Warum gibt es so viele "Kinderbomber"?

Ernst gemeinte Frage:

Wenn man sich die Grundrisse diverser Hersteller so ansieht gibt es deutlich mehr Wohnwagengrundrisse für Familien. Ich meine vor allem jene Grundrisse mit Doppel- oder Dreifachstockbetten. Grundrisse für Paare sind relativ selten und werden anscheinend auch nur selten nachgefragt.

Jetzt interessiert mich warum gerade diese Grundrisse so beliebt sind. Kleine Kinder schlafen doch sowieso im Elterlichen Bett, dann kommt eine kurze Übergangszeit wo die Kinder zwar ein eigenes Bett brauchen aber noch nicht lieber im Zelt schlafen, also höchstens zwei bis drei Jahre.

Würde es da nicht mehr Sinn machen für diese relativ kurze Zeit die Sitzgruppe umzubauen und danach auf eine Vorzeltlösung mit Schlafbereich zu setzten?

Fürs Wintercamping versteh ichs ja, aber so viele Wintercamper gibts dann ja doch wieder nicht.

Bin schon gespannt auf euere Antworten.

Beste Antwort im Thema

Ich meine mir ist das wurscht, von mir aus redet ihr über abgebrochene Stossfänger, nur es gibt mittlerweile bestimmt 20 Threads in denen es über Stützlasten usw geht. Setzt doch einfach einen Link dahin und macht dort weiter, dann kann man das später auch mal suchen so man es braucht.

Hier ging es eigentlich grob darum, ob es auch Wohnwagen für Paare gibt und nicht um Stützlasten. 😉

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Gibt's eigentlich eine herstellerübergreifende Übersicht bzw. Datenbank zu Wohnwagen?

Ich suche (bisher nicht so intensiv) nach etwas passendem für 2 Erwachsene und 2 Kinder, ohne Umbau von Sitzgruppen, Betten für Kinder (egal, ob neben- oder übereinander) und Erwachsene (lieber Doppel- als Einzelbett) nicht zusammen, WW-Breite max. 2.30 m, Länge "egal", zul. GG max. 2 t (lieber nur bis max. 1.8 t, denn ich möchte es nicht voll ausschöpfen). Danke für allgemeine Hinweise! 🙂

Bei Wohnwagen empfinde ich die Mehrzahl an Layouts zumindest "kinderfreundlich". Bei den Wohnmobilen sieht es wieder ganz anders aus. Hier überwiegen die Fahrzeuge für 2 Personen. Will man aber mit 3 oder mehr Personen fahren wird es entweder richtig teuer oder man landet zwangsläufig bei den nicht so eleganten Alkoven-Fahrzeugen (von denen wir selbst eines haben).
Hier gibt es wenigstens 4 feste Schlafplätze in 2 geräumigen franz. Doppelbetten.
Dafür sitzt es sich nicht so bequem wie in einem Wohnwagen (eine Rundsitzgruppe ist einfach nicht zu schlagen!).

Egal für was man sich entscheidet, es wird immer ein Kompromiss bleiben.

Ein interessanter Grundriß mit Querdoppelbett für die Eltern und Stockbetten für die Kinder findet sich z.B. hier bei Sterckeman:

Sterckeman Evolution 496PE

Vergleichsweise kompakt mit nur 6,95m Gesamtlänge und sogar GFK-Aufbau an Front, Dach, Heck und Boden sowie hochwertigen S4-Rahmenfenstern.
Das untere Kinderbett kann man bei Bedarf zum Stauraum umfunktionieren.
Ein interessantes Modell, finde ich. Würde ich nochmal vor der Entscheidung stehen, käme er sicher in die engere Wahl.

Zitat:

@subaruforester schrieb am 28. Mai 2019 um 11:47:21 Uhr:


Gibt's eigentlich eine herstellerübergreifende Übersicht bzw. Datenbank zu Wohnwagen?

