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Was bedeutet eine gelbe rechteckige Eichplakette mit 2017 auf Laserblitzer, Eichung abgelaufen ?

Themenstarteram 28. Juli 2018 um 10:20

Hallo,

ich war vor kurzem auf dem Beifahrersitz als wir innerorts von der Polizei angehalten wurden.

Grund wir wären 17km/h zu schnell und der Fahrer (nicht ich) wäre nicht angeschnallt gewesen.

Ich sagte gleich sehe ich anders, wir waren nicht zu schnell und der Fahrer hat sich gerade eben abgeschnallt.

Bei näheren Betrachten der Lasermessvorrichtung auf einem Stativ sah ich eine gelbe rechteckige Eichplakette mit der Zahl 2017 ohne eine Monatsmarkierung, ich meinte gleich das die Eichung abgelaufen wäre.

Fotos durfte ich nicht machen.

Wie seht ihr das ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juli 2018 um 15:34:41 Uhr:

 

Für solche Leute sollte zumindest ein Ausflug auf die Wache mit 2-3 Stunden "Wartezeit" drin sitzen, um sich mal in Ruhe über Kompetenzbereiche zu unterhalten. In dem Zuge kann der TE dort auch seinen Einspruch loswerden.

:D Bekannter vor Jahren nach seinem USA-Urlaub mit Kumpels erzählt. Einer der Miturlauber war auch ein notorischer Rechthaber und Besserwisser, Jurastudium nach 3 Semestern wegen Erfolglosigkeiten abgebrochen, sind bei den Polizisten eh die Liebsten.

In den USA waren Sie mit einem Mietwagen unterwegs und besagter Geistesriese war Fahrer, Andere können ja nicht fahren, und er war etwas zu schnell was einem Polizisten missfallen hat = Kontrolle. Anlässlich dieser Kontrolle gleich mal ein paar blöde Sprüche losgelassen, blöd das der Cop Deutschstämmig war, und seine rechthaberische Art hat dann im örtlichen Provinzknast ein Ende gefunden. Blöd für ihn, es war Freitag Mittag und der Richter schon weg ins Wochenende und Keiner wusste genau wann er wiederkommen würde, nur das er ab Mittwoch wieder Termine habe. :D Ergebnis was das er von Freitag Mittag bis Mittwoch Mittag Zeit zum Nachdenken bekommen hat und dazu dann noch ein paar 100$ wegen zu schnellem Fahren, einige 100$ weil er den Cop beleidigt habe und nochmals einige 100er weil er dem Richter erklären wollte wie Der seinen Job zu machen habe.

:D Dafür hatten die Anderen einige schöne Tage in der Ecke, der Cop hatte ihnen einige Ziele genannt die bei Touristen komplett unbekannt sind. :D Mit einer Ausnahme fanden Alle den Ort gemütlich und die Einwohner Gastfreundlich.

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am 28. Juli 2018 um 10:25

Das muß so nicht sein. Wir haben geeichte Meßgeräte im Betrieb. Während früher der Ablauf der Gültigkeit auf der Plakette angegeben war, zeigen die aktuellen Plaketten den Zeitpunkt der Eichung. Die Gültigkeit ist dann dem Genehmigungsbescheid zu entnehmen.

OpenAirFan

am 28. Juli 2018 um 10:34

Bedeutet letzte Eichung 2017.

Wenn ein Fachanwalt einen Anhaltspunkt findet,

holt er sich einen Gutachter dazu, der das Messgerät und alle relevanten Unterlagen

inkl. der Schulungsunterlagen der Beamten, Dokumentation des Aufbau unter die Lupe nimmt.

Den Streß würde ich mir persönlich trotz vorhandener RSV aber nicht geben,

jedenfalls nicht bei 17kmh zu viel.

Manche haben (lieber) einen rostigen Nagel im Kopf....

Themenstarteram 28. Juli 2018 um 12:09

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Juli 2018 um 14:01:04 Uhr:

Manche haben (lieber) einen rostigen Nagel im Kopf....

Muss man das jetzt irgendwie verstehen ? ? ?

am 28. Juli 2018 um 12:26

Hmm, keine Ahnung wovon man spricht, aber hauotsache erstmal den Beamten gegenüber das Maul aufreißen und ihnen erklären, dass sie abgelaufene Messgeräte einsetzen.

Schade, dass die Zeiten vorbei sind, in denen Polizisten einfach mal grundlos solchen Zeitgenosse mit dem Schlagstock eins überbraten konnten.

