Warum lasierte Heckleuchten suboptimal sind..

Mercedes CLK 209 Cabrio

Ich oute mich mal als Spiesser😮
Zwar muss ich zugeben, dass ich leicht getönte Rückleuchten optisch durchaus toll finde, aber machen würde ich es nie aus der Angst heraus, dass ein Unfallgegner bei einem Auffahrunfall einfach behaupten würde, er hätte mich nicht bremsen sehen.

Was ich eben auf der Autobahn gesehen habe, bekräftigt mich darin nur noch mehr.. Siehe Bilder. Bevor jemand fragt, das Licht ist an!! Ich bin extra nochmal dran vorbei gefahren, um auszuschliessen dass er einfach vergessen hat das Licht einzuschalten..

Beste Antwort im Thema

Ich oute mich mal als Spiesser😮
Zwar muss ich zugeben, dass ich leicht getönte Rückleuchten optisch durchaus toll finde, aber machen würde ich es nie aus der Angst heraus, dass ein Unfallgegner bei einem Auffahrunfall einfach behaupten würde, er hätte mich nicht bremsen sehen.

Was ich eben auf der Autobahn gesehen habe, bekräftigt mich darin nur noch mehr.. Siehe Bilder. Bevor jemand fragt, das Licht ist an!! Ich bin extra nochmal dran vorbei gefahren, um auszuschliessen dass er einfach vergessen hat das Licht einzuschalten..

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Klar ist die Leuchtkraft normalerweise ein kelines bisschen beeinträchtigt.
Wenn es richtig gemacht wurde, fällt das aber absolut nicht auf, und die Leuchtkraft ist zu mind. 90% vollständig vorhanden.

In dem Fall war es wahrscheinlich einfach ein Vollpfosten, welcher einfach schwarzen Lack draufgeklatscht hat oder ähnliches..

der hats halt zu gut gemeint... ich lass meine demnächst auch lasieren, aber nicht so ;-)

ich kann nicht verstehen dass der gesetzgeber so einen schwachsinn zulässt der kennt wohl nur hell am tag und dunkel in der nacht dichter nebel oder sehr starker regen schneefall oder hagel schein er nict zu kennen als fernfahrer mit mehreren millionen kilometern weiß ich wovon ich rede

Wenn ich so einem Vollpfosten hinten drauf fahre zahlt er meinen Schaden und gut ist. Es gibt reichlich Gerichtsurteile über solche Fälle.
Es ist auch schlicht weg verboten. Es gibt getönte Heckleuchten mit ABE, die die Leuchtkraft die sie haben müssen, auch aufweisen.

Also aus meinem Bekanntenkreis (mit einem 3er BMW) hat so einen Prozess verloren. Er mußte 90% des Schadens am auffahrenden Fahrzeug bezahlen + Verfahrenskosten zu 100%. (Die Versicherung hat vom angerichteten Schaden 5000 EURO wieder eingefordert da er grob Fahrlässig gehandelt hat und die Betriebserlaubniss erloschen war.) Zusätzlich der Ärger am Hals weil die Betriebserlaubniss seines BMW erloschen war durch die verbotene Änderung der Heckleuchten durch die Behörden ....
Ein teures Vergnügen wie ich meine ..... und das nur weil man meint es sieht besser aus. 😁

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Der Gesetzgeber lässt sowas in D auch nicht zu, egal wie professionell die Lasierung gemacht ist. Es gibt immer mal wieder "Pseudogutachten", die halten aber alle einer genauen Prüfung nicht stand.
Davon abgesehen sind die meisten Lasierungen bräunlich, die ich bis jetzt gesehen habe und daher auch schon optisch ein no-go. Mittlerweile gibts ja auch verschiedene LED Rückleuchten mit E Prüfung für den W209, daher kann ich es sowieso nicht verstehen, warum beim CLK lasiert wird.

Gude, Olli.

P.S. auf dem Bild ist ja auch ein Schweitzer. So schnell wie dort gefahren wird, fallen die lasierten Rückleuchten wahrscheinlich gar nicht auf 😛

Zitat:

Original geschrieben von 9r-tester


Wenn ich so einem Vollpfosten hinten drauf fahre zahlt er meinen Schaden und gut ist. Es gibt reichlich Gerichtsurteile über solche Fälle.
Es ist auch schlicht weg verboten. Es gibt getönte Heckleuchten mit ABE, die die Leuchtkraft die sie haben müssen, auch aufweisen.

