Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
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Zitat:
@Harig58 schrieb am 12. Oktober 2022 um 08:43:14 Uhr:
Natürlich meine ich das ernst und ich gehe davon aus, dass Du Deine Äußerungen auch belegen kannst. Oder ist es nur als Beitrag grund- und sinnfreien Bashings gedach
Dummfug.
Warum sollte ich, wie du es selbst nennst "grund- und sinnfreies Bashing" betreiben?
Ich habe die Drohbrief-Orgie der HUK selbstverständlich am eigenen Leib erleben dürfen (und werde sie wahrscheinlich in den nächsten Tagen wieder bei meinem Sohn erleben).
Und durch 20 Jahre Außendiensttätigkeit in Kfz.-Werkstätten habe ich gesehen, daß dieses rechtswidrige Kürzen von Ansprüchen bei der HUK allgegenwärtig ist, kann mir jeder Meister bestätigen.
Wer hingegen HUK und Consorten so vehement verteidigt, ist wohl dort beschäftigt oder sonst involviert.
Aber warscheinlich bilden wir doofen Sachverständige uns das mit der HUK auch nur ein.
Muss mal meinen Nachbarn fragen, der kennt sich auch in allen Dingen bestens aus....
mal zu meinem Verständnis: Es betrifft ja eher die Haftpflicht und damit, für mich als Versicherten, ja "nur" meinen "Unfallgegner". Und da ist mir persönlich das ziemlich wurscht, ob er das bequem geregelt bekommt oder die Hilfe eines Anwaltes benötigt.
@Gamsbock schrieb am 12. Oktober 2022 um 15:37:35 Uhr:
mal zu meinem Verständnis: Es betrifft ja eher die Haftpflicht und damit, für mich als Versicherten, ja "nur" meinen "Unfallgegner". Und da ist mir persönlich das ziemlich wurscht, ob er das bequem geregelt bekommt oder die Hilfe eines Anwaltes benötigt.
Dann freu dich mal, das dich das nicht mal persönlich betrifft und du einen Schaden hast, den die HUK regulieren muss. Spätesten dann wird sich deine Meinung sicherlich änden.
Im übrigen kann man sich als Geschädigter auch durchaus an den Fahrer, den Halter und auch den Versicherungsnehmer wenden, man muss als Geschädigter nicht zwingend den Versicherer in Anspruch nehmen.
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Zitat:
@Gamsbock schrieb am 12. Okt. 2022 um 15:37:35 Uhr:
mal zu meinem Verständnis: Es betrifft ja eher die Haftpflicht und damit, für mich als Versicherten, ja "nur" meinen "Unfallgegner". Und da ist mir persönlich das ziemlich wurscht, ob er das bequem geregelt bekommt oder die Hilfe eines Anwaltes benötigt.
Falsch.
Sobald du bei der HUK Vollkasko hast, geht der gleiche Zauber für dich selbst los.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Oktober 2022 um 16:02:53 Uhr:
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 12. Okt. 2022 um 15:37:35 Uhr:
mal zu meinem Verständnis: Es betrifft ja eher die Haftpflicht und damit, für mich als Versicherten, ja "nur" meinen "Unfallgegner". Und da ist mir persönlich das ziemlich wurscht, ob er das bequem geregelt bekommt oder die Hilfe eines Anwaltes benötigt.Falsch.
Sobald du bei der HUK Vollkasko hast, geht der gleiche Zauber für dich selbst los.
Ich habe 6 KFZ bei der HUK24 mit VK und zwei mit TK. Die bisherigen, sehr seltenen Schäden, wurden ohne Probleme bezahlt, alle mit Werkstattbindung und direkter Abrechnung (1 x VK, 1 x Glasschaden, 1 x Sturmschaden).
Ein von einem Tier Roller verursachter Haftpflichtschaden (ca. 23.000.-) bei meinem Schwiegervater wurde von der HUK komplett bezahlt (Anwalt hat alles abgewickelt), lediglich die Gutachter Rechnung wurde um 50.- gekürzt und möglicherweise vom Anwalt dann im Nachhinein eingetrieben´.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Oktober 2022 um 16:02:53 Uhr:
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 12. Okt. 2022 um 15:37:35 Uhr:
mal zu meinem Verständnis: Es betrifft ja eher die Haftpflicht und damit, für mich als Versicherten, ja "nur" meinen "Unfallgegner". Und da ist mir persönlich das ziemlich wurscht, ob er das bequem geregelt bekommt oder die Hilfe eines Anwaltes benötigt.Falsch.
Sobald du bei der HUK Vollkasko hast, geht der gleiche Zauber für dich selbst los.
Nö warum, meine Freundin ist vollkasko bei der huk. Bei dem selbstverschuldeten Unfall wurde alles ohne Kürzungen sofort repariert. Wurde alles ohne Probleme erledigt.
Und Dann müßte ja es auch bei der Teilkasko oder schutzbriefleistungen zu Problemen kommen.
