richtiger.

siehe §29 DGUV Vorschrift 52... da steht nichts von einem Kranschein
- eine BEfähigung kann man auch auf anderem Weg nachweisen.

§ 29 Kranführer, Instandhaltungspersonal
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhal-
ten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen:
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben
2. die körperlich und geistig geeignet sind
3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befä-
higung hierzu ihm nachgewiesen haben und
4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuver-
lässig erfüllen

Zitat:

@Mtec schrieb am 1. Mai 2022 um 18:53:12 Uhr:


...für das Bedienen eines Kranes wird kein Kranschein benötigt - auch wenn dieser Quark 50x gewendet & immer wieder meist von Leuten die diese Dinger verkaufen behauptet wird, wird er deshalb nicht richtiger.

ja früher war das egal aber auch die Zeiten haben sich geändert...

das wird aber von der BG gefordert und es ist auch eine Prüfung abzulegen... das sind vorgaben und nicht frei erfunden weil damit Geld verdient werden kann... da die Unterlagen mit der BG abgesprochen werden müssen und natürlich kann das auch ein Betrieb selber machen wenn die Möglichkeit besteht, aber da fehlt den meisten Betrieben die Zeit usw...

Die nochmal ganz genau zum nachlesen was genau gefordert wir und der unterschied von Unterweisung und Schulung mit Prüfung

https://www.bghm.de/.../309-003.pdf

Eigentlich braucht man zum Lkw fahren nur eines ;

Starke Nerven

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Und eine gute Rechtschutzversicherung , die einem den Rücken frei hält wenn es jemanden nicht gefällt wie du fährst.

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