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Was bedeutet "F.H." im kfz schein?

Themenstarteram 31. März 2007 um 12:41

Mahlzeit!

Hab gerade die zukünftigen Papiere meines 02 Trans Am´s in der Hand!Da steht im Fahrzeugschein:

"Platz F.H. Amtl.Kennzeichen 300*200MM*Ausn. -Genehm.Erford."......

Was heißt das F.H.?

Ich weiß das ich "kleine" schilder bekomme,deshalb versteh ich den Satz nicht!

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22 Antworten
am 2. April 2007 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von Kurupt21

Das mit dem vorderen Kennzeichen STIMMT NICHT!Man bekommt auch für vorne ein kleines KZ! Oder habt ihr schonmal ein Auto gesehen das hinten ein kleines schild und vorne ein normales EU schild hatte??????Also ich definitiv nicht!

Ja, MEINS und ALLE anderen in Berlin z.B.!

Ist absolut normal hier.

Gruß,

Tobias

Dann schmeiss ich mal in die Runde, Astro Van, zugelassen in Berlin, Eintrag in Brief und Schein: PLATZ F.AMTL. KENNZ. VUH MAX. 320x110MM

Ich fahr also hinten UND vorne ein kleines Kennzeichen in Berlin spazieren.

Themenstarteram 2. April 2007 um 17:05

Danke Astrodriver!!!

Hier noch zum Beweiß:

http://www.cardomain.com/ride/243455

 

Das ist der TA meines Kollegen,im selben Zulassungsbezirk wie ich!GER=Germersheim! Also bekomm ich sicher auch ein kleines!Jeder der hier ein US car fährt hat kleine Kennzeichen!Bei uns gibt es auch hoffenweiße "Deutsche" Pkw`s mit viereckigen Kennzeichen!Was normal auch nur im Ausnahmefall legal ist!naja, Dienstag hab ich den Termin bei der zulassung....Abwarten!

@Tobias

Kannst du mir mal erklären, wie du an deinem Plymouth den "Schneeschieber" befestigt hast? Geht doch gar nicht!

Ach, das Leben, besser die Zulassungsstellen, sind unfair... ich will auch ein kleines Schild vorne... wobei man ja noch von Glück reden kann, daß ich hinten ein kleines bekommen hab und das ohne Probleme, aber vorne wollte mir der Typ partou keins geben.

Themenstarteram 2. April 2007 um 18:09

Also wenn das Schild vorne übermäßih absteht ist das nicht rechtens!Geht zum Tüv, lasst euch ein Gutachten machen, und ab zur zulassung damit! Irgendwo in unseren vielen Paragraphen steht geschrieben das vorwiegend vorne ABSOLUT KEINE SPITZEN ODER SCHARFEN gegenstände sein dürfen!Wenn ich das schild an meine 4.Gen Firebird z.b. machen würde, würde es ca. an 5cm. anliegen,der rest des schildes würde einfach frei in der Luft stehen!Das darf nicht sein,also braucht man ein kleines,ganz einfach!

am 2. April 2007 um 23:46

Dann versuch doch mal dich in einem absolut identischen Wagen Wagen reinzuschmeißen, der keine Berliner Zulassung hat und melde den Morgen in Berlin an.... viel Spaß!!

Ich habe die Scheiße in letzter Zeit drei mal mit US Autos mitgemacht!

Zitat:

Original geschrieben von astrodriver

Dann schmeiss ich mal in die Runde, Astro Van, zugelassen in Berlin, Eintrag in Brief und Schein: PLATZ F.AMTL. KENNZ. VUH MAX. 320x110MM

Ich fahr also hinten UND vorne ein kleines Kennzeichen in Berlin spazieren.

Dieses riesenteil wir mit drei Schrauben gehalten.

Die Jungs von der Vorführstelle meinten, ich soll es unten seitlich wie beim Alfa monteren, aber erstens ging das nicht und zweiten hätte das auch zum kot...n ausgesehen.

Ich hatte je kennzeichenhalter im US-Format vorne Montiert.

Orig. Daimler Chrysler. Musste ich entfernen.

Vor einer Woche haben wir einen US Probe angemeldet, der hatte kleines Kennzeichen vorne eingetragen und dranne.

Die haben die Prüfstelle angerufen und gefragt was das für ein Wagen ist, ob das brechtigt sein könnte. Die haben die Meldestelle angewiesen, diesen Eintrag aus den Papieren fortzulassen.

Der hat jetzt auch nen Schneeschieber an der Frontschürze.

Und das Argument scharfkantig ist denen egal, die sagen, man bräuchte ja nur nen Kunstoffhalter anbauen, schon ist keine Gefährdung mehr gegeben.

Glaubt mir einfach, ich habe alles versucht!!

Wer es nicht glaubt kann bei LaboKFZ anrufen, so heißt die Zukassungsstelle in Berlin: 030 90 2690 und einfach mal fragen. Die meinen das ist verboten und geht nicht!

Gruß,

Tobias

@Tobias

Ich glaub dir das schon. Dazu lebe ich zu lange in Berlin, und kenne die Berliner Behörden zur Genüge, als das ich dir nicht glauben würde das die jeden Scheiß mitmachen. Mir stellt sich nur die Frage wie die das begründen.

Erstens, auch die kleinen Kennzeichen sind gesetzlich abgesegnete Kennzeichen denn sonst dürften sie ja gar nicht verwendet werden. Zweitens, hängt die Frage ob das auf Beweisfotos in Radarkontrollen lesbar ist, denn darum gehts ja wohl, NICHT davon ab an was für einem Fahrzeug das Kennzeichen hängt. Dann kommt die Begründung das vorne ja keine Kennzeichenbeleuchtung existiert. Abgeschmettert, die Kennzeichen sind reflektierend und was ist mit Mofas, Motorräder, Rollern, teilweise Traktoren und Arbeitsmaschinen? Die haben vorne überhaupt kein Kennzeichen!! Bei denen MUSS das hintere, auch das kleine als EINZIGE Kennzeichnung reichen!

Das was dort abgeht ist behördlich abgesegnete Willkür und Schwachsinn. Wie haben die denn dir gegenüber argumentiert? Und wo warst du denn, in Marzahn oder Kreuzberg?

PS: Übrigens ist §60 STVZO Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen aufgehoben. Also wie und wo wird die Sache jetzt gesetzlich geregelt? Und wenn sie nicht eindeutig geregelt ist, wogegen verstößt du dann mit einem kleinen Kennzeichen?

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