Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Was ins raster passt geht durch sonst wird "nein" geklickt oder denkt ihr die besprechen bei Millionen versicherten stundenlang über irgendwelche Zahlungen? Kämpfen um von der masse rauszukommen dann geben die schon klein bei wenn es denen im schnitt zu teuer wird.

@carbonix

Hast du irgendwelche Pillen genommen?
Dein Text kann keiner lesen.

Entschuldige ich dachte ich hätte Deutsch geschrieben. Habe nur die Versicherung(en) abgeprangert.

Hm, wirklich sehr unschön. Bei mir gab es beim Scheibenwechsel allerdings keine Probleme (auch HUK24). Bin bei Carglas gewesen. Schätze mal die nehmen übliche Sätze.

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Irgendwo muss der billige Preis ja herkommen...Jeder Anwalt freut sich bei Schadenersatzansprüchen seines Mandaten wenn der Unfallgegner bei der HUK oder HUK 24 versichert ist, da gibts nee Menge Schriftverkehr und Arbeitsaufwand...

Zitat:

@Räuber schrieb am 3. Oktober 2015 um 18:32:11 Uhr:


Hallo,

gestern wurde ich von der HUK informiert, dass sie den strittigen Betrag (zusätzlich) an das Porsche-Zentrum überwiesen haben. Da ich dies bereits selbst getan hatte und sowohl ich als auch mein Anwalt die HUK aufgeforfert hatten, das Geld an mich zu überweisen, werde ich den Betrag nun vom PZ zurück bekommen.

Ich gehe davon aus, dass mein Anwalt ebenfalls entsprechend informiert wurde, da die HUK zusätzlich sein Honorar zu zahlen hat.

Ich werde mich nun noch an die WISO-Redaktion wenden. Vielleicht haben die ein Interesse daran, über diese rechtlich unzulässige Vorgehensweise der HUK (und vermutlich noch anderer VGs) zu berichten. Dadurch würde erstens die Öffentlichkeit über die Unrechtmäßigkeit entsprechender Leistungskürzungen informiert und zweitens würden die VGs diese 'Geschäftsidee' überdenken. Denn auch wenn in meinem Fall aufgrund der Einschaltung eines Anwalts die HUK mit ihrer Masche nicht durchgekommen ist, wird dies in unzähligen Fällen funktionieren, da die wenigsten Betroffenen einen Anwalt beauftragen.

Da hier einige wenige Forenteilnehmer meine Schilderung des Sachverhalts als 'Bashing' bezeichnet haben und diesen Vorwurf trotz des für mich erfolgreichen Ausgangs des Verfahrens nicht zurücknehmen möchten, hier nochmals mein Hinweis:

"WARNUNG VOR HUK COBURG!"

Allen, die diesen Thread - in welcher Form auch immer - begleitet haben, wünsche ich noch einen erholsamen 'Tag der Deutschen Einheit'!

Mit besten Grüßen

Räuber

Danke für deine Rückmeldung. Mich persönlich und als Versicherter (HUK24) "schockiert" eine solche Thematik. Leider finden sich im Internet zu jeder Kfz-Versicherung negative Kommentare. Bei den Vergleichsportalen sieht das zwar immer anders aus, weil die Versicherungen meist nur anhand der regelmäßigen Beitragseinzüge bewertet werden (können). Ich habe beim Abschluss der Kfz-Versicherung u. a. die Anzahl der Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzen mit herangezogen. Die Bafin veröffentlicht nämlich jährlich eine solche Statistik und in dieser schneiden die HUK und HUK24 gar nicht so schlecht ab. Da gibt es viel schlimmere Beispiele, bei denen die Kfz-Versicherung einen weitaus höheren Anteil pro 100 000 Versicherte an Beschwerden hat und nur wenige, bei denen diese Statistik besser aussieht.

Auf die Gefahr hin, dass ich dieses Thema nicht so genau gelesen habe: Soweit ich das entnehmen und verstehen kann hast du ja deine Pflichten ordentlich erfüllt und so weiter. Ich glaube (!) allerdings, dass, wenn du bei der HUK-Coburg vor der Reparatur eine Bestätigung für die Übernahme der Kosten eingeholt und denen auch einen Kostenvoranschlag mitgeteilt hättest, die ganze Sache etwas weniger problematisch gelaufen wäre. Auch wenn du aus rechtlicher/vertraglicher Sicht absolut korrekt gehandelt hast.

