Warum mein Wunschkennzeichen nicht möglich? (2 Buchstaben, 1 Ziffer)
Hallo Leute,
vieleicht weiss jemand bescheid, sonst muss mich bei der zulassungstelle nachfragen.
und war würde ich gerne als beispiel so ein kennzeichen haben: BL - XX 5 (2 Buchstaben, eine Ziffer)
so eins kann ich gar nicht auswählen auf der online wunschkennzeichen seite meines bezirks.
es kommt: nicht verfügbar - aber nicht weil schon vergeben sondern alle BL XX 5 sind nicht möglich.
ich müsste schon BL XX 55 nehmen.
aber warum?
Ich hab schon 2-3 autos gesehen, normale autos wie golf gti, beetle, tiguan mit BL XX 5.
waren also keine spezial autos, motorräder, amis etc.
Weiss jemand warum? Ich will unbedingt 2 Buchstaben und 1 Ziffer.
mfg
Michael
Beste Antwort im Thema
Es reicht dann mit eurer billigen Selbstdarstellung. Gerade ihr beide solltet euch gut überlegen, ob ihr weiterhin derart negativ hier auffallen wollt. Ich hoffe, ihr kennt den Spruch mit dem Tropfen und dem Fass. Auch die Geduld der Moderation ist endlich. Und damit zurück zum Thema, falls da noch was zu klären ist.
Gruß Tecci
MT-Moderation
115 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
An Kurzzeitkennzeichen ist man schon immer gut rangekommen. 😉Zitat:
Original geschrieben von MvM
Seit dem es die neuen Motorradkennzeichen gibt kommt man sehr gut an ein Kurzzeitkennzeichen.
Sorry, meinte Kurzkennzeichen.
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Aber es gibt Leute, die dann immer noch annehmen zu Wissen wo ich herkomme. Schon mal mit 'auswärtigem' Kennzeichen in BW und anderen fremdenfreundlichen Gegenden gewesen? Da kriegt man schon mal zu hören, was wohl die Meisten denken: "Verzieh disch dahin wo d' herkomscht, du hascht hier gor nix valora." Was das auf hochdeutsch bedeutet, kann mir ja mal jemand gelegentlich übersetzen.
😉 Ob das nicht vielleicht mit dem persönlichen Auftreten oder Parkstil zu tun hat?
Wie auch immer, im Zollern-Alb Kreis wäre für Mich im wesentlichen nur folgendes Kennzeichen indikutabel- BL:ED xxx 😁 Wobei Ich schon Einen gesehen haben bei Dem rein optisch das Kennzeichen durchaus gepasst haben könnte.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
...und schon kann jeder am Fahrzeugheck lesen, dass Dein CLS auch ein CLS ist.
bei atu gibts buchstaben zum aufkleben...
...wenn er sich dann noch nen m3 aufkleber daneben ans heck pappt, soll das bis zu 10% mehrleistung geben - hab ich mal gehört ^^ 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Jein.1. Die Zulassungsstelle hat da schon noch Pflichten...
2. Daher würde ich auch eine begründete Ablehnung verlangen.
Und dagegen kann man klagen (Widerspruch gibts glaube ich nicht mehr).
zu 1. Stimmt, dass hat die Zulassungsstelle. Stimmt, dass Rechtsmittel des Widerspruches gibt es nicht mehr.
zu 2. Jedoch bleibt das Vergaberecht bei der Zulassungsstelle. Sicherlich kann man seine Wünsche vortragen und man wird sicherlich auch seinen Wunsch erfüllt bekommen, wenn dass Gewünschte frei ist. Aber einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen hast du m.E. nicht. Aus diesem Grund wirst du auch nicht klagen können auf ein bestimmtes Kennzeichen.
Ähnliche Themen
Man bekommt das Gewünschte nicht denn es liegt in den Schubladen der Mitarbeiter vermute ich. Sonst würde das nicht so ungleich behandelt.
Es soll ja in manchen Gebieten auch möglich sein frühere Behördenkennzeichen zu bekommen (also neben dem Landkreis/Stadt nur vier Zahlen) habe ich zB schon öfter in Hamburg gesehen (HH-1234) konnte ich im Kreis RD aber nicht bekommen. 🙁 🙁 🙁
Zitat:
Original geschrieben von pico24229
Es soll ja in manchen Gebieten auch möglich sein frühere Behördenkennzeichen zu bekommen (also neben dem Landkreis/Stadt nur vier Zahlen) habe ich zB schon öfter in Hamburg gesehen (HH-1234) konnte ich im Kreis RD aber nicht bekommen. 🙁 🙁 🙁
Mach mal ein Bild von einem solchen Kennzeichen.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Mach mal ein Bild von einem solchen Kennzeichen.Zitat:
Original geschrieben von pico24229
Es soll ja in manchen Gebieten auch möglich sein frühere Behördenkennzeichen zu bekommen (also neben dem Landkreis/Stadt nur vier Zahlen) habe ich zB schon öfter in Hamburg gesehen (HH-1234) konnte ich im Kreis RD aber nicht bekommen. 🙁 🙁 🙁
Würde ich auch gerne mal sehen ... jede Wette dass da irgendwo eine optische Täuschung zwischen einem "I" und einer "1" oder sowas vorliegt.