Ich suche (bisher nicht so intensiv) nach etwas passendem für 2 Erwachsene und 2 Kinder, ohne Umbau von Sitzgruppen, Betten für Kinder (egal, ob neben- oder übereinander) und Erwachsene (lieber Doppel- als Einzelbett) nicht zusammen, WW-Breite max. 2.30 m, Länge "egal", zul. GG max. 2 t (lieber nur bis max. 1.8 t, denn ich möchte es nicht voll ausschöpfen). Danke für allgemeine Hinweise! 🙂

Schau dir mal den Knaus Sport 500 QDK an. Den Grundriss gibt es von mehreren Herstellern. (Hobby 495er, Fendt 515er, etc...)

Ebenfalls gängiger Grundriss sind die 540/550er bei den meisten Herstellern.

Zitat:

@subaruforester schrieb am 28. Mai 2019 um 11:47:21 Uhr:


zul. GG max. 2 t (lieber nur bis max. 1.8 t, denn ich möchte es nicht voll ausschöpfen). Danke für allgemeine Hinweise! 🙂

Das höchst zulässige GG sollte mMn über der maximalen Anhängelast liegen. Das Leergewicht möglichst weit darunter. Wenn dein Fahrzeug 2t ziehen darf, dein Wohnwagen aber 2,3t wiegen darf, dann kannst du die tatsächliche Stützlast vom Gewicht des WW abziehen. Sie zählt dann als Zuladung vom PKW.

1. Wohnwagen wird abgekuppelt gewogen und darf nicht mehr wiegen als sein höchst zulässiges Gesamtgewicht.
2. Der Zug wird gewogen und darf nicht mehr wiegen als das höchst zulässige GG des Zugfahrzeuges + dessen maximale Anhängelast. (bzw. dessen höchst zulässiges Zug Gesamtgewicht)

Da sag ich doch Danke für die extra 75-150kg Zuladung im WW auch wenn ich sie nicht ausreize. Oft wiegt die werksmäßige Auflassung auch nur ein paar kg.

Wenn Anhängelast und höchst zulässiges GG des WW gleich sind, wird die Stützlast quasi doppelt gezählt.

Bei einem AHK D-Wert von 10.1 kN (wobei ich den noch verifizieren muss) und einer technisch zulässigen Anhängelast von 2000 kg (gebremst, bis 12% Steigung) komme ich mit meinem Fahrzeug (zul. GG 2015 kg, Stützlast max. 80 kg) auf ein GG des Anhängers von max. 2121.85 kg.

Quelle: w ww.sk-handels-gmbh.de/fahrzeugdaten-kalkulator#ggrechner

Sorry, das war hier jetzt OT, merke ich eben...

Ich verstehe die ganze Disskusion nicht so ganz.

Es gibt das, was der Markt fordert. Wieviele kaufen im "alter" (pardon ich will da keinen angreifen) ein Wohnmobil, weil es (zumindest in meinen Augen) leichter zu handeln ist und wir haben einfach noch die Generation, die 7,5t fahren darf. Ausserdem ist es für eine junge Familie eine Kostenfrage, ob Wohnwagen oder Wohnmobil. Somit sinkt das Klientel, welches 2P Wohnwägen kaufen will schonmal.
Allerdings ist der Markt da trotzdem noch recht großzügig. Alleine bei mir im Hof, stehen 2 WW die beide nur für Alpa`s sind. (Ein Hymer und ein Tabbert).

Bei uns im Vorzelt haben schon meine Nichte und mein Neffe geschlafen und das ging super. Die waren aber auch beide 13+ und waren genauso lang wach wie meine Frau und ich. Sind die Kids kleiner, macht es aus meiner Sicht kaum Sinn die draussen zu lassen, da das Vorzelt wirklich Dreh- und Angelpunkt ist.
Ausserdem haben wir 2 eigene Kinder von denen eine (1 3/4) noch bei uns im Bett schläft (uns stört es nicht und der große ist ja auch mal ausgewandert), ergo hatten wir noch ein Stockbett übrig.Massig Platz also im WW.
Jetzt sind wir ja völliig verrückt und steigen auf einen ,wie wurde er genannt, nicht so hübschen Alkoven um. Das ist bei Wohnmobilen in unseren Augen , die einzig ordentliche Lösung im Wohnmobil Sektor (abgesehen von Concord ect.) Trotzdem habe ich mich noch nie gefragt "warum gibt es soviele WiederwindelBomber im Wohnmobilsektor".