Das Vorgehen der HUK-Coburg ist sicherlich öffentlich kritisierbar. Es ist aber für uns alle und besonders für die Versicherung ein Kompromiss oder Spagat zwischen dem, was wir selbst für die Versicherung zahlen möchten (ohne einen Schaden zu melden) und dem was wir im Schadensfall erwarten. Ich hätte ja beispielsweise nur wenig Verständnis dafür, wenn meine Versicherung bei anderen Personen für Leistungen aufkommt, die ich selbst nie beanspruchen würde und für überzogen halte. (Das soll keine Kritik an dir sein, wie gehabt, soweit ich das entnehmen konnte hast du ja korrekt gehandelt.)

Ich glaube carbonix hat das weiter oben recht gut und prägnant ausgedrückt und seine Aussage würde mir als Fazit, welches man sich persönlich mitnehmen sollte, besser gefallen. 🙂

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. September 2015 um 17:52:29 Uhr:


Ob die Porschewerkstatt den Stundensatz auch verlangt, wenn man selber bezahlt?

Ich hab heute übrigens eine Rechnung von meiner Porsche-Werkstatt bekommen mit dem Stundensatz von 140 Euro netto, mit MwSt. also ca. 166 Euro pro Stunde

Das heisst ja, sie verlangen den Stundensatz auch wenn man selber zahlt.

Zitat:

@MalerMe schrieb am 28. August 2015 um 20:35:28 Uhr:


Wieso versichert man so ein hochwertiges Auto denn dann bei einer Dumping Gesellschaft?

Passt irgendwie nicht zusammen.

Premium Auto fahren, aber Dumping Anbieter als Versicherer wählen.

Was ist das denn für ein reduntanter Blödsinn? Was hat die Wertigkeit eines Autos mit der Versicherung zu tun? Wichtig ist, dass man sich auf keine Werkstattbindung einlässt.

Bin seit über dreißig Jahren bei der HUK und die Schadensregulierung lief immer problemlos. Auch wenn einmal ein Hagelschaden durch den Sachverständigen der HUK recht niedrig geschätzt wurde, so hat sie nach Prüfung der Rechnung den Rechnungsbetrag in Höhe von über 10.000 EUR (mehr als das Doppelte) anstandslos gezahlt.

Zitat:

@Spartako schrieb am 20. Oktober 2015 um 23:39:31 Uhr:



Bin seit über dreißig Jahren bei der HUK und die Schadensregulierung lief immer problemlos. Auch wenn einmal ein Hagelschaden durch den Sachverständigen der HUK recht niedrig geschätzt wurde, so hat sie nach Prüfung der Rechnung den Rechnungsbetrag in Höhe von über 10.000 EUR (mehr als das Doppelte) anstandslos gezahlt.

Und jetzt stell Dir vor, Du hättest nicht reparieren lassen, sondern, wie es Dein gutes Recht ist, fiktiv abgerechnet. Dann hätte man Dich glatt um über 5000,- € beschissen!

Tolle Versicherung...

Und wer glaubt, dass eine andere Versicherung anders handelt?

Ok, dann scheint also die HUK eher eine Versicherung für hochwertige Fahrzeuge zu sein. ;-) Denn die lässt man immer reparieren. Und genau dafür brauche ich eine Versicherung. Ich brauche keine Versicherung, um mich an Schäden zu bereichern.

Und wie mein Vorredner schon feststellt, werden andere Versicherungen auch nicht die Stundensätze von ABM ansetzen. Deswegen halte ich nichts von Werkstattbindungen.

Nach dem Motto: Wer fiktiv abrechnet, will ein Geschäft machen und sieht darin seinen Vorteil

Wenn er sich darüber aufregt, dass er bei einer fiktiven Abrechnung weniger bekommt, ja.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Oktober 2015 um 08:55:52 Uhr:


Und wer glaubt, dass eine andere Versicherung anders handelt?

Ach so, wenn alle betrügen, ist ja alles in Butter.

Das macht Sinn...

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