Folgebuchstaben nach der "Ortskennzeichnung" sind meines Wissens vorgeschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Folgebuchstaben nach der "Ortskennzeichnung" sind meines Wissens vorgeschrieben.
Erneuere dein Wissen und blicke in § 8 Abs. 1 S. 5 FZV 😉 Habe ich aber auch teilweise schon gesehen, dass es reguläre Kennzeichen sind, die nur Unterscheidungszeichen des Bezirks plus eine fünf-/sechsstellige Nummer haben. Sowohl die Fahrzeuge als auch deren Insassen sahen aber eher weniger nach Behörde oder diplomatischen Corps aus, daher zweifle ich die Aussage auch grds. nicht an, bin aber auch sehr verwundert darüber.
Naja, hier in der Gegend gibt es auch einen Polizisten dessen Nachbarin immer glaubte es sei ein Krimineller. Knapp 2m, gut 100 durchtrainierte Kilo, Glatze und Tätowiert und wenn er schlecht gelaunt ist sieht er nicht wirklich Vertrauenserweckend aus.
Ausserdem schau mal Fernsehen, bei Kripo oder Rauschgiftfahndern sieht man da öfters Typen die sicher nach Viel aber nicht nach Polizist aussehen. Die Zeiten wo man Polizisten usw ihren Beamtenjob ansah sind weitgehend vorbei.
Und bei der komunalen Kassenlage dürfte der optische Zustand der Fußvolkdienstwagen auch mit der Zeit zu wünschen übrig lassen.
Also unsere Zulassungsstelle ist cool, habe ohne Probleme mein WKZ bekommen: LK, ein Buchstabe, eine Ziffer.
Ah ein SLS Kennzeichen. Hab ich schon mit YES gesehen. SL5 YE5... Die Idee ist nicht schlecht.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
zu 1. Stimmt, dass hat die Zulassungsstelle. Stimmt, dass Rechtsmittel des Widerspruches gibt es nicht mehr.zu 2. Jedoch bleibt das Vergaberecht bei der Zulassungsstelle. Sicherlich kann man seine Wünsche vortragen und man wird sicherlich auch seinen Wunsch erfüllt bekommen, wenn dass Gewünschte frei ist. Aber einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen hast du m.E. nicht. Aus diesem Grund wirst du auch nicht klagen können auf ein bestimmtes Kennzeichen.
Geht auch nicht um ein bestimmtes, geht um eine bestimmte Größe. Hier eben BB XX0
Von denen dann nachweislich (in letzter Zeit) einige ausgegeben wurden.
Idealerweise sogar nach erster Ablehnung...
Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt.
Und natürlich kann man dann klagen. Vor allem wenn mans schriftlich hat. Mit dem oben genannten hat man dann 3 Möglichkeiten
1. nix
2. man kriegt es auch
3. einige Kennzeichen werden wieder eingezogen (über §8 aber diesmal Absatz 3)
Aber man muß auch gönnen können. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt.
Nicht irgendwelchen sich wichtig anhörenden Fachbegriffe schreiben, sondern die rechtliche Ableitung, dass diese beiden Fachbegriffe auch richtig angewendet sind.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Erneuere dein Wissen und blicke in § 8 Abs. 1 S. 5 FZV 😉 Habe ich aber auch teilweise schon gesehen, dass es reguläre Kennzeichen sind, die nur Unterscheidungszeichen des Bezirks plus eine fünf-/sechsstellige Nummer haben. Sowohl die Fahrzeuge als auch deren Insassen sahen aber eher weniger nach Behörde oder diplomatischen Corps aus, daher zweifle ich die Aussage auch grds. nicht an, bin aber auch sehr verwundert darüber.Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Folgebuchstaben nach der "Ortskennzeichnung" sind meines Wissens vorgeschrieben.
Hm, danke für das Wissensupdate 🙂
Ich frag mich nur grad, wen man auf der Zulassungsstelle schmieren muss, damit man auch wirklich so ein "altes Behördenkennzeichen" bekommt. Freiwillig geben die das doch nicht raus, glaub ich ...
Was bei einem Wunschkennzeichen möglich ist und was nicht sollte die zugehörige Zulassungsstelle beantworten können.
MT ist der falsche Ansprechpartner.