Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
755 Antworten
Versicherungen verlieren reihenweise Verfahren. Aber sie lassen es oft darauf ankommen ob der Gegener eine Rechtschutz hat oder nicht.
Und zum Thema "wir haben die HUK und Sie hat immer bezahlt". Wenn man eine Scheibe wechselt oder ein Unfall hat. Wenn die HUK der Werkstatt oder dem Sachverständigen nicht alles bezahlt, und diejenigen einem das nicht in Rechnung stellen weil sie entweder darauf verzichten um den Kunden nicht zu verärgern, oder die HUK selbst verklagen und der Kunde nichts mit bekommt, dann glaubt der Kunde die HUK hätte alles bezahlt obwohl es nicht so ist. Und das ist oft so.
Und woher weißt Du das?
Weil ich seit 19 Jahren in der Schadenregulierung tätig bin und die HUK da eindeutig sehr negativ auffällt.
Zitat:
@JagX308 schrieb am 15. Oktober 2022 um 09:14:56 Uhr:
Weil ich seit 19 Jahren in der Schadenregulierung tätig bin und die HUK da eindeutig sehr negativ auffällt.
Und trotzdem kein schlechtes Gewissen. Ich hab auch kein schlechtes Gewissen das ich bei der huk bin, spare halt Geld. Mir egal was andere dann für Probleme damit haben.
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Wenn geschätzt jede vierte Regulierung mit der HUK zu tun hat, ist Aufallen auch kein Kunststück.
Die oben verlinkte Tabelle ist ja interessant.
Allerdings wurde dort ja nur verglichen, welche Leistungen im Schadensfall und zu jeweils welchem Preis ANGEBOTEN werden.
Aber das Problem ist doch, ob man diese Leistungen im Schadensfall auch tatsächlich ERHÄLT und darum geht es ja gerade in diesem Thread!
Jede Versicherung ist bestrebt, möglichst geringe Schadenssummen zu haben und Regulierungen einschränkend zu behandeln. Die Frage ist nur, wie das gemacht wird.
Jeder Versicherer hinterfragt völlig zu recht unklare Sachverhalte, und er stellt sich zumindest anfänglich quer, wenn er den Verdacht eines Versicherungsbetruges hat (was gar nicht so selten ist, von dem angeblich runtergefallenen Handy des Nachbarn bis hin zu organisierten Autobumsern).
Nur wenn das Kürzen und Rausstreichen selbst bei völlig klaren Konstellationen und Positionen zum Normalfall wird (selbst entgegen gefestigter Rechtsprechung), abhängig davon, wie man die Streitwilligkeit des Geschädigten einschätzt, man also nicht sachorientiert, sondern auf üble Weise eigennützig handelt, dann ist das eben nicht in Ordnung. Und gerade da tut sich die HUK halt besonders auffällig hervor. Andere Kandidaten sind etwa wgv, LVM und auch ein paar "Premiumgesellschaften" wie die Generali oder die Allianz, die hin und wieder sehr unangenehm auffallen. Die HUK ist also nicht die einzige "Böse", aber eben eine, die sich da gerne in einer Vorreiterrolle sieht.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 15. Oktober 2022 um 08:02:59 Uhr:
https://www.n-tv.de/.../...d-guenstigste-Anbieter-article23618351.html
Sicher hat die HUK ihre Vorzüge. Zumindest in der Prämiengestaltung. Aber solche Tests berücksichtigen in aller Regel niemals das Regulierungsverhalten in streitigen Fällen, sondern eben das Angebot (Umfang und Preiswürdigkeit), sie spiegeln eine ax-ante-Sicht wieder. Gutachter und Anwälte haben eher die ex-post-Sicht.
Zitat:
@nogel schrieb am 15. Oktober 2022 um 10:08:34 Uhr:
Aber das Problem ist doch, ob man diese Leistungen im Schadensfall auch tatsächlich ERHÄLT und darum geht es ja gerade in diesem Thread!
Nein - ich habe diesen Thread so verstanden, wie es der TE schreibt:
"Warnung vor HUK Coburg!".
Alle Jahre wieder Spaß mit HUK-Bashing.
Zitat:
@situ schrieb am 15. Oktober 2022 um 10:15:27 Uhr:
...
Alle Jahre wieder Spaß mit HUK-Bashing.
😁 Naja, das ist wie Autofahrer-Bashing, nicht wahr?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 15. Oktober 2022 um 09:56:49 Uhr:
Wenn geschätzt jede vierte Regulierung mit der HUK zu tun hat, ist Aufallen auch kein Kunststück.
Auffallen bedeutet das JEDE Regulierung der HUK negativ auffällt, auch wenn es der Endkunde nicht immer mitbekommt.
Andere Versicherungen prüfen auch und kürzen auch. Überwiegend wenn auch zu viel berechnet wird. Bei anderen Versicherungen kann man mal ein Sachbearbeiter erwischen der pingelig ist, bei der HUK immer weil es da strickt solche Vorgaben gibt. Bei der HUK wird aber nicht nur gekürzt weil zu viel berechnet wird, sondern es wird gekürzt so wie es ihnen passt. Z.B. im Kaskofall bezahlen Sie nicht die marktüblichen Preise wie es in ihren AKB steht und auch nicht mal den Durchschnitt (durchschnitt bedeutet übrigens das auch manche teurer sind als der Durchschnitt), sondern nehmen einfach irgend ein Stundensatz und behaupten "sehen wir als ausreichend an". Oft auch mit dem Passus "da wir im Jahr x-tausend Fälle zu dem Satz abrechnen". Und das obwohl sie nicht wissen wie die Kostenstruktur der Werkstatt ist und ob das ausreichend ist. Was interessiert es die Porsche Werkstatt zu welchem Satz die HUK mit ATU, Carglas oder einer freien Werkstatt bzw. ihren Partnerwerkstätten abrechnet.
Und bei dem Sachverständigenkosten noch schlimmer. Denn ein Sachverständiger ist in seiner Honorargestaltung frei. Der BGH bestätigt aber ständig das die Abrechnung nach BVSK eine geeignete Abrechnungsgrundlage ist, und da wird nahezu alles vorgegeben. Grundgebühr nach Schadenhöhe, Nebenkosten, usw. Jetzt rechnet ein Sachverständiger nach BVSK ab und die HUK ist die EINZIGE Versicherung die gerne nach ihrer eine Tabelle abrechnen würde. Natürlich eine bei der immer weniger heraus kommt, logisch. Die HUK zahlt nie mehr aus. Als Sachverständiger stellt sich natürlich die Frage, wenn man mit der HUK kein Vertrag hat, warum sollte man nach der HUK eigenen Tabelle abrechnen wenn diese nicht marktüblich ist? Und da verliert die HUK natürlich reihenweise vor Gericht, wenn geklagt wird. Aber nicht jeder klagt wegen 50 oder 100€. Und das macht es ja so lukrativ für die HUK, und deshalb machen sie weiter so. Wenn die HUK im Haftpflichtfall nach Ihrer eigenen Tabelle abrechnet, das ist wie wenn man für 100€ tanken geht und gibt dem Tankwart nur 70€ mit der Begründung "sehe ich als ausreichen an". Und beim Bäcker zahlen für das Brot alle 2,80€, nur die welche bei der HUK versichert sind, zahlen nur 2,00€.
Ich kann nur sagen, wenn die HUK als Verursacherversicherung im Spiel ist, dann geht es ohne Anwalt schon mal gar nicht.
Endlich hat uns mal ein Schadensmitarbeiter der HUK aufgeklärt
Ich bin total begeistert, schon allein wegen des Vergleichs mit dem Tankwart. Besondere Beachtung sollte auch der letzte Satz erfahren.
Was der eine unlängst mit einem Beitrag einigermaßen hingebogen hat, reisst ein anderer "Fachmann" mit seinem Hinterteil gerade wieder ab.
Zitat:
@JagX308 schrieb am 15. Oktober 2022 um 12:45:06 Uhr:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 15. Oktober 2022 um 09:56:49 Uhr:
Wenn geschätzt jede vierte Regulierung mit der HUK zu tun hat, ist Aufallen auch kein Kunststück.beim Bäcker zahlen für das Brot alle 2,80€, nur die welche bei der HUK versichert sind, zahlen nur 2,00€.
Ich kann nur sagen, wenn die HUK als Verursacherversicherung im Spiel ist, dann geht es ohne Anwalt schon mal gar nicht.
Also bei unseren Bio laden um die Ecke Zahl ich weniger als andere Leute die dort einkaufen.
Bei der shell Zahl ich auch weniger als andere normale Leute..
Aral Zahl ich theoretisch auch weniger als andere.
Bei meinem Internet Vertrag Zahl ich auch weniger als andere...
Über Groupon Zahl ich auch oft viel weniger als andere Leute..
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 15. Oktober 2022 um 14:50:09 Uhr:
Zitat:
@JagX308 schrieb am 15. Oktober 2022 um 12:45:06 Uhr:
beim Bäcker zahlen für das Brot alle 2,80€, nur die welche bei der HUK versichert sind, zahlen nur 2,00€.
Ich kann nur sagen, wenn die HUK als Verursacherversicherung im Spiel ist, dann geht es ohne Anwalt schon mal gar nicht.Also bei unseren Bio laden um die Ecke Zahl ich weniger als andere Leute die dort einkaufen.
Bei der shell Zahl ich auch weniger als andere normale Leute..
Aral Zahl ich theoretisch auch weniger als andere.
Bei meinem Internet Vertrag Zahl ich auch weniger als andere...
Über Groupon Zahl ich auch oft viel weniger als andere Leute..
Der große Unterschied ist, dann hast du das vorher so ausgemacht und es wurde so akzeptiert.
Z.B. bei Shell z.B. durch ein Smart Deal der 119€ im Jahr kostet. Oder ADAC Mitgleidschaft. Aber bei letzterem reden wir von 1-2 Cent pro Liter.
Dein Chef kann dir ja auch mal 20% weniger geben. Wenn das mit dir abgeklärt ist und du das für gut befindest weil du sonst kein Job für mehr Geld bekommst, dann ist das ja OK. Wenn er das mit dir aber nicht abklärt könntest du ja sagen, "Chef, für weniger Geld hätte ich aber lieber wo anders gearbeitet".
Die HUK macht das aber vorher nicht so aus. Wenn das bei einem Kaskofall wäre mit Werkstattbindung, dann würde doch keiner was dagegen sagen. Denn dann wurde das vorher so ausgemacht.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 15. Oktober 2022 um 09:43:09 Uhr:
Ich hab auch kein schlechtes Gewissen das ich bei der huk bin, spare halt Geld. Mir egal was andere dann für Probleme damit haben.
Jedem halbwegs (!!!) anständigen Mensch wäre es höchst unangenehm und peinlich, wenn sich der Geschädigte mit regulierungsunwilligen Versicherungen herumschlagen muss und neben nicht ersetzem Schaden noch den Ärger und die Rennerei an der Backe hat.
Hinreichend Potential für rundum asoziales Verhalten vorausgesetzt kann man aber zu deiner Meinung bzw. zu gar keiner anderen kommen.
Um mich kurz auf dein grausiges Niveau zu begeben: Da bleibt nur zu wünschen, dass sich dein Unfallgegner ebenfalls nach deinen Prämissen das miserabelste Angebot am Markt aussucht und du jahrelang deinen Ansprüchen hinterherrennst und auf einem guten Teil sitzen bleibst.
Richtig lustig ist das übrigens bei Personenschäden, mit Verdienstausfall, Haushaltshilfen, Schmerzensgeld u.s.w.