Da hatte ich auch noch nie Probleme. Die Scheibe wurde ohne Probleme gegen eine originale getauscht, keine Rechnung gekürzt nichts.
Auto wurde Sonntags ohne Probleme sofort mit einer Firma nachhause zur Wunsch werkstatt gebracht, und das 250km weit . Wir sind mit Freunden nachhause gefahren und die kosten wurden nach km anstandslos von der huk24 auch noch bezahlt da wir ja kein Leihwagen benutzt haben.
Der mader Schaden, Lambdasonde und 3 zundkabel ca 600euro wurden auch ohne Probleme übernommen.
Wir sind hier im Forum wahrscheinlich die einzigen User, die bisher keine Probleme bei der Abwicklung von Schäden waren.
Auch bei mir wurde eine TK-Schaden, ein VK-Schaden und die Schutzbriefleistung nach dem selbstverschuldeten Schaden abgewickelt, ohne dass ich auf Kosten, abgesehen von der SB in der VK, sitzen geblieben bin.
H ilflose
U nfallopfer
K leinkriegen
gelöscht
Warum gehen alle zur HUK?
Weil Hinz Und Kunz auch drin sind. 🙂
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 12. Oktober 2022 um 16:09:27 Uhr:
Ich habe 6 KFZ bei der HUK24 mit VK und zwei mit TK. Die bisherigen, sehr seltenen Schäden, wurden ohne Probleme bezahlt, alle mit Werkstattbindung und direkter Abrechnung (1 x VK, 1 x Glasschaden, 1 x Sturmschaden).
Gratulation, dann sei doch froh, daß es keinen Ärger gab.
Aber leider läßt sich dein Einzelfall nicht verallgemeinern. Sonst gäbe es nicht "ein ganzes Internet voll" schlechter Erfahrungen und nicht all die Fälle, die ich in den letzten 20 Jahren gesehen habe.
(Im übrigen gibt es viele Geschädigte, die alles "selbst" mit der Versicherung klären und hinerher meinen, sie hätten ja alles bekommen. Schlicht deshalb, weil sie gar nicht wissen, was ihnen noch zugestanden hätte: Nutzungsausfall, Leihwagen, Auslagenersatz, merkantile Wertminderung, Schadenpauschale, usw., usw.)
Wie schon geschrieben, es ist „Wechselzeit“ für Kfz Versicherungen. Hier können noch so viele Negative Beiträge zur HUK kommen, am Ende entscheidet der Preis. Ob die Entscheidung richtig war, wird der jeweilige Nutzer in der Zukunft für sich selber entscheiden.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Oktober 2022 um 18:56:47 Uhr:
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 12. Oktober 2022 um 16:09:27 Uhr:
Ich habe 6 KFZ bei der HUK24 mit VK und zwei mit TK. Die bisherigen, sehr seltenen Schäden, wurden ohne Probleme bezahlt, alle mit Werkstattbindung und direkter Abrechnung (1 x VK, 1 x Glasschaden, 1 x Sturmschaden).
Gratulation, dann sei doch froh, daß es keinen Ärger gab.
Aber leider läßt sich dein Einzelfall nicht verallgemeinern. Sonst gäbe es nicht "ein ganzes Internet voll" schlechter Erfahrungen und nicht all die Fälle, die ich in den letzten 20 Jahren gesehen habe.
(Im übrigen gibt es viele Geschädigte, die alles "selbst" mit der Versicherung klären und hinerher meinen, sie hätten ja alles bekommen. Schlicht deshalb, weil sie gar nicht wissen, was ihnen noch zugestanden hätte: Nutzungsausfall, Leihwagen, Auslagenersatz, merkantile Wertminderung, Schadenpauschale, usw., usw.)
Aber jener schreibt auch nur der negatives erfährt.. Und die huk hat ja auch am meisten Kunden von den ganzen Versicherungen...
Genau,
ich bin vor 4 Jahren mit unserem Fuhrpark zur HUK gewechselt und habe bisher keine negativen Erfahrungen gemacht.
Grund für den Wechsel war seinerzeit auch, dass wir fast alle hier geschilderten negativen Erfahrungen bei einem von meinem Vater verursachten Unfall gemacht haben. Der Gipfel war, dass die Versicherung das eigene Kaskogutachten in Frage gestellt hat und die darauf basierende Rechnung erst nach 6 Wochen und dann mit massiven Kürzungen reguliert hat. Es war im übrigen nicht die HUK, sondern die Allianz in einem gegenüber der HUK mehr als doppelt so teuren Premiumtarif.
Die User, die hier von Berufs wegen von einem schlechten HP Regulierungsverhalten berichten, so sehr ich den überwiegenden Teil von ihnen für ihre fachlich fundierten Beiträge schätze, mögen mal bitte einen Versicherer benennen, der definitiv nicht versucht, Erstattungen in der HP „kritisch“ zu prüfen.
Control Experts u. ä. scheinen leider mittlerweile Standard zu sein.
Gruß Rainer