Warum mein Wunschkennzeichen nicht möglich? (2 Buchstaben, 1 Ziffer)

Hallo Leute,

vieleicht weiss jemand bescheid, sonst muss mich bei der zulassungstelle nachfragen.

und war würde ich gerne als beispiel so ein kennzeichen haben: BL - XX 5 (2 Buchstaben, eine Ziffer)

so eins kann ich gar nicht auswählen auf der online wunschkennzeichen seite meines bezirks.

es kommt: nicht verfügbar - aber nicht weil schon vergeben sondern alle BL XX 5 sind nicht möglich.
ich müsste schon BL XX 55 nehmen.
aber warum?

Ich hab schon 2-3 autos gesehen, normale autos wie golf gti, beetle, tiguan mit BL XX 5.
waren also keine spezial autos, motorräder, amis etc.

Weiss jemand warum? Ich will unbedingt 2 Buchstaben und 1 Ziffer.

mfg

Michael

Beste Antwort im Thema

Es reicht dann mit eurer billigen Selbstdarstellung. Gerade ihr beide solltet euch gut überlegen, ob ihr weiterhin derart negativ hier auffallen wollt. Ich hoffe, ihr kennt den Spruch mit dem Tropfen und dem Fass. Auch die Geduld der Moderation ist endlich. Und damit zurück zum Thema, falls da noch was zu klären ist.

Gruß Tecci
MT-Moderation

115 weitere Antworten
115 Antworten

Ich habe das Gefühl da wird getrickst ohne Ende. Hab angerufen - klares nein für kleines Kennzeichen. Hab Fotos per Mail hingeschickt von Autos mit kleinen Kennzeichen. Angeblich nicht erklärbare Dinge. Die Mail ist auch erst nach dem 4. Versand angekommen ;-). Ich glaube da verdienen sich die Mitarbeiter der Zulassungsstelle ein Taschengeld nebenher aber sowas lässt sich ja nicht beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Würde ich auch gerne mal sehen ... jede Wette dass da irgendwo eine optische Täuschung zwischen einem "I" und einer "1" oder sowas vorliegt.

Wette verloren. 😉

Bei uns fahren jede Menge davon rum - und wie Tecci bereits ausführt, sind das sowohl Fahrzeuge als auch Insassen, die nicht im geringsten nach etwas "offiziellem" aussehen.

Bestes Beispiel ist ein tiefergelegter 3er BMW (E36, also aus den 90igern), Fahrer ist Jogginghosenträger und Kennzeichen lautet "F-9xx"
Davon gibt es bei uns mehrere BMW mit fortlaufend aufsteigener Nummer im Kennzeichen. Ebenso gibt es viele mit "F" und dann einer 4-stelligen Zahl. Diese widerum vorzugsweise an Fahrzeugen von amerikanischen Besitzern. (Kaserne befindet sich hier).

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ah ein SLS Kennzeichen. Hab ich schon mit YES gesehen. SL5 YE5... Die Idee ist nicht schlecht.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


zu 1. Stimmt, dass hat die Zulassungsstelle. Stimmt, dass Rechtsmittel des Widerspruches gibt es nicht mehr.

zu 2. Jedoch bleibt das Vergaberecht bei der Zulassungsstelle. Sicherlich kann man seine Wünsche vortragen und man wird sicherlich auch seinen Wunsch erfüllt bekommen, wenn dass Gewünschte frei ist. Aber einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen hast du m.E. nicht. Aus diesem Grund wirst du auch nicht klagen können auf ein bestimmtes Kennzeichen.

Geht auch nicht um ein bestimmtes, geht um eine bestimmte Größe. Hier eben BB XX0
Von denen dann nachweislich (in letzter Zeit) einige ausgegeben wurden.
Idealerweise sogar nach erster Ablehnung...

Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt.

Und natürlich kann man dann klagen. Vor allem wenn mans schriftlich hat. Mit dem oben genannten hat man dann 3 Möglichkeiten
1. nix
2. man kriegt es auch
3. einige Kennzeichen werden wieder eingezogen (über §8 aber diesmal Absatz 3)

Aber man muß auch gönnen können. 😉

Ich meinte nicht die Größe, sondern dass was drauf steht !!! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Folgebuchstaben nach der "Ortskennzeichnung" sind meines Wissens vorgeschrieben.
Erneuere dein Wissen und blicke in § 8 Abs. 1 S. 5 FZV 😉 Habe ich aber auch teilweise schon gesehen, dass es reguläre Kennzeichen sind, die nur Unterscheidungszeichen des Bezirks plus eine fünf-/sechsstellige Nummer haben. Sowohl die Fahrzeuge als auch deren Insassen sahen aber eher weniger nach Behörde oder diplomatischen Corps aus, daher zweifle ich die Aussage auch grds. nicht an, bin aber auch sehr verwundert darüber.

