Warum ist Übernahme eines Leasingvertrages interessant?

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

vielleicht liegt es an der Wärme, aber bei einigen über ebay angebotenen Leasingübernahmen kann ich für den Übernehmenden nur Nachteile erkennen.

http://cgi.ebay.de/...goryZ139839QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Aus meiner Sicht hat sich hier jemand ein Neufahrzeug geholt und eine lange Leasinglaufzeit vereinbart. Nachdem er einige Zeit den Neuwagen gefahren ist, gibt er den Leasingvertrag ab. Der Übernehmende des Vertrages fährt nun einen Gebrauchtwagen, zahlt aber die gleiche Leasingrate, als wenn er den Wagen neu geleast hätte. Alternativ kann er den Wagen zu einem Mondpreis aus dem Vertrag herauskaufen.

Hier wird ein linearer Wertverlust des Fahrzeuges unterstellt. Wir alle wissen, dass ein Auto jedoch gerade in den ersten Monaten überproportional an Wert verliert. Also müßte der abgebende Leasingnehmer eigentlich noch eine Zahlung an den Übernehmenden leisten.

Denke ich hier falsch?

Gruß

Michael

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985


da gibt es den Spruch, den jeder kenne sollte: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Der Spruch wird oft gebracht, stimmt aber so gar nicht. Es wird immer betrachtet, worum es geht. Alle Tatbestände des Strafgesetzbuchs sind so nicht zu diskutieren, aber z.B. hat es eine Oma in Niederbayern noch in den 80er Jahren geschafft, aus der Verletzung der Aufsichtspflicht herauszukommen, indem sie glaubhaft machen konnte, dass sie nie im Leben auf die Idee gekommen wäre, dass Bustüren automatisch öffnen.

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Der Spruch wird oft gebracht, stimmt aber so gar nicht. Es wird immer betrachtet, worum es geht. Alle Tatbestände des Strafgesetzbuchs sind so nicht zu diskutieren, aber z.B. hat es eine Oma in Niederbayern noch in den 80er Jahren geschafft, aus der Verletzung der Aufsichtspflicht herauszukommen, indem sie glaubhaft machen konnte, dass sie nie im Leben auf die Idee gekommen wäre, dass Bustüren automatisch öffnen.

ziemlich lustig die Geschichte, aber zu Omas Kinderzeiten fuhren nur Pferdegespanne ;-)

Aber der Spruch kann in 99% der Fälle passen, vor allem wenn es um den Kauf von gestohlener Ware etc. geht.

Gruss

Den Unwissenheitsspruch kennt jeder - und er ist auch so in Ordnung.

Ich halte mich persönlich aus diesen undurchsichtigen Dingen raus. Das dürfte die sicherste Methode sein.

Ansonsten kann man als Interessent die Geschäfte mit Litauen u.a. einfach links liegen lassen. Darüber wird so viel berichtet, dass ein Richter davon ausgehen muß, der Käufer hätte die zwielichtige Herkunft billigend in Kauf genommen.

Bei einem regulären Kauf eines gebrauchten Produkts aus inländischer Hand mit einer belegbaren Mail in der nach der Herkunft gefragt wird (und in der Antwort möglicherweise angelogen wird) kann man immer noch von gutgläubigem Kauf sprechen.
Im Zweifelsfalle ist zwar das Gerät und das Geld weg (an gestohlener Ware kann man kein Eigentum erwerben).

Ob sich ein Richter weichklopfen lässt kann ich aber nicht sagen. Als "Ersttäter" kommt man möglicherweise mit einem blauen Auge davon.

Ich schätze, die meisten Leute hier im 211er Forum werden es sich zweimal überlegen in irgendwas verwickelt zu werden. Vielen Arbeitgebern ist das nämlich nicht so ganz egal wenn da eine Anzeige wegen Hehlerei läuft.

Gruß
Hyperbel

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