Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
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Zitat:
@Räuber schrieb am 22. September 2015 um 17:20:36 Uhr:
Ich selbst bin in dieser Angelegenheit zweifellos unwichtig. Ich kann es jedoch absolut nicht leiden,wenn Konzerne versuchen, die eigenen Kunden zu betrügen. Falls Du damit kein Problem hast, solltest Du mit sämtlichen Versicherungsveträgen zur HUK wechseln, denn dort bist Du sicherlich herzlich willkommen.
Natürlich hätte ich damit ein Problem betrogen zu werden, aber das tut hier ja nichts zur Sache.
Allerdings habe ich es bisher in meinem Leben vermieden, durch ein paar ganz simple und einfache Grundsätze dafür zu sorgen, dass ich nicht in Situationen komme, die der deinen entspricht.
Einer davon ist:
Bevor ich Kosten erzeuge, kläre ich wer sie trägt.
Kostet kaum Zeit, kaum Aufwand und lässt mich ruhig schlafen.
Bisher habe ich diesbezüglich nie Überraschungen erleben müssen.
So handhabe ich das normalerweise auch. Daher wird auch bei größeren Unfallschäden zunächst seitens der Werkstatt eine Kostenübernahmeerklärung von der Versicherung angefordert bevor das Fahrzeug repariert wird. Beim Austausch einer Windschutzscheibe wird auf diese Vorgehensweise jedoch im Regelfall verzichtet, denn jedes Kleinkind weiss inzwischen aus der Carglass-Werbung, dass man bei einer Reparatur der Scheibe nichts und nur bei einem Austauch die Selbstbeteiligung bezahlen muss, falls mans teilkaskoversichert ist. Selbst für meine Porsche-Werkstatt war es der erste Fall überhaupt, dass eine Versicherungsgesellschaft sich geweigert hat, die Kosten für einen Scheibentausch zu regulieren.
Vor dreisten Betrugsversuchen kann man sich manchmal schwer schützen. Stell Dir vor, Du tankst für 30 EUR und gibst dem Kassierer einen 100-Euroschein. Dann gibt er Dir 20 EUR zurück und behauptet, Du hättest ihm einen 50-Euroschein gegeben. Schon bist Du einem dreisten Betrugsversuch aufgesessen, mit dem man kaum rechnen kann.
Falls ich eine Versicherung abschließe, lese ich mir sogar die Versicherungsbedingungen genau durch, was vermutlich nicht viele Menschen machen. Nur kann man nicht unbedingt damit rechnen, dass eine Versicherungsgesellschaft sich nicht an ihre eigenen Bedingungen hält und vertraglch vereinbarte Leisrungen verweigert.
Grüße vom Räuber
Zitat:
@Räuber schrieb am 23. September 2015 um 07:36:04 Uhr:
... Beim Austausch einer Windschutzscheibe wird auf diese Vorgehensweise jedoch im Regelfall verzichtet, denn jedes Kleinkind weiss inzwischen aus der Carglass-Werbung, dass man bei einer Reparatur der Scheibe nichts und nur bei einem Austauch die Selbstbeteiligung bezahlen muss, falls mans teilkaskoversichert ist. ...Grüße vom Räuber
Stimmt m.W nicht genau, aber diese Irreführung ist mit Sicherheit auch gewollt.
Ich glaube dass nicht alle Versicherungen mit Carglas entsprechende Rahmenabkommen haben.
Also immer zuerst nachfragen, sonst ist auch bei Reparatur am Ende doch die Selbstbeteiligung fällig.
Carglas verlangt halt auch keine 150 Euro Stundenlohn netto.
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Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 23. September 2015 um 09:12:34 Uhr:
Stimmt m.W nicht genau, aber diese Irreführung ist mit Sicherheit auch gewollt.Zitat:
@Räuber schrieb am 23. September 2015 um 07:36:04 Uhr:
... Beim Austausch einer Windschutzscheibe wird auf diese Vorgehensweise jedoch im Regelfall verzichtet, denn jedes Kleinkind weiss inzwischen aus der Carglass-Werbung, dass man bei einer Reparatur der Scheibe nichts und nur bei einem Austauch die Selbstbeteiligung bezahlen muss, falls mans teilkaskoversichert ist. ...Grüße vom Räuber
Ich glaube dass nicht alle Versicherungen mit Carglas entsprechende Rahmenabkommen haben.
Also immer zuerst nachfragen, sonst ist auch bei Reparatur am Ende doch die Selbstbeteiligung fällig.
Das stimmt, daher heißt es auch in der Werbung "meistens kostenlos". Entschuldige meine Ungenauigkeit.
Natürlich verursacht so eine Reparatur Kosten und kann niemals kostenlos sein.
Deshalb schreibt die Firma für alle leicht verständlich (falls man das Deutsche beherrscht und lesen kann): "in der Regel für Sie kostenlos...
Wenn schon, denn schon! Aber in diesem Bashing-Thread ist etwas Ungenauigkeit immer wirkungsvoller.
Ich dachte immer wenn ich bei einer Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreibe, dann erstellt diese einen Kostenvoranschlag und holt sich für diesen automatisch vor der Reparatur eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung ein!? Sollte man das dann immer extra fordern bzw. muss sich darum selber kümmern oder darauf achten, dass dieses Vorgehen in der Abtretungserklärung drinn steht?