Also aus meinem Bekanntenkreis (mit einem 3er BMW) hat so einen Prozess verloren. Er mußte 90% des Schadens am auffahrenden Fahrzeug bezahlen + Verfahrenskosten zu 100%. (Die Versicherung hat vom angerichteten Schaden 5000 EURO wieder eingefordert da er grob Fahrlässig gehandelt hat und die Betriebserlaubniss erloschen war.) Zusätzlich der Ärger am Hals weil die Betriebserlaubniss seines BMW erloschen war durch die verbotene Änderung der Heckleuchten durch die Behörden ....
Ein teures Vergnügen wie ich meine ..... und das nur weil man meint es sieht besser aus. 😁

da muß ich dir natürlich recht geben da müßte dann der andere zahlen aber das wir dir vielleich nichts mehr nützen wenn sie dich dann aus dem auto schneiden weil dann andere bei dir hinten draufgefahren sind pkws und lkws

Nun, die Warscheinlichkeit ist wohl eher geringer (es sei denn ein LKW kommt von hinten angeschossen)
Der MB ist schon recht stabil gebaut und nicht gerade ein Risikofahrzeug für Insassen bei einem Unfall.
(Klaro ist das keine Garantie dafür das es nie passiert, aber halt geringer als bei anderen Dünnblechkisten)

Zitat:

Original geschrieben von 9r-tester


Wenn ich so einem Vollpfosten hinten drauf fahre zahlt er meinen Schaden und gut ist. Es gibt reichlich Gerichtsurteile über solche Fälle.
Es ist auch schlicht weg verboten. Es gibt getönte Heckleuchten mit ABE, die die Leuchtkraft die sie haben müssen, auch aufweisen.

Also aus meinem Bekanntenkreis (mit einem 3er BMW) hat so einen Prozess verloren. Er mußte 90% des Schadens am auffahrenden Fahrzeug bezahlen + Verfahrenskosten zu 100%. (Die Versicherung hat vom angerichteten Schaden 5000 EURO wieder eingefordert da er grob Fahrlässig gehandelt hat und die Betriebserlaubniss erloschen war.) Zusätzlich der Ärger am Hals weil die Betriebserlaubniss seines BMW erloschen war durch die verbotene Änderung der Heckleuchten durch die Behörden ....
Ein teures Vergnügen wie ich meine ..... und das nur weil man meint es sieht besser aus. 😁

Das erste, was ich bei einem Unfall mit einem solchen Unfallgegner empfehlen kann, ist die sofortige Polizeiliche Sicherstellung seiner Rückleuchten (oder anderes, je nach Unfallart) noch am Unfallort.

Und wie Du richtig sagst, es gibt einhellige Gerichtsentscheidungen dazu. Bei einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen ist so ein Vollpfosten sein Lebenlang pleite.!! Und wegen Vorsatz die Pappe weg. Ja, richtig weg, nicht nur 1 Monat.

Über so viel Dummheit und Verantwortungslosigkeit kann ich nur den Kopf schütteln und auf ordentliche Bestrafung hoffen und wie man liest, es gibt diese 😁

Tja, aber nur wenn etwas passiert ist.

Sonst wird es fast wie eine ORDNUNGSWIEDERIGKEIT abgehandelt und nur wenn das Ortnungsamt sich auf die Hinterbeine stellt wird es richtig teuer.
In den meisten Fällen kommt es aber nur zu einer Vorführung das ein zulässiger Zustand der Beleuchtung wieder hergestellt ist. Ein paar EURO Ordnungsgeld und damit ist es erledigt.

Ich wäre dafür das generell die Betriebserlaubniss entzogen wird und damit verbunden der KFZ Brief eingezogen und vernichtet wird. Dann wird es richtig teuer und vor allen Zeitaufwändig. Das wäre eine Strafe die sich dann einige überlegen würden ob sie das Risiko eingehen sollten.

Man sollte nicht dabei vergessen das vor allen andere Verkehrsteilnehmer einem großem Risoko ausgesetzt sind und zu 90% dabei immer Personenschaden heraus kommt. Das gehen besagte Personen die solche dunkelen Leuchten fahren wissendlich ein.
"Also erst mal richtig drauf haun bis der Verstand wieder da ist" würde mein Opa jetzt dazu sagen ..... 😁

Früher gabs Autos mit orangenen Blinkern, sowohl vorn wie hinten. Das sah wirklich sehr Sch....e aus. Und gegen Aufpreis dann weisse. Wie z.B. bei BMW. Doch die schwarzen sind genau so was. Weiss und ein etwas abgedunkeltes Rot sind immer noch attraktiv für die Meisten und auch für mich. Ganz schwarz ist oft ein Zeichen für eine gewisse FahrerInnenschicht.

Zitat:

Original geschrieben von 9r-tester


Tja, aber nur wenn etwas passiert ist.

Sonst wird es fast wie eine ORDNUNGSWIEDERIGKEIT abgehandelt und nur wenn das Ortnungsamt sich auf die Hinterbeine stellt wird es richtig teuer.
In den meisten Fällen kommt es aber nur zu einer Vorführung das ein zulässiger Zustand der Beleuchtung wieder hergestellt ist. Ein paar EURO Ordnungsgeld und damit ist es erledigt.