Themenstarteram 28. Juli 2018 um 12:27

Zitat:

@ceinsler schrieb am 28. Juli 2018 um 12:34:45 Uhr:

Bedeutet letzte Eichung 2017.

Könnte aber bedeuten letzte Eichung am 2.1.2017, somit dann nicht geeicht.

In meiner früheren Firma musste ich sämtliche Messgeräte (Voltmeter,Thermometer,Spektrumanalyzer,Stromzangen,Oszi usw.) die im Vorjahr im selben Monat zum kalibrieren gegeben wurden bis zum Monatsende zum Kalibrieren geben oder sicherstellen das das Messgerät ab nächsten 1. des Monats nicht mehr verwendet wird.

Auf den Plaketten war immer Monat und Jahr zu lesen.

am 28. Juli 2018 um 12:29

Gehts noch? Ich würde dir wünschen in einem solchen Ländle mal Urlaub zu machen und in eine unangenehme Situation zu kommen. Wer sowas postet muss was an der Birne haben. Papa wohl 3x geworfen und Mama nur 2x gefangen?

Themenstarteram 28. Juli 2018 um 12:34

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juli 2018 um 14:26:17 Uhr:

Hmm, keine Ahnung wovon man spricht, aber Hauptsache erst mal den Beamten gegenüber das Maul aufreißen und ihnen erklären, dass sie abgelaufene Messgeräte einsetzen.

Schade, dass die Zeiten vorbei sind, in denen Polizisten einfach mal grundlos solchen Zeitgenossen mit dem Schlagstock eins überbraten konnten.

Hallo, Herr Wachtmeister, ich fragte die Beamten ob die Kalibrierung nicht abgelaufen wäre.

Niemand hat irgendwas aufgerissen.

Im übrigen habe ich mir erlaubt ihre Rechtschreibung zu korrigieren.

Das Verhalten vom TE ist doch vernünftig!

In allen mir bekannten technischen Bereichen steht die Jahreszahl auf Prüfplaketten für das Jahr, wo eine erneute Revision zu erfolgen hat.

Und da wäre es mir wurscht, ob ich 5Km/h oder 17km/h (angeblich) zu schnell war...!

-:)

am 28. Juli 2018 um 12:39

Die Kennzeichnung von Messgeräten wurde neu geregelt. Es wird nun der Beginn der Eichfrist (i. d. R. das Jahr der Eichung) gekennzeichnet und nicht mehr der Ablauf der Eichfrist. Hier stehen die Details!.

Gültigkeit ein Jahr für Geschwindigkeitsmeßgeräte. Ende bei 17 auf der Plakette dann der 31.12.2018!

OpenAirFan

am 28. Juli 2018 um 12:50

Tja, ein Kontrollgerät für Geschwindigkeit ist halt kein Voltmeter.

So kanns gehen, wenn man von seinem Arbeitsgebiet versucht auf andere Fachgebiete Rückschlüsse zu ziehen, von denen man keine Ahnung hat ;)

am 28. Juli 2018 um 12:51

Zitat:

@princeton schrieb am 28. Juli 2018 um 14:36:11 Uhr:

In allen mir bekannten technischen Bereichen steht die Jahreszahl auf Prüfplaketten für das Jahr, wo eine erneute Revision zu erfolgen hat.

Siehe oben. Anscheinend auch nicht dein Fachgebiet ;)

Man lernt nie aus.

am 28. Juli 2018 um 12:54

Zitat:

@MBTester schrieb am 28. Juli 2018 um 14:34:04 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juli 2018 um 14:26:17 Uhr:

Hmm, keine Ahnung wovon man spricht, aber Hauptsache erst mal den Beamten gegenüber das Maul aufreißen und ihnen erklären, dass sie abgelaufene Messgeräte einsetzen.

Schade, dass die Zeiten vorbei sind, in denen Polizisten einfach mal grundlos solchen Zeitgenossen mit dem Schlagstock eins überbraten konnten.

Hallo, Herr Wachtmeister, ich fragte die Beamten ob die Kalibrierung nicht abgelaufen wäre.

Auf einmal? Im Eingangspost steht das aber ganz anders. Aber egal.

Du musst sowieso unfehlbar sein, wenn du als Beifahrer nur mit dem Popometer beurteilen kannst, ob ihr (oder doch nur du ;) ) zu schnell gewesen seid.

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