Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Das wirklich interessante an einer Versicherung ist nicht etwa nur, was sie an Beiträgen nimmt, sondern eher ihre Prozessquote im Verhältnis zu ihren Versicherungsnehmern. Und die ist nicht nur eine Frage der Beiträge (nach dem Prinzip "billig = hohe Prozessquote"😉, sondern der Geschäftspolitik. Und da schneiden auch einige Premium-Anbieter nicht gut ab.

Pünktlich zum Beginn der regulären Möglichkeit die Versicherung zu wechseln kommt ein HUK Bashing! Na sowas!

Und danach ist es wieder wie bei der "Bild": Angeblich liest sie keiner, trotzdem ist sie auflagsstärktste Blatt.

Weil:
Siehe unten...

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Naja, am Samstag hatte mein Sohn einen unverschuldeten Unfall auf der Autobahn - Unfallgegner natürlich bei der HUK *würg* ---> sofort alles zum Anwalt

Sicher kommen in den nächsten Tagen wieder diese erbärmlichen Drohschreiben, wonach alles möglich gekürzt werden soll. Von der Verbringung über die Werkstattstundensätze, die Schadenhöhe, die Gebühren des Gutachters usw., usw.

Immer schön garniert mit angeblichen Urteilen und Aktenzeichen, die eine Kürzung / den Nicht-Anspruch belegen sollen.

Ich kann dann ja ein paar Schreiben hier zur Abschreckung einstellen.

Jedenfalls hatte beim letzten mal der Anwalt immer direkt Klage eingereicht und am Ende des Weges mußte die HUK ALLES auf Heller und Pfennig bezahlen.

Und wo ist jetzt das Problem? Hast doch alles bekommen, oder?
Du glaubst ja sicher nicht, dass andere Versicherungen immer alles anstands- vorbehalts- und klaglos bezahlen?

Die Frage ist nicht dein Ernst, oder?

Es ist einfach nur mies.

Denn ein Großteil der Geschädigten läßt sich durch diese Drohschreiben einschüchtern oder hat keinen Rechtschutz.

Somit verzichten sie auf einen Teil des ihnen zustehenden Schadenersatz.

Natürlich meine ich das ernst und ich gehe davon aus, dass Du Deine Äußerungen auch belegen kannst. Oder ist es nur als Beitrag grund- und sinnfreien Bashings gedacht?

In der Regel schätze ich Deine Beiträge schon, aber diesen?

Es dürfte die Erfahrung eines jeden Anwaltes sein, der (auch) Verkehrszivilrecht, insbsondere Unfallsachen bearbeitet: Sehr viele Geschädigte geben klein bei, wenn man ihnen (wozu man als Anwalt schließlich vorsorgend verpflichtet ist) das Kostenrisiko einer Klage erläutert, die Beweislastverteilung erklärt und das angesichts solcher Rechtsfiguren wie Gefährdungshaftung und Betriebsgefahr bestenfalls erzielbare Ergebnis darstellt. Erst recht, wenn man sie auf die Risiken des Instanzenzuges hinweist: Denn man hat es als Kläger in der Hand, ob man einen Rechtsstreit beginnt. Aber man kann danach nicht mehr allein bestimmen, wann und wie er endet...

Und genau das ist das Geschäftsmodell vieler Versicherer: Den Geschädigten zermürben. Und genau das finde ich unanständig.

Da stimme ich Dir absolut zu. Unser Rechtssystem animiert die Versicherer (und nicht nur die) geradezu, es mit der Zermürbungstaktik zu versuchen. Aber das ist keinesfalls nur bei der HUK so. Wir selbst erleben es derzeit auf extreme und mittlerweile echt unanständige Weise von der LVM. Eigentlich passt es hier nicht, die HUK als spezifisches Hassobjekt darzustellen.

Beruflich erlebe ich das Zermürbungssytem z. B. regelmäßig bei der Abrechnung von Bauleistungen. Da wird einfach gekürzt und spekuliert, dass für die Restforderung die Klage gescheut wird. Hier müssten eigentlich der Gesetzgeber und die Gerichte für klare Regeln sorgen.

Gruß Rainer

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 12. Oktober 2022 um 10:16:17 Uhr:


... Wir selbst erleben es derzeit auf extreme und mittlerweile echt unanständige Weise von der LVM. ...

😁 auch eine meiner Lieblingsversicherungen, in der Tat 😁

Wie schon gesagt: Ich halte die Prozessquote eines Versicherers für die einzig wirklich relevante Aussage, und die ist sowohl bei "Discountern" wie auch bei "Premiumversicherern" oftmals durchaus gleich hoch.

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 12. Oktober 2022 um 10:16:17 Uhr:


Da stimme ich Dir absolut zu. Unser Rechtssystem animiert die Versicherer (und nicht nur die) geradezu, es mit der Zermürbungstaktik zu versuchen. Aber das ist keinesfalls nur bei der HUK so....

Gruß Rainer

Im Kfz-Bereich ist das aber bei der HUK auffällig die extremste Anzahl, Art und Weise und Höhe der Abzüge.
Ich bin seit über 20 Jahren Kfz-Sachverständiger und habe viel mit Anwälten zu tun, daher kann ich das mit Sicherheit behaupten. Wenn es um die "vollständige" Zahlung geht, ist die HUK mit ABSTAND die schlechteste Versicherung in Deutschland. Es wird eigentlich IMMER unrechtmäßig gekürzt. Der Endkunde bekommt es oft nicht mit, weil die Werkstatt die Kürzung oft schluckt um den Kunden nicht zu verärgern und ihn zu behalten. Richtig ist das dennoch nicht.

Deswegen verklagen einige Kollegen seit einiger Zeit die Halter wieder (mit), wenn das Schädigerfahrzeug bei der HUK versichert ist. Jahrelang hat man das nicht (mehr) gemacht, es sei denn, man musste ihn durch Zuweisung einer Parteirolle als Zeugen ausschalten oder er war auch der Fahrer, so dass eine Verschuldenshaftung oder in Einzelfällen sogar eine Haftung aus unerlaubter Handlung in Betracht kommt.
Soll der doch ruhig mitbekommen, was er davon hat, bei so einer regulierungsunwilligen Versicherung zu sein... und wenn es nur der Ärger Versicherung/Versicherungsnehmer im Innenverhältnis ist...

immer wieder lustig hier zu lesen, wenn die HUK Fanboys die Erfahrungswerte von Leuten in Fage stellen, dies sich jeden Tag mit dieser Versicherung rumärgern müssen....

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2022 um 13:25:28 Uhr:


immer wieder lustig hier zu lesen, wenn die HUK Fanboys die Erfahrungswerte von Leuten in Fage stellen, dies sich jeden Tag mit dieser Versicherung rumärgern müssen....

😁 in der Tat 😁

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