Ich wäre dafür das generell die Betriebserlaubniss entzogen wird und damit verbunden der KFZ Brief eingezogen und vernichtet wird. Dann wird es richtig teuer und vor allen Zeitaufwändig. Das wäre eine Strafe die sich dann einige überlegen würden ob sie das Risiko eingehen sollten.

Man sollte nicht dabei vergessen das vor allen andere Verkehrsteilnehmer einem großem Risoko ausgesetzt sind und zu 90% dabei immer Personenschaden heraus kommt. Das gehen besagte Personen die solche dunkelen Leuchten fahren wissendlich ein.
"Also erst mal richtig drauf haun bis der Verstand wieder da ist" würde mein Opa jetzt dazu sagen ..... 😁

Aber Opa weiss auch:

Hirn rausprügeln geht nur, wenn Hirn da ist 😁

Nachtrag:
Schwarze Rückleuchten
Schwarze Brille
Schwarze Scheiben
Eben nicht Helle, gell...:<d

Zitat:

Original geschrieben von 9r-tester


Tja, aber nur wenn etwas passiert ist.

Sonst wird es fast wie eine ORDNUNGSWIEDERIGKEIT abgehandelt und nur wenn das Ortnungsamt sich auf die Hinterbeine stellt wird es richtig teuer.
In den meisten Fällen kommt es aber nur zu einer Vorführung das ein zulässiger Zustand der Beleuchtung wieder hergestellt ist. Ein paar EURO Ordnungsgeld und damit ist es erledigt.

Ich wäre dafür das generell die Betriebserlaubniss entzogen wird und damit verbunden der KFZ Brief eingezogen und vernichtet wird. Dann wird es richtig teuer und vor allen Zeitaufwändig. Das wäre eine Strafe die sich dann einige überlegen würden ob sie das Risiko eingehen sollten.

Man sollte nicht dabei vergessen das vor allen andere Verkehrsteilnehmer einem großem Risoko ausgesetzt sind und zu 90% dabei immer Personenschaden heraus kommt. Das gehen besagte Personen die solche dunkelen Leuchten fahren wissendlich ein.
"Also erst mal richtig drauf haun bis der Verstand wieder da ist" würde mein Opa jetzt dazu sagen ..... 😁

Ich kann berichten was es kostet, denn mich hat man mal erwischt. Ich hatte mein damaliges Auto, einen Mondeo mit schwarz lackierten Rückleuchten, in der Stadt abgestellt. Als ich zurück kam hing eine Mängelkarte am Scheibenwischer. Bemängelt wurde:

- Rücklicht rechts und links außer Funktion
- Blinker hinten rechts und links außen Funktion
- Rückfahrleuchte rechts und links außer Funktion
- Nebelschlussleuchte außer Funktion
- Kein Reflektor vorhanden

Zusätzlich noch der Hinweis: Betriebserlaubnis erloschen!

Ich musste alles wieder in verkehrstauglichen Zustand zurückversetzen und das Fahrzeug bei der Polizei vorführen um den Rückbau bestätigen zu lassen.

Zusätzlich kam noch eine Ordnungswidrigkeit wegen "Bewegen eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehrs ohne gültige Betiebserlaubnis" hinzu. Summa sumarum, 2 Punkte, weit über 200 DM Strafe und einen haufen Ärger.

Jeder soll machen wie er will, ich hab bereits Lehrgeld bezahlt und lass es bleiben!

War das kurz vor Weihnachten (weil die Ordnungshüter noch ein paar Punkte sammeln mußten) 😁

Tja, für einige sind da 200 EURO "Portokasse" und sehen das nicht als Straffe an. 2 Punkte sind da schon ein wenig mehr zum Nachdenken aber als Abschreckung immer noch viel zu wenig.
Wie gesagt, Fahrzeugbrief einziehen und entwerten. Dann neuen Brief beantragen und "nur" in Verbindung mit einer kompletten Neuabnahme des Fahrzeuges. Das kostet recht viel Zeit da ein Gutachter sich das Fahrzeug komplett ansehen muß. (von den kosten einer Gutachen-Einzelabnahme wollen wir mal erst nicht anfangen, die ist sau hoch, kenne ich vom Motorrad her) Ist dann noch mehr nicht im "Zulässigen Bereich" wird es noch unangenehmer.

aber lassen wir das Thema besser sein ...... es bringt eh nix und einige werden eh etwas darauf schei...n und weiter ihre dunkelen und nicht klar zu erkennende Rückleuchten durch die gegend fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Dario89


Wenn es richtig gemacht wurde, fällt das aber absolut nicht auf, und die Leuchtkraft ist zu mind. 90% vollständig vorhanden.

Das Dumme daran ist nur, daß es praktisch niemand richtig macht.

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