Gem. Anlage 2 zu § 8.1 FZV werden solche Ausnahmen nicht aufgeführt. Ich lese auch keine Möglichkeit aus dem § 8. Könnest Du mir da

Bitte

mal auf die Sprünge helfen.

Ähnliche Themen

Die Anlage 2 bezieht sich auf den ersten Teil des § 8 Abs. 1 FZV. Danach beginnt gedanklich ein neuer Abschnitt und da steht ganz klar drin, dass eben kein weiterer Buchstabe vergeben wird und sich die Kennzeichen eben nach Anlage 3 bestimmen...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Erneuere dein Wissen und blicke in § 8 Abs. 1 S. 5 FZV 😉 Habe ich aber auch teilweise schon gesehen, dass es reguläre Kennzeichen sind, die nur Unterscheidungszeichen des Bezirks plus eine fünf-/sechsstellige Nummer haben. Sowohl die Fahrzeuge als auch deren Insassen sahen aber eher weniger nach Behörde oder diplomatischen Corps aus, daher zweifle ich die Aussage auch grds. nicht an, bin aber auch sehr verwundert darüber.
Gem. Anlage 2 zu § 8.1 FZV werden solche Ausnahmen nicht aufgeführt. Ich lese auch keine Möglichkeit aus dem § 8. Könnest Du mir da Bitte mal auf die Sprünge helfen.

Ich hab gerade mal in die Anlage 2 reingeschaut.

Dort wird gesagt, wie eine solche "Erkennungsnummer" (also alles was hinter der Bezirksunterscheidung (z. B. K für Köln) kommt) aussehen KANN. Steht nicht explizit drin, dass auch eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern verwendet werden MUSS.

Mir persönlich irgendwie zu schwammig.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Die Anlage 2 bezieht sich auf den ersten Teil des § 8 Abs. 1 FZV. Danach beginnt gedanklich ein neuer Abschnitt und da steht ganz klar drin, dass eben kein weiterer Buchstabe vergeben wird und sich die Kennzeichen eben nach Anlage 3 bestimmen...

Wobei die Anlage 3 wiederum "nur" die Kennzeichengestaltung bei (im weitesten Sinne) Behördenfahrzeugen regelt.

Kommt mir halt immer noch komisch vor, dass Privatfahrzeuge offenbar die "alten" Behördenkennzeichen der Form K-1234 kriegen können.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Die Anlage 2 bezieht sich auf den ersten Teil des § 8 Abs. 1 FZV. Danach beginnt gedanklich ein neuer Abschnitt und da steht ganz klar drin, dass eben kein weiterer Buchstabe vergeben wird und sich die Kennzeichen eben nach Anlage 3 bestimmen...
Wobei die Anlage 3 wiederum "nur" die Kennzeichengestaltung bei (im weitesten Sinne) Behördenfahrzeugen regelt.

Kommt mir halt immer noch komisch vor, dass Privatfahrzeuge offenbar die "alten" Behördenkennzeichen der Form K-1234 kriegen können.

Ich kann es auch nicht glauben und glaube es auch nicht, denn wenn es da eine Lücke geben würde, würden

sehr viele

davon Gebrauch machen. Schön wäre ein Bild, dann könnte man ja mal schauen.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Wobei die Anlage 3 wiederum "nur" die Kennzeichengestaltung bei (im weitesten Sinne) Behördenfahrzeugen regelt.

Kommt mir halt immer noch komisch vor, dass Privatfahrzeuge offenbar die "alten" Behördenkennzeichen der Form K-1234 kriegen können.

Ich kann es auch nicht glauben und glaube es auch nicht, denn wenn es da eine Lücke geben würde, würden sehr viele davon Gebrauch machen. Schön wäre ein Bild, dann könnte man ja mal schauen.

Ich hätte sogar noch ein Kennzeichenschild mit einem alten Behördenkennzeichen (nicht im Besitz aber in Reichweite) - da vor einigen Jahren unsere Kat-Schutz-Fahrzeuge alle auf "NRW 8 XXXX" umgestellt wurden und die alten Tafeln bestimmt noch irgendwo rumflattern dürften.

Ok, wenn ich es mir aussuchen könnte, hätte ich gerne HH-7202 ... die Großstadtrevier-Fans dürften wissen warum 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Ich hab gerade mal in die Anlage 2 reingeschaut.

Dort wird gesagt, wie eine solche "Erkennungsnummer" (also alles was hinter der Bezirksunterscheidung (z. B. K für Köln) kommt) aussehen KANN. Steht nicht explizit drin, dass auch eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern verwendet werden MUSS.