Ich habe bisher immer einfach die Abtretungserklärung unterschrieben in der Annahme, dass ich gerade dadurch mit der Abrechnung gegenüber der Versicherung nichts zu tun habe und somit auch die ggf. kalkulierten Kosten zwischen Werkstatt und Versicherung ausgehandelt werden.
Die Abtretungserklärung berechtigt die Werkstatt nur, max. die Rechnungssumme direkt von der Versicherung zu fordern. Ob die auch so viel zahlt, klärt die Werkstatt vorher nicht ab. Warum auch, hat ja als Vertragspartner dich.
Bei größeren Reparaturen holt die Werkstatt sehr wohl eine Kostenübernahmeerklärung von der Versicherung ein, nicht jedoch bei Bagatellschäden wie z.B. dem Austauch einer Windschutzscheibe.
Trotz einer Abtretungserklärung bleibt man als Auftraggeber der Reparatur immer der Vertragspartner der Werkstatt. Falls die Versicherung die Repararurkosten nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, bleibt man als Vertragspartner der Werkstatt grundsätzlich Schuldner des (Rest-)Betrags.
Gibt es dann dafür eine verbindliche Regelung für die Versicherung ab wann sie eine Kostenübernahmeerklärung bei der Versicherung einholen muss? Ansonsten geht man ja bei größeren Reparaturen schnell ein großes finanzielles Risiko ein wenn man eine Abtretungserklärung unterschreibt.
Wie sollte man denn da vorgehen? Ich war bisher immer der Annahme die Versicherung übernimmt bei dieser Art der Abrechnung die vollen Kosten bzw. diese werden vorher mit der Versicherung geklärt (Kostenübernahmeerklärung).
Was ist denn bisher aus der Sache geworden? Der Rechtsanwalt sollte doch inzwischen eine Antwort von der HUK erhalten haben?
Hallo,
gestern wurde ich von der HUK informiert, dass sie den strittigen Betrag (zusätzlich) an das Porsche-Zentrum überwiesen haben. Da ich dies bereits selbst getan hatte und sowohl ich als auch mein Anwalt die HUK aufgeforfert hatten, das Geld an mich zu überweisen, werde ich den Betrag nun vom PZ zurück bekommen.
Ich gehe davon aus, dass mein Anwalt ebenfalls entsprechend informiert wurde, da die HUK zusätzlich sein Honorar zu zahlen hat.
Ich werde mich nun noch an die WISO-Redaktion wenden. Vielleicht haben die ein Interesse daran, über diese rechtlich unzulässige Vorgehensweise der HUK (und vermutlich noch anderer VGs) zu berichten. Dadurch würde erstens die Öffentlichkeit über die Unrechtmäßigkeit entsprechender Leistungskürzungen informiert und zweitens würden die VGs diese 'Geschäftsidee' überdenken. Denn auch wenn in meinem Fall aufgrund der Einschaltung eines Anwalts die HUK mit ihrer Masche nicht durchgekommen ist, wird dies in unzähligen Fällen funktionieren, da die wenigsten Betroffenen einen Anwalt beauftragen.
Da hier einige wenige Forenteilnehmer meine Schilderung des Sachverhalts als 'Bashing' bezeichnet haben und diesen Vorwurf trotz des für mich erfolgreichen Ausgangs des Verfahrens nicht zurücknehmen möchten, hier nochmals mein Hinweis:
"WARNUNG VOR HUK COBURG!"
Allen, die diesen Thread - in welcher Form auch immer - begleitet haben, wünsche ich noch einen erholsamen 'Tag der Deutschen Einheit'!
Mit besten Grüßen
Räuber
Danke für die Rückmeldung.
In dem Thread hatte ich mehrmals gepostet, dass die HUK einen Prozess nicht führen wird.
Schade, dass ein Unternehmen, mit dem ich mich seinerzeit wirklich identifiziert habe, so abgeglitten ist.
Noch ein schönes Wochenende wünscht Klaus
Zitat:
@Räuber schrieb am 3. Oktober 2015 um 18:32:11 Uhr:
...
"WARNUNG VOR HUK COBURG!"...
Schön, dass das so ausgegangen ist.
Allerdings glaube ich nicht, dass das Speziell auf die HUK zutrifft, vielmehr scheint da ein Mitarbeiter über das Ziel hinaus geschossen zu sein um seine Existenzberechtigung nachzuweisen.
WISO dürfte das auch nicht interessieren, dazu ist das nicht spektakulär genug.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 3. Oktober 2015 um 21:25:44 Uhr:
Schön, dass das so ausgegangen ist.Zitat:
@Räuber schrieb am 3. Oktober 2015 um 18:32:11 Uhr:
...
"WARNUNG VOR HUK COBURG!"...
Allerdings glaube ich nicht, dass das Speziell auf die HUK zutrifft, vielmehr scheint da ein Mitarbeiter über das Ziel hinaus geschossen zu sein um seine Existenzberechtigung nachzuweisen.
WISO dürfte das auch nicht interessieren, dazu ist das nicht spektakulär genug.
Das trifft nicht zu.
Die Kürzungsanweisung kommt von ganz oben.