Der Markt bringt das, was der Markt fordert. Und die Auswahl ist riesig.

Sie ist so riesig, daher nochmal meine Frage:

Gibt's eigentlich eine herstellerübergreifende Übersicht bzw. Datenbank zu Wohnwagen?

Zitat:

@subaruforester schrieb am 28. Mai 2019 um 19:13:59 Uhr:


Sie ist so riesig, daher nochmal meine Frage:

Gibt's eigentlich eine herstellerübergreifende Übersicht bzw. Datenbank zu Wohnwagen?

nein.

Ich verstehe das Problem von Kindern im Elternbett nicht.

Unser ist jetzt 6 und ich kann obwohl er im Urlaub bei uns schläft gut schlafen. Klar, wenn man ins Bett geht muss man das Kind mal gerade rücken. Aber davon wacht er längst nicht auf.

Und im Urlaub muss er auch nicht um 20 Uhr schlafen, da reicht es auch wenn er um 22 Uhr ins Bett geht. Morgens kann man ja ausschlafen.

Da stört mich das kurze Bett mehr.

@keepinemrollin schrieb am 28. Mai 2019 um 14:59:25 Uhr:

Zitat:

Da sag ich doch Danke für die extra 75-150kg Zuladung im WW auch wenn ich sie nicht ausreize. Oft wiegt die werksmäßige Auflassung auch nur ein paar kg.

Wenn Anhängelast und höchst zulässiges GG des WW gleich sind, wird die Stützlast quasi doppelt gezählt.

OT, nur zur Richtigstellung.

Es gibt nur einen Fall, in dem die Stützlast greift. und zwar, wenn die Anhängelast kleiner als das zul. GG des Anhängers ist. Nur dann erhöht sich die Anhängelast, und zwar um die Stützlast, wenn die summe dann noch Unterhalb des GG des Anhängers liegt.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 29. Mai 2019 um 13:00:55 Uhr:


@keepinemrollin schrieb am 28. Mai 2019 um 14:59:25 Uhr:

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 29. Mai 2019 um 13:00:55 Uhr:



Zitat:

Da sag ich doch Danke für die extra 75-150kg Zuladung im WW auch wenn ich sie nicht ausreize. Oft wiegt die werksmäßige Auflassung auch nur ein paar kg.

Wenn Anhängelast und höchst zulässiges GG des WW gleich sind, wird die Stützlast quasi doppelt gezählt.

OT, nur zur Richtigstellung.

Hättest du alles zitiert, hättest du gemerkt das @keepinemrollin das auch erwähnt hat

Jetzt sind wir endlich wieder zum gefühlt 200. x bei Maßen Gewichten und Deichsellasten, statt bei Kinderbombern. 😉

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 29. Mai 2019 um 13:39:22 Uhr:


Jetzt sind wir endlich wieder zum gefühlt 200. x bei Maßen Gewichten und Deichsellasten, statt bei Kinderbombern. 😉

Passt aber dann doch wieder zusammen. Je mehr Personen in den Urlaub fahren desto schwieriger wird es sich an die Maße und Gewichte zu halten.

@DB NG-80
Danke für die Richtigstellung

Keepinrollin bedankt sich für 75-150 KG zusätzliches Gewicht. Und macht die Aussage, dass die Stützlast doppelt zählt. Beides kann ich nicht nachvollziehen. Das Gesamtzuggewicht ist eingetragen und ergibt sich in den meisten Fällen aus der Addition von zGG Pkw + Anhängelast. Und das wird verglichen mit der tatsächlichen Masse von Auto und Anhänger.
Man kann das Gewicht anders verteilen. Es wird dadurch aber nicht mehr. Die 75 kg im WW wären nach Anhängelast zwar möglich, würde aber zur Überschreitung des Gesamtzuggewichtes führen.

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