Doch! Oder steht da irgendwo, dass die Zahlen 1-99999 als Erkennungsnummer verwendet werden können? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Kommt mir halt immer noch komisch vor, dass Privatfahrzeuge offenbar die "alten" Behördenkennzeichen der Form K-1234 kriegen können.

Komisch ja, erklären kann ich es auch nicht. Aber es gibt sie wirklich. Wie es funktioniert, keine Ahnung.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ich kann es auch nicht glauben und glaube es auch nicht, denn wenn es da eine Lücke geben würde, würden sehr viele davon Gebrauch machen. Schön wäre ein Bild, dann könnte man ja mal schauen.

Glaub es oder lass es, aber es gibt genug Leute, alleine hier schon, die das gesehen haben. Und das hat überhaupt gar nichts mit einer Lücke zu tun. Wenn es vereinzelte Zulassungsstellen gibt, die das machen, dann heisst das immer noch nicht, dass es a) überall so ist, b) es auch für jeden geht und c) das ganze gesetzlich gedeckt ist. Ruf doch einfach in Frankfurt an und frag...oder in Mainz...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Ich hab gerade mal in die Anlage 2 reingeschaut.

Dort wird gesagt, wie eine solche "Erkennungsnummer" (also alles was hinter der Bezirksunterscheidung (z. B. K für Köln) kommt) aussehen KANN. Steht nicht explizit drin, dass auch eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern verwendet werden MUSS.

Doch! Oder steht da irgendwo, dass die Zahlen 1-99999 als Erkennungsnummer verwendet werden können? 😉

Stimmt völlig, das steht da nicht. Touché 🙂

Dann wäre also die Variante K-1234 für den Privatwagen nicht möglich. Umso mehr würde mich nun ein Foto interessieren ... der TE möge dies bitte liefern 😉

Zitat:

Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4)
Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen

1) Zuteilung von Buchstaben
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.

2) Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
A 1 - A 999 bis Z 1 - Z 999
AA 1 - AA 99 bis ZZ 1 - ZZ 99
AA 100 - AA 999 bis ZZ 100 - ZZ 999
A 1000 - A 9999 bis Z 1000 - Z 9999
AA 1000 - AA 9999 bis ZZ 1000 - ZZ 9999

Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Stimmt völlig, das steht da nicht. Touché 🙂

🙂😉

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Dann wäre also die Variante K-1234 für den Privatwagen nicht möglich. Umso mehr würde mich nun ein Foto interessieren ... der TE möge dies bitte liefern 😉

EIGENTLICH nicht möglich...wie gesagt, an zwei Fahrzeugen habe ich es mit Frankfurter Nummer schon persönlich gesehen und ich weiß auch von einem Mainzer Fahrzeug. Seltsamerweise fängt bei beiden die Erkennungsnummer mit einer 9 an. Aber wie man darauf kommt, kann ich nicht erklären. Jedenfalls nicht nach der FZV. Vielleicht gabs auch in der StVZO mal nen anderen Passus und die Fahrzeuge sind schon viel früher zugelassen als seit dem Inkrafttreten der FZV...

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III



Zitat:

Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4)
Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen

Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

Sag mal wie oft denn noch?

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_2_65.html

allein hier im Thema jetzt das DRITTE mal!

Das ist gestrichen.

Seit 2 Jahren kann sich keine Zulassungsstelle mehr pauschal darauf berufen... 😉

Wo hast du das denn eigentlich her?

Hier die Nachverfolgemöglichkeit...
http://www.buzer.de/gesetz/9619/al34497-0.htm

Würde dennoch ich gern mal ein Bild von einem solchem Kennzeichen an einem Privatfahrzeug sehen. Vielleicht stellt hier einer ein Bild ein, scheinbar hat ja der Eine oder Andere sowas ja schon einmal gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


...

Argh, du verstehst mich völlig falsch. 🙂

Es geht mir nicht darum, dass grundsätzlich kurze Erkennungsnummern nicht vergeben werden.

Mir ging es mehr darum, dass die Definition von "Erkennungsnummer" nicht völlig klar dargestellt ist. Also i. S. v., ob eine "Erkennungsnummer" immer aus Buchstaben UND Zahlen bestehen muss oder ob (bei einer wörtlichen Auslegung des Paragraphen) auch eine Erkennungsnummer NUR aus Zahlen bestehen kann - unabhängig von der Anzahl der Stellen.

Edit: Wo ich das her habe? www.google.de mit Suchwort "Fahrzeugzulassungsverordnung Anlage 2" - vielleicht hab ich den falschen (veralteten) Link genommen, da spreche ich mich nicht von frei 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen