Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
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*hust*
*Gesundheit*
Zitat:
@JagX308 schrieb am 15. Oktober 2022 um 12:45:06 Uhr:
Ich kann nur sagen, wenn die HUK als Verursacherversicherung im Spiel ist, dann geht es ohne Anwalt schon mal gar nicht.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 15. Oktober 2022 um 13:27:26 Uhr:
Besondere Beachtung sollte auch der letzte Satz erfahren.
Es ist irre heute einer Versicherung gegenüber treten ohne sachkundigem Rechtsanwalt. Egal ob HUK oder sonstwer.
Zwar hilft man den Versicherungen so dabei ihr eigenes Geschäft zu generieren aber das ist leider nicht zu ändern.
Edit:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Oktober 2022 um 16:24:51 Uhr:
*hust*
Hoffentlich nichts schlimmes. 🙂
Zitat LKunz2022:
"Es ist irre heute einer Versicherung gegenüber treten ohne sachkundigem Rechtsanwalt. Egal ob HUK oder sonstwer."
Da kommt man der Sache schon deutlich näher.
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Also wenn man euch so folgen tut, dann ist es wo besser nur Haftpflicht, weil ist ja Pflicht, und sonst Vermögen ansparen um eventuelle Forderungen abzuwenden.
Zitat:
@X555 schrieb am 15. Oktober 2022 um 19:55:46 Uhr:
Also wenn man euch so folgen tut, dann ist es wo besser nur Haftpflicht, weil ist ja Pflicht, und sonst Vermögen ansparen um eventuelle Forderungen abzuwenden.
Wenn du mehr wie drei Fahrzeuge hast, kannst du einen Sondervertrag mit dem Unternehmen machen. Da kann man vereinbaren, dass du Kleinschäden bis zu einer Summe von xy€ selbst regulierst. Haben oft große Firmen. Zum Beispiel fuhr mir mal ein Fahrzeug von Daimler-Benz hinten rein. Das ist 20 Jahre her, aber mein Schaden erschien nach zwei Wochen auf der Kostenstelle des Verursachers. Auch in der Firma in der ich arbeitete, hatte mal ein Kollege seinen Firmenwagen im Johannesgrabentunnel an die Wand gedreht, weil der fromme Bruder meinte, mit 100, bei erlaubten 60, durchpeitschen zu müssen und dann zu merken, dass da eine Radaranlage steht und scharf ist. Auch der Totalschaden am 203 erschien auf der Kostenstelle des Teams incl. der Kosten für die Reinigung und Überprüfung der Tunnelwand. Immerhin verlor er kurze Zeit später seinen Pappe, er lernte es nämlich nicht.
Also die einzige Möglichkeit die ich hier sehe ist es, das man die Haftpflicht Versicherung wo das Auto versichert ist so am PKW kenntlich macht das es vom weiten zu sehen ist.
Da weis man schon vom weiten wem man nicht reinfahren Will.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 16. Oktober 2022 um 11:03:46 Uhr:
Da weis man schon vom weiten wem man nicht reinfahren Will.
Es muss natürlich heißen: Von wem man nicht über den Haufen gefahren werden will.
Ansonsten nach 47 Seiten endlich mal ein konstruktiver Vorschlag!
Persönlich würde ich ja um jeden Allianz - Versicherten einen noch größeren Bogen machen als um die mit der HUK Kriegsbemalung, aber dafür wären sogar 8-streifigen BABs zu schmal.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 16. Oktober 2022 um 11:03:46 Uhr:
Also die einzige Möglichkeit die ich hier sehe ist es, das man die Haftpflicht Versicherung wo das Auto versichert ist so am PKW kenntlich macht das es vom weiten zu sehen ist.
Da weis man schon vom weiten wem man nicht reinfahren Will.
Falsch gedacht: Wenn Du reinfährst, zahlt Deine Versicherung! 😁 😁
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 16. Oktober 2022 um 11:03:46 Uhr:
Also die einzige Möglichkeit die ich hier sehe ist es, das man die Haftpflicht Versicherung wo das Auto versichert ist so am PKW kenntlich macht das es vom weiten zu sehen ist.
Da weis man schon vom weiten wem man nicht reinfahren Will.
Er sollte Dir nicht rein fahren.
Wie ist der Fall nun ausgegangen (ohne den ganzen Thread hier durchgearbeitet zu haben)?
Gegen die HUK hilft nur eins: Anwalt und dann Klage!
Die Gerichte kennen die Masche der HUK und haben da auch keine große Lust mehr das zu verhandeln. Dort wird meist schnell gegen die HUK entschieden. Das ist auch der HUK bekannt. Bei uns hatten sie nach Klageeinreichung eine Woche später bezahlt.
Ich bin aber selber mit 2 Fahrzeugen bei der HUK :-)
Aber mir ist klar. Wenn was ist sofort zum Anwalt.
War 1x Unfallgeschädigter. Gegenseite HUK. Habe hier einen Ordner voll mit Anwaltsschreiben. Die Probieren wirklich alles...
- Zu niedrige Fahrzeugeinstufung wegen Erstattung Ersatzfahrzeug
- Kürzung Schadenersatz wegen unfallbedingter Verletzungen
- Gegengutachten und Kürzung verschiedener Postitionen (Mehrmals, scheibchenweise Korrektur nach Aufforderungen)
- Kürzung der Wertminderung
Nach 5 Monaten und ca. 20 Anwaltsschreiben dann über den Restbetrag von ca. 400 EUR Klage eingereicht (davon 40 EUR Reparturkosten - und das bei einem Gesamtschaden von 7.500 EUR -, Rest Schmerzensgeld).
Eine Woche später dann Restzahlung der HUK um die Verhandlung abzuwenden.
Also den Namen der Versicherung in Spiegelschrift groß auf die Frontscheibe. 🙂
So verhindert man gleichzeitig daß der Vordermann immer so dicht vor einem herfährt…. 🙂
Zitat:
@Chris004 schrieb am 16. Oktober 2022 um 11:48:36 Uhr:
Ich bin aber selber mit 2 Fahrzeugen bei der HUK :-)
Aber mir ist klar. Wenn was ist sofort zum Anwalt.
und jetzt erkläre uns, warum du immer noch freiwillig mit 2(!) Fahrzeugen bei einer Versicherung bist, der du keine 5 cm übern Weg traust.😕
Zitat:
@audijazzer schrieb am 16. Oktober 2022 um 13:45:28 Uhr:
Zitat:
@Chris004 schrieb am 16. Oktober 2022 um 11:48:36 Uhr:
Ich bin aber selber mit 2 Fahrzeugen bei der HUK :-)
Aber mir ist klar. Wenn was ist sofort zum Anwalt.und jetzt erkläre uns, warum du immer noch freiwillig mit 2(!) Fahrzeugen bei einer Versicherung bist, der du keine 5 cm übern Weg traust.😕
Warum nicht?
Ist günstig und wenn was ist regelt der Anwalt. Fertig.
Auch bin ich nicht mein eigener Unfallgegner. Ich hab auch keinen Stress damit. Sie versuchen es halt.
Gibt eben viele, die sich das gefallen lassen oder zu blöd wird und einlenken.
Auch ist mir klar, dass das alle Versicherungen mehr oder weniger betrifft.
Zitat:
@Chris004 schrieb am 16. Oktober 2022 um 13:57:58 Uhr:
Auch ist mir klar, dass das alle Versicherungen mehr oder weniger betrifft.
"AUCH" ist irreführend, denn die HUK-Basher-Aktivisten behaupten ja, dass alle anderen Versicherer ein weites, soziales Herz haben.